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2124 PAPIER-ZEIDUNG Nr. 60/1920 Druckpapier in Nebenbahn Am 21. Februar bot ich der Papiergroßhandlung O. in H. einen Posten von 2173 kg netto englisches .Dickdruckpapier in Nebenbahn, Format 34,5 X 88 cm, in 13 Ballen verpackt an. Das Papier ging am 1. März ab. Am 7. April wurde die Rechnung bezahlt. Am 19. Juni 1920 schreibt mir die Firma O. u. a.: „Mein Käufer dieses Dickdruckpapiers macht' mir Anstände und fordert mich auf, das gelieferte Papier zurückzunehmen. Die ersten Ballen, welche von der Firma geschnitten wurden, hatten das richtige Format 34,5 x 88 Zentimeter. Die weiteren Ballen weisen so erhebliche Abweichungen im Format auf, daß es nicht mehr verarbeitet werden kann. Ich füge Musterbogen bei, woraus Sie ersehen können, daß die Ware Ausschuß ist. Meine Reklamation und die meines Kunden wäre eher erfolgt, wenn es sich nicht um verdeckte Mängel gehandelt hätte.“ Einen der erwähnten Musterbogen füge ich bei. Kann die Rüge nach dieser langen Zeit noch angebracht werden, und besteht sie überhaupt zu Recht? Ich halte es für ausgeschlossen, daß die ersten Ballen in Ordnung gewesen sein sollen und die übrigen nicht, zumal der Posten ein und derselben Anfertigung entstammt. Als Vertreter einer Papierfabrik habe ich große Mengen von Druck papieren im Nebenbahn verkauft und bisher noch von keiner Seite Beanstandungen gehabt. Auch habe ich wiederholt ähnliche Papiere verarbeitet, und dabei festgestellt, daß nur ab und zu ein Bogen das in Frage kommende Format nicht erreichte. Meines Erachtens mußte die Firma O. damit rechnen, daß die Papiere, welche in Nebenbahn angeboten wurden, keine reguläre Ware waren; auch war der Preis entsprechend gestellt. Ich vermute, daß die Papiere ' für die Ausfuhr bestimmt waren, die dann gesperrt wurde. Der Absatz im Inlande wird dann Schwierigkeiten bereitet haben und nun verfügt die Firma O. oder deren Kunde noch über einige Ballen, die auf Grund einer gesuchten Rüge dem Lieferanten zur Verfügung gestellt werden sollen. Meine Fabrik läßt sich in dieser Sache auf nichts ein und stellt sich auf den Soeben geschilderten Standpunkt. Wie denken Sie da rüber ? Z. Antwort eines Dntckpapiergroßhändlers: Der Käufer ist be rechtigt, Mängel der erhaltenen Ware auch nach Ablauf der Re klamationsfrist zu rügen, wenn es sich wie hier, um versteckte Fehler handelt, die sich erst bei Verarbeitung der Ware zeigen. — Der Hinweis des Verkäufers, daß es sich um Nebenbahnen handelt, und daß bei solcher Ware Mängel wie die gerügten mit in Kauf genommen werden müßten, trifft nicht zu, denn er hat die Neben bahn im Format 34 % X 88 cm verkauft und mußte daher auch so liefern. Das Papier mußte ebenso genau sortiert werden wie jedes andere in einem bestimmten Format bestellte Papier. Faserbändchen aus Papierstoff Türk Gesellschaft m. b. H. in Hamburg erhielt das DRP 317813 vom 3. Januar 1919 ab in Kl. 55 d auf eine Vorrichtung zur Her stellung von Faserbändchen aus Papierstoff, Zusatz zum DRP 316635 (vergl. Papier-Zeitung 1920 S. 1055). Nach dem Hauptpatent 316635 kommt ein endloses Tuch in Anwendung, das zur Aufnahme und Verteilung der in einer Rund oder Langsiebpapiermaschine erzeugten Faserbändchen dient. Damit die Faserbändchen bis zur Abgabestelle an dem Tuche haften bleiben, kommt nach der vorliegenden Erfindung für den die Faser bändchen an seiner unteren Seite tragenden endlosen Abnahmefilz ein Filz zur Verwendung, der aus Baumwolle, Leinen, Hanf, Nessel, Asbest oder ähnlichem, eine größere ansaugehde Kraft als Wolle besitzenden Stoff besteht. Man soll auf diese Weise die Faserbändchen auf dem Filz beim Durchlaufen der Walzenpresse so stark entwässern können, daß sie entweder unmittelbar zu Vorgarn verarbeitet oder auf Spulen auf- gewickelt werden können. Patentanspruch: Vorrichtung zur Herstellung von Faser- bändchenaus Papierstoff mit Hilfe einer Rund- oder Langsiebpapier maschine nach Patent 316635, dadurch gekennzeichnet, daß für den die Faserbändchen an seiner Unterseite tragenden endlosen Abnahmefilz ein Filz Verwendung findet, der aus Baumwolle, Leinen, Hanf, Nessel, Asbest oder ähnlichem,’ eine größere ansaugende Kraft als Wolle 'besitzenden Stoff gefertigt ist. Presspappen Wir verkauften im März an eine holländische Firma Preß pappen nach dem einliegenden Muster. Es handelte sich um 13 000 kg, welche im geschlossenen Waggon ab B. versandt wurden. - Nach Eintreffen der Ware machte