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reiveMMzeig^ und Tageblatt ,/» LHLHU^ Erscheint jedm Wochentag Abend«'/,? Uhr für den »0 andern Tag. Preis vierteljährlich 2 Marl 25 Pf., vl- zweimonatlich 1 M. 50 Ps. und einmonatlich 75 Ps- lttve Zr jechus der Alpen jemals'Anklang finden werden, tauchte ^4 d'e Bevölkerung mögltchst ^'ederholt in der Schweiz die Frage auf, ob man nicht auch wird dies für die ltallenAcn Beyord n km, leichte Auf dort die Angelegenheit aän Eck lassen sollte da ja sein, doch muß sich die selbst so sangessreudige °ll° Bemühungen doch nur den Erfolg haben, dm Italienern italienische Bevölkerung nach »nd nach daran gewöhnen °ch mehr Vögel in die Garne zu jagen. Besonders be- den Sangern des Waldes etwas Anderes zu sehen, als ^agen sich Pix wssinischen Jäger, daß ihnen das eidgenössische wohlfeilen Leckerbissen. besetz die Vogeljagd verbiete, während sie sehen müßten, :ter, der Frau Donnerstag chause, Brau- lassem». — - ts. Gustav Lössel, unter großm Tagesschau. Freiberg, den I. Oktober. Gestern, am Geburtstage der deutschen Kaiserin, waren alle öffentlichen Gebäude Berlins sowie viele dortige Privat häuser beflaggt. Die Militärwachen waren in Paradeanzug, die Postillone in Gala. Sämmtliche Berliner Theater ver anstalteten Festvorstellungen mit Prologen. In allen unter dem Schutze der hohen Frau stehenden Wohlthätigkeitsanstalten wurde der Bedeutung des Tages in erhebender Weise gedacht. In den mit Blumengewinden geschmückten Volksküchen gab es, wie stets am Geburtstage der Kaiserin, zu den verabreichten Speisen ohne Preiserhöhung eine doppelte Fleischmenge. Darum ist auch stets dort der Andrang am 30. September ein ganz gewaltiger, weck an diesem Tage jeder Arme, der nur das Geld zu einer halben oder ganzen Portion austreiben kann, in die Volksküche geht. Seitens der Kaiserin ist außer dem vor Jahren dem Vorstande des Vereins für Volksküchen eine namhafte Summe mit der Bestimmung überwiesen worden, die Zinsen an ihrem Geburtstage an hilfsbedürftige Arme zur Vrrtheilung zu bringen, die auch gestern wiederum erfolgte. — Das Kaiserpaar empfing gestern in Baden-Baden den Besuch des Großherzogs, der Großherzogin, sowie des Erbgroßherzogs und der Erbgroßherzogin von Baden. Am Morgen hatte die deutsche Kaiserin die Glückwünsche deS Kaisers, des Königs der Belgier und der übrigen in Baden- Baden anwesenden Fürstlichkeiten entgegengenommen. Darauf erfolgte die Gratulation des Hofstaates. Das Familiendiner nahmen beide Majestäten mit den hohen Gästen auf dem großhcrzoglichen Schlöße ein; gleichzeitig fand dort und im Meßmer'schen Hause Marschalltafel für das Gefolge statt. Der jetzt erschienene Wahlaufruf des Zentrums trägt eine unverminderte oppositionelle Färbung und enthält folgende Sätze: „Wohl sind einige Milderungen eingetreten, was wir anerkennen, ohne jedoch zu übersehen, daß das Staatsinteresse solche verlangte. Wir dürfen uns durch dieselben nicht täuschen und einschläfern lassen. Vergessen wir nicht, daß alle die Freiheit der Kirche beschränkenden Gesetze fortbestehen, daß dieselben also jederzeit mit voller Wucht wieder auf uns nieder fallen können; daß die Bischöfe nach wie vor in der freien Ausübung ihres Hirtenamtes behindert, so viele Pfarreien noch ganz verwaist sind; daß die Seelsorge nicht hinreichend und nicht geordnet, die Heranbildung des Klerus nach kirchlichen Grundsätzen unmöglich ist. Wiederholt haben wir auch m dieser Legislatur-Periode die Aushebung, bezüglich die Revision der Ausnahme-Gesetze, die Beseitigung wenigstens derjenigen, welche die Freiheit der Kultusakte, das Lesen der