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z guten vährcnd iebe, so- ung zur zlichsten erlassen, schülem >e Theil- tisch. l Begräb- ten und ers und eli. ten und e ehren- uhestätte i unsern m Herm i Worte für den Militär- ung und für seine Gatten tte. 885. enerr Chemnitz. -erzlicher unseres fierdurch rf. isen. ief sanft geliebter Monaten, chner. inst und r lieber Schlosser- IM, im en Ver- ur schul- fiene«. I 2 Uhl. er. 'N Re- Herr« Abonne- U8 Arronge. »tlichen tngen). Extra- rd Er- bonne- 1. Zum Kksc, auen. elodrama rektor. April: 6l, 62, reikUrMz^ md Tageblatt Amtsblatt für dir kömglichen und städtischen Behörden zn Freiberg und Brand. Verantwortlicher Redakteur: Julius Braun in Freiberg. Inserate werden bis Bormittag 11 Uhr angenom« H men und beträgt der Preis für die gespaltene Zeile U H . oder deren Raum 15 Pf. g 38. Jahrgang. Mittwoch, den 2S. April. Erscheint jeden Wochentag Abends '/,7 Uhr sür den HO . andern Tag. Preis vierteljährlich 2 Mark 2b Pf., - v « zweimonatlich l M. 50 Ps. und einmonatlich 7b Pf. Nachbestellungen die Monate Mai und Juni »erden zum Preise von 1 Mk. 50 Pfg. von allen kaiserlichen Postanstalten sowie von den be kannten Ausgabestellen und der unterzeichneten Expedition angenommen. Expedition des Freiberger Anzeiger. Der „Bosphore Egyptien". Die Unterdrückung eines unter dem obigen Titel in Kairo erscheinenden französischen Blattes und die dabei vorgekommene Verletzung des durch die Kapitulationen garantirten Hausrechtes durch die egyptischen Behörden haben eine ganz unvermutete Tragweite angenommen. Da er die im Namen seiner Negierung in schroffster Form geforderte Genugthuung von dem leitenden egyptischen Staatsmann, Nubar Pascha, nicht erlangen konnte, ist beb diplomatische Agent Frankreichs, Taillandier, am Sonntag von Kairo abgereist. Derselbe wird zunächst in Alexandrien abwarten, ob sich die egyptische Regierung noch eines Besseren besinnt. Die letzte Note des französischen Ministers Freycinet ließ die Frage des Weitererscheinens des „Bos- phore Egyptien" ganz bei Seite und verlangte nur die bedingungslose Wiedereröffnung der Buchdruckern Serritzre's, in welcher jenes Blatt hergestellt wurde, ferner die Be strafung der Agenten der egyptischen Regierung, welche gewaltthätig gegen die Beamten des französischen Konsulats vorgegangen find. Ueber das Fortbestehen des „Bosphore Egyptien" soll erst, wenn der Khedive die erwähnten Forderungen zuqestanden hat, in der Weise entschieden werden, daß die Behandlung aller in Egypten erscheinenden fremden Blätter zum Gegenstand diplomatischer Unterhand lungen gemacht wird. Bei dem Mangel eines Preßgesetzes war in Egypten die Unterdrückung eines unbequem gewordenen Blattes durch die Verwaltungsorgane vollkommen zulässig und haben die letzteren gerade der erwähnten französischen Zeitschrift gegen über eine ganz merkwürdige Nachsicht geübt. Dieselbe war bereits zu Beginn des vorigen Jahres in Folge einer ge hässigen Kritik der Finanzmaßregeln durch einen Erlaß des englischen Direktors der egyptischen Finanzen, Clifford Lloyd, suspcndirt worden, aber dieser Erlaß trat nicht in Kraft. Man ließ das Blatt nicht nur weiter erscheinen, sondern vertraute ihm sogar amtliche Bekanntmachungen an und verlangte eine Anzahl von Exemplaren für das egyptische Ministerium des Innern. Erst als zu Anfang dieses Monats in dem „Bosphore" die einem arabischen Blatte in Beirut entnommene angebliche Proklamation des Mahdi abgedruckt war, verlangte Nubar Pascha von dem Khedive die Zustimmung