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habe. 38. Jahrgang. Donnerstag, den 18. Juni Die Rechtsanwälte Sachs und Munckel nahmen für ihren Klienten den Schutz des § 193 in Anspruch. In der Vertheidigung bemühten sie sich, da sic selbst eine Nerur- theilung für gewiß hielten, Material gegen die Glaub würdigkeit des Zeugen Stöcker anzusammeln. Rechtanwalt Sachs betonte den in dem Ewald'schen Prozeß geleisteten Eid und meinte dann, die Unwahrhaftigkcit des Herrn Stöcker gegenüber den Vorgängen auf der Eisenacher Kirchenkonfercnz sei ebenfalls erwiesen. Seine Aeußerung zur Beruhigung des Herrn Pfarrer Zink veranlaßte Herrn Superintendent Braasch zu der Erklärung: „Diese Behaup tung des Zeugen Stöcker habe dem Fasse den Boden aus- geschlagen." Jeder Unparteiische werde dieses sittliche Verdikt unterschreiben. Eine gleiche Unwahrhaftigkeit trete bei dem Experiment zu Tage, welches Herr Stöcker mit dem Schneider Grüneberg anstellte, als er ihm das nur von genügend vorgebildeten Leuten ohne Gefahr zu lesende Todt'iche Buch in die Hand drückte. Es lasse sich auch nicht die Thatsache aus der Welt schaffen, daß eine Summe, die zur Begrün dung eines Jnvalidenhauses hergegeben worden war, nicht mehr da ist, und an der Stelle ein Schuldschein liegt, welcher besagt, daß dieses Geld zinsfrei fortgegeben wurde. Ein Zeichen der Unwahrhaftigkeit Stöckers sei ferner seine Entrüstung über die angebliche geringe sittliche Intaktheit der liberalen Zeitungen, und die Thacsache, daß auf der ersten Seite der Liste seiner eigenen Preßtrabanten — der bestrafte Herr Löschmann und auf der zweiten der bisherige Portier Aschenbrenner stehen. Herr Stöcker hat außerdem Herrn Grüneberg als eine Art Bravo gedungen, unz ihn gegen seinen Amtsbruder ins Feld zu führen. Die beiden Herren hätten inzwischen öffentlich erklärt, in christlicher Liebe die Vereinigung gefunden zu haben. Das ändere aber an der Sachlage nichts. Wer sich an der Moral öffentlich versündigt, der bleibt Angeklagter, selbst wenn er sich nachher reinwaschen möchte. Dec Redner verwies schließlich auf die niedrigen Ausdrücke, welche der Herr Hosprediger in seinem Kampfe gegen die liberale Presse anzuwenden Pflege. Der Gerichtshof müsse die Zeit, in welcher die Artikel geschrieben sind und die Aufreizung der liberalen Presse durch den Zeugen erwägen und solle sein Urtheil dahin einrichten, daß Jeder, der es liest, sage: „Der Angeklagte ist verurtheilt, Herr Stöcker aber ist gerichtet." Der Rechtsanwalt Munckel sprach die Erwartung aus, daß der Gerichtshof auf eine Geldstrafe erkennen werde, welche Der Prozeß Stöcker. Seit acht Tagen spielte sich in der Reichshauptstadt ein Prozeß von wahrhaft sensationellem Interesse ab. Der be kannte Hosprediger Stöcker war dabei der Beleidigte, der Redakteur der Berliner „Freien Zeitung", Heinrich" Bäcker, der Angeklagte; den Vorsitz führte der Landgerichtsdirektor Lüth; für den Beleidigten trat der Staatsanwalt Weichert ein; die Vertheidigung führten die Rechtsanwälte Munckel Md Sachs. Die Beleidigungen warön in zwei Artikeln des genannten Blattes enthalten, welche am 11. und 15. Okt. v. I. erschienen. Der erste Artikel, welcher „Hofprediger, Reichstagskandidat und Lügner" überschrieben war, suchte dem Kläger zahlreiche Unwahrheiten nachzuweisen; der zweite Artikel drückte darüber Verwunderung aus, daß Herr Stöcker gegen die in den von dem Schneidermeister Grüne berg veröffentlichten „Denkwürdigkeiten" wider ihn erhobenen Beschuldigungen nicht protestire. Die „Freie Zeitung" forderte den Hofprediger zudem direkt auf, sie zu verklagen, aber nicht wegen der Form, sondern wegen des Inhalts ihrer Ausführungen. Herr Stöcker folgte dieser