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Erscheint jeden Wochentag Nachmitt. '/,6 Uhr für den andern Tag. Preis vierteljährlich 2 Mark 2b Pf., zweimonatlich IM. bSPs. und eimnonatlich 7dPf. - ^0 AahrgltUg- Freitag, »e» 16 September und Tageblatt Amtsblatt für die kmUlchca mü> stMWu Behörden zu Freiberg und Braud Verantwortlicher Redakteur: 3» Vertretung Ernst Mauckisch in Freiberg. Inserate werden bis Vormittag 11 Uhr angenom- men und beträgt der Preis für die gespaltene Zelle I oder deren Raum 1k Pf. L W G Tagesschsu Freiberg, den 15. September. Wegen der seit DIenrtag Abend eingetretenen heftigen RegenwetterS gab der deutsche Kaiser gestern Vormittag die beabsichtigte Theilnahmc an dem Feldmanöver auf. Bei der» vorgestrigen Paradrdiner trank Se. Majestät auf das Wohl der 2. Armeekorps. Die Kaiserin nahm an dem Diner nicht Theil, den Platz neben dem Kaiser nahm die Prinzessin Wil« Helm ein. Nach dem Paradrdiner ließ sich Ihr« Majestät die Kaiserin mehrere Herren Vörstetten, darunter den Oberbürger meister Haken, welchen, die hohe Frau für den überaus herz lichen Empfang in der Hauptstadt PommernS dankte. Ihre Majestät die Kaiserin Hal heute Vormittag um 11 Uhr die Vorstände und DeUgirten des FrauenvrretnS und anderer Wohlthätigkett-anstalten in Stettin, zusammen gegen 120 Per sonen, empsangen. DaS gestrige KorpSmanöver, dem Prinzen Wilhelm und Graf Moltke beiwohnten, begann 10^ Uhr Vor mittag» bei Brunn. Dieser Ort war von der Vorhut de» markirten Feindes besetzt und befestigt und wurde vom 2. Armeekorps von Waglitz und Sparrenfelde au» angegriffen. Die Attaque der Kavallerirbrigade wurde abgeschlagen, ebenso der erste Angriff der Infanterie. Der zweite Angriff der Infanterie gelang, nachdem der rechte Flügel verstärkt worden war, sodann ging die Kavallerie zur Verfolgung vor. Da» Manöver, welchem auch Prinz Leopold beiwohnte, schloß 12^ Uhr. Prinz Wilhelm führte das Grenadirrregiment König Friedrich Wilhelm IV. Das anfängliche Regenwetter hatte sich gegen Mittag etwas aufgeheitert. Gestern Nachmittag 5 Uhr fand bei Sr. Majestät dem Kaiser rin größ-vschWrer statt, zu welchem die Spitzen der Zivilbehörden von Stettin und der ganzen Provinz — etwa 220 Personen v- geladen waren. Zu dem nach dem Diner bei den Majestttt« statt« stndenden Kaffee hatten such die angesehensten Damen von Stettin und auS der Provinz Einladungen erhalten. Heute Nach mittag 1 Uhr findet auf dem Stettiner Rennplätze ei» Rennen des Pasewalker ReitvereinS statt. Se. Majestät der Kaiser hat den Besuch desselben in Au-ficht gestellt. — Prinzessin Friedrich Karl von Preußen und ihre erstgeborene ! Tochter, Prinzessin Marie von Preußen, jetzt Gemahlin de» s Prinzen Albert von Sachsen-Altenburg, feierten gestern, am 14. September, ihren Geburtstag. Die hohe Mutter vollendet da» KO., ihre Tochter daS 32. Lebensjahr. — Au» der Reihe der deutschen Heerführer, die sich 1870/71 einen leuchtenden Namen geschaffen haben und im dauernden dankbaren Ge- dächtniß der Nation leben werden, ist wieder einer der Beste» dahingeschieden. Wie wir bereits gestern unter Depeschen mit« theilten, ist der General der Infanterie z. D. Graf August von Werder (geb. am 12. Septbr. 