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s bis uv. 37. Iahrga-o. Fr 31 r> rau. i»,t» Pf. von I«F> mel. Sen Ver- > kurzem irgsamer id Nach- us statt. Iher. 6lN. 8 Uhr tlung Uhr aerstr. Statut !, 4, 5, 17, 22, Statu» . — —— W r Der deutsche Reichstag berieth gestern über den Gesetz entwurf betreffend die Ausbringung einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der Reichseisenbahnen. Abg. v. Huene begründete im Auftrage der Budgetkommission den Beschluß der letzteren, die Regie' rung zu ermächtigen, neben dem Betrage von 1005b 134 Mk. für Truppenverstärkungen und Dislokationen 28 465 513 Mk. (die Vorlage verlangte 34 616862 Mk.) im Wege des Kredits aufzubringen. Die Kommission schlug außerdem vor, der Re gierung für die bereits im Etatsjahr 1884 85 zu den Zwecken der Dislokationen verausgabten Summen ausdrücklich Indem- als Wir u Ruhe triß uni Tochter Jahren, tachham, rübt an ErfcheimjedmWochemag Abend«'/,7 Uhrfürden andern Tag " " - - - — - — ig Bor- Wasser- Jnferme werden m«!8 men und beträgt der H »der deren § " L Regierung kein Vorwurf gemacht werden solle, würden die konservativen auch sür das Wort Indemnität stimmen. Der Staatssekretär v. Burchard erkannte das Geldbewilli gungsrecht des Reichstags vollkommen an; zu den fraglichen Ausgaben habe sich aber die Regierung im Interesse des Reiche- veranlaßt gesehen. Der Ertheilung der „Indemnität" statt der „nachträglichen Genehmigung" wollen sich die Regierungen nicht widersetzen. Das Gesetz wurde hierauf ohne weitere Debatte genehmigt. Es folgte die erste Berathung des Gesetz entwurfs betreffend den Beitrag des Reichs zu den Kosten de- Anschlusses Bremens an das deutsche Zollgebiet. Abg. Witte erklärte, daß im Hause eigentlich kein Zweifel darüber be- tanden habe, daß nach Hamburg auch Bremen an das Zollgebiet angeschlossen werden müsse; um so mehr habe ihn )er Satz in den Motiven befremdet, wonach jetzt der Zoll- anschluß Bremens noch die gleiche Bedeutung für die natio nale Entwickelung des wirthschaftlichen Lebens habe. Die in der Vorlage geforderten Summen halte er für angemessen. Abgg. Staudy und von Benda fanden in der Vorlage daS Keichsinteresse genügend gewahrt, empfahlen aber die Vor prüfung in der Kommission. Staatssekretär von Burchard stellte den Bemängelungen Wittes entgegen, daß bestimmte Ab machungen mit Bremen über Einzeleinrichtungen, an denen nichts geändert werden dürfe, nicht vorlägen, sondern nur ge wisse Grundsätze, nach denen je nach dem Bedürfniß verfahren werden solle. Das Gesetz wurde an eine besondere Kommission verwiesen. Es folgte die Berathung des Gesetzentwurfs betr. einen Zusatz zum ß 12 des Gesetzes wegen Erhebung der Tabaksteuer. Abg. Müller (Marienwerder) befürwortete die vorgeschlagene Erleichterung im Interesse der Tabaksbauer, worauf das Gesetz in erster und zweiter Lesung Annahme fand. Nach Erstattung des Berichts über verschiedene Wahl prüfungen vertagte sich der Reichstag auf heute. — Die Aussichten auf eine Arbeitspause in den letzten Wochen dieses Monat- Haben sich neuerdings wesentlich verringert. Die „Nordd. Allg. Ztg." schließt eine längere Betrachtung über den jetzigen Stand der Berathungen mit den Worten: „Dem Reichstag liegt ein so bedeutendes Arbeitspensum vor, daß der Gedanke an eine Vertagung für eine gewissenhafte Volksvertretung ausgeschlossen sein sollte." Die Budgetkommission des Reichstages genehmigte gestern die Summe von 10000 Mk. zu Vorarbeiten für die Verlegung des Kadettenhauses von Kulm nach Stolp in Pom mern. Bei Berathung der Ausgaben für die Gouverneure und Generalkonsuln in Kamerun, Togo und Angra Pequena sowie für die Dienstgebäudr daselbst entwickelte