der Käufer die Einwendung, daß etwa 300 kg Pappe in halbiertem Zustande geliefert wurden, also nicht bestellungsgemäß, so daß von unserer Seite bezw. des Fabrikanten ein Nachlaß gewährt werden müsse. — Die Pappen waren zu 25 Stück mit Papierkordel gebündelt. Käufer behauptet, daß die Ware durch Einschneiden der Kordel sowie durch deren Zerreißen gelitten habe. Ist die Verpackungsweise richtig, oder mußten wir für festere Verschnürung bei der erwähnten Ver sendungsart sorgen ? Entfernung rund 200 km, Ferner weist die Preßpappe Flecken auf, wie aus einliegendem Muster zu ersehen ist. Es sind Brandflecke, die aber unseres Er achtens keinen Anlaß zu Reklamationen geben dürften. X. in Y. Da bei der Lieferung der 13 000 kg Pappen gegen 300 kg halbiert gesandt wurden, und dem Kunden sicher daran lag, die Pappen im ganzen Format zu erhalten, so liegt Grund zur Bean standung vor. Da die Ware wegen der Aus- und Einfuhrschwierig keiten schlecht der Fabrik zurückgesandt werden kann, so ist ein Nachlaß im Preise für diese 300 kg am Platze. — Die Pappen haben zu 25 Stück das Paket gelegen, und das ergibt nach Prüfung des Musters auf den Zentner 25 Tafeln. Es ist nicht anzunehmen, daß dieses Zentner-Paket durch Einschneiden einer Papierkraft kordel gelitten hat. Der Papierbindfaden muß für so schwere Ware 7- bis 12 fach gedreht sein. Eine Verschnürung der Pappen geschieht stets entweder über Kreuz oder je an einer Seite. — Die gerügten Flecke entstehen auf der Ware leicht beim Satinieren dieser dicken und harten Pappen und bilden keinen Grund, die Ware zu bean standen, falls die Pappen nicht durchweg diesen Fehler aufweisen. Papierholzpreis vom 15. Juli 1920. Oberförsterei Schmiedeberg, Bez. Liegnitz: 1805 rm. Fichten, 270 M. d. rm. Finlands Zellstoff- und Papier-Erzeugung Laut Jahresbericht von Finlands Fabrikantenverein war in 1919 die Herstellung der angeschlossenen Firmen: braunes, weißes und farbiges Papier 91821, Spannpapier und-pappe 281 7, Lumpen papier 466, Lumpenpappe 480, zusammen 95 584 t. Fakturiert wurden nach Finland 22 517, nach dem Ausland 46 022 t. Im ersten Halbjahr lag der Absatz im Inlande darnieder (und die Ausfuhr war sehr gering), wozu gefüllte Lager der Kunden, fehlgeschlagene Hoffnungen auf den Wiederbeginn des Handels mit Rußland und Geldknappheit beitrugen. Aber ebenso wie 1918, als die Ausfuhr nach Deutschland geordnet war, trat, als der Handelsverkehr nach Westeuropa lebhafter wurde, eine deutliche Besserung ein in den sonst so flauen Sommermonaten, auch auf dem Inlandsmarkt. Viele Druckereien und Papierveredelungsanstalten wurden mit Arbeit überhäuft und gewannen infolge des niedrigen Wertes der finnischen Mark besonders in Schweden, und sogar in England und anderen Ländern einen Markt. — Den Zeitungspapierpreis behielt der Verein das ganze Jahr unverändert bei mit 1,35 finn. M. in Rollen, 1,45 in Bogen für 1 kg. Laut Jahresbericht des Finnischen Zellstoffvereins betrugen in 1919 von Herstellung t Fakturierung nach nach dem Finland Ausland t t Sulfitstoff : gebleicht 15 646 1167 3 547 leichtbleichfähig . . . 9 176 260 10 067 starkfaserig 43 325 3610 28 686 Espenstoff 88 ? ? Futterzellstoff 302 145 —- „kvistmassa"(Astswoff) . 465 6 406 69 002 5189 42 706 Sulfatstoff: gebleicht 44 15 — leicht bleichfähig . . . . 16 269 108 14611 starkfaserig 9 960 72 8 550 1 027 6 352 Aspenstoff ? 25 27 300 226 23 513 Im ersten Halbjah waren die finnischen Preise im Wett bewerb mit Schweden zu hoch und Finlands politische Lage zu unklar. Im Juli trat ein - Umschwung ein: Nach Aufhebung der Blockade gegen Deutschland wurden dorthin große Abschlüsse in Zellstoff gemacht. Nach Ordnung der Vertreterfrage wurde der Absatz nach England immer besser, auch nach Dänemark, Frankreich, Belgien, Holland, Spanien, Italien fand der Verein gute Absatzmöglichkeiten und machte durch Vermittlung der finnischen Einfuhrfirmen, die darum auch Schiffsraum besorgen konnten, große Verkäufe nach Südamerika. Einen sehr guten Markt fand finnischer Zellstoff in Nordamerika, nachdem die Probesendung im Mai 1919 schnell und zu guten Preisen verkauft war; dank den amerikanischen Lebensmitteldampfern, die Sonst hätten leer zurückfahren müssen, erreichte man billige Frachtsätze. — Die sehr große Schwierigkeit, Schwefel zu bekommen, nötigte zu gemeinsamem Einkauf für sämtliche Fabriken durch den Verein, und er hat so bedeutende Schwefelmengen eingeführt. („Finsk Pappers- & Trävarutidskr. “) bg.