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Amtsblatt K tz« NmMchm mb städtischen Behörden zu Freiberg und Braud Lenmttv örtlicher Redakteur: Iuliu» Brau» iu Freiberg M/s I Erscheint jeden WocheMag Nachmitt.'/,» Uhr für den _ Äahr»bn- 'L «tt" s Sonnabend, den 2t. Dezember. Inserate »erden bi« Bormittag 11 Uhr anaenom- l mm und beträgt der Preis für die gespalten; Zeile I W FHUH M oder denn Raum 18 Pf. s W « BevA^eia^ und Tageblatt. Auslassungen entgegengetreten werde. — Die „Neue Preuß. Ztg." hatte am 17. d. M. die einem Frankfurter Blatte entlehnte Mittheilung gebracht, daß Prinz Heinrich sich in einem Briefe resignirt über daS Befinden seine- BaterS ausgesprochen habe, wiederzegeben. Diese Mittheilung beruht jedoch, wie dec „ReichSanzeigrr" mittheilt, aufErfindung. Der Flügeladjutant deS Kaiser», Frhr. v. Seckendorff, ist beauftragt worden, die Redaktion o«S „Franks. Journ." um eine Aeußerung darüber zu ersuche«, welcher Quelle diese Nachricht entlehnt ist. — Der „Magde burger Ztg." wird Folgendes geschrieben: „Ein gewichtiges rlrthtil ist aufgekommen und zwar dahin lautend: der bis herige Gang des Leiden» läßt der Annahme Raum, völlig ge heilt werde der Hals vielleicht niemals, aber bei regulär fort gesetzter Behandlung, wie der gegenwärtigen, werde die eigent liche Gesahr auf eia Minimum sich verringern und der Kron prinz in der Lage sein, allen au ihn herantretenden Pflichten zu genügen, die ihm nicht geradezu körperliche Anstrengungen auferlegen. Wird er gehalten sein, sich als Patienten sein Lebtag anzusehm, so wird ihn sein Zustand befähigen, nach hoffentlich noch langer Zeit des kaiserlichen Vater» Mühe« und Würdm auf sich zu nehmen. Selbst die wissenschaftlich pessimistische Diagnose hat nicht daran denken können und mögen, dem hohen Patienten ein Leben auf Jahre hinaus abzusprechen und soviel Grund vorliegt, daS Gutachten dieser Autoritäten zu respektiren, genau so viel Grund ist vor handen, der gegentheiligen Ansicht zu vertrauen, die rin recht leidliches Auskommen des Kranken erhofft. Cs darf al» recht erfreulich angesehen werden, daß Rudols Virchow der Zahl der Hoffenden zugehört. Ec hat wiederholt die apodiktische Kritik der gelehrten Chirurgie stark ange» zweiselt und auf Erscheinungen in der Krankheit de» Kronprinzen hingewiesen, die daS unleugbare Vorhanden sein einer unheilbaren Geschwulst in Abrede stellen." — Mit gerechter Entrüstung berührt die „National-Ztg." die nichtswürdigen Andeutungen über daS angebliche Drängen nach der lebensgefährlichen Operation bez. nach einem Thron verzicht des Kronprinzen, welche einzelne Berliner und Wiener Blätter gebracht haben. Die „National-Ztg." sagt darüber: „WiS die Exstirpation de- Kehlkopfes angeht, durch welche man nach jener Insinuation den Kronprinzen, da diese Ope ration in 99 von 100 Fällen (!) zum baldigen Tode führe, ermo.den will, so können wir versichern, daß seit Mitte November an keiner in Betracht kommenden Stelle mehr an sie gedacht wird. Diese Operation ist seitdem nicht nur durch Vie Ablehnung seitens deS Kronprinzen ausgeschlossen; son dern diejenigen Arrzte, welche dieselbe im Mai in Erwägung zogen, haben schon Mitte November erklärt, daß sie dem Stande der Krankheit nicht mehr entsprechen würde. WaS aber di« angeblichen, auf eine „Abdikation" gerichteten In- triguen betrifft, so darf man sich der Ueberzeugung getrösten, daß der Kronprinz nicht deS Schutzes sich an ihn herandräu- gender Helfer bedarf. Sein Thronfolgerecht ist völlig unab hängig von dem Stande seiner Gesundheit — in dem Augen blicke, in