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Die Wirtschaftsstelle und ihre Denkschrift Zur Einsendung der Wirtschaftsstelle in Nr. 61 bemerken wir noch folgendes: Unsere Mitteilung über das Einstellen der Tätigkeit der Wirtschaftsstelle bezog sich lediglich auf die Bewirtschaftung des Papiers für den Zeitschrift- und Buch verlag. (Wir hatten die Mitteilung aus sehr zuverlässiger Quelle erhalten.) Daß die Denkschrift gedruckt würde, nahmen wir an, weil die Wirtschaftsstelle auch die Sammlung der Ver ordnungen über die Papierwirtschaft drucken ließ. Auch unsere Kritik der Statistik betraf nur die Papiere, die nicht für den Zeitungsverlag hergestellt wurden. Die Statistik über Zeitungspapier wird schon deshalb vollständiger sein, weil sie wohl mit als Grundlage für die Zuteilung der Reichs- und Landeszuschüsse an die Zeitungsverleger gedient hat. Diese Zuschüsse waren wohl auch die Hauptursache da für, daß das Zeitungspapier nicht in dem Maße teurer ge worden war wie die anderen Papiere. Die starken Preissprünge des Zeitungspapiers seit Anfang 1920 liegen unseres Erachtens weniger — wie in Nr. 30 des „Zeitungs-Verlags“ angegeben wurde — am Aufhören der Tätigkeit der Reichsstelle für Papierholz, als an der seit jener Zeit eingetretenen gewaltigen Erhöhung aller Rohstoff- und Warenpreise, Löhne und Gehälter. Der Hauptgrund, weshalb die Vertreter der Buch- und Zeitschriftpapier-Verbraucher im Beirat für die weitere Bewirt schaftung ihrer Papiere eingetreten sind, war nach ihrer eigenen Erklärung der, daß sie durch ein Abkommen mit den Papierfabrikanten Verbilligung ihres Papieres erhofften. Diese Verbilligung hat aber durch die inzwischen eingetretene Stockung des Papierabsatzes von selbst eingesetzt. Wenn nicht durch neues starkes Fallen des Wertes unserer Mark im Auslande unter Zustimmung der Behörden schrankenlose Aus fuhr von Papier stattfindet, halten wir die Versorgung des deutschen Buch- und Zeitschriftenverlages auf längere Zeit für gesichert. Die Herren, die die Wirtschaftsstelle und deren Abteilungen leiten, haben — soweit wir Gelegenheit hatten es zu erfahren — ihre Aemter unter Beachtung der wichtigen Bedürfnisse sorg fältig und gewissenhaft verwaltet. Wenn wir den aus Ge schäftskreisen kommenden Wünschen nach Aenderungen in der Papierbewirtschaftung Raum gaben, so waren wir bemüht, jeden gegen Angehörige der Wirtschaftsstelle gerichteten Angriff auszumerzen, da diese Herren nur ihre Pflicht tun, wenn sie Verordnungen, solange diese in Kraft sind, durchführen helfen. Schriftleitung. Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft Sektion III Leipzig, Eichendorffstr. 39 In Gemäßheit des § 27 der Genossenschaftssatzung beehren wir uns unsere Mitglieder zu der Dienstag, den 5. Oktober 1920, vor mittags 11 Uhr, im Sachsenzimmer des Deutschen Buchgewerbehauses in Leipzig, Dolzstr. 1 I, stattfindenden diesjährigen Sektionsversammlung hierdurch ergebenst einzuladen. Tagesordnung : I. Vortrag des Geschäftsberichts für das Jahr 1919 2. Prüfung und Abnahme der Jahresrechnung für 1919 3. Feststellung des Haushaltplans für 1921 4. Wahl von drei Mitgliedern und drei Ersatzmännern zur Prüfung der Jahresrechnung 1920 5. Etwaige Anträge 6. Verschiedenes Leipzig, den 30. Juli 1920 Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft Sektion III Leipzig Der Vorstand: Heinrich Wagner, II. Vorsitzender Die Wahlordnung zu den auf den 5. Oktober festgesetzten Wahlen wird in nächster Nummer der Papier-Zeitung veröffentlicht. Preise für Isolierrohr. Die Verkaufsstelle Vereinigter Isolier rohr-Fabrikanten G. m. b. H. in Berlin setzte für Lieferungen im Monat August die zu den Preisen der Liste vom 1. Juli 1920 hinzu- zurechnenden Aufschläge fest. Danach beträgt der Aufschlag für schwarze Papierrohre 280 v. H. Tarifamt für Deutschlands Chemigraphen und Kupferdrucker Berlin SW 68, Markgrafenstr. 