sich eine längere Debatte über die Frage, welche Rechtszustände durch das Protektorat geschaffen würden und wie weit das Gesetz- gebungsrccht und das Geldbewilligungsrecht des Reichstages davon beeinflußt werde. Die Geheimräthe Hellwig und Kusserow betonten, daß das dem Reichstage und dem Bundes- rathe zustehende Gesetzgebungsrecht durch die verlangten Be willigungen in keiner Weise beschränkt werden solle. — Die Budgetkommission des preußischen Abgeordneten hauses genehmigte gestern den Antrag des Abg. Gvaf Limburg- Stirum, den Etat der Lotterieverwaltung um den Betrag von 2 Millionen Mark durch Vermehrung der Loosezahl zu er höhen. Ferner wurde folgende Resolution angenommen: „Die königliche Staatsregierung aufzufordern, bei einer der Nach frage entsprechenden Vermehrung der Lotterieloose kleinere Theilstücke von ganzen Loosen als bisher üblich abzugeben." Das gestern ausgegebene neueste Heft desdeutschenWeiß- buchs enthält die auf die Errichtung der deutschen Schutz- Herrschaft auf Neu-Guinea bezüglichen Aktenstücke und die ganze diplomatische Geschichte der britischen Annexion auf der selben Insel. Das deutsche Vorgehen wurde zum Theil durch Ausschreitungen englischer Schiffe an der jetzt unter deutschen Schutz gestellten Küstenstrecke veranlaßt. Bemerkt sei, daß die von England in neuester Zeit angeordnete Einverleibung eines Theils der Nordküste von Neu-Guinea als mit den von der großbritannischen Regierung gegebenen Zusagen in Widerspruch stehend bezeichnet wird. England suchte sich darüber mit der Furcht vor Freibeutern zu entschuldigen. Das Heft enthalt endlich noch den Entwurf einer Note des kaiserlichen Bot schafters in London an Lord Granville über das Abkommen des Deutschen Reiches mit Samoa. Nach einer von dem Regentschaftsrathe inBraunschweig erlassenen Verordnung wird die Wiederaufnahme der Ver handlungen des Braunschweigischen Landtages statt am 10. dieses Monats erst am 24. d. erfolgen. — Der in Straß- Tagesscha«. Freiberg, den 6. Februar. H.WKWLÄÄK Sonnabend, den 7. Februar Der Antrag zur Gewerbeordnung. Von einer Anzahl konservativer und ultramontaner Abgeordneter ist dem deutschen Reichstag ein Antrag auf Abänderung der Gewerbeordnung zugegangen, der darauf abzielt, die Vorrechte der Innungen wesentlich zu erweitern. Dieser im Sinne der sogenannten Handwerkerpartei abge faßte Antrag ist schon durch die darin verlangte Einfüh rung des Befähigungsnachweises so gut wie undurchführ bar und, soweit die Anregung dazu von dem Zentrum ausgeht, scheinbar nur darauf berechnet, den zünftlerisch- gesinnten Wählern dieser Partei den Beweis des guten Willens zu liefern, die ihnen vor der letzten Wahl ge machten weitgehenden Versprechungen einzulösen. Trotzdem hat man es hier mit einer Erscheinung zu thun, welche für die neuere Art der gesetzgeberischen Arbeit charakteristisch ist. Der aus der vorigen Reichstags-Session bekannte Ackermann'sche Lehrlings-Paragraph ist kaum in Kraft ge treten und schon versuchen seine Urheber wieder diese Be stimmungen umzumodeln. In dem Abänderungsantrag wird ferner der Versuch gemacht, die Frage der Sonntags arbeit in den Fabriken nebenher durch ein Verbot zu er ledigen, trotzdem diese Frage sonst als eine so schwierige angesehen wird, daß die Vorbereitungen zu ihrer Lösung einer besonderen Reichstagskommission anvertraut wurden. Als der bezeichnendste Theil des Antrages muß aber der erste Abschnitt angesehen werden, welcher das gesammte Handwerk der Aufsicht der Verwaltungsbehörden unter- werfen und damit der Selbständigkeit völlig berauben will. Ob das der Weg ist, das Handwerk zu heben, läßt sich billig bezweifeln. In den alten deutschen