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Die von uns in der vorgestrigen Tagesschau mitgetheilte Erklärung des Königs von Dänemark, welche das Ministe rium Estrup gegen den Vorwurf verlheidigt, die Einigung des dänischen Reichstages über das Budget verhindert zu haben, bildete die Antwort des Monarchen auf die sich vollständig widersprechenden Adressen der beiden dänischen Kammern, des Landsthings und des Folkethings. Seit zwölf Jahren tobt in Dänemark ein wüster parlamentarischer Kampf, der insofern eine allgemeinere Bedeutung und auch für deutsche Kreise Interesse hat, als es sich dabei um die Prinzipsraqe handelt, ob der Monarch das Recht besitzt, sich seine Minister frei zu wählen oder ob derselbe gebunden ist, sich seine Rathgeber aus der Mehrheit des Unterhauses zu entnehmen. Der letztere Grundsatz gilt bekanntlich in England, wo gerade neuerdings der Minister Gladstone lebhafter als je zuvor betonte, daß weder der Wille der Monarchie, noch derjenige des englischen Oberhauses einen Systemwechsel herbeiführen könne, sonderu nur das Majoritätsverhältniß des englischen Unterhauses, das sich feit langen Zeiten als die ausschließliche Volksvertretung ansieht. In Deutschland und Oesterreich ist dieser streng parlamentarische Grundsatz von der Linken zwar oft an- aestrebt worden, aber nie zur Geltung gelangt, weil der selbe zur Scheinmonarchie führt, bei welcher dem Regenten nur noch die vollziehende Gewalt zusteht. Die ganze poli tische Lage Deutschlands ließ es aber von Anfang an un möglich erscheinen, die Staatsleitung von zufälligen und häufig schwankenden Kammcrmehrheiten abhängig zu machen. Bekanntlich bat sich der deutsche Reichskanzier, dem das Reich so Großes verdankt, stets als Vollstrecker des kaiser lichen Willens hingcstellt, ohne deshalb seine Verantwort lichkeit dem Reichstage gegenüber zu mindern. Ebenso sah sich der leitende österreichische Staatsmann, Graf Taaffe, gerade in letzter Zeit wiederholt veranlaßt, zu betonen, daß er selbst bei einem Zusammenbruch der jetzigen Neichsraths- mehrhcit keine Gefährdung seiner Stellung zu befürchten habe. Auf demselben Standpunkt steht das Ministerium Estrup, das trotz aller ihm ungünstigen Abstimmungen der dänischen zweiten Kammer auf seinem nicht gerade behag lichen Posten ausharrt und nur dann zurücktrelen will, wenn dies von dem König von Dänemark selbst ge wünscht wird. Es liegt dem entschieden freisinnigen dänischen Monar chen vollständig fern, gegen den Willen der Mehrheit seines Volkes regieren zu wollen, vielmehr hat derselbe seine strenge Verfassungstreue in seiner der Kammer crtheilten Antwort lebhaft betheuert. Nach dem Gutachten des Finanzaus schusses des dänischen Oberhauses, des Landsthing, betragen aber die Erfordernisse der Staatsverwaltung fünf Mil lionen mehr, als das Folkething bewilligen will. In den Regierungskreisen hält man keine gedeihliche und den Landesmteressen förderliche Staatsverwaltung mit den von der zweiien Kammer zugestandenen Mitteln für aus führbar. Stach der Verfassung müßte eine Einigung beider Kammern über das Budget bis zum l. April erfolgen. Dieser Termin steht aber unmittelbar bevor, ohne daß Aus sicht wäre, die Kluft zu überbrücken, welche das Ministerium Estrup mit dem Landsthing auf der einen Seite, von dem Folkething auf der anderen Seite trennt. Wenn der Minister präsident Estrup die Ueberzeugung hätte, daß sein Rücktritt die politischen Gegner zur Nachgiebigkeit stimmen könnte, so