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H Braud Bermttwsrtlicher Redosteur: Asli«» Brau« in Freiberg. Srschcin! jeden Wochenlag Nachmirr. 7,SMr für den Rv Iß D andern Ta«. Preis vicrteljShrllch 2 Mark 2d Pf., t/»- zwcimmmtUch 1 M. SV Pf. und eiluaonatlich 7d Pf. Jnferatr «erden bi» Bormittag 1l Ur angenom- I mm und beträgt der Prei» für die gespalten« Zelle I H OO «. »der derm Raum 1b Pf. ss M< Tagesschart. Freiberg, den 4. Mai. Der deutsche Kaiser traf gestern Mittag mittelst Sonder« zugeS in Potsdam ein und begab sich vom Bahnhöfe in zwei« spännigem Wagen alsbald nach dem Lustgarten, wo da- erste Garde-Regiment zu Fuß zur Besichtigung ausgestellt war. Di« Prinzen Wilhelm und Alexander von Preußen mit der Gene ralität uud den fremde« Militärattache hatten den Kaiser an dem Schloßportal bei der Langenbrücke «wartet und und folgten demselben bei der Besichtigung drS in Bataillons« front aufgestellten Regiments, die gegen eine Stunde dauerte. An die Besichtigung de- Regiment- schloß sich die besonder« Besichtigung der Leibkowpagnie und der Kriegslchüler an. Di« Prinzessin Wilhelm von Preußen wohnte mit den ältesten drei Prinzen dem militärischen Schauspiel von den Fenstern des StadtschlofseS bei. Nach dem Schluffe der Besichtigung, der gegen 1 Uhr erfolgte, folgte der Kais« ein« Einladung d«S OffizierkorpS de- 1. Garde-RegimentS zu Fuß zum Frühstück im Regiment-Hause. — Nachdem d« Kais« die Ernennung de- Geheimm OberfinanzratheS vr. Koch zum Vizepräsidenten de- Reichs bank«Direktoriums vollzogen hat, ist gestern m Berlin die Einführung deS Gmanntm in da- Kollegium durch dm ReichSbank-Präfidentrn v. Dechmd «folgt. — Im Plenum drS deutschen Reichstage- werden nach de« glatten Verlauf d« kommissarischen Verhandlungen die Berathungm üb« dm Nachtragsetat kaum besondere Schwierigkeiten verursachen. Da d« wichtigste Theil d« Verhandlungen in der Kommission vertraulich behandelt wurde, find die Berichte üb« di« ge« gebenm Aufklärungen sehr knapp ausgefallen und zum Theil im Widerspruch mit einander. Die Motive der Vorlage ließen eS unklar, ob die Forderungen für Steigerung d« OperationS- und Schlagfertigkeit deS HeereS, die sich im Nach tragsetat inSgesammt auf 58 Millionen belaufen, auch nur den Charakt« einer ersten Rate hätten. Wenn eine Antwort ' des KnegsministerS auf eine vom Abg. v. Bmnigsm gestellte Anfrage richtig wiedergrgeben ist, so glaubt die Heere-ver« waltung mit den von ihr jetzt gemachten Forderungm bereit- den angestrebten Zweck vollständig erreichen zu können. In d« Kommission find alle Forderungm einstimmig be« willigt wordm. DaS ist eine Thatsache, die de- heil samen Eindrucks auf das Ausland nicht verfehlm wird. — Die Berlin« RegierungSpreffe beschäftigt sich jetzt andauernd mit Petersburg, Pest und Rom. So schreibt die „Nordd. Allg. Ztg": .Die russische „Petersburger Zeitung' erwidert unserm Artikel vom 27. April nur mit unbegründeten Ver neinungen, auf welche sich nach ihren offiziösen Beziehungen die Widerlegung näh« hätte haben können als durch unS. Sie stellt nicht in Abrede, daß ein Einvernehmen unt« Ver antwortlichkeit des Fürsten Gortschakow 1877 getroffen sei, meint aber die moralische Verantwortung für diese Abmachung müsse zwischen den beiden Kanzlern getheilt werden. Dieser Theilung widersprechen wir. Gerade Fürst Gortschakow hat die Bedingung gestellt, daß die Verhandlungen mit Oesterreich vor Deutschland geheim zu halten seien, vielleicht auS dem Grunde, weil er vorauSsah, daß diese und andere vertrauliche Ver handlungen, welche