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MiöeMAiyeiqer o Md Tageblatt. Amtsblatt für dir königlichen nnd städtischen Behörden z» Freiberg and Brand. Bermüwortlicher Redakteur: Julius Braun iu Freiberg. H/» F/H/» Erscheint jeden Wochentag Abends'/,7 Uhr für den ü 38. Jahrgang- Inserate werden bis Vormittag 11 Uhr angenom- I F FH Sd Kl Hv andern Tag. Preis vierteljährlich 2 Mark 25 Ps., i men und beträgt der Preis für die gespaltene Zeile I > FHFH«^. zweimonatlich 1 M. 50 Pf. und einmonatlich 75 Pf. j oder deren Raum 15 Pj.< Der Hausierhandel. Der große Aufschwung unseres Verkehrswesens und die bedeutende Ausdehnung des Detailgeschästes haben den Hausierhandel überflüssig gemacht und wenn der letztere trotz seiner jetzigen Zwecklosigkeit noch fortbesteht, wird er vielfach nur als eine Belästigung empfunden. In den braßen Städten reiht sich Geschäft an Geschäft und diese schwungvoll und echt kaufmännisch betriebenen Handlungen halten wahre Riesenlager, in welchen man alle nur erdenk liche Waaren wohlgeordnet und jeder Geschmacksrichtung entsprechend vorfindet und in Folge der direkten Bezugs quellen und der Konkurrenz höchst preiswürdige Einkäufe machen kann In den ansehnlicheren Provinzialstädten giebt es stets einige Geschäfte, die Aehnliches bieten und neben den städtischen Bedarfsartikeln auch alle jene Waaren auf Lager halten, welche die Landleute der Umgegend mit Vorliebe kaufen. Aber selbst in jedem Dorfe sind jetzt zwei bis drei Krämer, die alle möglichen Artikel zu mäßigen Preisen verkaufen, fo daß selbst der Landbewohner nicht mehr darauf angewiesen ist, auf den Hausierer zu warten, dessen kleines ambulantes Lager selten das enthielt, was man eigentlich brauchte, von dem man sich zumeist aus Gut- müthigkeit dafür Ungenügendes oder Ueberflüssiges auf schwatzen ließ. Der Unbcgüterte begeht aber allemal einen vcryängnißvollen wirthschaftlichen Fehler, wenn er sein Geld für Dinge ausaiebt, die er überhaupt nicht oder doch nicht in kürzerer Frist braucht. Früher war das anders; da gab es in entlegenen Dörfern noch gar keine Geschäfte, in welchen die Landleute sich mit ihren Bedürfnissen hätten versehen können. Der Landmann mußte Stunden weit bis in die nächste Stadt laufen, um für sich und einige Bekannte Einkäufe zu be sorgen und auch dann gab es noch manche Schwierigkeit, das Richtige zu finden. Ebenso schwer war es für den Landmann, seine wirthschaftlichen Erzeugnisse zu ver- werthcn, denn die Fahrt nach der nächsten Stadt war bei den zuweilen herzlich schlechten Wegen mit Mühe und Zeitverlust verbunden. Damals war der Hausierer ein sehr willkommener Vermittler zwischen Stadt und Land; er brachte den Dorfbewohnern die nöthigen Waaren, Stoffe aller Art, Zwirn, Band u. dgl. m. und lauschte dafür anstatt des Geldes Getreide, Flachs, Butter, Eier u. s. w. ein, die er dann wieder in der Stadt Vortheilhaft verwerthete. Der Hausierer, der gleichzeitig alles Neue und Wissenswerthe in Orten verbreitete, welche von dem großen Verkehr abseits lagen, war dort ein gern gesehener Gast und stand mit seinen Kunden in den freund- ichaftlichsten Beziehungen. In einzelnen Gebirgsdörfern if das wohl auch heute noch der Fall und giebt es dort immer noch verschiedene Artikel, die ausschließlich auf dem Wege des Hausierhandels Vertrieben werden, gegen dessen völlige Abschaffung mit Rücksicht auf diese Verhältnisse ernste Bedenken laut geworden sind. Die Zeit ist freilich nicht fern, wo das System der Sekundärbahnen auch diese wenigen Ortschaften mit dem Weltverkehr verbinden und damit den