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Nr. 60/1920 PAPIER-ZEITUNG 2123 anschaulichen, und zwar liegen der Berechnung ganz gleiche Rech nungsdaten zugrunde. Es ist eine Kesselanlage mit zwei Stück Zweiflammrohrkesseln von je 100 qm Heizfläche angenommen worden, mit einem stündlichen Brennstoffverbrauch von 600 kg und einer Luftmenge von 7500 cbm Frischluft in der Stunde. Der Luftdruck ist so groß, daß er den Widerstand der Brennstoff schicht leicht überwindet, die Pressung ist mit 25 mm Wassersäule (WS) angenommen und so gewählt, daß im Feuerraum selbst aus geglichener Zug herrscht. Die theoretische Gebläsearbeit beträgt hiernach: 7500 .25 . 3600 . 75 - rund 0, 7 PS Der bei den verschiedenen Gebläsearten auf zu wendende Wärme verbrauch in der Stunde ergibt nachfolgende Vergleichszahlen für die Wirtschaftlichkeit der Anlage: Zusammenstellung: Berechnungs- Grundlagen Dampf ver brauch des Gebläses Wärme- Aufwand WE | v. H. Kohlen ver brauch kß Dampf- Strahlgebläse Kohlenverbra uch 600 kg Dampferzeugung 3600 kg Wärmeinhalt (WE.) 2 400 000 Luftverbrauch 9000 kg Pressung 25 mm WS Nutzbare Gebläse arbeit 0,7 PS 410 kg 275 000 11,5 70 Elektromotor- oder Transmissions- Antrieb (Ventilat) 28 kg 18 800 0,78 4,7 Propeller- Gebläse mit Dampfturbine 49 kg 4000 0,17 1 Bemerkungen der Schriftleitung: Öre vorstehende Zusammen stellung bedarf in manchen Tunkten der Berichtigung. Was die tatsächliche Gebläsearbeit ,die allein einen Maßstab für den Wärme verbrauch geben kann, angeht, so ist sie bei den gegebenen Be- , 7500 25 dingungen 3600.75.7, worin 7 (der Wirkungsgrad des Gebläses) mit höchstens 0,5 oder 0,6 einzusetzen ist. Also Ne = 3600 75—0,6 = 1,17 PSe. Der Wärmeinhalt des Dampfes ist nach Angabe *4000 e 667 WE/kg, also etwa Naßdampf von 12 at Ue. Bei 1,1 at Ue Gegendruck ergibt sich ein aus nutzbares Wärmegefälle 637 von etwa95WE. Für die RS-Stunde hätte mannötig: —6,7 kg/st Dampf von dem gegebenen Zustande. In einer solch, kleinen Turbine, wie sie hier in Frage kommt, läßt sich aber höchstens 40—60 v. H. des Wärmegefälles' in Arbeit umsetzen. Rechnen wir sehr ‘günstig mit 60 v. H., so haben wir doch an Dampf für die PSe-Stunde 6 7 notwendig: 60100 11,2 kg/st., demnach für 1,17 PS (die tatsächliche Gebläsearbeit) 11.2 . 1,1 7 e 13,1 kg/st. In der Praxis wird man mit mindestens 15 kg/st Dampf rechnen müssen. Betrachten wir die Verhältnisse beim Ventilator, der unmittel- bar mit einem Elektromotor gekuppelt ist oder auch durch Trans mission angetrieben wird. Für dieselbe Gebläsearbeit von 1,17 PS e mußte man unter Berücksichtigung aller Zwischenverluste (Ver luste im Generator, Leitungs- und Schaltverluste,Verluste im Motor, in der Transmission usw.) in der Zentralmaschine etwa die doppelte Kraft erzeugen, unter der ungünstigen Annahme eines Wirkungs grades von 0,5 der ganzen Unterwindanlage. Handelt es sich um eine große Kraftmaschine (über 1000 PS), so kann man bei Betrieb mit Kondensator mit einem Dampfverbrauch von etwa 4 kg je PS e/st rechnen. Für unsere Arbeit benötigen wir da nach: 2 . 1,17.4 = 9,35 kg/st. In vielen Fällen liegen aber die Verhältnisse günstiger, so daß die Gebläsearbeit mit weniger Dampf zu leisten wäre. Die gute Regelbarkeit der Turbinen sei zugestanden; die An wärmung und Anfeuchtung der Gebläseluft ist so geringfügig, daß davon nicht gesprochen werden kann. Bei den angegebenen Ver hältnissen 1 und unter Zugrundelegung der oben errechneten Höhe der Dampfv'erbrauchszahl für die Turbine haben wir an Wasser 13 100 . 13,1.667 7500 ~ 1,75 g/chm bezw. an Wärme —7500— • 1,25 WE/cbm zugeführt. Das letztere entspricht einer Aufwärmung von etwa 5bis6 0 C. Die Wirtschaftlichkeit einer Anlage richtet sich' weiter nach den Anlagekosten; ob diese bei einem Propeller-Turbo kleiner sind als beim Ventilator, unmittelbar mit Elektromotor gekuppelt, bleibt nachzuweisen, bezw. muß von Fall zu Fall untersucht werden. Der allzuhohe Dampfverbrauch der Dampfstrahlgebläse ist wohl allgemein nachgewiesen, jedoch dürfte man im vorliegenden Fall bei dem angegebenen hohen Druck mit etwa 7 v. H. der Dampf leistung auskommen. Damit ergäbe sich die Zusammenstellung wie folgt; Zusammenstellung : Berechnungs- Grundlagen Dampf ver brauch