er gleichzeitig mit Deutschland führte, mit einander nicht verträglich wären. Eine andere Kritik finden unsere Veröffentlichungen bezüglich Bosniens im „Pester Lloyd" vom 2. Mai. Derselbe erklärt, daß der Berliner Kongreß nicht auf Vorschlag Rußlands, sondern auf Vorschlag Andraffy'S gegen den Willen Rußlands einberufen worden sei. Wir haben nur behauptet, daß die Berufung des Kongresses nicht auf deutscher Initiative beruhe. Ob die Priorität zwischen Oester reich und Rußland streitig sei, ist eine Frage, die mit dem Beweisthema, daß Deutschland keine Schuld an den für Ruß land unerfreulichen Ergebnissen der russischen Orimtpolitik trage, nicht in Verbindung steht. Wer „Lloyd" ab« bestreitet, daß irgend welche besondere Vereinbarung mit Rußland wegen Okkupation Bosniens erfolgt sei, so ist er oder stellt sich un wissender, als er nach der Sicherheit seiner Behauptung sein sollte. Daß Graf Andrassy mit dem Gmeral Obrutschew nicht direkt verhandelte, ist möglich. Wir haben nur die Thril- nahme des Generals Obrutschew an der militärischen Seite der damaligen Verhandlungen behauptet, nicht aber direkte per sönliche Bnhandlungen zwischen ihm und dem Grafen Andrassy." Dasselbe Lieblingsblatt des deutschen Reichskanzlers veröffent licht gleichzeitig eine weitere Reihe diplomatischer Schriftstücke aus der Zeit des vatikanischen Konzils (vom 23. März 1869 bis 6. Mai 1870 reichend) zum Nachweis dessen, daß inner halb dieser beiden Grenzpunkte die Auffassung des Reichs kanzlers, daß Deutschland vom Konzil keine Beunruhigung zu fürchten habe, sich gleich geblieben sei. Dem Gesandten so. Jahr»»«-. - Donnerstag, »e» 5. Mai md Tageblatt. Amtsblatt für die kömglicheu uud städtische» Behörde» z« Freiberg Uebel zu wählen. Die Kommission hat deshalb mit d« Reso lution, welche die Reichsregierung um eine Vorlage über die gewerbliche Beschäftigung von Kindern außerhalb der Fabriken ersucht, dasjenige herausgefunden, was überhaupt erst irgend eine gedeihliche gesetzliche Regelung der Kinder- beschäfrigung möglich erscheinen läßt. Anders verhält es sich mit dem zweiten Punkte, der Frauenarbeit, deren rasche Einschränkung nicht nur wünschenswcrth, sondern auch möglich «scheint. Der von der Kommission ausgearbeitete Gesetzentwurf verbietet die Be schäftigung weiblicher Arbeiter an Sonn- und Festtagen, desgleichen in der Nachtzeit von 8>/i Uhr Abends bis 57, Uhr früh. Nur bei ungewöhnlicher Häufung der Arbeit soll die Ortsbehörde eine Ausdehnung d« Arbeitszeit bis 11 Uhr Abends, jedoch keinesfalls über 14 Stunden täglich, gestatten dürfen. An Sonnabenden und Vorabenden von Festtagen dürfen Arbeiterinnen Nachmittags nach 6 Uhr nicht mehr beschäftigt werden. Arbeiterinnen, die ein Hauswesen zu besorgen haben, dürfen nicht läng« als 10 Stunden in Fabriken arbeiten. Gänzlich verboten ist die Beschäftigung weiblich« Arbeiter in Aufbereitungs anstalten, Brüchen, Gruben, Wersten, Hütten-, Walz- und Hammerwerken, Metall- und Steinschlekfereien, sowie das Tragen von Lasten bei Hochbauten und auf Bauhöfen (wodurch sich die in dem Gesetzentwürfe noch aufrecht er haltene Bestimmung in 8 154 7 soweit auf weibliche Arbeit« bezüglich, erledigen dürste). Außerdem sind vom Bundes- rathe diejenigen Fabrikzweige zu bestimmen, in welchen Schwangere nicht arbeiten dürfend Alle diese Bestimmungen sind gänzlich neu, wogegen die Vorschrift, daß Wöchnerinnen in den ersten vier Wochen nicht beschäftigt werden dürfen, nur eine Ausdehnung der bisherigen dreiwöchentlichen Grenze darstellt. Mit allen diesen