Hausierhandel völlig auf den Aussterbeetat setzen wird. In den meisten Fällen ist der Landmann schon heute in der Lage, gegen mäßigen Preis die Bahn zu benutzen, seine Erzeugnisse auf bequeme und schnelle Art zur nächsten Eisenbahnstation und von dort an irgend einen großen Stapelort zu bringen, dort aber seinen eigenen Bedarf in befriedigendster Weise zu decken. Trotzdem besteht der Hausierhandel weiter, aber weniger als Landbcdürfniß wie als Landplage. Je weniger ein träglich er unter den veränderten Verhältnissen sein kann, je weniger der Hausierer Gelegenheit hat, mit seinen Ab nehmern in den ehemaligen freundschaftlichen Beziehungen zu stehen, desto zweifelhafter wird seine geschäftliche Gebah- rung und seine Moralität. Die sittliche Haltung setzt immer eine gewisse Seßhaftigkeit voraus und es wird nicht wenig Hausierer geben, die an das Herumstreifen gewöhnt, von demselben nicht lassen, auch wenn ibr Handel längst nicht mehr einträglich ist. Die Gefahr, zum Vaganten herabzu sinken, ist für den alternden Hausierer bedeutend genug. Wenn bei den Berathungen der Gewerbegesetz-Novelle der Hausierhandel nicht vom Standpunkt seiner ehemaligen Nützlichkeit, sondern von demjenigen der Gegenwart, als ein zweck- und bcdnrfnißloses Gewerbe benrtheilt und be handelt wurde, so war dies durchaus gerechtfertigt. Der Staat mußte mit den Verhältnissen rechnen, in erster Linie aufdasPublikum Rücksicht nehmen, welches von den Hausierern belästigt wird, und in zweiter auf die seßhaften Geschäftsleute, welche für die pünktliche Zahlung der Staats-und Kommunal steuern ein Anrecht auf Schutz gegen eine sehr zweifelhafte Konkurrenz haben. Die hohe Besteuerung der Wander lager, Auktionen und die strengere Ueberwachung des Hausierhandels haben bisher den letzteren noch nicht auf das wünschenswerthe Maß herabgemindert, weil ein Theil des Publikums aus Gewohnheit, Gutmüthigkeit, Unkennt- niß oder Trägheit nach wie vor seine Bedürfnisse von Hausierern bezieht und sich vor den sittlichen und wirthschaft lichen Nachtheilen dieser Vertriebsweise verschließt. Selbst in Mittelstädten, wo es Fisch-, Butter- und Eierhandlungen giebt, in denen stets frische und gleichmäßige Produkte zu haben sind, ziehen es zahlreiche Hausfrauen vor, von Händlerinnen zu kaufen, die ihre Waaren von Haus zu Haus führen. Wie viele unnütze und zweifelhafte Schriften werden von sogenannten fliegenden Buchhändlern Vertrieben, welche trotz der bestehenden Verbote auf höchst eigenthüm- liche Weise ihren großen Absatz und hohe Preist erzielen, während in den städtischen Buchhandlungen durch die vor handenen Volksausgaben die gesundeste Lektüre für wenige Pfennige zu haben ist! Am schlimmsten mischte sich stets der Hausierhandel bei dem Obstgeschäft zwischen Produzenten und Konsumenten, was den Nutzen der Baumzüchter empfindlich schmälerte, ohne daß das Publikum zu jeder Zeit das Gewünschte in frischer und gleichmäßiger Weise erlangen konnte. Vom hiesigen Bezirks-Obstbau verein wird zur künftigen Vermeidung derartiger Uebel stände hier in Freiberg ein eigenes Verkaufslokal an gelegt werden, wo in diesem Herbst Gelegenheit geboten sein wird, das Obst gleichmäßig und preiswurdig direkt vom Produzenten zu beziehen. Hoffentlich reussirt dieser Versuch besser als ein solcher, der früher vergeblich gemacht wurde. Es ist an der Zeit, daß sich das Publikum selbst von dem nicht mehr zeitgemäßen Hausierhandel befreie. Die in den Kreisen der Reichsregierung anscheinend vor handene Unterschätzung der Bedeutung des Zwischenhandels mag vielleicht zu weit gehen; in