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hang der Preise 18 74. Die Bäcker und Brotverkäufer sind verpflichtet, i sonstige abnorme Verkaufslokale eine Waage mit geaichten Gewichten aufz. un Per! städtischen Behörden zn Freiberg nnd Brand Redakteur: 3«liu« Brau» tu Freiberg. Tagesschau. Freiberg, den 30. November' Bei Beginn der gestrigen Sitzung deS deutsche« Reichs tages theilte Präsident ». Wedell mit, daß daS Präsidium Sr. Majestät demKaiser ehrfurchtsvoll den tiefen Schmerz deS Reichstages über die Krankheit Sr. Kaiserlichen Hoheit deS Kronprinzen ausgesprochen und daß Se. Majestät den Ausdruck deS MitgesühlS deS Reichstages mit huldvollem Dank rntgegengenommen habe. DaS Haus trat dann m die erst« Lesung des Etat- ein. Der Schatzsekretär vr. Jacobi leitete die Debatte mit folgenden Darlegungen rin: Da» Jahr 1886/87 schloß mit einem Fehlbetrag von 22 Millionen ab, dem ein Minderertrag auS der Rübensteuer fast im gleiche« Betrage zur Seite stand. Die Getreidezölle ergaben 24 Mill, weniger und auch die Branntweinsteuer blieb hinter den Schätzungen zurück. Bezüglich deS laufenden und kommende« Jahre» stehe man Zahlen gegenüber, welche im vorigen Jahre nicht erhofft wurden, trotz erheblicher Mehrausgaben namentlich im Militäretat. Was die beiden neuen Steuern betreffe, so sei bei Beiden die Berechnung zum Maßstabe genommen, welche in den Motiven ausgedrückt war. Die Zuckersteuer stehe zum größten Theile noch unter der Herrschaft des alten Gesetzes, wa» bei deren Berechnung zu berücksichtigen sei. Bei der Veran schlagung sei ein Jnlandsverbrauch von 3 600000 Doppel zentner zu Grunde gelegt. Daraufhin sei ein Reinertrag von 27 434 000 Mk. Materialsteuer und von 6 630000 Mk. Ver brauchsabgaben für 1887/88 herausgerechnet, waS freilich hinter rum Voranschläge zurückhleibe. Aber eS handle sich ja dabei nur um ein Durchg mgsjahr; für die Folge werde die Verbrauchssteuer sich wesentlich steigern, die Materialsteuer fallen. Bei der Branntweinsteuer falle die Urbergangsabgabe weg. Im nächsten Jahre trete man in regelmäßige Verhältnisse rin, während jetzt auch bei der Branntweinsteuer Uebergangsver- hältnisse herrschen. Hierzu zähle die Nachsteuer, die Be- chaffung der Meßapparate rc., welches letztere daS laufende Jahr belaste. Soweit eS sich um ungefähre Schätzung handle, lasse sich für 1888/89 ein Ertrag an Maischraumsteucr von 22390000 Mk., an Verbrauchsabgabe von 108030000 Mk. und an Nachsteuer-Krediten von 8 Millionen erwarten. Aus die einzelnen Etats des lausenden Jahres übergehend, legte der Redner dar, daß einige derselben theils Mehrausgaben, theilS Mindereinnahmen aufweisen, welchen Ersparnisse bei anderen Etats gegenüberstehen. Mehreinnahmen weisen die Salzsteuer, Srausteuer, Reichsbank rc. auf. Die Mehrausgaben und Mindereinnahmen ergeben einen Fehlbetrag von 22 Millionen, also fast die gleiche Summe, wie im vorigen Jahre. Dagegen werden die Ueberweisungen an die Bundesstaaten einen Mehr ertrag über den Voranschlag von 24 Millionen ergeben. Im ommenden Etatsjahr ergeben sich Veränderungen gegen da» aufende, die theilweise schon erwähnt sind, theils vom Redner als minder bedeutend jetzt nachgeholt werden, es gehören dazu )ie Kosten für die Vertretung des Reichs bei der Ausstellung in Melbourne u. A. Die Heeresverwaltung ergiebt Minder ausgaben bei der Naturalverpflegung des Heeres im Betrag« von 3489000 Mk. Redner verbreitete sich sehr ausführlich über die bereits bekannten Zahlen des kommenden Etats und betonte, die Gesammtzahlen stellen sich um 91855000 bester als die deS laufenden Jahres, was im Wesentlichen auf