zur faktischen Unterdrückung der französischen Zeitschrift. Am 8. d. M. schrieb der egyptische Minister dem Agenten Frankreichs in Kairo, Ren« de Taillandier, daß seine Polizeiorgane die Druckerei des trotz der verfügten Sus- pendirung weiter erscheinenden Blattes schließen würden, wozu die französische Konsulatsbehörde hilfreiche Hand leisten möchte. Darauf ertheilte Taillandier eine abschlägige Antwort, er klärte, die egyptische Regierung habe kein Recht, die Werk stätte eines Franzosen zu schließen und müsse es sich aesallen lassen, wenn der Gewalt Widerstand geleistet würde. Als an demselben Tage eine von dem Kapitän Fenwick be fehligte starke egyptische Pvlizeiabtheilung in die Druckerei Serrieres eindringen wollte, stellte sich derselben der Kanzler des französischen Konsulats, Paul Taillet, mit noch einem Konsulatsbeamten und vier Kawassen entgegen. Der Kapitän verlangte die Oeffnung der Thüre zur Druckerei, ließ die Gewehre laden, als man nun der Gewalt weichen zu wollen erklärte, faßte dann Taillet bei der Schulter und schob ihn bei Seite. Nun wurde die Thür gesprengt, sodann die Druckerei unter Siegel gelegt und von außen mit Polizei wachen besetzt, dagegen sind die Nedaklionsräume gar nicht betreten worden und ist dem Herausgeber keinerlei amtliche Verständigung zugegangen. So berechtigt der Unwille der egyptischen Regierung über die Redaktion des „Bosphore" sein mag, welche die Richtigkeit der Siegesberichte aus dem Sudan fortwährend in Abrede stellte, läßt sich doch nicht verkennen, daß die Art des Vorgehens der Polizeibehörde von Kairo vertrags widrig ist und der egyptischen Regierung sehr wahrscheinlich eine Demüthigung und eine erhebliche Geldbuße zuziehen wird. In einem Präzedenzfalle hat am 28. März d. I. das Tribunal von Alexandrien die egyptische Regierung verurtheilt, die Schließung der Druckerei eines arabischen Blattes zu widerrufen und einen entsprechenden Schaden ersatz zu leisten. Ein gleiches Urtheil stünde sicher zu er warten, wenn die französische Regierung sich damit begnügte, für ihren Schutzbefohlenen den Rechtsweg zu beschreiten. Seltsamer Weise ist aber die Entschädigungsangelegenheit zum Gegenstand diplomatischer Verhandlungen und fchließ- lich eines Ultimatums gemacht worden, das schon deshalb unbeachtet blieb, weil Frankreich seine Reklamationen bei dem Khedive geltend machte, statt bei dessen Oberherm, dem Sultan Es haben wohl einige nichtosfizielle Erörte rungen zwischen dem französischen Minister des Auswärtigen, Freycinet, und dem türkischen Botschafter in Paris, Essad Pascha, stattqefunden; der erstere bekundete aber nicht die Absicht, die Pforte in die Angelegenheit zu mischen, da er alle Schuld an der Verletzung der Rechte der französischen Konsulatsbehörde in Kairo nur Nubar Pascha unv dessen englischen Rathgebern zuschreibt: Von unparteiischer Seite hält man dies aber für einen entschiedenen Jrrthum, weil die Engländer allen Grund haben, die Konsulatsrcchte zu achten, welche der egyptischen Nationalpartei längst ein Dom im Auge sind und weil die Thatsache, daß ein ehe maliger'englischer Kapitän die egyvtische Pvlizeiabtheilung befehligte, gar nicht als Beweis für die Mitschuld Englands angesehen werden kann. Unzufrieden mit dem konstanten Rückgang ihres Ein flusses in Egypten, möchten die Franzosen für die in Kairo vorgekommene Verletzung ihrer Rechte die englische Regie rung verantwortlich machen, weil dieselbe scheinbar ander weit viel zu sehr m Anspruch genommen ist, um ihr theuer erworbenes