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-äl 100 «arandt, Hmg 1 ',1 KL 6.» » K. 8,° « R. »traths, Re- s im Depo- jterstattung n gewählten amilien ektsr. ,end Nach- s, statt. astenen. ttag 5 Uhr. se- er Sitzung. mch langem de Mutter, ttrlstim» rrler, im laten, was eunden und 5. e Kühn, »ten. ter. Gastspitl rrlPorth Dresden th. Mit hobenem Preisen. elfer, rin. wn Redwitz. «es Ver- rung der nfgenom- ö. ure Leben en Mutter, Johanne emberg, im Gestern begnügte sich der Reichstag damit, die Wahlen der Abgg. Penzig, Wörmann, Perger, Lorenzen, Lüben, Ziegler, lligung von adtkasse be- s Stengel- uzteich betr. ines neuen »k Freunde» oelche uns und frei- Segräbnisse geworden, enen trost ¬ weitere Ermittelungen angestellt werden. Die Wahl des Abg. v. Lyskowsky wurde entgegen dem Kommissionsantrag für gütig erklärt. — Der deutsche Bundesrath ertheilte gestern dem Auslieferungsvertrage mit Rußland seine Zustim mung, vertagte jedoch die zweite Berathung des Gesetzentwurfs wegen Abänderung des Gerichtsverfassungsgesetzcs und der Strafprozeßordnung, sowie des bezüglichen Anttags des sechsten Ausschusses auf die nächste Sitzung — Im preußischen Abgeordneten Hause erfolgte gestern die Annahme des ersten Paragraphen des v. Huene'schen Anttages, wonach der auf Preußen entfallende Betrag an Vieh- und Getreidezöllen, abzüglich 15 Millionen Mark, den Gemeinden überwiesm wird. Im Lause der Debatte bestritt der Finanzminister v. Scholz, daß die Ansicht der Regierung sich geändert habe, dieselbe befinde sich nur einen Schritt der Initiative des Hauses gegenüber, mit dem sie sich einverstanden erklärte. Ferner versicherte der Minister, er glaube nicht, daß das Haus in absehbarer Zeit einem Gesetzentwürfe betreffs des Tabakmono pols gegenüberstehen werde. Die gestern in Berlin stattgefundene konstituirende General versammlung der „deutschen Kolonialgesellschaft für Westafrika" setzte die Zahl der VerwaltungsrathS- mitglieder aus 17 fest. Als Präsidium des Verwaltungsraths wurden gewählt: Herzog von Ujest, vr. Hammacher, Geheim- rath Schwabach; in der Vorstand: Oberbürgermeister a. D. Weber und Rentier Cornelius. Die Wahl des dritten Dele- girtcu blieb Vorbehalten. Bei der Generalversammlung war als Vertreter der Staatsregierung Geh. Oberregierungsrath Rommel anwesend. Zu Straßburg im Elsaß ist am Mittwoch Mittag die 12. Session des Landesausschusses durch einen von dem Staatssekretär v. Hofmann verlesenen kaiserlichen Erlaß ge schlossen worden. Die Kaiserin von Oesterreich und ihre Tochter, die Erzherzogin Marie Valerie, verlassen heute Heidelberg, um nach Wien zurückzukehren, wo die hohen Frauen nach einem kurzen Aufenthalt in München am 3. Mai einzutteffen ge denken. — Nach einer scheinbar zur Beruhigung der Börsen kreise erfundenen Mittheilung des „Pester Lloyd" sollte der russische Zar die Absicht hegen, im Monat August als Gast des österreichischen Monarchen einige Tage an dem Hoflager in Ischl zu verweilen. Die Begegnung der drei Herrscher, welche sich im vorigen Herbst in Skierniewicze trafen, sei auch für dieses Jahr eine seit Monaten beschlossene Thatsache. Kaiser Wilhelm werde sich auf seiner Rückreise von Gastein am 9. August in Ischl einfinden, und an demselben Tage um wenige Stunden später Kaiser Alexander 111, aus Dänemark kommend, in dem Städtchen im Salzkammergut eintreffen. Die offiziöse „Politische Korrespondenz" beeilt sich aber, dieses schöne Zukunftsbild zu zerstören und zu versichern, daß in den maßgebenden Kreisen