Zucker- und Branntweinsteuer zurückzuführen sei. Die Matrikular- Beiträge bleiben dagegen mit 7300000 Mk. zurück. De« Bundesstaaten werde somit zunächst der größere Voctheil zu- allen. Die günstigere finanzielle Gestaltung sei für di« Bundesregierung nicht zur Versuchung geworden, minder spar sam zu verfahren. Die verbündeten Regierungen hegen die Hoffnung, daß mit dem laufenden Jahre die Periode der Fehlbeträge abgeschloffen sein wird. (Hört!) — Hieraus führte Avg. Rickert aus, daß ganz dieselbe erfreuliche Besserung m der Finanzlage auch im Jahr« 1879 nach der eintritt." Eine baldige Entscheidung thut in Folge dieser Maß regel dringend Noth. Es liegt auf der Hand, daß ein derartiger Zustand der Ungewißheit nicht allzulange dauern darf, wenn nicht daraus für die Zollbehörden wie für den Getreidehandel selbst große Unannehmlichkeiten entstehen sollen. Die Konservativen beabsichtigen deshalb, die zweite Berathung im Plenum durchzusetzen, um eine Verzögerung der Angelegenheit bis über die Weihnachtsferien hinaus zu vermeiden. Wird aber die Vorlage einer Kommission zur Vorberathung überwiesen, dann ist eine Erledigung vor dem Fest mehr als unwahrscheinlich. Bei der ersten Lesung kann es sich in der Hauptsache nur um die Frage handeln, ob die Vorlage einer Kom mission überwiesen werden soll oder nicht. Die Gegner der Kornzoll-Erhöhung werden dabei geltend machen, daß bei einer immerhin eine soziale Gefahr betreffenden Angelegen heit die reiflichsten Erwägungen unerläßlich sind. Viel Neues läßt sich freilich über die Kornzoll-Erhöhung nicht mehr sagen, denn keine Sache ist wohl so ofl von allen Seiten erörtert worden wie diese. Diese Frage läßt sich aber durch die Theorie gar nicht lösen; sie bedarf der praktischen Erprobung In der Hauptsache handelt es sich um die Beantwortung der Frage: „Wird eine Zollerhöhung von 3 auf 6 Mark pro 100 Kg. Roggen oder Weizen das Brot, das Hauptlebensmittel der ärmeren Bevölkerung wesentlich vertheuern?" Bis jetzt wissen wir nur, daß der Drei-Mark-Zoll den Brotpreis nicht beinflußt hat. Üeber die Wirkung eines Sechs-Mark-Zolles lassen sich nur Ver muthungen anstellen, aber eine Bürgschaft dafür kann Nie mand übernehmen. Die deutsche Reichspartei scheint aber nicht der Meinung zu sein, daß der Sechs-Mark-Zoll auf den Brotpreis ohne Wirkung bleiben wird, sonst wäre sie nicht einstimmig einem von dem Abgeordneten Lohren eingebrachten Antrag beigetreten, der folgenden Wortlaut hat: „I. Die j8 73, 74 der Gewerbeordnung werden durch folgende Bestimmungen ersetzt: 8 73. Die Bäcker und Verkäufer von Brot sind verpflichtet, die Verkaufspreise des Brotes per Kilogramm täglich während der Verkaufs zeit durch einen von außen leicht sichtbaren und deutlich geschriebenen Anschlag am Verkaufslokale zur Kenntniß des Publikums zu bringen, und dabei anzugeben, ob daS Brot nur aus Mehl von reinem Weizen oder Roggen besteht, oder wie viele Prozente von den einzelnen Mchlsorten: Roggen, Weizen, Mais, Gerste rc darin enthalten sind. 8 73a. Das zum Verkauf bestimmte Brot (Luxusbrot aus genommen) darf nur in gut ausgebackenem Zustande und m bestimmten Gcwichtsgrößen von '/„ 1, 1*/r, 2, 2^/,, 3, 4, 5 oder 6 Kilogramm feilgchalten und verkauft werden. aufzu stellen, sowie jedem Käufer das"Brot unaufgefordert vor- iuwiegen, und das am Gewicht Fehlende entweder vollstän dig beizulegen oder vom Preise in Abzug zu bringe«. 