welchem da» Thronfolgerecht seine praktische Bedeu tung erhält, ist der jetzige Kronprinz von selbst König von Preußen und deutscher Kaiser. Keine Jntrigue sände auch nur den schwächsten staatsrechtlichen Anhaltspunkt, um dagegen irgend einen Versuch zu unternehmen." — Den ministerielle« „Politischen Nachrichten" zusolge liegen den jüngsten Artikeln der „Kölnischen Zeitung" über den Prinzen von Koburg keinerlei offiziöse Inspirationen zu Grunde; dagegen sprächen schon die in den Artikeln enthaltenen persönlichen Beleidigungen. Es sei nicht unwahrscheinlich, daß man es dabei mit anonymen Gefühlsäußerungen zu thun habe, welche den Kreisen de» früheren Fürsten von Bulgarien entstammen. Die deutsche Regierung, die an den bulgarischen Dingen formell nicht mehr als andere Großmächte und sachlich am wenigsten von allen interessirt sei, würde keinen Anlaß haben, sich in solchem Grade zu erhitzen. — Die Aufregung der Polen über die Germanisation muß «men sehr hohen Grad erreicht habm, wenn sich die Meldung der „Pos. Morgenztg." bewahrheite« sollte, daß der Wagen des Erzbischofs Dindec aus der Schrodka mit Steinen beworfen wurde. Der „N. Pc. Z." wird erstatter in diesem Falle Herr Bürgermeister Beutler aus Freiberg fungirte, verkannte nicht, daß die von den Petenten oben unter u bis o angeführten Gründe nicht nur gegen daS obligatorische dritte Schuljahr, sondern gegen die Fortbildungsschule überhaupt sprechen Die Deputation einigte stch aber in der Ueberzeugung, daß die Fort bildungsschule, wie sie in Sachsen eingerichtet ist, von größtem Segen für die geistige und sittliche Hebung unseres Bölkes ist, daß dem gegenüber einzelne Störungen und Unbequemlichkeiten, welche sich durch dieselbe in der beruflichen Ausbildung und Aus nutzung der fortbildungsschulpflichtigen Knaben ergeben, und welche sich überdies unter größerer Zuhilfenahme der Stunden Sonntags vor oder nach dem Gottesdienste noch erheblich der Dispensationsbefugniß reifen Knaben gegenüber ausge dehnteren Gebrauch zu machen. Keinesfalls aber sei eine Unterscheidung zwischen Stadt und Land in Bezug auf vor liegende Frage in der Gesetzgebung durchführbar." Die vierte Deputation der Ersten Kammer, als deren Bericht- Die Verkürzung der Kortbildungs- I schulpflicht. Während der Segen der Fortbildungsschule in den Städten längst voll anerkannt wird und besonders die Handwerker den damit verbundenen Zeitverlust reichlich durch die vermehrte Bildung und strengere Zucht ihrer Lehrlinge ausgewogen finden, wird in vielen Landgemeinden die obliga torische dreijährige Fvrtbildungsschulpflicht als eine drückende Last empfunden. Es liegt dabei nicht eigentlich ein Wider wille oder ein Vorurtheil gegen die Fortbildungsschule im Allgemeinen zu Grunde, sondem es wird nur in Folge der speziellen ländlichen Verhältnisse der Zwang zum Besuch derselben in einem höheren Lebensalter beklagt. Dem Lehrer selbst kann es nicht angenehm sein, junge Leute, die bereits im 18. Lebensjahre stehen, körperlich weit entwickelt sind und den Drang nach freierer Bewegung empfinden, m der Fortbildungsschule zu unterrichten. Es kommt na türlich Alles darauf an, ob die erziehliche Arbeit in einer kürzeren Frist vollendet werden kann; es wird sogar nicht wenige junge Leute geben, denen es ganz heilsam ist, wenn sie nicht zu früh der Zucht der Schule entwachsen und sieb zu den Rechten des Mannes und erweiterten Lebensgenüssen berechtigt fühlen. Ueber einen für alle Fortbildungsschüler gütigen Grundsatz wird man sich immer nur schwer einigen können und stets daraus zurückkommen