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Wg Nach- 38. Jahrgang. Abend- Ä Sauer. n schmerz- ,e. 5 von MM Glicht 5 M. nd entgegm dition. Z85. Tochter. tlbends «x im r: AuS- tliche« Herren tand. .H2 irische» Die Reform der ländlichen Armenpflege. wirklich im Suluarchipcl besetzten Plätzen darf aber die spanische Regierung Abgaben, Gesundheits- und andere Reglements ein- ühren. Falls Spanien andere Punkte des Suluarchipels besetzen und daselbst für die Bedürfnisse des Handels noth wendige Anstalten oder Beamte unterhalten sollte, werden England und Deutschland gegen die analoge Anwendung der für die gegenwärtig besetzten Plätze vereinbarten Regeln keinen Einspruch erheben. Die spanische Regierung wird in jedem einzelnen Falle die effektive Besetzung eines Platzes im Sulu archipel den Regierungen Großbritanniens und Deutschlands mittheilen und gleichzeitig die Handeltreibenden durch ent sprechende, in den amtlichen Zeitungen Madrids und Manilas veröffentlichten Bekanntmachungen davon unterrichten. Die englische Regierung verpflichtet sich aber auch, darüber zu wachen, daß die volle Freiheit des Handels und der Schiff fahrt, ohne Unterschied der Flagge, im Gebiet des Nordens Borneos herrsche, welches unter Verwaltung der British Borneo Company steht. — Schließlich veröffentlicht der Reichs» Tagesschart. . Freiberg, den 24. Juni. Der deutsche Kaiser, welcher gestern früh in Ems seine Trinkkur im Zimmer begann, empfing in den Vormittagsstunden Staatsminister v. Hofmann und die Deputation des Landes- ausschuffes von Elsaß-Lothringen, bestehend aus dem Präsi denten Schlumberger, dem Vizepräsidenten Jaunez und dem ersten Schriftführer Baron Charpentier, welche sich auf der Rückkehr von der Beisetzungsfeier für den verstorbenen Statt halter Freiherrn v. Manteuffel nach Straßburg zunächst nach Ems begeben hatten. Abends traf die Kaiserin auS Koblenz zum Besuch des Kaisers ein. — Der deutsche Reichskanzler soll die Absicht hegen, sich Ende dieser Woche von Kissingen nach Berlin zu begeben und seine Anwesenheit in der Reichs hauptstadt dazu zu benutzen, einigen dringenden Fragen näher zu treten. Daß in diese Kategorie auch die Frage der Wieder besetzung des Statthalterpostens in Straßburg gehört, wird von ministeriellen Blättern bestritten. Die Gesichtsschmerzrn, von denen der Kanzler noch einige Zeit vor seiner Abreise ge plagt worden war, haben sich wieder verloren. Voraussicht lich begiebt sich Fürst Bismarck unmittelbar nach der Vermäh lung seines Sohnes Wilhelm nach Friedrichsruh, um dann im Spätherbst auf einige Zeit nach Varzin überzusiedeln. — Wie der „Reichsanzeiger" meldet, wird der Staatssekretär Graf Hatzfeldt während seines Urlaubes von dem Unterstaatssekretär Grasen Herbert Bismarck vertreten. Ferner veröffentlicht der „Reichsanzeiger" das zwischen Deutschland, England und Spanien vereinbarte Protokoll über die Souveränetät des letzteren Staates im Suluarchipel. Darnach erkennen die er wähnten Regierungen die Souveränetät Spaniens über die effektiv besetzten und etwaige noch nicht besetzte Punkte des Suluarchipels an. Dagegen verzichtet Spanien England gegen über auf alle Souveränetätsrechte über das Gebiet des Fest landes Borneo, welches dem Sultan von Sulu gehört und alle Küsten-Jnseln, welche zu den unter Verwaltung der British North Borneo Company stehenden Gebieten gehören. Der Handel, der direkte Verkehr der Schiffe und Angehörigen Großbritanniens, Deutschlands und anderer Mächte mit dem Suluarchipel sollen uneingeschränkt frei fein. In den von ihr 2,. 