1808) auf Grüssow bei Belgard a/Pars. am 12. September gestorben. — Am Tage darauf verschied in München einer der berühmtesten Juristen, Professor von Brinz, geboren am 26. Febr. 1820. Derselbe nahm seinerzeit in Oesterreich Ihätigen Antheil an dem politi schen Leben, in welchem er sowohl als böhmischer Landtags- Abgeordneter wie auch später als Mitglied des Reichstag» mit dem vollen Gewicht seiner Persönlichkeit sür die deutschen Interessen eintrat. Ihm, als Berichterstatter über da» Lehn»« ablösunglgesetz, war dieser Sieg über das föderalistische Czechenthum mit in erster Linie zu verdanken. Im Jahre 1866 folgte er einem Ruf an die Universität Tübingen, wo er sei» scharfsinnige- „Lehrbuch der Pandekten" vollendete. Seit 1871 wirkte Brinz an der Universität München. — Die Thronrede, mit welcher der Prinz-Regent von Batern den Lindtag in München eröffnete, kündigt an, eS seien» tm Budget trotz der günstigen Finanzlagen angesichts der steigenden Reichs- und Staatsaukgaben neue Einnahmen zu beschaffen; hierbei komme zunächst der Beitritt zu dem norddeutschen Branntweinsteuergesctz in Betracht. Baiern werde sich dem nicht entziehen können, so wenig der Prinz Regent bet aller Vertragstreue für das Reich dem Auf geben eine» Reservatrechtes zugeneigt sei. Durch die Zustim mung Baiern» zu dem Branntweinsteuergesctz würden dem Lande die Mittel beschafft zur Gehaltsaufbesserung der Geist lichen, Lehrer und der nicht fest angestellten Staat-bediensteten. Unter voller Zustimmung zu der sozialpolitischen Reichsgesetz gebung kündigt die Rede ein Gesetz an, betreffend die Kasse sür Invaliden- und Reliktenversorgung der ständigen Arbeiter bei den Staatseisenbahnen, ferner über die Besserung der Besörderungsverhältnisse. und die Erhöhung der Bezüge der bet den Staatsverkehrsanstaltcn Angestellten, drS Weiteren über Erbauung mehrerer Lokalbahnen, den Ausbau der land- wirthschaftlichen Gesetzgebung, sowie über die Aussührung der Unfall- und Krankenversicherung. Bezüglich der nächstjährigen Zur Alkohol-Frage. Die entsetzlichen Verbrechen, welche neuerdings besonders in Belgien von Gewohnheitstrinkern verübt worden sind, haben auch in anderen Staaten wieder die Aufmerksamkeit auf diesen Gegenstand gelenkt. Sowohl in Deutschland wie in Oesterreich werben neue gesetzliche Maßregeln gegen die Gewohnheitstrinker geplant, da sich die im deutschen Strafgesetzbuch gegen die Trunksucht vorgesehenen Maßregeln (die 88 361 u. 362) ungenügend erweisen weil sie ein Ein greifen erst dann ermöglichen, wenn die materielle, mora tische und physische Existenz des Trinkers schon meistens ganz vernichtet ist. Dem deutschen Reichstage soll bei Eröffnung seiner Session auf Veranlassung des Zentralausschusscs für innere Mission eine jetzt vielfach zur Unterschrift ausliegende, auf gesetzliche Bekämpfuna der Trunksucht gerichtete Petition überreicht werden. Dieselbe gipfelt in der Bitte, dahin wirken zu wollen, daß Bestimmungen erlasse» werden, durch welche 1) die selbstverschuldete, öffentlich hervortretende Trunkenheit unter Strafe gestellt; 2) die Entmündigung gewohnheits mäßiger Trunkenbolde und deren zwangsweise Unterbringung w Trinker-Asyle ermöglicht; 3) die Verabreichung geistiger Getränke an Betrunkene und notorische Trunkenbolde, sowie an Personen unter 16 Jahren verboten; 4) die Maximalzahl der zuzulassenden Schankstätten nach dem Maße der Ein wohnerzahl festgestellt oder event. die Feststellung einer solchen Zahl der höheren Verwaltungsbehörde überlassen, endlich 5) die Verbindung der Schankwrrthschaft oder des Kleinhandels mit geistigen Getränken mit einem Kleinhandel anderer Art untersagt wird. In Frankreich hat man schon früher die Nothwendigkeit eingesehen, die öffentliche Trunkenheit zu bestrafen und durch strenge Handhabung deS Gesetzes vom 4. Februar 1873 eine bedeutende Abnahme der die öffentliche Sittlichkeit verletzenden Trunkenheit erzielt. Das erwähnte französische Gesetz hat folgenden