vorgeschlagenen Be stimmungen ist weder etwas Unbilliges noch etwas Un mögliches verlangt. Die Nachtarbeit der Arbeiterinnen muß aus sanitären und sittlichen Gründen entschieden ab geschafft und die Tagesarbeit so normirt werden, daß da neben die Besorgung des Hauswesens möglich bleibt. Die dadurch etwa hervorgerufene Vermehrung der Hausindustrie der Frauen hat nichts so Bedenkliches wie diejenige der Kinder, da die etwaigen Nachtheile geringfügig erscheinen im Vergleich zu dem von der Fabrikdeschaftigung fast un zertrennlichen Schaden der Loslösung der Frauen vom häuslichen Leben. Ein dritter wichtig« Punkt der Kommissionsvorschläge betrifft die Ausdehnung des Gesetzes auf die nicht in Fabriken beschäftigten Arbeiter. Bisher galten die Arbeiterschutz-Bestimmungen außer für Fabriken nur für solche Werkstätten, in denen eine regelmäßige Benutzung von Dampfkraft stattfindet. Der Gesetzentwurf dec Kom mission erstreckt dieselben aus alle Werkstätten, in denen überhaupt durch elementare Kraft (Wind, Wass«, Gas, Heißluft, Elektrizität w.) bewegte Triebwerke zur Verwendung kommen. Ausgenommen werden nur diejenigen Werkstätten, in denen vorübergehend eine nicht zur Betriebsanlage ge hörige Kraftmaschine benutzt wird oder in denen ausschließ lich Mitglieder der Familie der Arbeitgeber beschäftigt werden. Es ist bereits in diesem Blatte darauf hingewiesen worden, welche bedenklichen Konsequenzen die Annahme dieser neuen Bestimmungen für das kleine Handwerk haben könnte, das sich dadurch vielleicht in bedauerlichster Weise veranlaßt sehen würde, auf die so nützliche und billige Hilfskraft der Gasmotoren zu verzichten. Nach alledem erscheint es, daß eine sofortige und unveränderte Annahme der sämmtlichen Kommissionsvorschläqe im Reichstage nicht zu erwarten steht, daß aber ein Theil derselben sehr gut Gesetzeskraft erhalten und Gutes schaffen könnte. Der Arbeiterschutz ist kein Werk, das an einem Tag gebaut werden soll; es handelt sich dabei nur darum, auf dem bereits vorhandenen guten Grund ein Stockwerk nach dem andern regelrecht aufzu bauen. Dazu ist, wie die Arbeit der Arbeiterschutz-Kom mission des Reichstages hinreichend beweist, der beste Wille vorhanden, wenn auch über Einzelheiten die Ansichten aus einandergehen. Immerhin dürfen die Arbeiter versichert sein, daß ihnen die ruhige gesetzgeberische Arbeit der Ord nungsparteien auch hierbei mehr Segen schaffen wird als die sozialdemokratische Planmacherei, die das Mögliche außer Acht läßt und das Dach bauen möchte, bevor die untern Stockwerke festgegründet und nach einander fest und sicher aufgebaut sind. Vorschläge zum Arbeiterschuh. Die Arbeiterschutz-Kommission des deutschen Reichstages, der bekanntlich auch der Vertreter des 9. Wahlkreises, He« Oberbergrath Merbach, angehört, hat einen Gesetzentwurf ausgcaroeitet und demselben eine Resolutton beigefügt, die beide den Stempel der Arbeiterfreundlichkeit so deutlich tragen, daß ihre Tendenz dm Arbeitem gegenüber von den Sozialdemokraten nicht leicht entstellt werden kann. Die Art, in d« das Berliner Organ der sogenannten „Ar beiterpartei" über die Beschlüsse der Reichstags-Kommission oburtheilt, kann deshalb die Arbeiter üb« den Werth der betreffenden Vorschläge unmöglich täuschen; ebensowenig kann es denselben entgehen, daß die Vorschläge über die Beschränkung der Frauenarbeit gegründete Aussicht haben, baldigst praktische Bedeutung zu gewinnen. Da der Kom mission mehrere vielfach erfahrene Arbeitgeber angehören, die an dem Zustandekommen der Beschlüsse regen Antheil