h. Messe und die Spendung der Sakramente unter Strafe stellen, verlangt. Vergeblich! Wir können und dürfen uns aber mit vorüber gehender Duldung, mit Gnade und Nachsicht nicht begnügm, wo wir ein volles Recht zu fordern haben; wo wir solches fordern müssen für unseren Glauben und unsere Kirche, für uns selbst und unsere Kinder, aber auch im Interesse des Vaterlandes. Denn der revolutionären Strömung, die rings um sich breit macht, den Gefahren für Thron, Staat und Gesellschaft, kann nur ein christlich erzogenes, gottesfürchtiges Volk erfolgreich Wiederstand leisten. Wir müßen und wollen daher für die Freiheit unserer heiligen Religion kämpfen bis zum endlichen Siege. Hierin liegt die tiefgreifende Bedeutung der bevorstehenden Wahlen." Die klerikalen Organe betonen, daß dieser Ausruf abgefaßt worden ist, bevor der Papst von dem Fürsten Bismarck zum Vermittler im deutsch-spanischen Konflikt vorgeschlagen wurde und der preußische Gesandte von Schlözer mit neuen Instruktionen nach dem Vatikan zurück kehrte. Nachdem die römische Kurie nicht weniger als zwölf Kandidaten für das Erzbisthum Gnesen-Posen zurückgewiesen hat, soll jetzt Preußen durch von Schlözer einen neuen Kandi daten Vorschlägen, dessen Zurückweisung der Kurie schwer fallen würde, da derselbe hochgebildet und sowohl in der Erzdiözese wie bei der Regierung angesehen ist. Jedenfalls hängt von der Zustimmung des Papstes jedes weitere Entgegenkommen Preußens in der Kirchenfrage ab. Dem gestern in München eröffneten bairischen Land tage legte der Finanzminister den Budgetentwurf für das Jahr 1885,86 vor, welcher einen Ueberschuß von 7 051 952 Mark aufweist. Der Minister schlug dauernde Feststellung des Malz ausschlags vor und empfahl eine Berechnung der Steuer nach dem Gewichte anzustreben. Ferner kündigte derselbe eine neue Subhastativnsordnung und die Wiedereinbringung des Gesetz entwurfs über die Ausbesserung der Beamtengchälter an. Der Kaiser und der Kronprinz von Oesterreich befinden sich jetzt mit dem König Albert von Sachsen, dem Großherzog von Toskana, den Prinzen Wilhelm von Preußen und Leopold von Baiern in Steiermark auf der Gemsenjagd, die aber durch iter, er, zum ersten iber, Abends Leiden unser rgervater, der z n, was mit anzeigt Wittwe dein. 1885. g Nachmittag Nachbestellungen Iws die Monate Oktober, November, Dezember wrdm zum Preise von 2 Mk. 25 Pfg. von allen kaiserlichen Postanstatten sowie von den be kannten Ausgabestellen und der unterzeichneten Expedition angenommen. Expedition des Freiberger Anzeiger. Amtsblatt für die königlichen nnd städtischen Behörden zu Freiberg und Brand Verantwortlicher Redakteur: Iuliu- Braun in Freiberg. 38. Jahrgang. Freitag, den 2. Oktober Es wäre gewiß zu wünschen, daß die im vorigen Jahre von dem internationalen Ornithologen-Kongreß in Wien ge- Men Beschlüsse in allen europäischen Staaten Gesetzes kraft erhielten und vollständig ausgeführt würden. Die damals in Wien angenommenen Vorschläge lauteten: „Das Erlegen der Vögel in anderer Weise als mittelst der Schuß waffe, der Fang derselben und der Handel mit Vögeln und ihren Eiern sind ohne gesetzliche Erlaubniß während der ersten Hälfte des Kalenderjahres, bezw. des demselben ent sprechenden Zeitabschnittes, verboten. — Der Masscnfang der Vögel ist zu jeder Zeit verboten." Es ist bererts an gedeutet worden, daß trotzdem der internationale Vogelschutz wesentlich von Italien abhängt, dort die Aussichten auf den Erlaß derartiger Gesetze sehr geringe sind. Zur Beachtung eines Vogelschutz-Gesetzes müßten die Italiener anders er zogen werden und bis sich eine derartige Sinneswandlung des