Wiens von den Einzelheiten, welche das ungarische Blatt über die angeblich im Sommer bevorstehende Kaiserzusammenkunft zu geben wußte, nicht das Geringste be kannt sei. Für die italienische Regierung scheint die Zeit ge kommen, der Deputirtenkammer über ihre auswärtige Politik Rechenschaft abzulegen. Außer der Interpellation Cairoli's über die Kolonialpolitik mit Beziehung auf die allgemeine Lage sind weiter angemeldet worden: Interpellationen von Branca über die Besetzung afrikanischer Gebiete und daraus möglicherweise abzuleitende Verbindlichkeiten, von Camporeale über das Endziel der Politik, welche die Negierung hinsichtlich der Territorien an der Küste des Rothen Meeres befolgen wird; endlich von Derenzis über die Okkupation am Rothen Meere in Verbindung mit den neue» Verhältnissen in der europäischen Politik. Von dem „Figaro" wurde das nahe Bevorstchen der Aus weisung der französischen Prinzen gemeldet und gleichzeitig mitgetheilt, daß die Prinzen von Orleans Widerstand leisten würden. Die Regierungsorgane bestreiten jedoch die Absicht der Ausweisung auf das Entschiedenste. — In der ain Dienstag stattgefundenen Sitzung des Pariser Gemeinderaths beantragte Delabrousse ein Tadelsvotum für den Seinepräfekten, weil derselbe ein städtisches Lokal für die Ausstellnng des be rühmten Berliner Malers Menzel hergegeben hat. Der preußenfeindliche Antrag wurde jedoch vernünftiger Weise abgelehnt. Von der englischen Regierung ist gestern zwar im Oberhausc auf Grund eines von Sir Lumsden eingetroffenen Telegramms die Besetzung von Merutschak durch die Russen in Abrede gestellt und der darauf bezüglichen Versicherung des russischen Botschafters, v. Staal, Glauben geschenkt worden, Der Zeugeneid. Wenn die deutsche Kriminalstatistik trotz aller Kultur sortschritte noch immer eine hohe Ziffer der Meineide ver zeichnet, so ist das Ursachen der widersprechendsten Art zugeschricben worden. Einerseits machte man dafür die in dm Reichsjustizgesetzen aufgenommenen Eidesformeln ver antwortlich, welche zwar die Bezugnahme auf den Allmäch tigen und Allwissenden enthalten, aber die früher in Deutsch land üblichen konfessionellen Zusätze vermissen lassen. Andererseits behauptete man dagegen, daß die immer noch in unseren Eidesformeln enthaltenen religiösen Beziehungen dazu beigetragen hätten, die Helligkeit des Eides in der Meinung des Volkes herabzumindern. Bei der im Jahre 1876 stattgefundenen Berathung der Neichsjustizgesetze scheiterten jedoch alle Versuche der Radikalen, dem soge nannten bürgerlichen Eide Eingang in unser Rechtsleben zu verschaffen, an dem festen Widerspruch der Regierungen und der Mehrheit der Volksvertretung. Gegen den bürger lichen religionslosen Eid spricht schon der Umstand der Ge wöhnung der großen Menge, die unter einem Eide nichts Anderes versteht als eine feierliche Berufung an das religiöse Gewissen im Menschen. Bedenken gegen die Kon fessionslosigkeit des Eides sind bisher nur sehr vereinzelt aufgetaucht und auch diese werden hinfällig, wenn man im einzelnen Falle dem Schwörenden die Zufügung solcher konfessioneller Beisätze zur Eidesformel gestattet, welche mit dem Eide selbst nicht im Widerspruch stehen. Die Häufig keit der Meineide muß demnach wohl andere Ursachen Tagesschau. Freiberg, den 1. Mai. Der dentsche Reichstag wird, trotz aller Energie seines Präsidenten und trotz des bestimmt ausgedrückten Wunsches der Reichsregierung, die Zolltarifnovelle und noch eine ganze Reihe von Vorlagen erledigt zu sehen, wegen Beschlußunfähigkeit sich binnen Kurzem vertagt werden müssen. Wichtige Dinge lassen jetzt kaum verhandeln, weil dann die Opposition sofort die Aus zählung des Hauses beantragen würde. So hilft man sich jetzt mit der Zolltarifnovelle und anderen kleinen Vorlagen weiter. Nachbestellungen auf die Monate Mai und Juni werden zum Preise von 1 Mik. 50 Pfg. von allen kaiserlichen Postanstalten sowie von den be kannten Ausgabestellen und der unterzeichneten Expedition angenommen. Expedition des Freiberger Anzeiger. 