nehmen, ist dre Erwartung wohl begründet, daß wenn auch nicht jeder Satz, so doch das Wichtigste der gefaßten Be schlüsse einen durchführbaren Fortschritt der Fabrikgesetz- gchang zum Schutze der unselbständigen und schwachen Elemente darstellt. Sehr richtig hat die von dem Reichs tag mit der Vorberathung der Arbeiterschutz-Angelegenheit betraute Kommission diejenigen Fragen, welche sich der un mittelbaren Behandlung durch die parlamentarische Initiative entzieben, wie die Beschäftigung der Kind« außerhalb der Fabriken und eine Regelung der Arbeitszeit der Erwach senen, zunächst ausgeschieden und der Fürsorge der ReichS- regiernng anheimgegeben. Die betreffenden Resolutionen, deren baldige befriedigende Erledigung für den Werth des ganzen Gesetzentwurfs von nachhaltiger Bedeutung erscheint, gehen dahin „die Reichsregierung zu ersuchen, a) dem Reichstag einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen die Beschäftigung von Kindern im Gewerbe außerhalb der Fabriken unter der nöthigen Rück sichtnahme auf die körperliche, sittliche und intellek- welle Entwickelung der Kinder geregelt wird; b) eine durch umfassende Befragung von Arbeitern und Arbcit- aebern zu bewirkende Erörterung darüber zu veran stalten, inwieweit gesetzliche Maßregeln gegen eine übermäßige Ausdehnung der Arbeitszeit erwach sener Arbeiter in Fabriken nothwendig und aus- fühlbar sind." Die Vorschläge der Arbeiterschutz-Kommission dürften in ihrer Gesammtheit aus praktischen Gründen nicht ohne einige Abänderungen annehmbar erscheinen, trotzdem, wie schon bemerkt, die arbeiterfreundliche Tendenz durchgängig Anerkennung verdient. Es sind besondns drei Punkte, in denen der von d« Kommission ausgearbeitete Gesetzentwurf von dem jetzt geltenden Recht abweicht. Wenn nach dem letzteren Kinder unter zwölf Jahren nicht in Fabriken be schäftigt werden dürfen, schlägt dagegen die Kommission Fol gendes vor: „Vom 1. April 1890 ab ist die Beschäftigung nur Kindern zu gestatten, welche das dreizehnte Lebensjahr vollendet und ihrer landesgesetzlichen Schul- Pflicht genügt haben." Da mit nur wenigen Ausnahmen die Schulpflicht wohl überall in Deutschland «st mit er reichtem 14. Lebensjahre abschließt, so wäre nach dem Vor schläge der Kommission thatsächlich das vollendete vier zehnte Lebensjahr die Altersgrenze, unter welcher Kinder künftig nicht mehr beschäftigt werden dürfen. Eine weitere Abweichung von den bisher geltenden Bestimmungen über die Kinderarbeit enthält der von der Kommission aus gearbeitete Gesetzentwurf darin, „daß an Sonnabenden und Vorabenden von Festtagen Kinder Nachmittags nach 6 Uhr in Fabriken nicht beschäftigt werden dürfen, daß ferner in Bergwerken, Schirren, Aufbereitungsanstalten und Brüchen Kinder nicht unter Tag beschäftigt werden sollen." Die gute Absicht leuchtet hierbei ein; trotzdem dürfte die An nahme dieses ersten, auf die Kinderbeschäftigung bezüglichen Kommissionsvorschlages nur dann unbedenklich erscheinen, denn, der Resolution entsprechend, erst die weit ärgeren Mißstände beseitigt sein werden, die in der Hausindustrie bestehen. Schließt man die Kinder bis zum vollendeten vierzehnten Lebensjahr aus den Fabriken aus, dann wird ihre Arbeitskraft in der Hausindustrie sicher erst recht aus gebeutet werden. Nicht eher läßt sich zu Gunsten der Kinder ein Arbeiterschutzrecht schaffen, als bis es möglich wird, die Hausindustrie wirksam zu überwachen. Ist das nicht zu ermöglichen, dann wäre es besser, die Dinge so zu belassen, wie ste jetzt sind, und damit entschieden das kleinere