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Freiberger Anzeiger und Tag-Natt, Sette ». 1887. e» Frau 1., 5, 3,4 > in Abtheilung Länge l 28, 263 und 4,0 in 15125 in 2366 3 riu in den Abtheilungen 17, 22, 28 und 58, Wellenhundert weiches Reisig in den Abtheilungen 17 und 28 Allgemeiner Anzeiger llchml Min eckte rskneeite ?M8!-fWMgl!k ist das vor 40 Jahren von vr. Bergmann erfundene allein von Bergmann L Co., (e.Mte Wolff sche) Frankfurt a. M., fadrlzirte vorzügliche W^hlt suchte 50 Pfg., 75 Pfg. Zahnreinigungsmittel, welches einen euro- Gebrauchsanweisung Päischen Ruf erworben. Zu haben, ä 35 u. iVNANVI' sonst IiO88lt 50 Pf., bei Hrn. A. Wagner sonst Rößler, Weingaffe. und Vaßvor sonst Kö88ler, Weingaffe Weingasse 1. für für 2, 3., 4., den Abthei lungen : 17, 22, 28 und 58, zum Broterwerb gehalten werden. Freiberg, am 27. Dezember 1886. von Vormittags 1« Uhr an. Stück buchene Klötzer von 12—56 cm Oberstärke, 2,5, 3,4 207 124 24 18 11 22,8 Stück fichtene Klötzer von 12—62 cm Oberstärke, 3,4 und 4,0 m Länge Stück fichtene Stangenklötzer von 8—11 cm Oberstärke, 3,4 und 4,0 m Länge von Nachmittags L Uhr an, Kgl. Revierverwallung Rechenberg u. Lgl ForstreuUmt Frauenstein, am 29. Dezember 1886. »Süvr. «eüaolß. buchene Brenuscheite weiche „ „ „ Brennknüppel buchene Zacken weiche „ „ Aeste Bettfedern L Pfd. von M. 1,25 an, fertige große Betten von M. 10 an, - - Bettinletts v. M. 2,75 an, - - Betttücher v. M. 1,35 an. - - Bettbezüge v. M. 2,75 an, - - Ktffeubezügev.75Pf.an fert. Kinderbetten, sowie Bett- u Leib wüsche f- Kinder in jedem Genre vorräthig. M-STaubenschlag. bergsdorf, Hausbesitzer Karl August Auerbach, als Gemeindevorstand für Srotz- waltersdorf und Wirthschaftsbesitzer Carl Heinrich Dietze, ferner als Gemeindevorstand Der Stadtrat h. Leutler. Kdn Holz-Auktion aus dem Rechrnberger Staatsforstreviere Im Gasthofe zu Rechenberg sollen ai» S. 1887, folgende im Rechenberger Forstreviere aufbcrcitete Hölzer, als: einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Kre-ilüderschreit«»ge« fiud urrzuliisfig. Die zu versteigernden Hölzer können vorher in den betreffenden Waldorten besehe« werden und ertheilt der unterzeichnete Revierverwalter zu Rechenberg nähere Auskunft. Bekanntmachung. Nachdem durch das mittelst Bekanntmachung vom 30. Oktober a. c. publizirte Orts statut die Verpflichtung, der gemeinsamen Ortskrankenkasse für Freiberg als Mitglieder Hetzdorf, Ernestine Emilie Beier geb. Mädler in Zug als Bezirlshebamme Langeurinue, was hierdurch zur öffentlichen Keuntniß gebracht wird. Freiberg, am 31. Dezember 1886. Königliche Amtshauptmaunfchaft. Vr. Iklsvvvr. Junge. Herr Gutsbesitzer Friedrich Heinrich Butze, als Gemeindevorstond, und die Herren- Gutsbesitzer Gottlieb Friedrich Zimmermann, Gutsbesitzer Ernst Wilhelm Venus und Wuthschaftsbesitzer Friedrich Gottlob Oelschlägel, als Gemeinde älteste für Oberbobritzfch, „ Gutsbesitzer Christian Friedrich Zimmermann, als Gemeindeältester für Großhartmannsdorf, " Thiemrzt August Wilhelm Pfeifer und Herr Wirthschaftsbesitzer Heinrich Wilhelm Hiller, als Gemeindeälteste für Bräuusdorf, „ Mühlengutsauszügler Adolph Wilhelm Reichert, als Gemeindeoorstand und die Herren: Gartennahrungsbesitzer Franz Herrmann Weigoldt und Friedrich Wilhelm Berger, sowie Herr Gutsbesitzer Herrmann Wilhelm Berndt, als Gem-indeälteste für die Gemeinde Niederbobritzsch, „ Gutsbesitzer Carl Ernst Thiele in Mulda, als Gemeindevorstand und Herr Hausbesitzer Carl Friedrich Vogel als Gemeindeältester daselbst, Wirthschaftsbesitzer Karl Moritz Seifert, als Gemeinde-Bor "tand für Lößnitz, Bekanntmach««. Die unentgeldliche Schlittschuhbahn