Wortlaut: „Art. 1. Mit einer Geldbuße von 1—5 Fr. wird Der jenige besttast, der im Zustande offenbarer Betrunkenheit auf der Straße, auf einem öffentlichen Platz oder Wege, in einem Kafe oder WirthShaus oder anderen öffentlichen Orten gefunden wird. Art. 2. Wer innerhalb 12 Monaten nach der zweiten Bestrafung rückfällig wird, wird dem Korrektionstribunal übergeben und mit Gefängniß von 6 Tagen bis zu 1 Monat oder mit 15—300 Fr. bestraft. Art. 3. Jeder, der wegen öffentlicher Trunkenheit zweimal bestraft ist, wird mit der zweiten Verurtheilung unfähig, folgende Rechte auszuüben: 1) zu stimmen und zu wählen; 2) gewählt zu werden; 3) zum Geschworenen und zu öffent lichen Aemtern ernannt zu werden; 4) zwei Jahre lang Waffen tragen zu dürfen." Die Nothwendigkeit, gegen Gewohnheitstrinker gesetzlich einzuschreiten, ist längst von bedeutenden Autoritäten nach gewiesen worden. Vor länger als hundert Jahren schrieb schon Süßmilch, der erste Statistiker: „Die Trunksucht ist eine Quelle unzähliger Laster, aber es ist ein Laster, das ganz ungestraft ausgeübt werden kann. Ein Bürger, ein Ehemann, kann sich und seine Familie durch den Suff zu Grunde richten Niemand achtet darauf. Man läßt es aeschehen, daß ein Mensch sich durch den Trunk um das Leben bringt, daß er sich und seine Familie an den Bettel stab bringt, daß er auf einem Weg zu allen möglichen Lastern ungestört wandelt. Man steht es, man schweigt dazu und läßt ihn in das Verderben laufen. Ist das ver antwortlich?" Ein neuzeitlicher Gegner des „AlkoholismuS", der Sanitätsrath Bär, sagt: „Der Gewohnheitstrinker ent zieht sich durch seine krankhaft gewordene Leidenschaft, die seine materielle und moralische Existenz früher oder später unausbleiblich vernichtet, allen Pflichten, die er dem Staat, der Gemeinde und der Familie schuldet. Hat der Staat nicht die Pflicht, das schutzlose Weib, die unmündigen Kinder vor dem Ruin zu bewahren, dm ihnen die Trunksucht des Gatten, des Vaters bereitet? Soll der unmäßige Säufer sein Recht in Gemeinde, Staat und Familie uneingeschränkt ausüben, nachdem er sich ihrer unwerth gezeigt und unter dem Einflüsse eines Lasters steht, dem er sich durch eigene Willenskraft nicht zu entziehe»! vermag?" Man hat solchen Erwägungen gegenüber die Freiheit des Individuum» geltend gemacht und die Gesetze wider die Trunksucht als Eingriffe in die persönliche Freiheit bekämpft. Im Grunde heißt das aber doch nichts Anderes, als die Freiheit eines Menschen schützen wollen, der dieses Gut längst verloren hat, und dafür die bedauernswerthen Angehörigen des Trunkenboldes der schwersten und empfindlichsten Sklaverei Preisgeben. Sehr besonnen und sachdienlich ist bisher der deutsche Verein gegen den Mißbrauch geistiger Getränke vorgegangen, der in diesen Tagen in Darmstadt seme 4. Jahresversammlung abhielt und, wenn dessen Wirken auch gesetzliche Maßnahmen nicht entbehrlich machte, hat derselbe doch den Kampf gegen die Trunksucht weit richtiger geführt, als z. B. die eng lischen und amerikanischen Temperenzler, welche gleich das Kind mit dem Bade ausschütten möchten. Auf dem jetzt in Zürich tagenden „internationalen Alkohol-Kongreß" sind die Anhänger der vollständigen Abstinenz mit denen der Moderation hart aneinander gerathen. Die Engländer Williams, Rawland Hill und I. B. Mills, welche sogar Schüler^nthaltsamkeitsvereine verlangten, wurden von den Schweizern: Pfarrer Bovet, Regierungsrath von Steiger und Direktor Milliet scharf bekämpft, welche die gänzliche Enthaltung von dem Alkohol-Genuß und das Hinemtragen der Propaganda in die Schulen entschieden