des Gebläses Wärme- Aufwand Kohlen ver brauch kg WE v. H. Dampf- Strahlgebläse Kohlenverbrauch Dampferzeugung Wärmeinhalt Luftverbrauch Pressung Theoretische Ge- bläsearbeit 0,7 PS Tatsächliche Ge bläsearbeit 1,17 PS » = 0,6 250 kg 164 000 7 42 Ventilator an Transmission oder Elektromotor 9,5 kg 6250 0,26 1,6 Propeller- Gebläse mit Dampfturbine 18,0 kg 8550 0,36 2,2 -g- Unsere Papierholz Versorsung lieber die Aussichten hierfür erfahren wir einiges aus einem Bericht im „Deutschen Forstwirt“ über die Sitzung des Holzhandels ausschusses am 23. Juni in Eisenach. (Dem Papierfach, für das doch die Holzversorgung eine Lebensfrage ist, wurde über diese Sitzung nichts öffentlich mitgeteilt.) Wir entnehmen dem „Deut schen Forstwirt“ folgendes: Nach einer Mitteilung des Reichsministerrums für Ernährung und Landwirtschaft habe die Erfahrung des Vorjahres gelehrt, daß ein Mehreinschlag an und für sich nicht ausreiche, weil er keine genügende Gewähr biete, daß die Menge der einzelnen Holz sortimente der Nachfrage entspricht. Ein Teil der lebenswichtigen Sortimente sei gegenwärtig in ausreichender Menge nicht vorhanden, während ah anderen offensichtlicher Ueberfluß herrsche. Es sei infolgedessen notwendig, da auf Einfuhr in nennenswertem Maße nicht zu hoffen sei, den Bedarf an lebenswichtigen Soritmenten, insbesondere Grubenholz und Papierholz, weiterhin Schwellen und Telegraphenstangen innerhalb der deutschen Länder gemeinsam aufzubringen. Es müßten aber Vorkehrungen und Bestimmungen getroffen werden, um den Ländern eine mit Zwang ausgestattete Befugnis gegenüber Gemeinden und Privatwaldbesitzern zur Aufbringung der erforderlichen Hölzer zu erteilen; ebenso müsse Vorsorge getroffen werden, daß diese den berufenen Verbr ucherkreisen sicher zugeleitet werdens Hierbei erscheine eine Ausschaltung des reellen Zwischenhandels nicht zweckmäßig. Der Bedarf an Papierholz wird unter vorläufigem Verzicht auf die früher übliche Ausfuhr Von Papier und Pappe, ferner im Hinblick auf die Betriebseinschränkung infolge Kohlenmangels auf 4 Millionen Festmeter geschätzt. Er wird großenteils in Süd deutschland aufzubringen sein. Der Holzbedarf Deutschlands ist infolge der Unterbindung der unerlaubten Ausfuhr und des nahezu vollständigen Stillstandes der Bautätigkeit im letzten Jahre geringer gewesen, als man vor einem Jahre noch vermuten konnte. Durch den seit dem April dieses Jahres eingetretenen Rückgang der wirtschaftlichen Kon junktur ist eine tiefgehende Stockung im Absatz des Stamm holzes eingetreten. In den süddeutschen Waldungen allein lagern zurzeit noch bedeutende unverkaufte Nutzholzmengen, darunter auch große Mengen Windfallholz vom letzten Frühjahr. Aus diesen Gründen erachtet es der Holzhandelsausschuß für untunlich und für volkswirtschaftlich gefährlich, für das Wirtschaftsjahr 1920/21 eine neuerliche Mehrfällung anzuordnen. Die Befreiung der inländischen Holz Wirtschaft von allen Zwangsmaßregeln muß vielmehr das nächste Ziel bilden. Ausge nommen hiervon sind jedoch bis auf weiteres das Grubenholz und das Schwellenholz, deren Beschaffung gegenüber allen Wald besitzarten dann erzwungen werden muß, wenn, der wiederholte Appell an die Waldbesitzer, diese in genügender Menge anzuliefern, erfolglos bleiben sollte. Papierholz ist für den gegenwärtigen beschränkten Betrieb der Zellstoff- und Holzstoff-Fabriken in ausreichender Menge vorha nden. Belgiens Einfuhrzölle wurden durch Dekret vom 12. Juni, das bis zum 15 Juni 1921 in Kraft bleibt, durch Einführung eines „Vermehrungskoeffizienten", mit dem der normale Zollsatz zu multiplizieren (nach dem Vorbild Frankreichs) ist, erhöht. Dieser beträgt für: Tapeten (Zoll für 100 kg: 8 Frs. 3 oder teilweise 2; Pappe in Bogen oder Stücken von mindestens 300 g/qm (4 Frs.) 1,5; Papier und Karten für Photographie, Pergamentpapier, „Osmose“-Papier, Zigaretten-, Krepp-, Seiden-, Schreibpapier, Briefumschläge, Notizbücher, Register, Schreibhefte, gestanzte Pappe (4 Ers.) 3; anderes Papier (außer Zeitungsdruck-) und andere Pappe (4 Frs.) 2. — Drucksachen (ausgenommen Bücher, Zeitschriften, Kunstdrucke), Lithographien jeder Art und andere Reproduktionen nicht besonders genannter Ärt, Alben, Mal- und Zeichenbücher: 2. bg.