für Schulkinder soll nunmehr auf dem oberen Kreuzteiche eröffnet werden, was wir mit dem Bemerken hierdurch zur öffent lichen Kenntniß bringen, daß der Zutritt zum Teiche nur den Kindern der Knaben- und Mädchenbüraerschule, sowie der einfachen Volksschule gestattet ist, daß die auf der Bahn befindlichen Kinder sich den Anordnungen des mit der Beaufsichtigung des Teiches beauftragten Nachtpolizeidiener Schönberg unweigerlich zu fügen haben und daß letzterer von uns Anweisung erhalten hat, unfolgsame Kinder vom Teiche wegzu weisen und ihnen den Zutritt nicht wieder zu gestatten. Eltern und Erzieher, welche Kinder nach dem Teiche schicken, werden hierauf noch besonders aufmerksam gemacht, damit sie dieselben demgemäß unterrichten. Wir behalten Indirekte Abgaben und Gebühren sind in Lrand vom 1. Januar 1887 ab nach Maßgabe des behördlich genehmigt« Regulativs vom 1. Dezember l. I., welches von heute an auf die Dauer von 2 Monat« hier zur allgemeinen Lenntnißnahme öffentlich aushängt, vyn einheimischen und a«S- wärtigen Personen, sowie auch von einheimischen und auswärtigen Korporationen, Ver einen und Gesellschaften zu bezahlen, bei Produktionen aller Art, Schaustellungen, Kon zerten, Theatern u. a. Darbietungen, bei Bällen u. a öffentlichen, ebenso bei gewissen privaten Vergnügungen; bei freiwilligen öffentlichen Auktionen, für öffentliche Anschläge, bei Jahrmärkten, Schieß- u. a Volksfesten u. dergl. m. Solche Abgaben sind namentlich auch an die Polizeiorgane oder andere dazu be sonders legrtimirte Personen gegen Slmttunq zu bezahlen vor dem Htgiane des Ver kaufes von Erzeugnissen der Industrie, Land- und Iorßwirthschaft, von Wagen, (Milch- und Handwagen), Schiebeböcken, Tragkörben, auf Plätzen (Ständen), unter Hinweis auf den hier öffentlich aushängenden Anschlag vom 17. l. M., wie solcyer auch an den Ein gängen der Stadt ersichtlich gemacht werben wird. Hinterziehung dieser Abgaben und Gebühren, verabsäumte rechtzeitige Zahlung der selben, sowie andere Verstöße gegen das oberwähnte Regulativ werden mit Strafe» bis zu 75 Mark oder Haft bis zu 8 Tagen, unter Umständen nach Maßgabe desselben auch mit höheren Geldstrafen und mit dem Verbote der abgaben- oder gebührenpflichtigen Unternehmungen geahndet. Rathhaus zu Brand, am 19. Dezember 1886. Der Stadtgemeinderath. verlaß, Bürgermstr. anzugehörcn, auch auf die in 8 1 des Krankenkassengesetzes bezeichneten Personen, deren Be schäftigung ihrer Natur nach eine vorübergehende oder durch den Arbeitsver trag im Voraus auf einen Zeitraum von weniger als einer Woche be schränkt ist, auf Handlungsgehilfen und Lehrlinge, Gehilfen nnd Lehrlinge in Apotheken, auf Personen, welche in Speditionsbetrieben und den Lohnfuhrwerk beschäftigt werden, auf die in der Land- und Forstwirthschaft beschäftigte Arbeiter, vom 1. Januar 1887 a« ausgedehnt wird, so werden die Herren Prinzipale der unter Nr. 2 genannten Kassen mitglieder und die Herren Arbeitgeber der unter Nr. 3 und 4 genannten Arbeiter hier durch aufgefordert die Anmeldung dieser neuen Kaffeumitglieder alsbald und spätestens biS 15. Januar 1887 bei Vermeidung der in § 81 des Gesetzes vom 15. Juni 1883 angedrohten Strafe bei unserer allgemeinen Meldestelle mittelst der vorgeschriebenen Formulare zu bewirken. Die vorstehends unter 1 gedachten verslcherungspflichtigen Personen sind bei Ver meidung der oben bemerkten Strafen selbst verpflichtet, spätestens 3 Tage nach dem Eintritt ihrer Versicherungsverpflichtung bei der allgemeinen Meldestelle ihre An- resp. beim Erlöschen der Versicherungsverpflichtung ihre Abmeldung zu bewirken. Freiberg, den 31. Dezember 1886. Der