der Tendenz ist es jeden falls richtig, daß sich die Zahl der Personen nicht ver mehren, sondern verringern muß, die ohne wirkliche Arbeit und ohne Kapital davon existiren, daß sie sich ohne Noth zwischen den Produzenten und dem Konsumenten als Mittelspersonen eindrängen und außerdem noch den legitimen Handel schädigen, der schwer genug belastet ist. Der seß hafte deutsche Kaufmann verdient Ächtung, Vertrauen und die lebhafteste Unterstützung des Publikums, das sich selbst und der allgemeinen Wohlfahrt nützt, wenn es sich von den wandernden Händlern abwcndet, die keine Garantien für die Solidität ihrer Waaren bieten und auf eine dauernde Kundschaft keinen Werth zu legen brauchen. Tagesschau. Freiberg, den 8. Mai. Aus dem neuesten» von der deutschen Reichsregierung ausgegebenen Weißbuche über die egyptische Schuldentilgungs- Kommission ist Folgendes ersichtlich: Den Schwerpunkt der Angelegenheit bildete einerseits die Betonung der englischen Verantwortlichkeit für die Schritte des Khedive, andererseits der von dem Fürsten Bismarck begründete Anspruch auf Zu lassung eines deutschen und eines russischen Kommissars zu der Liquidations-Kommission, welche Nubar Pascha unter Hinweis auf die Bestimmungen des Liquidatwusgesetzes vom Jahre 1880 versagt hatte. Dagegen hat, nach den Aufschlüssen des deutschen Weißbuchs, Fürst Bismarck erklärt, jenes Gesetz regle nur die Befugnisse der Kommission, nicht aber deren Mitgliederzahl, deren Veränderung nur eine Ergänzung der Dekrete des egyp- tischen Khedive und eine einfache Anerkennung der bestehenden und nur bisher noch nicht ausgeübten Rechte der bisher in der Kommission unvertretenen Mächte bilden würde. Bei der Konstituirung der Schulden-Kommission im Jahre 1876 habe Deutschland die Wahrnehmung der Rechte der in der Kom mission nicht vertretenen Mächte durch die vier darin vertretenen erwartet. Der egyptische Vertragsbruch vom 18. September 1884 habe aber nicht bei allen Mächten den Widerspruch, au den man rechnen durfte, gefunden; daher erhebe er Anspruö auf die Mitvertretung Deutschlands und Rußlands. In de in dem Weißbuch jetzt erst veröffentlichten Depesche heißt es weiter: „Die Verträge, welche die Staats- und Rechtsverhält nisse im Orient ordnen, bilden ein solidarisches Ganzes. Wenn der Bruch eines derselben stillschweigend zugelassen wird, so kann daraus jede Macht in Zukunft die Berechtigung ableiten, auch ihrerseits von den Verträgen nach eigenem Bedürfnisse abzuweichen. Wir legen deshalb nach einmal erfolgter Ver letzung eines TheileS dieser Verträge Werth darauf, die Be obachtung derselben direkt zu überwachen." Dem deutschen Reichstage ist endlich der längst erwartete Auslieferungsvertrag zwischen Deutschland und Ruß- and zugegangen. Gestern fand die zweite Berathung des Zollvereinigungsvertrages statt. Nach dem von der Kommission rollständig gebilligten Entwurf soll die Bestimmung, daß seitens res Staates, der Gemeinden oder sonstigen Korporationen Verbrauchssteuern von ausländischen Erzeugnissen, die einem Zollsätze von mehr als 3 Mark unterliegen, nicht erhoben werden dürfen, auf Mühlenfabrikate, Backwaaren, Fleisch, Bier und Branntwein keine Anwendung finden. Äbg. Halben befürwortete die von ihm gemeinschaftlich mit dem Abg. Brömel gestellten Anträge, die Giltigkeit der Vorlage biS zum 1. Januar 1888 festzustellen und die Erhöhung der gegen wärtig erhobenen Abgaben solcher Art oder die Einführung derselben an Orten, wo sie bisher nicht bestanden, für unzulässig zu erklären. Graf von Bismarck-Schönhausen sprach ich für die Vorlage