38. Jahrgang. — — > > Sonnabend, den 2. Mai cr jetzt in solchem Falle eine Anklage wegen Meineids be fürchten muß und aus diesem Grunde wissentlich bei einer falschen Aussage beharrt. Bedenklicher erscheint die Bestimmung der Strafprozeß- novellc, daß die Beeidigung bei der ersten Vernehmung des Zeugen erfolgen solle, aber im Vorverfahren unter bleiben könne, wenn Bedenken gegen dieselbe obwalten, oder wenn es nach übereinstimmender Ansicht des Richters und der Staatsanwaltschaft der Beeidigung nicht bedürfe, vr. v. Schwarze macht dagegen geltend, daß dann unver eidigte Zeugen leicht geneigt sein werden, wichtige Momente zu verschweigen, entweder aus Mitleid mit dem Ange klagten oder um selbst in der Sache nicht mehr belästigt zu werden. Indessen hebt der erwähnte Fachmann selbst hervor, daß die Aussage im Vorverfahren, falls sie vereidigt worden, das Uebergewicht erhält und die feste Grundlage für die Hauptverhandlung bildet, so daß die Beweisaufnahme in letzterer nur dazu dient, die bereits durch den Eid fixirte Aussage zu bestätigen oder durch anderweite Beweise anzu- fcchten. Wie oft wird jetzt — und zwar glaubhaft — bei dem Vorhalt einer entgegenstehenden Aussage des Zeugen aus Akten des Vorverfahrens von dem letztem eingewendet, daß er damals mißverstanden worden sei In der Rcgei wird cs gut sein, die Vereidigung des Zeugen erst in der Hauptveryandlung vorzunehmen und den Eid im Vorver fahren nur zuzulassen, wenn dies im Interesse der Unter suchung unumgänglich erscheint. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll es dem Richter gestattet sein, unter Anwendung der bisherigen Formel mehrere Zeugen gleichzeitig zu beeidigen. Kommen bei dem Nachsprechen der langen Eidesformel Jrrthümer vor, dann wird der Richter genöthigt sei», den betreffenden Zeugen zur Wiederholung des fraglichen Wortes zu veranlassen, während die übrigen Zeugen mit erhobener Rechte dastehen und die Korrektur abwarten, was die Würde des Aktes gefährdet. Auch geht dabei dem Richter leicht die Kontrole über die einzelnen Zeugen und deren Eidesleistung verloren. Vielleicht die erfreulichste Bestimmung des Gesetzentwurfes ist, daß das Gericht die Beeidigung eines Zeugen unter lassen darf, wenn dessen Aussage sich nach richterlicher Ueberzeugung als offenbar unglaubwürdig darstellt. Auf diese Werse würden künftig zahlreiche Meineide im Voraus wirksam verhindert werden, während bisher zuweilen ein Richter in die gewiß peinliche Lage kam, einen Zeugen zu vereidigen, von welchem er vollständig überzeugt war, daß derselbe einen Meineid leiste. Wenn der Wunsch des I)r. v. Schwarze in Erfüllung ginge, daß unter Einver- ständniß des Staatsanwalts und des Angeklagten auch die Vereidigung von Zeugen unterbleiben darf, die von dem Sachverhalt nichts wissen, so würde sich außerdem die Zahl der vergeblichen Eide, welche die der Meineide noch weit überragt, in erfreulichster Weise vermieden. Derartige Gesetzesbestimmungen dürften nicht nur wesent lich