müssen, daß es hierbei zu individualisiren güt. Das Beste wird wohl sein, das erlangte Maß von Kenntnissen und das sittliche Verhalten des Schülers bei einer Dispensation von dem dritten Fortbildungsschuljahr entscheiden zu lassen, ohne an den jetzigen bewährten Einrichtungen zu rütteln. Die vierte Deputation der Ersten Kammer der säch sischen Ständeversammlung war in diesen Tagen veranlaßt, sich mit dieser Angelegenheit zu beschäftigen und hat an nähernd in dem angedeuteten Sinne entschieden. Der Ge meindevorstand Richter in Ostro und Genossen hatten näm lich in mehreren wörtlich übereinstimmenden Petittonen die Ständeversammlung gebeten, der Staatsregierung das Ge such, für ländliche Fortbildungsschüler das dritte Fort bildungsschuljahr nur fakultativ zu gestalten, zu geneigter Berücksichtigung zu empfehlen. In der Begründung der Petittonen warangeführt: a. daß bei dem ländlichen Wirth- schaftsbetrieb die schulpflichtigen Knaben durch Fuhren u. dergl. m. sich weit von dem Schulort entfernen müßten, d. daß mitunter alle männlichen Dienstboten in einer Wirthschast gleichzeitig fortbildungsschulpflichtig seren, o. daß die ländlichen Arbeiten die körperlichen Kräfte dermaßen in Anspruch nehmen, daß die geistige Spannkraft für die Schule dabei verloren gehe, <1 daß ein nur einigermaßen Be fähigter schon nach zweijährigem Fortbildungsschulunterricht Dasjenige gelernt habe, was er für sein ferneres Leben brauche, der spätere Schulbesuch aber Unlust und Ueber sätttgung erwecke, die häufig noch durch taktlose Aeußerungen des Arbeitsgebers vermehrt würden, o. daß Einzelne bis nahe an das 18. Lebensjahr die Fortbildungsschule be suchen müssen, weil sie erst mit 6^ oder 6»/. Jahren in die Volksschule ausgenommen werden konnten, 1. daß von der den Schulvorständen gegebenen Dispensationsmöglichkeit aus Furcht vor den Konsequenzen nur wenig Gebrauch gemacht würde, schließlich g. daß man auch in Lehrerkreisen eine erziehliche Weiterführung sittlich und geistig reifer Fortbildungsschüler des zweiten Jahres nicht für nöthig halte. Da die Deputation anfangs getheilter Ansicht war, setzte sich dieselbe mit dem Königl. Kultusministerium ins Ver nehmen, dessen Stellung Herr Geh. Schulrath Kockel wie folgt charakterisirte: „Die Königl. Staatsregierung, bez. das Königl. Kultusministerium habe in letzter Zeit keine Klagen über die Belästigung der Bevölkerung durch das dritte Jahr des Fortbildungsschulunterrichts gehört, während diese Klagen früher sehr häufig gewesen seien. Das Königl. Ministenum könne nicht wünschen, daß die Fortbildungs schule verkürzt werde, dieselbe habe sich je länger je mehr eingelebt, auch auf dem Lande seim durch eine bessere Unterrichtsmethode bessere Unterrichtsresultate herbeigeführt worden, was insbesondere auch durch die Abnahme der Analphabeten bei der Rekrutirung sich bemerkbar mache. Wenn man aber, wie das Königl. Ministerium des Kultus, das Hauptgewicht auf die erziehliche Seite der Schule lege, lo seien nicht bloß die Klagen über die Führung der Fort bildungsschüler verstummt, sondern es seien die Erfolge der Fortbildungsschule gerade in dieser Beziehung neuerdings besonders gute. Immerhin wäre man geneigt, den Schul vorständen anheimzugeben, die Knaben, die Über 17 Jahre s alt, ohne Weiteres vom Unterricht zu dispensiren und von! hohen Patienten ein außerordentlich günstige» ist und durch- ----- - "" aus nicht zu Besorgnissen Anlaß giebt. Di« Stimm«, die allerdings noch dec Schonung bedarf, hat erheblich an Kraft und Klangfülle zugenommen. Der Kronprinz hat selbst Herrn