6,° en 4 Uhr, lötzlich ein geliebten Einladung zum Abonnement Indem wir das geehrte Publikum Freibergs sowie der näheren und weiteren Umgebung zum Abonnement auf unser täglich erscheinendes Organ „Ireiberger Anzeiger und HageUatt« pro drittes Quartal 1885 höflichst einzuladen uns erlauben, bitten wir, besonders die auswärtigen Abonnenten, die Bestellungen auf das Blatt rechtzeitig machen zu wollen, damit eine Unterbrechung resp. verspätete Lieferung vermieden wird. — Nach wie vor werden wir bemüht sein, den Inhalt unserer Zeitung möglichst mannigfaltig, gediegen und inte restant zu gestalten. Außer der Besprechung wichtiger Fragen in Leitartikeln finden die politischen Ereignisse des In- und Auslandes in gedrängter Kürze und Uebersichtlichkeit die ihnen gebührende Erwähnung. Bei wichtigeren Vorkommnissen geben wir sofort Kunde durch telegraphische Depeschen. Bei den Nachrichten aus dem Königreich Sachsen sollen hauptsächlich die Ortschaften des Landgerichts- u. amtshauptmannschastlichen Bezirks Freiberg, sowie insbesondere die des Erzgebirges Berücksichtigung finden. Regelmäßig erscheinen auch die Schwurgerichts- und sonstigen Verhandlungen beim Landgericht Freiberg, und werden dieselben, je nach ihrem Interesse für die Oeffentlichkeit, in größerem oder geringerem Umfange geliefert. Um auch den unterhaltenden Theil unseres Blattes möglichst interessant und mannigfach zu gestalten, bringt das tägliche Feuilleton nur ge diegene Novitäten anerkannt tüchtiger Schriftsteller. Der wird auch ferner die Obst- NNd Gartenbauzeitnng beigegebm, ebenso werden die Preisräthsel fortgesetzt. Der vierteljährliche Abonnementspreis beträgt 2 Mark 25 Pfg. Inserate, pro gespaltene Zeile 15 Pfennige, finden bei der großen Auflage des Blattes die weiteste und zweckentsprechendste Verbreitung. Bestellungen nehmen sämmtliche kaiserliche Postanstalten, sowie die bekannten Ausgabestellen entgegen Die Redaktion und Expedition des „Freiberger Anzeiger und Tageblatt A/, Erscheint jeden Wochentag Abend» '/,7 Uhr für den 144. L7.L KÄZSLLLM! Donnerstag, de« LS. Juni Inserate werden bi» Bormittag 11 Uhr angenom- FHFH B» mm und beträgt der Preis für die gespaltene Zelle 1 FHFHMH oder deren Raum 15 Ps. w u AL Almosenheischxrn werden die großen Vaganten und die alten Lumpen. Ohne vorbeugende Maßregeln, ohne das strenge Verbot eines jeden Hausbettels wird die Aufgabe der Armenpflege immer gewaltiger und endlich unlösbar werden. Ein Drittes fei genannt, die Unterstützung der Armen durch ihre Angehörigen. Sie ist gesetz lich geregelt. Nach dem bürgerlichen Gesetzbuch in Baiern haben die Eltern ihre Länder zu ernähren, und die Kinder sind den Eltern, die in Dürftigkeit sind, Unterhalt schuldig. Auf gleiche Weife haben Schwiegersöhne und Schwieger töchter für ihre dürftigen Schwiegereltern zu sorgen. Allein die ArmenpflegschaftSräthe versuchen es selten genug, diese gesetzlichen Bestimmungen gegenüber der mensch lichen Pflichtvergessenheit zur Geltung zu bringen. Sie dringen nach oben nicht durch. Die vorgesetzte Behörde erklärt, ein lediger Knecht mit zweihundertfünfzig Mark Jahreslohn und freier Station fei eben außer Stande, einer alten Mutter jährlich zur Miethe eines Stübchens vierzig Mark zu steuern. Sie findet es ganz in der Ord nung, daß einem gesunden arbeitsfähigen Ehepaare von vier Kindern die Hälfte genommen und auf Gemeindekosten untergebracht wird, weil die Bedauernswerten Nahrung und Kleidung nicht erschwingen können. Die Armen wissen recht wohl, daß die Gemeinden eintreten müssen, wenn sie selbst sich weigern, heilige Pflichten zu erfüllen. Darum leben so viele von ihnen, unbekümmert um ihre darbenden Blutsverwandten, in den Tag hinein. Hier thut Abhilfe Noth, denn der Mißstand wird immer ärger, die Pflicht vergessenheit immer mehr zur häßlichen Regel. BergerM^ md Tageblatt. " Amtsblatt für die kömglichen und städtischen Behörden zn Freiberg und Brand. Verantwortlicher Redakteur: Julius Brauu iu Freiberg. nds 8 Uhr, ung im nando. n Blitz tt' in Hals' Irisch 6M, dorn 1M, G. 25 Pf, Noch auf einen letzten Punkt sei hingewiesen, auf die Armenhäuser. Sie sind zwar in den einzelnen Pro vinzen des Vaterlandes vorhanden, aber ihre Zahl ist für das bestehende Bedürfniß viel zu klein, die Aufnahme bedingungen sind vielerorts nicht richtig festgestellt. Bis jetzt hängt es z. B. in Baiern vom Belieben des einzelnen Armen ab, ob er die aus der Gemeindekasse ihm angebotene Verpflegung in einer solchen Anstalt annehmen will. Thut er's nicht, und die Männer thun's oft nicht, weil's dort keinen Branntwein giebt, so können die Gemeindebewohner den Widerspenstigen