zu der wünschenswcrthen Reform des Strafverfahrens beitragen, sondern dem seltener werdenden Eid die rechte Weihe zurückgeben, die jeder häufig wiederkehrenden Sache verloren geht. Die Rechtspflege kann sich im Zeitalter der Humanität nicht auf die Bestrafung der Verbrechen, Ver gehen und Uebertretungen beschränken. Dabei kann die prophylaktische oder vorbeugende Methode, die sich in der Heilkunde so trefflich bewährt, den größten Segen schaffen Die harte Bestrafung des Meineids hat die Zahl der Meineidsfälle nicht vermindert; es läßt sich diese Herab minderung aber sicher erhoffen, wenn die Eioesabnahmen seltener und nicht mehr gleich vor jeder Zeugenaussage er folgen. MMN. Direktor. Mai: 69, 70,7l, Erscheint jeden Wochentag Abends '/,7 Uhr für den andern Tag. Preis vierteljährlich 2 Mark 2b Ps., zweimonatlich 1 M. SO Pf. und einmonatlich 7b Pf. BeMMeiq und Tageblatt. Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden zu Freiberg und Brand Verantwortlicher Redakteur: Julius Braun in Freiberg. haben als die jetzige Eidesformel, deren Abänderung kaum die gegenwärtigen Mißstände vermindern würde. Weit glaubwürdiger ist, daß an der Vermehrung der Meineide die Entblößung der Eidesabnahme von aller Feierlichkeit, die massenhafte und zuweilen fast mechanische Anwendung derselben in ziemlich unbedeutenden Fällen und der äußere Zwang, mit welchen der Eid vielfach aufgenöthigt wird, die Schuld tragen. Soll hierbei eine Besserung geschafft werden, so wird es vor Allem nöthig sein, die Beeidigung der Zeugen im Strafverfahren einer Reform zu unterwerfen. Gerade weil die Wiedereinführung der Berufung in Folge des Wider spruchs der Mtttelstaaten gescheitert ist, würde es doppelt erfreulich sein, wenn die Bestimmungen über die Zeugen beeidigung, welche in der jetzt dem deutschen Bundesrathe vorliegenden Strafprozeßordnung enthalten sind, sowohl das Vorverfahren wie den Gang der Hauptverhandlung zeit gemäß abänderten. Nach dem sehr empfehlenswcrthen neuen Gesetzentwurf soll künftig die Beeidigung des Zeugen erst nach seiner Vernehmung erfolgen. Das entspricht der von dem Justizminister 1>r. Friedberg am 13. Dezember 1883 im preußischen Abgeordnetenhaus abgegebenen Erklärung, »er halte den promissorischen Eid für die mißlichste Acndc- rung, welche die neue Gesetzgebung gebracht habe, und empfinde bei jeder mündlichen Gerichtsverhandlung geradezu das Gefühl des Aergernisses, wenn er sehen müsse, wie durch diese Art der Vereidigung eigentlich das Wesen dxs Eides erschüttert worden sei". Ganz in demselben Sinne sprach sich der berühmte sächsische Rechtslehrer Or.v. Schwarze m seiner (im Verlage von Fr. Vahlen in Berlin) kürzlich erschienenen Schrift „über die Beeidigung der Zeugen im Strafverfahren" aus. Der bisherige sächsische General- staatsanwalt führt ausdrücklich aus, wie es doch viel ver ständlicher sei, dasjenige, was man bereits ausgesagt habe, mittelst eines Eides zu bekräftigen, als die Wahrheit einer noch gar nicht erstatteten Aussage zu betheuern. Bei der nachfolgenden Vereidigung wird sich mancher Zeuge, der nicht in allen Stücken die Wahrheit gegeben hat, durch , „ _ , „ . „ _ , eindringliche Ermahnungen und durch Konfrontation mit'M erb ach, Estorfs,, Witt und Wurmb giltig zu erklären andern Zeugen zu einem Widerruf bewegen lassen, während und zu beschließen, daß über die Wahl des Abg. Haarmann Inserate werden bis Bormittag 11 tlhr angenom- men und beträgt der Preis für die gespaltene Zeile 1 FZFKlH oder deren Raum 15 Ps. W