Hofrath Dr.Telschow dringend ersucht, nach seiner Rückkehr nach Berlin dafür zu sor gen, daß diese Nachricht über sein Wohlbesin- den möglichst weite Verbreitung fände, damit dadurch allen anderen beunruhigenden, meist von ganz unberufener Seite kommenden vermindem lassen, nicht in Bettacht kommen können. Da gegen konnte man dem Anführm der Petenten unter s in Uebereinstimmung mit dem Königl. Herrn Kommissar nicht alle Beachtung versagen. Darin, daß Jemand 18 Jahre alt wird, bevor ec seine Schulpflicht erfüllt hat, kann unter gewissen Umständen eine Härte liegen. Es kann der davon Betroffene an seiner beruflichen Weiterbildung gehindert und damit in seinem Fortkommen geschädigt werden, wenn man namentlich erwägt, daß die Spanne Zeit bis^dähtn. wo dann für die betreffenden jungen Leute wieder die Militärpflicht beginnt, nur eine verhältnißmäßig recht kurze ist. Die Deputatton staubt daher, daß es wünschenswerth erscheint, wenn die königl Staatsregiecung durch eine allgemeine Anordnung )ie Füglichkeit giebt, Fortbildungsschüler, welche das 17. Lebensjahr vollendet haben, auf Ansuchen vom Besuche der Fortbildungsschule zu befreien. Wenn von den Petenten weiter darauf hingewiesen wird, daß bei den Fortbildungsschülern häufig schon nach rem zweiten Jahre ein genügender G ad geistiger und sitt licher Reife sich dokumentire, daß aber die Schulvorstände von den ihnen zustehenden Dispensationsbefugnissen bisher der Konsequenzen halber keinen oder nur einen sehr germ- ;en Gebrauch gemacht hätten, so war man in der Depu- ation einstimmig der Meinung, daß es stch mit dem Fest- -alten an der obligatorischen dreijährigen Fortbildungs chule sehr wohl vereinigen lasse, wenn Knaben, welch e ras Ziel der betreffenden Fortbildungs chule und damit die erforderliche geistige Reife schon in zwei Jahren vollständig erreicht und sich auchin riesen beiden Jahren sittlich gut geführt haben, im Dispensationswege aus derSchule entlassen werden. Die Deputation einigte sich des halb in dem Wunsche, daß das Kultusministerium meiner allgemeinen Anordnung an die Schulvorstände die Dis pensation der 17 Jahr alten fortbildungsschulpflichtigen Knaben zulassen möge und daß das Kultusministerium sich außerdem offiziell darüber äußerlt möge, daß die Dispen- ationsbefugniß vom Fortbildungsschulunterricht sich nament lich auf solche Knaben beziehe, welche die Fortbildungs chule zwei Jahre mit guter sittlicher Führung besucht und das Ziel derselben erreicht haben. Wenn die Deputation den Ersten Kammer empfahl, die bezüglichen Petitionen der Regierung zur Kenntnißnahme zu überweisen und gleichzeitig die zu dem erwähnten Erlaß erforderliche ständische Ermächtigung zu ertheilen, war außer den be reits angeführten Gründen auch der Gedanke maßgebend, im Prinzip an der obligatorischen dreijährigen Fortbil dungsschule für das ganze Land festzuhalten. Tagesschau. Freiberg, den 23 Dezember. Aus Befehl des deutschen Kaiser- werden am 31. März 1888 die erste und dritte Abtheilung, Posenschen Feldartille- rie-RegimentS Nr. 20 von Glogau bez. dem Schießplatz bei Lerchenberg nach Posen, die zweite Abtheilung Niederschlefi schen Feldartillerie-RegimentS Nc. 5 von Sprottau nach Glogau und die 7. Kompagnie Pommerschen Fußartillerie- Regiments Nr. 2 zum 31. März k I. von Memel nach Danzig verlegt. — Die neuesten Nachrichten über das Be finden deS deutschen Kronprinzen lauten überein stimmend günstig. Hofrath vr. Telschow, welcher soeben auS San Remo nach Berlin zurückgckehrt ist, berichtet, daß sowohl da» Aussehen al» auch da- Allgemeinbefinden de»