Aufforde rung und wurden zu der Verhandlung zwölf Zeugen ge laden, darunter die Herren Superintendent Braasch, Pastor Witte und Schneidermeister Grüneberg. Die Behauptungen der „Freien Zeitung", auf Grund deren der Redakteur Bäcker verklagt wurde, bestanden wesentlich darin, daß Stöckers Politisch-agitatorische Thätigkeit sich nicht mit dem Talar vertrage, daß derselbe strafgerichtlich verurtheilte Personen mit der vollen Kenntniß von ihrer Vergangenheit in seinen Diensten angestellt, daß er solche Leute sogar zu Angriffen gegen die Amtsbrüder benutzt, und daß er schließlich Gelder, die ihm zu wohlthätigen Zwecken überwiesen worden seien, zu agitatorischen Zwecken (Gewährung von Freibier) ver wendet habe. Der Angeklagte trat den Beweis der Wahr heit an und die beiden Vertheidiger boten allen juristischen Scharfsinn auf, um den an allen Verhandlungstagen als Zeugen anwesenden Hosprediger der Unwahrhaftigkeit zu überführen. Am Sonnabend wurde sogar versucht, dem selben nachzuweisen, daß er eine falsche eidliche Aussage gemacht, also entweder einen Meineid oder fahrlässigen Halscheid geleistet habe. Herr Stöcker hat nämlich in einer Privatklagesache einiger Berliner Sozialdemokraten, darunter des inzwischen ausgewiesenen Stadtverordneten Ewald, eid lich ausgesagt: „er sehe an diesem Tage Herrn Ewald zum ersten Male". Die Vertheidigung brachte nun eine Reihe Vertheidigung dazu benutzt wird, um die Schmähungen noch zu potenziren. R.-A. Sachs: Ich bedauere, daß von dem bevorzugten Platz der Staatsanwaltschaft aus hier solche Anklagen gegen die Vertheidigung gerichtet werden. Der Präsident verkündete hierauf eine Pause. Nach drei stündiger Berathung erschien der Gerichtshof um 9 Uhr wieder in dem Saal. Der Präsident erklärte: „Der Ge richtshof hat in der eingehendsten Weise bis jetzt berathen. Bei der Massenhaftigkeit des Materials aber hat sich der Gerichtshof über einzelne Punkte noch nicht schlüssig machen können. ES wäre also bei dieser Sachlage zweifelsfrei zu erwarten, daß sich die Verhandlung resp. Publikation noch bis Mitternacht hinziehen würde. Mit Rücksicht hierauf und auch mit Rücksicht auf meine persönliche Angegriffenheit hat der Gerichtshof beschlossen, die Verhandlung auf Dienstag früh 9 Uhr zu vertagen." Am Dienstag, den 16. d. M., wurde das Urtheil publizirt, welches Bäcker unter Annahme mil dernder Umstände zu drei WochenGefängniß verurtheilt und demselben die Gerichtskosten auferlegt. Der Staatsanwalt hatte 5 Monate Gefängniß beantragt. Die Urtheilsbegründung wird die Gegner des Hofpredigers Stöcker mit der Verurtheilung Bäcker's ausföhnen. In dieser Begründung ist gesagt: „Zweifellos hatte der An geklagte das Bewußtsein der Beleidigung und liegen des halb die Kriterien des Z 185 unter allen Umständen vor. Was die Anwendbarkeit des Z 186 (nicht erweislich wahre Thatsachen) betreffe, so habe der Gerichtshof seine Prüfung in dieser Beziehung begrenzt gesehen durch den Artikel selbst; Alles, was außerhalb dieser Artikel- liegt, habe er als Bei werk betrachten müssen. Daß Stöcker auf der Thüringer Kirchmkonferenz das Wort ergriffen und später gesagt habe, er habe sich an der Debatte daselbst nicht betheiligt, ist erwiesen; die Thatsache, daß Stöcker die Antisemiten-Petition unterschrieben und nachher seine Unterschrift bestritten hat, ebenfalls. Wenn der Artikel auf Grund dieser Thatsachen seine Schlußfolgerungen ziehe, so liegt darin nicht der Thatbestand des Paragraph 185. Die Behauptung, daß Stöcker für sein Blatt bestrafte Subjekte verwendet habe, ist durch die Beweisaufnahme erwiesen. Aschenbrenner könne hierbei ausscheiden, wenn es auch wenig angemessen erscheinen möge, einen Portier mit Gegenzeichnung