würde dieser Staatsmann sicher nicht zögern, sich wie Markus Curtius in den Abgrund zu stürzen, damit sich die verderbliche Kluft endlich schlösse. Der Minister weiß aber sehr gut, daß die radikale Opposition nicht ihn, son dern den gemäßigten Liberalismus treffen will und sich mit der Hoffnung schmeichelt, ebenso wie die norwegischen Radi kalen das Kabinel Swerdrup, die Bildung eines Ministe riums aus streng radikalen Elementen zu ertrotzen. Die von dem Folkething an den König von Dänemark gerichtete Adresse verlangt von demselben, daß er der Experimental politik des Ministeriums Estrup, die nur einer kleinen Clique Nutzen bringe, ein Ende mache. Das Schriftstück hatte einen geradezu drohenden Wortlaut, was zwar von einzelnen Kammermiigliedern bestritten, von anderen aber offen zugegeben wurde. Der republikanische Abgeordnete Bajer fand den Wortlaut sogar noch viel zu gemäßigt, da der König von Dänemark gar nicht über den Parteien stehe, wie dies in der Adresse gesagt wurde. Jedenfalls müsfe die Kammer, bevor das Land in außergewöhnliche Verhältnisse hincintreibe, ihr letztes Wort sprechen. Bei einer solchen Sachlage hat es das Landsthinq fürl eine Pflicht gehalten, in seiner Adresse an den Äönig fteichzeitig dem dänischen Volke ein Nares Bild der Vor- mnge zu liefern, die sich seit l.873 im Parlament abspielen. In dieser Adresse wird nochgewiesen, weshalb die erste Kammer das Finanzgesetz verwarf, dem das Folkething eine Fassung gegeben, welche eine angemessene Führung des Staatshaushalts unmöglich machte und weshalb sie bei der Regierungsvorlage beharrte. Es heißt dann weiter: „Das Landslhing hat seine Wünsche beständig beschränkt, oft gar nicht ausgesprochen, um mit dem Folkething einig zu werden; fast nie hat es eine bedeutende Bewilligung erreicht, ohne andere ebenso dringliche zu opfern; und oft hat cs Tadel hören müssen, weil es sich lieber mit einem Mindermaß von Einräumungen begnügen, als einen Bruch Hervorrufen wollte. Wenn ein solcher als Folge der Macht der Verhältnisse in Aussicht gestellt worden, und zwar zu einer Zeit, da das Finanzgesetz im Lands thinge noch nicht zur zweiten Lesung gekommen, als selbst dessen Ausschuß noch keinen Bericht darüber er stattet hatte, dann muß derselbe im Voraus beschlossen gewesen sein; denn es kann kein Zweifel darüber sein, daß mit gutem Willen auf beiden Seiten eine Uebereinkunft in der noch übrigen Zeit zu erreichen ist. Wird keine Einigung erzielt, lehnt das Landsthing alle Verantwortung ab. Unser Gemüth ist nicht von Bitterkeit erfüllt, daß wir den Kampf der Versöhnung vorzögen; aber der Friede kann nicht mit Demüthigung erkauft werden, die Versöhnung darf keine Unterwerfung sein. Der Streit, welcher zwischen dem Folkething einerseits und den Ministern Ew. Majestät und dem Landslhing andererseits entstanden, ist wenigstens 12 Jahre alt. Er hat seinen Ursprung in der durch die Verfassung nicht zu begründenden und mit unserem Zweikammersystem unver einbaren Behauptung des Folkethings, daß das Ministerium immer in Uebereinstimmung mit dem aus dem allgemeinen Wahlrechte hervorgegangenen Thing sein müsse, d. h. daß dessen Zusammensetzung nicht von Ew. Majestät bestimmt werden, sondern von der Mehrzahl des Folke things abhängig sein soll. Keinem der von Ew. Majestät berufenen Ministerien hat es an Willen und Fähigkeit gefehlt, mit dem Reichstag oder dessen Abtheilungen zu sammen zu arbeiten; sie haben sich ehrlich und tüchtig be strebt zusammcnstimmcnde