Zünften steckte doch das wür dige Streben nach Selbstverwaltung, nach Selbsthilfe, nach bürgerlicher Selbständigkeit. Wer für die den alten Zünften sich nähernden obligatorischen Innungen begeistert ist, kann unmöglich wollen, daß die Befugnisse, welche den Obermeistern der Zunft gebühren, von behördlichen Organen ausgeübt iverden, die doch nicht fachmännische Kennt- niß von allen Handwerken haben können. Die von den Antragstellern den Behörden zugedachten Befugnisse gehen so weit, daß die Gewerbtreibenven selbst nach Erbringung des Fähigkcitsnachweises unter fortwährender Bevormun dung bleiben würden, daß es ferner nur der gehässigen Anzeige eines Konkurrenten bedarf, um ihnen polizeiliche Nach forschungen und fortwährende Belästigungen zuzuziehen. Das Fachblatt „Gewerkverein" schreibt darüber: „Das verzopfteste Jnnungsstatut, welches man aus einem Aktenstück des vorigen Jahrhunderts an das Tageslicht zieht, erscheint wie ein Freibrief der bürgerlichen Rechte gegen dieses Ela borat." Wenn dieses absprechende Urtheil auch übertrieben ist, so erscheint doch auch bei objektivster Beurtheilung die Häufung der diskretionären Befugnisse äußerst bedenklich. Zunächst soll der Bundesrath beliebig bestimmen, in welchen handwerksmäßigen Betrieben ein Befähigungsnach weis gefordert werden soll und wenn dies der Bundestag für ein Handwerk verlangt, bleibt den Behörden der Einzel staaten noch überlassen, zu diesem Zweck bestimmte Prüsungs- behörden einzusetzen. Der Bundesrath hat ferner anzu ordnen, wie viele Jahre der Handwerkslehrling, Geselle, Gehilfe oder Arbeiter zu seiner Ausbildung braucht, trotz dem dies entschieden die genaueste Kenntniß des besonderen Fachs voraussetzt. Ohne die Letztere wird es auch den Verwaltungsbehörden kaum möglich sein, die ihnen zu- aemuthete Abgrenzung des Kompetenzkreises der verschiedenen Gewerbe gegen einander zu bewirken und die Fragen zu lösen, welche Arbeiten der Schmied dem Schlosser, der Tischler dem Drechsler streitig machen darf. Erhielte dieser Antrag Gesetzeskraft, so würde ein kunstgewerblich aus gebildeter Handwerker, in dessen Werkstatt Holz, Metall und andere Materialien mit den Fertigkeiten des Tischlers, Schlossers, Drechslers u. s. w. verarbeitet werden, Gefahr laufen, daß seine Werkstatt polizeilich geschlossen wird. Dabei wie bei der Erbringung des Befähigungsnachweises liegt es in der Hand der Verwaltungsbehörden, eine mildere Praxis anzuwenden oder strengere Anforderungen zu stellen, aber gerade diese Unsicherheit des Schicksals des einzelnen Gewerbetreibenden hat etwas höchst Bedenkliches und bürdet den Behörden Arbeiten der lästigsten Art auf. Von einzelnen Antragstellern darf man überzeugt sein, daß sie wirklich durch ihre Anregung das Wohl des Hand werks zu fördern meinen. Wenn sie die Wirkung des Schutz desselben bewirken, sondern nur dazu dienen, Heranwachsende Jugend in höchst unerwünschter Weise von der Erlernung eines Handwerks zurückzuhalten. Die in Aus sicht gestellte löbliche Zucht nach alter Vätersitte hat eben für die heutige Jugend nichts Verlockendes. Die Großindustrie kann sich jede neue gesetzliche Einschränkung des Handwerks gefallen lassen, denn ihr laufen dadurch immer mehr junge Kräfte zu, die freie Arbeiter werden und in großen Fabriken ihre Fähigkeiten unbeschränkt entfalten wollen. Für das ge nugsam bedrängte kleine Gewerbe wird dadurch die Konkurrenz der Großindustrie nur noch drückender. Dazu kommt, daß die Arbeiter in den großen Industrien durch die neuen sozialreformatorischen Gesetze gegen die Wechselfälle des Lebens weit besser als früher geschützt sind, während das ehemalige patriarchale Verhältnis zwischen