verwarfen. Die selben wiesen darauf hin, daß man in Ländern, wo gesunder Wein wachse und gutes Bier gebraut werde, die gänzliche Enthaltsamkeit nicht durchführen könne und solle. Dem englischen Arzte Drysdale gegenüber vertrat der Schweizer Cauderlier mit Wärme und Humor den Biergenuß und meinte: „Herr Drysdale hat gesagt, seine Mutter sei hundert Jahre alt geworden und habe vierzig Jahre lang keinen Wein getrunken; nun meine Großmutter ist immerhin 98 Jahre alt geworden und sie hat nie — Wasser getrunken." Ein Deutscher, Maximilian Klein, protestirte aber heftig gegen diese Aeußerungen und wurde dabei durch den Deutsch- Russen von Stern, sowie durch den Professor Bunge unter stützt, welcher Letztere erklärte, daß die Ergebnisse der bloßeu Mäßigkeitsbeweaung gleich Null seien und jeder entschlossene Feind der physischen und sittlichen Verheerung, welche der Alkohol anrichte, das Ganze wagen und sich zur voll ständigen Enthaltsamkeit bekennen müsse. Dem sächsischen Professor Böhmert gelang es schließlich in Zürich zwischen den erzürnten Anhängern der „Moderatton" und der „Abstinenz" in friedlicher Weise zu vermitteln. Eine wirksame Bekämpfung des Uebels wird durch dir Vereinsthätigkeit allein niemals erzielt werden können; dazu sind, w»e schon am Eingang angedeutet wurde, gese" liche Maßregeln gegen die Gewohnheitstrinker unerläßlich, ferner konsequentes Streben der Verwaltung nach Ver minderung der Schankstätten, außerdem eine Vertheuerung und Verbesserung des Trinkbranntweins, besonders aber einen Ersatz des Schnapsgenusses durch gutes und billiges Bier. In Bezug auf das letztere Kampfmittel verdient ein Schreiben Beachtung, welches kürzlich der „Leipziger Zeitung" über das in Chemnitz ausgearbeitete neue Schank statut zugegangen ist. In diesem Schreiben heißt es: „In der Chemnitzer Gegend werden die meisten Gesuche um Erlaubniß zum Schnapsschank damit begründet, daß es nothwendig sei, zu dem einfachen Bier Schnaps zu trinken. Diese Begründung derartiger Gesuche ist fast stereotyp geworden und für den Werth des betreffenden Bieres bezeichnend. Es ist deshalb schwerlich richtig, wenn Gemeindesteuern auf einfaches Bier, wie es vorge kommen ist, mit der Begründung abgelehnt werden, daß dieses nothwendige Lebensbedürfi.H dem Volke nicht ver- theuert werden dürfe. Im Gegentheil dürfte dem Volke ein wirklicher Dienst damit geleistet werden, wenn man die Steuer auf solches Bier so hoch festsetzte, daß es voll ständig verschwmden muß. Dann werden sicher auch die Brauereien anfangen, statt des jetzigen einfachen ein besseres Bier, wenn auch leichter und billiger als Lagerbier, zu brauen und zwar im Preise von ungefähr 18 bis 20 Pfennig für den Liter, wie es in Baiern und im sächsischen Vogtlande üblich ist, wo man der durch Schnapsgenuß herbeigeführten Trunkenheit weit seltener begegnet, als in der Heimath des billigsten „Einfachen". Mr in Baiern und »m Vogtlande für das Bier bezahlte Preis ist nicht höher als der des jetzigen einfachen Bieres mitsammt dem dazu nöthigen Schnapse in der Chemnitzer Gegend. Die Brauereien ober würden schon durch Verdrängung des Schnapses pekuniären Nutzen haben." Wo ein gutes ein faches Bier gebraut wird, wie in unserer Gegend, liegen die Verhältnisse allerdings anders und jedenfalls günstiger und hat hier besonders der Flaschenbier-Verkauf viel dazu beigetragen, den Branntweingenuß der Arbeiter in wohl- thät gster Weise zu vermindern. Immerhin ist aber die Älkohol-Frage damit noch nicht völlig gelöst und verdient dieselbe nach wie vor die ernste Beachtung aller Volks freunde.