italienischen Volkes ermöglichen ließe, blieben die lieben Singvögel immer vogelfrei. Unter diesen Umständen und bei der Hoffnungslosigkeit, daß die Vogelschutzbestrebungen Der Vogelschutz Wieder ist es Herbst geworden und zwischen dem bunt- gesärbten Laub der Bäume, dgs die Stürme mehr und mehr lichten, wiegt sich nur selten noch ein Vogel. Mit dem Eintreten der rauheren Jahreszeit haben uns die Zug vögel verlassen und sind dem Süden zugeeilt. Leider drohen Lett den lieben gefiederten Gästen so vielseitige Gefahren, daß nur ein Theil derselben alljährlich im Frühjahr zu uns zurückkehrt, wo sie die für die Vertilgung schädlicher Insekten so nützlichen Vögel, die uns außerdem durch ihren fröhlichen Gesang so oft erfreuen, einen hocherfreulichen Schutz genießen. Seit dem Herbst des Jahres 1875 sind auch m der Schweiz ähnliche gesetzliche Bestimmungen zum Schutz der Vögel eingeführt, wie in den Ländern deutscher Zunge Trotzdem ist das Schicksal der Zugvögel keineswegs gesichert, weil in Italien keine gleichen Gesetze erlassen wurden und weil es schwierig erscheint, dort solchen gesetz lichen Vogelschutz konsequent durchzuführen. Die italienische Bevölkerung ist nun einmal auf das Schießen und Weg sangen der Vögel erpicht und betrachtet ein Vogelgericht als den größten Leckerbissen. Dieser Liebhaberei opfert sie Millionen von Wandervögeln im Frühjahr und im Herbst, wenn dieselben nach dem Norden ziehen, oder wenn sie den Würmern Süden wieder aussuchen und in Italien Halt machen. Am schlimmsten geht es zu, wenn die armen Vögel, von der Reise über das Mittelmeer ermüdet, auf dem Lande ausruhen wollen. Die Italiener und Süd- Franzosen machen sich den Umstand, daß die Vögel ihre Gegend durchziehen müssen, in grausamster Weise zu Nutzen und lachen über die Sentimentalität der Nordländer, welche die Vögel lieben, hegen und pflegen. Ihnen sind diese seelischen Regungen, die uns Wald und Vögel lieben lassen, gänzlich fremd; selbst in den gebildetsten Italienern sind sie nicht vorhanden. Man behauptet sogar, daß der jetzige Papst als Erzbischof am Vogelfang ein besonderes Ver gnügen hatte. Von einem Jugenderzieher erzählte ein italienisches Blatt, daß er während der Schulstunden von der Schulstube aus auf die Vögel im Garten schoß und daß die Schüler ihn auf jedes armselige Vögelchen auf merksam machen mußten. Ein Vogelschutzgesetz würden die Italiener vielleicht nicht beachten und jedenfalls als eine entschiedene Schädigung ihrer materiellen Interessen ^be trachten, da gar viele Gemeinden, Korporationen 'und Privatleute aus ihren Vogelheerden große Einkünfte beziehen. daß über der Grenze die Vogeljagd ganz freigegeben sei.I Indessen ist die Klage nicht so ernst gemeint, denn die Tessiner treiben es nicht uin ein Haar besser als die Italiener; vor ihren Gewehren und Schlingen ist auch nicht das geringste Vögelchen sicher und sie beweisen nur, daß die besten Gesetze unnütz sind, wenn die Menschen nicht dazu erzogen sind, sie zu beobachten. Ihre Klage geht im Grunde nur dahin, daß ihnen die Italiener die besten Bissen vorwegnehmen. Derartige Erwägungen liegen uns in Deutschland völlig fern. Wir beklagen, daß sich zunächst kein alle Staaten umfassendes Vogelschutzgesetz ermöglichen läßt und daß da durch unsere darauf bezüglichen gesetzlichen Bestimmungen fast wirkungslos bleiben. Das kann uns aber nicht ver anlassen, unsere Vogelschutz-Bestrebungen aufzugeben. Viel mehr müssen wic'es nach wie vor als eine der schönsten Kultur errungenschaften betrachten, daß die Vögel bei uns geschützt sind, nicht nur durch das Gesetz, sondern in viel höherem Maße