Meister, Geselle und Lehrling in der kleineren Werkstatt sich durch keine ge setzliche Anordnung wieder Herstellen läßt. Unsere neue soziale Gesetzgebung verträgt weit eher die Aufnahme einzelner von den sozialdemokratischen Abgeordneten in ihren Arbeiter- schutz-Antragen angeregten Bestimmungen als das Zurück- greifen auf zünftlerische Verhältnisse, die mit dem ganzen modernen Erwerbsleben im schroffsten Widerspruch stehen. Ueber die politische Bedeutung des Gewerbeordnunas- Abänderungs-Antrages sprachen sich die dem deutschen Reichskanzler am nächsten stehenden Blätter, die „Nordd. Allg. Ztg." und die „Post", durchaus abfällig aus. Das letztgenannte freikonservative Organ äußerte sich in folgender Weise: „Dieser Anttag wird außerhalb der zunächst be- theiligten Fraktionen schwerlich auf Zustimmung rechnen dürfen. Außer den gewichtigen prinzipiellen Bedenken, welche gegen denselben zu erheben sind, spricht gegen ihn entschieden die Erwägung, daß in den letzten Jahren «uf diesem Gebiete zahlreiche gesetzgeberische Aendcrungen vor genommen sind, über welche Erfahrungen zu sammeln, bisher keine Gelegenheit war. Diese Erwägung gewinnt an Gewicht, wenn man sieht, daß auch der Lehrlings paragraph 100o, welcher kaum einen Monat Gesetzeskraft hat, wieder geändert werden soll. Auf dem Gebiete des Gewerbewcsens thut, wie der Regierungskommissar bei Berathung des Antrages Ackermann im Juni hervorhob, in der That zunächst eine Zeit der Ruhe noth, damit die von 1881 ab gegebenen Bestimmungen auf ihre Wirkung geprüft, die JnnungSorganisation auf dem Wege der Freiwilligkeit gefördert werden kann. Diese Organi sation wird direkt gehindert, der Sinn der Handwerker von diesen gesunden und zur Hebung des Gewerbes förderlichen Einrichtungen auf mittelalterliche, zur Zett völlig aussichts lose Bestrebungen abgelenkt, wenn, nachdem die Verbündeten Regierungen nach sechsmonatlichem Zögern dem Anträge Ackermann zugestimmt haben, der Versuch unternommen wird, sie gegen ihren ausgesprochenen Willen weiter in der Richtung der Beschränkung der Gewerbefreihiet zu drängen Endlich ist es ein politischer Fehler, in einem Zeitpunkte, wo gerade nationale Aufgaben den festen Zusamm ensch luß der nationalen Parteien gebieterisch erh eischen, durch ein Vor gehen, welches bei den Nationalliberalen auf entschiedenen Widerspruch stoßen muß und auch bei dm Freikonservativen nicht unterstützt worden ist, einen Keil zwischen die sich erfreulicher Weise fester aneinander schließenden nationalen Richtungen zu treiben. Das heißt nichts anderes, als Herrn Windthorst's Geschäfte machen; der gewerbepolitische Antrag ist daher ein Beweis für die politische Geschick lichkeit des Zmtrums, für das Gegentheil bei den be- theiligten Deutsch-Konservativen. Die allgemeine politische Situation hätte entschieden Zurückhaltung auferlegen sollen." und Tageblatt Amtsblatt für die königlichen nud städtischen Behörden z« Freiberg Verantwortlicher RedÄteur: Iuliu» Brauu iu Freiberg. des Handwerks wird voraussichtlich nicht den größeren I nur die nachträgliche Genehmigung auszusprechen. Abg. v. Schutz desselben bewirken, sondern nur dazu dienen, die Köller hätte lieber die Worte „nachträgliche Genehmigung" gesehen, schon weil „Indemnität" kein deutsches Wort sei; da aber ausdrücklich in der Kommission konstatirt werde, daß der neuen Lehrlingsgesctzes abgewartet hätten, würden sie viel-, leicht auch auf den neuesten Antrag auf Abänderung der Gewerbeordnung verzichtet haben. Jede neue Bevormundung I n i t ä t zu ertheilen, statt, wie die Regierungs-Borlage wollte, weitere solche en als Aende- fassunz schusses nmlung tglieder .sicher. rzlicher, jchmerz- Sohne»