aus. Abg. Struckmann wollte die Aufhebung der bestehenden Bestimmung nur auf die seitens der Gemeinden oder irgendwelcher Korporationen erhobenen Abgaben beschränkt und nicht auf staatliche Abgaben ausgedehnt wissen. Dagegen empfahl Staatssekretär von Burchard im Interesse des schleunigen Zustandekommens der Vorlage deren unveränderte Annahme, worauf der Zollvereinigungs vertrag in der von der Regierung vorgeschlagenen Fassung angenommen wurde. Es folgte hierauf eine Diskussion über die Resolutionen der Abgg. Struckmann und Orter er, betreffend die Beschränkung des Kleinhandels mit Branntwein. Der erstgmannte Abgeordnete schlug vor, daß auch denjenigen Kommunen und Korporationen, welchen bislang das Recht der Auferlegung einer Abgabe auf Branntwein nicht zusteht, ein solches Recht verliehen werde; Abg. Orterer, daß den jenigen Gemeinden, welchen die Erhebung eines lokalen Malz- und Bierausschlages erst nach Inkrafttreten des genannten Zoll- vereinigunasantrages gestattet worden, die Erhebung dieser Abgabe bis zum Maximalbetrage gewährt werde, welcher dm meistbegünstigten Kommunen in den Bundesstaaten auf Grund ihres früher erworbenen Rechts zugebilligt ist. Der Bundes- Kommissar vonBurchard bezeichnete jedoch die Gewährung eines unmittelbaren Rechtes an Kommunen seitens des Reichs für verfassungswidrig und sprach sich deshalb entschieden gegen die Resolution aus. Die Abgg. Rick er hx von Reinbaben und von Stolberg-Wernigerode verwendeten sich für die Verweisung an die Zollkommission, was zuletzt beschlossen wurde. Neber die Petitionsansprüche früherer Militärpersonen ging das Haus zur Tagesordnung über. Die Petition auf Abänderung des Reichsgesetzes, betreffend die Abwehr und Unterdrückung der Reblauskrankheit, wurde dem Kommissions antrage gemäß dem Reichskanzler zur Erwägung überwiesen. Im preußischen Abgeordnetenhause beantragte gestern die Petitionskommission, das Gesuch des katholischen Kirchenvorstandes zu Wiesbaden um Zurücknahme der Er- laubniß zur Mitbenutzung der dortigen Pfarrkirche durch die Altkatholiken der Regierung zur Erwägung dahin zu über weisen, ob nicht durch Veranlassung weiterer Unterhandlungen Abhilfe herbeizuführen sei. Abg. Lieber schlug dagegen vor, die Petition der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen. In der Debatte führte Abg. von Eynern die mißlichen Zustände in Wiesbaden auf die Intoleranz der Katholiken gegenüber den Altkatholiken zurück, während Abg. Windthorst betonte, daß die Toleranz nicht bis zur Billigung unberechtigter Ansprüche gehen könne. Hierauf sprachen sich die Abge ordneten v o n R auch h au p t und Zelle für den Kom- mifsionsantrag aus, welcher schließlich angenqmmen wurde. — Das preußische Herrenhaus genehmigte gestern die Konsolidationsordnung für Rheinland und Westfalen, den Gesetzentwurf über die Ablösung von Servituten rc. in den Hohenzollernlanden, sowie den Gesetzentwurf betreffs der Kantongefängnlsse im Rheinland unter Verwerfung desjenigen Paragraphen, welcher die Strafgelder der Staatskasse überweist. Der freche Bursche, welcher nicht nur Mittwoch Nach mittag, sondern auch schon vorher am Dienstag Abend 11 Uhr einen Stein in das historische Eckfenster des Palais unseres Kaisers warf, ist ein Pole, Michel Grigoleitis aus Bikenau, Kreis Ragnit, Ostpreußen, geboren am 17. Juli 1858. Ter kleine, schmächtige bartlose polnische Strolch spricht sehr mangel haft deutsch und macht unklare A -^en über sich. Seit Monaten befindet er sich auf der t^anoerschast und hat sich bettelnd durchgeschlagen, bis er vor sechs Tagen iu Berlin