Beschlüsse aller Staatsfaktoren hervorzurufen, aber ihre Bestrebungen strandeten an dem Mangel des Willens seitens des Folkethings, mit ihnen zusammen zu arbeiten. Nun ist es dahin gekommen, daß das Thing fast jede noch so gut ausgearbeitete, noch so nützliche, noch so nothwendigc Gesetzvorlage gehemmt hat, auch dann, wenn der betreffende Minister besonderes Ent gegenkommen zeigte. Das Bedürfnis; des Vaterlandes ist zurückgesetzt worden; dessen unabweisbare Forderungen zweckmäßiger Vertheidigungs - Veranstaltungen sind noch immer unerfüllt, nöthige Ausgaben, kleine und große, sind verweigert worden, obgleich der Staatskasse die Mittel nicht fehlen. Es wäre ein großer Wahn, zu glauben, daß eine gedeihliche Thätigkeit möglich wäre, fo lange die Mehrzahl des Folkethmgs die obgenannte Behauptung festhält; ein Wahn, eine Periode nützlicher Arbeit zum Wohle des Volks und des Vaterlandes von einer Partei zu erwarten, die nur darin einig ist, das gegenwärtige Ministerium zu verdrängen. — Die Zeit ist ernst. Wilde Träume von einer unmöglichen irdischen Glück seligkeit, in unklaren Gehirnen erzeugt, durch viele leicht sinnige Schriften und Reden verbreitet, gähren überall in dem «chooße der Gesellschaft und bedrohen deren Bestehen. Für unser kleines Vaterland ist diese Gefahr gewiß doch nur gering. Die Negierung wird mit Gleichmuth und fester Hand ine gesetzliche Ordnung aufrecht zu erhalten und Bestrebungen, politische Zwecke durch ungesetzliche Mittel zu erreichen, niederzuschlagen wissen. Dazu werden alle besonnenen und verständigen Bürger ihren treuen Beistand leisten, in der Ueberzeugung, daß die Beschlüsse Ew. Majestät immer ausschließlich mit dem Wohle des Volks und dem Besten des Vaterlands vor Augen gefaßt werden. Das Landsthing wird immer seiner Pflicht treu bleiben, immer bereit, ab weichenden Ansichten entgcgenzukommcn und willig die Hand zu allen Veranstaltungen zu reichen, die nöthig sind, die innere Entwickelung und den äußeren Frieden des Reichs zu sichern. Ohne Furcht und Schwanken wird es immer sti > ben, das Recht des Königs, wie die Freiheit des Volks m den durch das Grundgesetz gezogenen Grenzen zu be wahren." Tagesschau. Freiberg, dm 25. März. Der „Reichsanzeigcr" bringt an seiner Spitze folgenden Erlaß des deutschen Kaisers an den Reichskanzler: „Die Feier Meines Geburtstages am 22. März hat mich wieder recht lebhaft empfinden lassen, wie unerschütterlich treu die Liebe ist, welche mir vom deutschen Volke entgegen getragm wird. Aus allen Theilen des Reiches sind mir von Gemeinden und Korporationen, von Vereinen und Anstalten, von Fest versammlungen und einzelnen Personen ohne Unterschixd von Rang und Stand, ohne Rücksicht auf religiöses Bekenntniß und politische Meinung, selbst vom Auslande her freudige Glück wünsche dargebracht worden. Ihre Zahl ist eine so beträcht liche, ihre Form eine so mannigfaltige, ihr Ausdruck ein so herzgewinnender, daß ich von all' diesen Beweisen warmer und inniger Theilnahme tief gerührt bin. Eine solche einmüthige, erhebende Kundgebung an meinem Geburtsfeste, an welchem ich auf 88 Jahre eines wechselvollen, von Gott reich gesegnetm Lebens zurückblickte, hat mir die Freude verdoppelt, und hoch beglückt fühle ich mit in dem Gedanken, daß das ganze deutsche Volk sich mit mir und meinem Hause zu einer gemeinschaftlichen Feier des Tages vereinigt hat. Es ist mir daher ein wahres Herzensbedürsniß, Allen, welche mir bei diesem Anlaß durch Adressen und