aushungern — oder nicht. Er zieht bettelnd umher auf den Nachbardörfern, übernachtet in Heuhaufen und Scheunen und kommt endlich krank heim. Jetzt mllß sich die Gemeinde seiner wieder annehmen. Er macht ihr in einem Monat soviel Kosten, als er im Armen haus in einem Jahre nicht gemacht haben würde. Hier müßte der Zwang gestattet fein. Wer von feiner Heimalh- gemeinde ernährt sein will oder wer sich, wahrlich nicht zur Ehre derselben, bettelnd in der Umgegend ernährt, der hat das Recht verwirkt, seinen Aufenthaltsort zu bestimmen. Es ist eine Verachtung des Staates selbst, wenn jeder auf fremde Mildthätigkeit Angewiesene eine staatlich geleitete Anstalt zu feiner Beherbergung für zu schlecht erklären darf. Die Zustände sind ungesund, daß die Almosenempfänger herr schen und die Wohlthäter gezwungen sind, ihnen den Willen 885. krau. ! bei dm ür unsern idet das . B. nis". L«»d- lbmarsch and. »der. vsnli 8 IE LM b Uerrn kroiberx Uwil xe- Der Kongreß deutscher Armenpfleger, welcher in der Mitte des Septembermonats in Bremen tagen wird, hat in sein reichhaltiges Programm auch die Reform der ländlichen Armenpflege ausgenommen und damit bewiesen, daß er von dem Dasein schwerer Schäden auf diesem Gebiete überzeugt ist. Im Hinblick auf diese bevor stehende Erörterung erinnert in der neuesten Nummer der „Sozialkorrespondenz" Einer, der seit Jahren mit der länd lichen Armenpflege zu thun hat, an Einiges, was dabei nach seiner Meinung neu geschaffen oder wesentlich verändert werden muß. Ein schwerer Schaden unseres Armenwesens liegt offenbar darin, daß so viele arme Frauen für ihren Beruf als Haus frauen auch gar nicht vorgebildet sind. Wenn die arme Familie einmal etwas außer Kartoffeln und Kaffee zu essen hat, so versteht es die Mutter nicht zu kochen. Sie verdirbt auch dem Nichtverwöhnten den Appetit, und das Mahl selbst rechtfertigt nicht die freudigen Erwartungen der Kleinen. Aber wenn sie auch zu kochen versteht, so ist sie nicht im Stande, einzutheilen und weise hauszuhalten. Es ist un glaublich, welche Kuchenberge und Fleischklötze an einzelnen hohen Festtagen auch in den armen Familien des Deutschen Reiches, nicht gegessen, sondern verwüstet werden. Ebenso verhält es sich mit der Kleidung. Die besser gestellten Hausfrauen werden widerwillig, ein Kleidungsstück in eine arme Familie zu schenken. Sehen sie doch, daß dasselbe nicht in Acht genommen, nicht geflickt und gewaschen wird. Die arme Hausfrau versteht leider diese Künste nicht; sie hat in ihren ledigen Tagen als Kuhmagd keine Zeit gehabt, sie zu lernen. Die Zahl der armen Weiber, welche noch immer einen flotten Walzer tanzen können, ist offenbar weit größer als die Zahl derjenigen, welche einen Strumpf gut zu stopfen vermögen. Hier wird freilich ein Armenpfleger kongreß schwerlich helfen. Die deutschen Frauen, welche Mägde halten, müsfen's thun. Das Erbarmen mit den Armen muß sie zwingen, daß sie ihnen Anleitung zur künftigen Führung eines ordentlichen Haus haltes geben. Gerade auf dem platten Lande fehlt'- hier häufiger, als die Städte mit ihren mancherlei Arbeitsschulen glauben mögen. Kurz sei ein Zweites berührt, der Haus bettel. So lange derselbe nicht gründlich abgeschafft ist, wird alles Re- formiren auf dem Gebiete des Armenwesens wenig nützen. Vorzüglich auf dem Lande wird die Armuth förmlich groß gefüttert. Die Leute sind hier durchgehends gutmüthig; der einzelne Bettler ist persönlich in jedem Hause bekannt, weshalb es so schwer hält ihn abzuweisen. Polizei, welche ein wachsames Auge hat, existirt höchstens gegenüber den wandernden Handwerksburschen, die tüchtig gestraft werden, falls man sie beim Betteln ertappt. Um so nachsichtiger sind die Polizeiorgane gegenüber den ortseingesessenen Bett- , < lern, am allernachsichtigstcll gegen die Kinder, die cs auch am zu thun. So ist's m Wirklichkeit. Die Erbitterung wider keinen Orte fertig bringen, den Magen tagtäglich mit einem die brutale Armuth wird auch in vielen ländlichen Ge doppelten Mittagessen zu überladen. Aus' diesen kleinen mcindevertretungen laut und Abhilfe scheint dringend geboten.