73, III Briefadresse: z. Hd. des Geschäftsführers Herrn Rich. Köhler Entlohnungs- und Preisprüjungskommission Laut Beschluß des Tarifamtes tritt am 30. und 31. August 1920, vormittags 10 Uhr, im Buchgewerbehaus in Leipzig, die Ent lohnungs- und Preisprüfungskommission zusammen. Aufgabe dieser Kommission ist, das Entlohnungssystem und den Preis tarif zu prüfen und dem Tarif-Ausschuß aufbauende Vorschläge zu machen. Tarif-Ausschuß Laut Beschluß des Tarifamtes, tritt am Mittwoch, den 1. Sep tember 1920, vormittags 9 Uhr, im Buchgewerbehaus (Sachsen zimmer) in Leipzig, Dolzstraße, der Tarif-Ausschuß zusammen. Auf der Tagesordnung stehen folgende Beratungsgegenstände: 1. Durchführung des Organisationsvertrages (§ 1 a des T.-V.) 2. Antrag des Bundes der chemigraphischen Anstalten und Kupferdruckereien Deutschlands E. V. auf Streichung der Ziffer 10 der „Allgemeinen Bestimmungen und Beschlüsse“ des T.-V. und dafür zu setzen: „Bei verkürzter Arbeitszeit sind die Teuerungszulagen dem Lohn entsprechend an teilig zu verrechnen ?“ 3. Beschlußfassung: „Ist nach §3a Abs. 4 des T.-V. die 20 proz. Erhöhung des Mindestlohnes während der Teuerung als Erhöhung des Mindestlohnes oder als Teuerungszulage zu berechnen?“ 4. Berichterstattung: a) der Lohnprüfungskommission b) der Preisprüfungskommission 5. Geschäftliches: a) Festlegung der Einberufung des Tarifausschusses zur Neuberatung des Tarifes b) Tagungsort 6. Verschiedenes. * * * Lehrzeugnisse für Chemigraphen, Kupfer- u. Lichtdrucker Preisausschreiben zur Erlangung -von Entwürfen hierzu 1. Gegenstand. Es ist beabsichtigt, denjenigen Lehrlingen, die sich über ihre Kenntnisse vor den tariflichen Prüfungsausschüssen ausweisen, über ihre beruflichen Fähigkeiten und erfolgreiche Be endigung ihrer Lehrzeit ein Lehrzeugnis (Lehrbrief oder Prüfungs zeugnis) zu geben. Die künstlerische Ausführung des Entwurfs muß sich diesem Gedanken anpassen, ohne daß indessen auf Wieder gabe irgendwelcher handwerksmäßiger Embleme oder Versinn bildlichung besonderer Wert gelegt wird. Der Text in deutscher oder lateinischer Schrift soll lauten: „Prüfungszeugnis, Der (Beruf) (Name) geboren am (Datum) zu (Ort) , hat am in der Kunstanstalt von (Name) zu (Ort) , seine tarif ¬ liche Lehrzeit beendet. Die erforderliche Gehilfenprüfung hat er mit Erfolg bestanden. Zum Ausweis hierüber wird ihm dieses Prüfungszeugnis ausgestellt. (Ort) den (Datum) Der Prüfungs-Ausschuß der Chemigraphen, Kupfer-, Licht- und Tiefdrucker. (Vor sitzender, 2 Beisitzer.) 2. Ausführung. Die Art der Zeichnung ist so zu halten, daß sich die Möglichkeit ergibt, das Zeugnis auf chemigraphischem Wege oder durch Kupfer- oder Lichtdruck wiederzugeben; der Entwurf soll die Eigentümlichkeiten und künstlerischen Wirkungsmöglich keiten der Verfahren zur Geltung bringen. Aus Ersparnisrücksichten sollen zum Druck nicht mehr als zwei Farben verwendet werden, das Erzielen einer mehrfarbigen Wirkung durch entsprechende Kombinationen der Farbtöne ist zulässig und erwünscht. Die Maße des Entwurfs sollen derartig zueinander im Verhältnis stehen, daß sich eine Verkleinerung auf 22 cm Breite und 29 cm Höhe (Quart format) erreichen läßt, ohne daß Wirkung und Deutlichkeit leiden. 3. Wettbewerb. Zum Wettbewerb sind zu gelassen: Sämtliche Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Chemigraphie-, Kupfer- und Lichtdruckgewerbe. Alle Bewerber haben die Versicherung ab zugeben, daß sie den Entwurf ohne Mithilfe dritter Personen selb ständig angefertigt haben. Die Entwürfe sind bis zum 10. Oktober 1920 beim Tarifamt für das Deutsche Chemigraphie-, Kupfer-und Lichtdruckgewerbe einzureichen und zwar unter einem gewählten Stichwort. Außerdem ist in einem geschlossenen Briefumschlag mit gleichem Stichwort Name, Adresse sowie die obengeforderte Erklärung über die selb ständige Anfertigung des Entwurfs beizufügen. Die Entwürfe