Stadtrath, Abtheilung für Krankenkassensachen. Gutsbesitzer Eduard Hubricht als Gemeindeältester für Wegesarth, Gutsbesitzer Johann Gottlieb Zimmermann und Herr Gutsbesitzer Ernst Wilhelm Baumgarten, als Gemeindeälteste für Colmnitz, Schmiedemeister Franz Ferdinand Müller, als Gemeindevorstand für Sohra, Friedensrichter, Betriebssteiger Heinrich August Marbach, als Gemeinde vorstand und die Herren: Oberhuttenmeister Carl August Plattner und Re staurateur Adolph Ferdinand Butze, als Gemeindeälteste für die Gemeinde Hilbersdorf, Gutsbesitzer Friedrich Claußnitzer in Naundorf als Gemeindevorstand und Herr Standesbeamter Carl Gotthelf Heber, als Gemeindeältester daselbst, Wirthschaftsbesitzer Friedrich August Oehme, als Gemeindevorstand und Herr fHufschmiedcmeister Carl Moritz Kaden, als Gemeindeältester für die Gemeinde Niederlangenau, Gutsbesitzer Johann Gottlob Henker, als Gemeindevorstand und die Herren: Gutsbesitzer Heinrich Wilhelm Zehl und Friedrich Wilhelm Leonhardt, als Gemeindeälteste für Kleinschirma, Rentier Johann Friedrich Haubold in Oberschöna, als Gemeindeältester daselbst, Wirthschaftsbesitzer Carl Gottlob Kunze, als Gemcindevorstand und Herr Gutsvesitzer Carl Gottlob Obendorf, als Gemeindeältester für die Gemeinde Linda, Gutsbesitzer Friedrich August Eckardt in Langhennersdorf, als Gemeinde ältester daselbst, Gutsbesitzer Moritz August Fritzsche, als Gemcindevorstand und der Berg arbeiter, Herr Ernst Julius Arnold als Gemeinde-Nettester für die Gemeinde Müdisdorf, Schneidermeister Carl Friedrich Bellmann, als Gemeindeältester für Frei- Russischen Salat empfiehlt Oskar Feldman«, äuß. Bahnhofstr. Dachshündin zugelaufen, dringend ge beten abzuholen Kleinschirma 481». Ein tafelförm. Pianoforte, gut im Ton, mit Mctallplatte billig zu verkaufen. Meitznergaffe 35 l Bekanntmachung, Hundesteuer betreffend. Diejenigen Einwohner unserer Stadt, welche Hunde besitzen, fordern wir hierdurch auf, die deshalb in 8 3 des Gesetzes vom 18. August 1868 vorgeschriebene Anzeige im Polizei-Meldeamt (Stadthaus, Burgstraße Nr. 3, 1. Etage, Zimmer Nr. III) bi- spätestenS den 10. Januar 1887 zu bewirken. Die von unseren Polizeiorganen zu bewirkende Aufzeichnung befreit von obiger An zeige nicht, Unterbliebene Anzeigen sind nach § 7 des obenangezogenen Gesetzes mit de« dreifachen Betrage der gesetzlichen Steuer, mithin nach Höhe von 9 M. —. zu bestraf«. Diejenigen Hunde, für welche bis zum 31. Januar 1887 die auf das Jahr 1887 lautenden Steuermarken nicht gelöst worden, sind gesetzlicher Bor fchrist zufolge nach Ablauf dieser Frist durch den Kaviller wegzufangen. Von demselben sind auch die Hunde, welche außerhalb der Häuser, Gehöfte oder sonstigen geschlossenen Lokalitäten ohne die für das betreffende Jahr gültige Marke am Halsbande betroffen werden, wegzufangen und haben Besitzer solcher Hunde, insoweit keine Steuerhinterziehung vorlicgt eine Strafe von 3 M. —. zu bezahlen. Für Hunde, welche innerhalb des Steuerjahres nach der im Monat Januar statt findenden Konsignation angeschafft werden, ist die Steuer binnen 14 Tagen zu entricht« Die Steuer für einen Hund beträgt 10 M. —. und ist diese bei Aushändigung de Steuermarke sofort voll zu entricht«. Ratenweife Zahlung der Steuer ist daher nicht statthaft. Eine Abminderung der Steuer bis zum Betrage von 3 M. —. jährlich kann nur hinsichtlich solcher Zughunde gestattet werden, welche nachweislich von ärmeren Einwohne« uns vor, nach Wiederbeginn der Schule im Einverständniß mit den Direktoren genannter Schulen noch weitere Äufsichts- und Kontrolmaßregeln vorzuschreibeu. Freiberg, den 3I. Dezember 1886. Der Stadtrath. »outlor, Brgrmstr.