durch den Sinn der Bevölkerung, welche von frühester Jugend, von Schule und Haus, in der Liebe zur Vogelwelt erzogen wird. Was dem Knaben von Vater und Lehrer eingeprägt worden, das bleibt im Gemüthe hasten und wird bei Einzelnen später noch verstärkt durch die ornithologischen Ausstellungen und Vereine, welche im Sinne des Vogelschutzes schon vieles Segensreiche geleistet haben. Ebenso wenig ist man in Deutschland geneigt, das gesetz lich beschränkte Gefangenhalten von Singvögeln völlig frei zu geben, während man in der Schweiz stark mit einer derartigen Einschränkung des Vogelschutzes beschäftigt ist, die von einer Seite angeregt wurde, der man dies kaum zutrauen sollte. Der Zentralvorstand der schweizerischen ornithologischen Gesellschaft hat nämlich dem Bundesrath den Entwurf zu einem neuen Vogelschutzgesetz mit be gleitenden Bemerkungen übergeben. Darnach wollen die schweizerischen Ornithologen den Verkauf gefangener Sing vögel freigegeben sehen, während das bisherige Gesetz den selben ebenfalls verbietet. Sie gehen dabei von der sonder baren Ansicht aus, daß das Halten von Singvögeln in Käfigen das Interesse und die Pietät für den Schutz und Fortbestand der Vogelwelt wecke und fördere. Wenn diese letztere abgenommen haben sollte, was indessen noch nicht erwiesen sei, so trage nicht die Liebhaberei, sondern eine Reihe anderer Umstände daran schuld; vor Allem der Massenmord in Italien. Das neue schweizerische Gesetz will im Fernern die Vögel in der Zeit des Brütens und der Auszucht (15. März bis 1. September) schonen und verbietet auch nach dieser Zeit den Massenmord und thier quälerische Fangart. Das bisherige Gesetz enthielt eine solche Bestimmung der Schonzeit nicht; dafür zählte es die Vögel auf, die nicht getödtet werden dürfen. Der neue Gesetzentwurf bringt dagegen nur die Aufzählung jener schädlichen Vogelarten, auf die man Jagd machen dürfe, mit der Einschränkung jedoch, daß einerseits sowohl auch die nicht genannten, folglich selbst nützlichen Vögel ge tödtet werden dürfen, wenn sie sich allzustark vermehren und daß anderseits auch schädliche Vögel unter den Schutz des Gesetzes gestellt werden, wenn die Gefahr gänzlicher Ausrottung ihrer Art drohen sollte. Schließlich sollen noch Vögel gefangen werden dürfen in einzelnen Exemplaren zu wissenschaftlichen Zwecken und für gut beleumdete Vogel- liebhabcr, die sie in Käfigen halten wollen. 2« 6 8. weite Auf- HattungS- mM. anquet. ifteüung. , Direktor. n 1. Oktbr. >7, 105,10«, es iersktizs» gut au llie-8vkrelLi, lielseber. der 1885. triß uns der chen Paul, gen md Frau. Die Erwägung, daß in Italien sich ähnliche gesetzliche Bestimmungen sehr schwer einbürgern würden, sollte die mitteleuropäischen Regierungen nicht abhalten, ihren Ein fluß in Rom dahin geltend zu machen, daß man sich dort zum Erlaß eines Vogelschutz-Gesetzes im Sinne der vor jährigen Wiener Beschlüsse möglichst rasch entscheide. Die mitteleuropäischen Staaten sind um so mehr berechtigt, zu diesem Zweck einen moralischen Druck auszuüben, als die in ihren Staaten geübte Schonung der Zugvögel bisher nur dazu diente, die Vogeljagd der Italiener einträg licher zu machen. Ein derartiger unleidlicher Zustand, über den sich auch die Schweizer Vogelfreunde mit Recht beklagen, kann nicht von Dauer sein. Italien darf sich nicht länger der internationalen Pflicht entziehen, ein Vogelschutzgesetz zu erlassen und die Beachtung desselben durch die Bevölkerung möglichst zu sichern. Im Anfang Inserate werden bi- Bormittag 11 Uhr angenom- FH UH 8? mm und beträgt der Preis für die gespaltene Zecke 1 FHFHLH oder deren Raum 15 Ps.