Telegramme, durch poetische Ansprachen und musikalische Kompositionen, durch Blumenspenden und sonstige Zuwendungen sinniger Art so liebevolle Aufmerksamkeiten erwiesen, Allen, welche meiner in Wort nnd Schrift gedacht haben, meinen aufrichtigsten Dank dafür aus zusprechen. In der allgemeinen, durch das ganze Laud gehenden Bewegung giebt sich das wohlthuende Vertrauen kund, init dem die Nation meine ernsten Bestrebungen um des Volkes Wohl begleitet. Gestützt auf diese ermuthigende Erfahrung werde ich nicht müde werden, bis Gott meinem Wollen und Können ein Ziel setzt, der Fürsorge für mein geliebtes Vater land meine ganze Kraft zu weihen. Dazu gebe Gott seinen Segen! Möge unter seinem Schutz und Beistand Deutschland zu allen Zeiten in friedlicher Entwickelung blühen und gedeihen! Ich beauftrage Sie, diesen Erlaß zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Berlin, den 24. März 1885. Wilhelm." Aus einer weiteren Notiz des „Reichsanzeiger" geht hervor, daß die Heiserkeit, welche unsern Kaiser an seinem Geburts tage an Entgegennahme aller Beglückwünschungen hinderte, doch eine ziemlich starke war und daß der greise Monarch sich schon mehrere Tage vorher recht angegriffen fühlte. Den Empfang des Reichskanzlers wollte sich der Kaiser trotzdem nicht versagen. Dabei soll es zu einer bewegten Szene ge kommen, jedoch dem Fürsten gelungen sein, die Verstimmung des Monarchen zu heben. Bis zum letzten Augenblick hat der Kaiser gehofft, dem Feste im Schlöffe beizuwohnen, jedoch schließlich den dringenden Vorstellungen feines Leibarztes vr. von Lauer nach gegeben und sich von dem Feste fern ge halten. — Unser Kaiser hat durch den Minister Maybach allen bei dem Rettungswerk in der Grube Camphausen Be- theiligtcn für ihre Hingebung und musterhafte Haltung seine Anerkennung ausgesprochen und zur augenblicklichen Linderung der Noth eine Beihilfe von 3000 Bk. für die Hinterbliebenen der Verunglückten aus seiner Schatulle bewilligt. In seiner gestrigen Sitzung ertheilte der deutsche Reichstag dem Präsidium die Ermächtigung, den Reichs kanzler zu seinem 70. Geburtstage zu beglückwünschen. Bei der sodann folgenden dritten Berathung der Ergänzung des Reichsbeamtengesetzes hielt Abg. Kayser die in der Ergänzung enthaltene Verschärfung der Vorschriften für ungerecht und wünschte eine Revision der ganzenDisziplinar-Vorschriften, namentlich dahin, daß den Beamten in ihrem äußeren Verhalten, zumal bei Wahlen, eine größere Freiheit gewährt werde. Gegenwärtig seien die Beamten viel zu sehr Werkzeuge der Regierung. Darauf s erwiderte der Abg. von Köller, die Beamten thäten nur ihre Pflicht, wenn sie auf Seiten der Regierung ständen. Auf Antrag des Abg. Richter, welcher hcrvorhob, daß seine Freunde zu dieser Vorlage noch keine Stellung genommen, wurde der Gegenstand von der Tagesordnung abgesetzt. Das Haus genehmigte sodann in der dritten Lesung den Gesetz entwurf, betreffend die Befugniß der Kauffahrteischiffe zur Führung der Reichsflagge, sowie die allgemeine Rechnung des Reichshaushaltsetats pro 1880/81, und fetzte hierauf die zweite Berathung der Zolltarifnovelle fort. Bei der Position: Er zeugnisse des Landbaues beantragte die freie wirthschöst liche Vereinigung für Cichorie, welche nach der Re gierungsvorlage zollfrei sein soll, einen Zoll von 1 Mark per Doppelzentner. Abg. Zeitz sprach gegen diesen Zoll, der durch Vertheucrung des Rohmaterials den Export schwächen und die Fabrikation empfindlich schädigen werden. Dagegen