Obervormundschaftsrccht über Egypten jetzt wirksam zu vertheidigen. Man geht in Paris schon so weit, anzudeuten, däy Frankreich den ihm von England indirekt angethanen Schimpf mit den Waffen in der Hand rächen müsse. Bezeichnend ist die Art, wie die „Räpublique Franzuise" die Angelegenheit bespricht: „Wir hatten uns geweigert, die Hand Englands in dem Gewaltstreiche zu sehen, welcher am 7. April in Kairo gegen französische Angehörige und französisches Eigenthum durchgeführt wurde; denn wir konnten nimmermehr einer Regierung, welche eben von Frankreich einen glänzenden Beweis guten Willens und der Freundschaft erhalten hatte, ein solches Verfahren zutrauen. Woyl hat Nubar Pascha das Attentat begangen, aber der britische Agent hatte cs also befohlen. Herr Gladstone, in dem Unterhause darüber zur Rede ge stellt, hat in der That die Verantwortlichkeit des Kabinets von Saint James zugeben müssen Unsere überseeischen Nachbarn sind im Jrrthum, wenn sie glauben, wir lassen uns in unserem Entschlusse erschüttern, weil ihre Regierung an die Stelle derjenigen des Khedive getreten ist. Sobald die Frechheit Nubar's ihm durch fremden Beistand ein geflößt ist, befinden wir uns in der Nothwendigkeit, ihn schleunigst zu züchtigen. Wir räumen England kein Recht ein, sich irgendwie in den Handel zu mischen. Es hat in Egypten eine Machtstellung an sich reißen können, die von Europa nicht anerkannt worden ist; vom Standpunkte des Rechts giebt es für uns wie für Europa nur eine ver antwortliche Macht in Kairo: das Ministerium des Khedive. Für uns ist es unzulässig, daß England jetzt kommt und es bescheiden unter dem Vorwande deckt, die That sei von ihm selbst angerathen worden. Ob das egyptische Kabinet frei willig oder, um einem fremden Herrn zu gehorchen, gehandelt hat, wir erblicken in ihm unsern Beleidiger. Wir werden die Züchtigung aller Derer verlangen und erlangen, welche bei der Verletzung des Hausrechts eines französischen Bürgers mitgeholfen haben und gegen den Kanzler des französischen Konsulats und seine Agenten mit Thätlich- keiten vorgegangen sind. Ebenso werden wir die Wieder eröffnung der Druckerei Scrrisre's durchsetzen. Von dem „Bosphore Egyptien" sprechen wir nicht, obwohl die Un gesetzlichkeit seiner Aufhebung für uns unbestreitbar ist. Das Dekret von 188 l, welches von Nubar angerufen wurde, ist von den diplomatischen Agenten niemals an erkannt worden, und wie scharf übrigens auch die Politik des „Bosphore" gewesen sein mag, man wird sie sehr gemäßigt finden im Vergleich zu den Schmähungen und Verleumdungen, mit denen die englischen Blätter Egyptens Frankreich und seine Vertreter Tag um Tag überhäuften. Dieser Punkt bleibt jedoch Vorbehalten und wird später geregelt werden. Herr v. Freycinet wird unsere übrigen Beschwerden mit dem bisherigen Eifer verfolgen und kann sicher sein, daß die Unterstützung des ganzen Landes wie die Zustimmung Europa's, welches der egyptischen Anarchie müde ist, ihn begleiten." Die Franzosen übersehen, daß ihnen England und Italien, wenn der russisch-englische Konflikt friedlich aus geglichen wird, in Egypten energisch entgegentreten würden. Kommt es aber zu einem Zusammenstotz zwischen England und Rußland, dann werden alle neutralen Mächte ihre Absicht aussühren, den Krieg zu lokalisiren und eine Unter stützung Rußlands durch eine französische Bedrängung Egyptens zu verhüten wissen. Eine französisch-russische Waffenbrüderschaft wird Deutschland niemals zulassen. Die kluge und friedfertige Politik Ferch's, die es weder mit