von Artikeln zu betrauen. Löschmann sei aber erwiesenermaßen bestraft ge wesen, trotzdem habe ihn der Zeuge Stöcker im Dienste seines Blattes verwandt und ihn nur entlassen wegen un genügender Leistung. Wenn der Zeuge Stöcker sagt, daß es seine Aufgabe sei, bestraften Menschen die rettende Hand zu bieten, so ändert dies an der Thatsache selbst nichts. Die betreffende Behauptung des Artikels erscheine daher dem Gerichtshof als richtig, wahr und erwiesen. Das ein schlagende Beiwerk zerfalle in drei Gruppen, die erste Gruppe betreffe die Vorgänge mit Ewald und Genossen. Möge man den Eid des Zeugen Stöcker für vorsichtig, oder, was näher liegt, für unvorsichtig halten, so scheidet diese Angelegen heit bei der Beurtheilung der vorliegenden Sache insofern aus, als die Artikel im Oktober 1884 geschrieben sind, der Eid aber erst im Januar 1885 geleistet ist. Die zweite Gruppe, welche die Angelegenheit Cremieux - Konkordia u. s. w. betreffe, scheide nach Ansicht des Gerichtshofes bei der Be- urthellung der vorliegenden Sache aus. Höchst wichtig erscheine dagegen die dritte Gruppe, zu welcher die Affaire Horwitz-Schleiden, das Ableugnen der Unterschrift unter der Antisemitenpetition, der Hexentanz ums goldene Kalb, die Affaire mit Professor Bcyschlag, die Frage der Thüringer Kirchenkonferenz, die Verwendung der zur Begründung eines Jnvalidenhauses gegebenen Summe von 2000 M. gehören. Der Gerichtshof sei der vollen Ueberzeugung gewesen, daß in all' diesen Angelegenheiten die Behauptungen Stöcker's mit den ermittelten Thatsachen mindestens nicht im Einklang, ja halb und. halb in direktem Widerspruch stehen, und daß die Erläuterungen und Entschuldigungen, welche Stöcker für sein Verhaltell gegeben, gesucht und verfehlt seien. Unge achtet der kolossalen Widersprüche, in welche sich Stöcker bei dieser ganzen Gruppe mit den thatsächlichen Ermittelungen setzte, halte der Gerichtshof die Möglichkeit eines Jcrthums seinerselts noch nicht ausgeschlossen, zumal dem Zeugen eine große persönliche Erregtheit inne wohne, was sein vielfach un korrektes Auftreten vor Gericht bewiesen. Auf der anderen Seite sei der Gerichtshof nicht in der Lage gewesen, es dem An geklagten zu verargen, wenn er aus dem ganzen Auftreten des Zeugen aus allen diesen Behauptungen und Widersprüchen, Er klärungen und Zurücknahmen den Schluß zog, daß sich der Hofprediger Stöcker bewußt mit der Wahrheit in Widerspruch gesetzt hat. Mildernd : komme dem Angeklagten dieser Umstand zugute. Der müßte BergerM^ und Tageblatt. ' Amtsblatt für die königlichen nnd städtischen Behörden zn Freiberg nnd Braud. Verantwortlicher Redakteur: Julius Braun in Freiberg. der Angeklagte ruhig zahlen könne, angesichts der Früchte, welche die dreitägige Verhandlung erbracht habe. Hierauf entspann sich folgendes Nedegefccht: Staats anwalt: Ich bedauere, daß die schon schlechte Atmosphäre in diesem Saale verschlechtert ist durch die Art und Weise, wie die Vertheidigung jede Gelegenheit benutzt, um wieder neue Anklagen auf den abwesenden Zeugen Stöcker zu häufen; Anklagen, die nothwendiger Weise doch wieder zu neuen Erhebungen und Erörterungen führen müßten. Ich unterlasse es deshalb, darauf zu antworten. R.-Ä. Sachs: Ich erwiedere dem Herrn Staatsanwalt, daß ich nicht ge wöhnt bin, Belehrungen von ihm anzunehmen, wie ich mich in meinem Plaidoyer zu verhalten habe. Wenn der Staats anwalt meint, daß die Leidenschaften durch die Vertheidigung entfesselt sind, so weise ich einfach darauf hin, daß der Präsident keinerlei Veranlassung gefunden hatte, mich zu rektifiziren. R.