8 74a. Die Ortspolizeibehörden sind berechtigt, die Bäcker lokale und Verkaufsläden für Brot jederzeit durch geeignete Personen unangemeldet besuchen zu lassen, um zu ermitteln, ob die Bestimmungen dieses Gesetzes beachtet werden und sich insbesondere auch durch Zerschneiden einzelner Brote zu überzeugen, ob nur gehörig ausaebackenes und gesunde» Brot feilgehalten wird Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind der vorgesetzten Behörde einzureichen und nach Befinden öffentlich bekannt zu machen." Die Kornzoll-Vorlage. Sän mtliche Fraktionen des Reichstages beschäftigten sich am Montag mit ihrer Stellungnahme zum Etat und mit ihrer Betheiligung bei der am Dienstag begonnenen ersten Lesung desselben. Bei diesen Vorberathungen zeigte sich nur sehr geringe Neigung, den allgemeinen Erörterungen eine große Ausdehnung zu geben, vielmehr machte sich der Wunsch geltend, die erste Lesung des Etats möglichst rasch zu erledigen. Trotzdem dürfte es kaum gelingen, den Etat noch vor den Wechnachtsferien fertig zu stellen. Man will aber Alles daran setzen, sich über die besonders schwierige Vorlage wegen Erhöhung der Getreidezölle noch vor dieser Frist schlüssig zu machen. Die erste Berathung dieser Kornzoll-Vorlage im Reichstage dürfte schon Donners tag oder Freitag staltsinden, aber kaum ein rechtes Urtheil über das Schicksal des Gesetzentwurfs ermöglichen, das wesentlich von dem Verhaltm der Zentrumspartei ab hängen wird. Bis jetzt sollen in dieser Fraktion die Gegner des Gesetzentwurfes ebenso zahlreich sein, als die Freunde der Kornzoll-Erhöhung und scheint eine Einigung beider Hälften des Zentrums bei diesem Anlaß kaum zu ermög lichen. In der nationalliberalen Fraktion fand am Dienstag eine lange Berathung über die Vorlage statt, welche die Nationalliberalen zu bekämpfen zögern, weil dadurch die jetzige Eintracht der Kartellparteien sehr leicht ernstlich ge fährdet werden kann. Die Annahme des Gesetzentwurfes Seiten der Nationalliberalen ist anscheinend durch die jetzt mit fünfzehn statistischen Uebersichten erschienene Begrün dung der Vorlage nicht wesentlich erleichtert worden. Der Begründung der Vorlage, betreffend die Getreide zollerhöhung, entnehmen wir Folgendes: „Es läßt sich nicht verkennen, daß die Einführung der Getreidezölle der Landwirthschaft insofern Nutzen gebracht hat, als ohne diese Zölle das Mißverhältniß zwischen Preisen und Pro duktionskosten ein noch größeres gewesen sein würde. Es darf daher von einer entsprechenderen Normirung der Zoll sätze ein wirksamerer Schutz sür die einheimische Produktion erhofft werden und ein weiterer Schritt zur Erreichung dieses im Prinzip vom Reichstag wiederholt gebilligten Zieles muß um so unbedenklicher erscheinen, als bisher jedenfalls nicht im Entferntesten die Befürchtungen gerecht fertigt worden sind, welche man für die Vertheuerung des Brotes an derartige Maßnahmen zu knüpfen vielfach ge neigt ist. Eine Erklärung für die Thatsache, daß trotz der Zollerhöhung im Jahre 1885 und trotz des Rückganges der Getreideeinfuhr in den Jahren 1885 und 1886 die Inlandspreise immer mehr gesunken sind, ist wesentlich in dem Umstande zu finden, daß das einzuführende Getreide, welches von dem überproduzirenden Auslande in beliebiger Höhe zur Verfügung gestellt wird, vermöge billiger Pro duktion und billigen Transports, sowie in Folge des gegen wärtig auf dem Weltmarkt herrschenden Konkurrenzkampfes der Getreideexportländer ungeachtet der Zollbelastung nach Deutschland zu Preisen geliefert werden konnte, welche weit unter den Selbstkosten des deutschen Produzenten blieben. In Europa ist der Einfluß Rußlands auf dm deutschen Getreidemarkt fortgesetzt im Wachsen begriffen. Zu der Steigerung des russischen Preisvruckes auf die Getreide versorgung Deutschlands hat neben der Vermehrung der