England noch mit Deutschland verdarb, flößte dem deutschen Reichskanzler unverkennbar Sympathien ein. Dem Kabinet Brisson-Freycinet wird Fürst Bismarck nichts Anderes zu- gcstehen, als eine Geltendmachung seiner legalen Ansprüche bei dem Gerichtshöfe in Alexandrien, nicht aber eine Auf bauschung der „Bosphore-Frage", welche dem Weltfrieden nachtheilig werden könnte. Tagesschau. Freiberg, den 28. April. Die Gerüchte über eine deutsche Vermittlung zwischen England und Rußland sind wieder verstummt. Man ist selbst in Paris, wo dieselben zuerst austauchten, zu der Ueberzeugung gelangt, daß Deutschland gar keinen Grund habe, die mühsamen Wege eines Ausgleichs aufzusuchen und den beiden erzürnten Mächten seine Dienste anzubicten. Welche Gefahren eine solche unberufene Dienstfertigkeit mit sich bringen würde, das wird von der „Kölner Ztg." in folgender Weise beleuchtet: „Wenn irgend eine Macht in Europa es vermeiden muß, Rußland in den Arm fallen zu wollen, den es zur Wahrung seiner Macht stellung an seiner Südgrenze nolhgedrungen erheben will, so sind wir es. Hat Rußland die Absicht auf Indien, die Eng land ihm zuschreibt, so kann es unmöglich von seiner Stellung, die es im Norden Afghanistans eingenommen hat, zurückweichen nach all' den großsprecherischen Drohungen, die England gegen es erhoben hat. Es müßte mit vollem Recht jeden nnbetheiligten Dritten als seinen Todfeind an sehen, der ihm hier den Weg verlegt hätte. Und nie war die allgemeine Weltlage Rußland günstiger als dies mal; und schwerlich wird sie je wieder eine gleich vortheilhaste sein. Wir würden uns die verdiente Erbfeindschast Rußlands zuziehen, wenn wir — Englands wegen — es zum Aufgeben seiner Interessen an einem Punkte der Erde zwängen, wo wir selbst gar keine Interessen haben. Dasselbe England, das un ausgesetzt bemüht gewesen ist und bemüht bleiben wird, die Franzosen an Sedan und Elsaß-Lothringcn zu erinnern — die „Times" ist in dieser edeln Politik die Bannerträgerin gewesen — kann Deutschland die Dummheit nicht zumuthen, irgendwo ohne Noth die Interessen Rußlands zu verletzen. Selbst empfindliche Gcldopfer würde die deutsche Nation — so weit ist sie doch schon politisch herangereift — willig bringen, wenn sie nöthig wären, um von uns die vereinigte Feindschaft Rußlands und Frankreichs abzu wehren, die unsere nationale Selbständigkeit in Frage bringen, jedenfalls uns nöthigen würde, in entsetzlichem Kriege zu deren Vertheidigung das Schwert zu ziehen. Bei solcher Sachlage ist es nebensächlich, daß die Frage mindestens eine offene ist, ob uns ein Krieg zwischen England und Rußland nicht finan zielle und materielle Vortheile brächte." Von zahlreichen deutschen Blättern ist bereits die Ueberzeugung ausgedrückt worden, daß die deutschen Handelskreise von dem Kriegsfälle Nutzen ziehen würden, weil bei Blockirung der Ostseehäfen der russische Handel nothgedrungen seinen Weg durch Deutsch land nehmen muß. Vor Beginn der gestrigen Sitzung des deutschen Reichs tages gab der Präsident v. Wedell-Piesdorf folgende Er klärung ab: „Nachdem das überaus schwach besetzte Haus mehrere Urlaubsgesuche bewilligt hat, bin ich nun zu meinem Bedauern nicht mehr in der Lage, meinerseits weitere Urlaubs gesuche zu bewilligen, wenn nicht ganz besonders dringende Umstände vorliegen. Ich schlage dem Hause vor, bei ähnlichen Gesuchen, die seiner Entscheidung unterstehen, bei solchen über acht Tage, fortan das gleiche Verfahren eintreten zu lassen." Bei der nun folgenden fortgesetzten zweiten Beralhung des