-A. Munckel: Ich ersehe aus den Bemerkungen des Herrn Staatsanwalts zu meinem Bedauern, daß sich doch ein leiser Anflug von der Stöcker'schen Kanalisations- Redeweise auch in sein Plaidoyer verirrt hat Vorsitzender (unterbrechend): Ich habe beiden Seiten den weitesten Spielraum gelassen, und will dem zweiten Herrn Vertheidiger nicht verhehlen, daß nach meinem Gefühl der satyrische Ton, in welchem er die Vertheidigung führte, nicht immer derjenige war, der dem großen Ernst der Sache immer ganz entsprach. Seine letzte Bemerkung aber muß ich als verletzend entschieden zurückweisen. R-A. Munckel: Ich konstatire, daß Sie, Herr Präsident, es als zulässig erachtet haben, daß mir der Staatsanwalt eine Verschlechterung der Atmosphäre vorwirft. Da Sie diesen Ausdruck zuließen, haben Sie ihn als parlamentarisch an erkannt. Ich habe mich dagegen verwahrt, in einer mindestens ebenso parlamentarischen Art. Und wenn der Herr Präsident gefunden haben will, daß der von mir an geschlagene Ton dem Ernste der Sache nicht angemessen sei, dann kennen Sie meinen Ton eben nicht. Was ich gesprochen, spreche ich nicht zum Scherz, sondern in tiefer, M/» LH FH Erscheint jedm Wochentag Abends y,7 Uhr sür den .MO I«HED» andern Tag. Preis vierteljährlich 2 Mark 2b Pf., «/I- w » zweimonatlich 1 M. bO Ps. und cinmonatlich 7b Ps. von Zeugen, welche das Gegenthcil bekundeten, und bean tragte nach Vernehmung derselben ferner, das Zcugmß mehrerer anderer nicht anwesender Sozialdemokraten einzu holen, darunter das des Ewald selbst. Der Gerichtshof lehnte diesen Antrag jedoch ab. In seinem Plaidoyer wies der Staatsanwalt zunächst darauf hin, daß die Verhandlungen so viel Haß, Verachtung und Mißgunst zu Tage gefördert, wie manchmal in Monaten nicht vor dem Gerichtshöfe ausgebeutet und präsentirt werde. So traurig das sei, erwarte er dennoch, daß die günstige Wirkung dieser Verhandlung von Allen gepriesen und die Atmosphäre rein werde. Hofprediger Stöcker würde aus dem Sturzbade von Verleumdungen ebenso intakt hervorgehen und lauter dastehen wie vorher. Er sehe ja voraus, daß die Vertheidigung die Glaubwürdigkeit dieses Zeugen bemängeln werde, dennoch seien keine Thatsachen zur Erörterung gekommen, welche diese Glaubwürdigkeit irgendwie in Zweifel bringen. Er nehme hier gleich die schwerste Be leidigung, daß Hofprediger Stöcker in Sachen Ewald und Genossen wider Berendt einen Meineid geleistet habe, wissentlich oder fahrlässig. Die Aussage des Zeugen Stöcker in jenem Prozeß sei ohne Zweifel falsch. Der Ausdruck „Ich sehe den Ewald heute zum ersten Male!" sei höchst unglücklich gewählt, denn in jenem Prozesse handelte es sich darum, ob Herr Stöcker jemals mit Ewald „in Unterhandlungen" gestanden habe. Man müsse aber erwägen, daß der Herr Hofprediger seit Jahren der Leiter einer großen Bewegung sei, daß er im Jahre Hunderte und Tausende von Reden halte, mit Hunderten und Tausenden von Leuten dabei in Berührung komme. Ewald sei ja kein berühmter Mann; er werde nur von seinen Parteigenossen dafür ausgegeven. Der Redner ging Punkt sür Punkt die Anklage durch und beantragte schließ lich gegen den Angeklagten eine Gefängnißstrafe von fünf Monaten, da der Autor der beiden Artikel zwar nicht be kannt werde, der Angeklagte aber durch sein ganzes Ver halten die Beleidigungen zu billigen scheine. Auch sei zu sittlicher Entrüstung. Staatsanwalt: Wenn ich von der ermessen, daß das Auftreten des Hofpredigers Stöcker in Verschlechterung der Atmosphäre gesprochen habe, so war der Wahlbewegung auch wohl Anlaß zu Angriffen gegeben dabei die große Hitze in diesem Saale der anregende Faktor, habe. ' ' Aber ich erkläre, daß ich es unerträglich finde, wenn die Inserate werden bis Vormittag 11 Uhr angenom- OO men und beträgt der Preis sür die gespaltene Zeile I LHFH»D oder deren Raum 1b Ps. W