russischen Produktion und der Verminderung der Trans portkosten wesentlich auch das Sinken der dortigen Papier valuta beigetragen, dem eine entsprechende Steigemng der Arbeitslöhne, Abgaben und Zinsen nur langsam folgt, und welches daher als Verminderung der russischen Pro duktionskosten wirkt. Der Zeitpunkt zu einer Zollerhöhung ist jetzt ein gelegener. Nach dm bisherigen Ermittelun gen ist auch für das Erntejahr 1887/88 das in Deutsch land zur Verfügung stehende Getreidequantum ein reich liches ; es ist daher eine Preisgestaltung eingetreten, welche einen vermehrten Schutz der einheimischen Pro- drultion dringend erforderlich macht, denselben aber auch gegenüber den berechtigten Interessen des inländischen Konsums unbedenklich erscheinen läßt. Auch andere euro päische Staaten haben unter Hinweis darauf, daß die auch dort schwer damiederliegende Landwirthschaft eines kräftigeren Schutzes bedürfe, in letzter Zeit diesen Weg bereits be schritten. Für Deutschland dürfte es sich empfehlen, für Weizen und Roggen einen einzigen Zollsatz beizubehalten, da der im Werthe allerdings dem Weizen nachstehende Roggen das Hauptprodukt des deutschen Landbaues und dem Prcisdruck seitens unserer östlichen Nachbarländer am meisten ausgesetzt ist. Was die Normirung des Zollsatzes betrifft wird einerseits darauf Bedacht zu nehmen sein, daß I die Erhöhung nicht durch weiteren Rück des Weltmarktes, Frachtermäßigungen oder s , Preisreduktionen des Auslandes unwirksam gemacht werden kann, andererseits wird auch die Rückwirkung auf den in ländischen Konsum in abwägende Rücksicht gezogen werden müssm. Diesen Gesichtspunkten dürften entsprochen werden, wenn der Zollsatz für 100 Kg. Weizen und Roggen auf 6 M. bemessm, mithin um 3M. für 100Kg. erhöht wird. Die Nothlagc der Landwirthschaft erfordert, daß ihr die Hilfe, welche durch die in Vorschlag gebrachten Aenderungen des Zolltarifs gewährt werden soll, unverzüglich zu Theil werde. Zu dem Ende wird eine weitere Ueberführung des inländischen Marktes mit ausländischem Getreide u. s. w. thunlichst vorgebeugt werden müssen. Eine solche^ Ueber führung würde unzweifelhaft eintreten, wenn die «pekula- tion Zett gewänne, jetzt noch Mengen von Getreide aus dem Auslande oder von den Privattransitlagern des Inlandes zu den bisherigen Zollsätzen in den freien Verkehr zu bringen Die hierin liegende Gefahr ist nach den bei früheren Zollerhöhungen, namentlich im Jahre 1885 be züglich des Getreides gemachten Erfahrungen so groß, daß auch außerordentliche Maßnahmen zur Abwendung derselben gerechtfertigt erscheinen. Aus diesem Grunde wird in Vor schlag gebracht, die Giltigkeit der betreffenden neuen Tarif sätze wenigstens für Getreide und Malz und für Mühlen- aorikate aus Getreide schon mit dem Tage eintreten zu lassen, an welchem durch die Einbringung dieses Gesetz entwurfs an den Reichstag -die Absicht der verbündeten Regierungen, eine solche Zolländerung herbeizuführen, all gemein und in zweifelsfreier Weise bekannt wird. Auch ist bereits Vorsorge getroffen, daß bei der Zollabfertigung von Getreide u. s. w. die bei Inkrafttreten des Gesetzes eventuell der Nachverzollung unterliegenden Posten notirt werden und daß eine amtliche Feststellung des augenblicklichen Bestandes der Niederlagen an den in Betracht kommenden Artikeln 3° 27«. Erscheint jeden Wochentag Nachuntt.'/^UHr für den andern Tag Preis vierteljährlich 2MaÄ2SPf., zweimonatlich IM. SO Pf. und einmonatltch 7b Pf. Donnerstag, »e« 1. Dezember Inserate werden bis Bormittag 11 men und beträgt der Preis für die § oder deren Raum 15 ' Ubr angenom- espaltene Zeile 1887