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Die Wirbel liefern mit einem Brustwirbel aus Qu 37 ein deutliches Beispiel, daß der Wirbelkörper durchgehackt wurde. Bei vier unter zehn Brustwirbeln aus Qu 20/21 ist die Spitze des Dornfortsatzes abgeschnitten (im Vorgehen beim Enthäuten und/oder Auslösung der Rückenstreckmuskulatur?). Rippen und Rippenbruchstücke zeigen keine „Arbeitsspuren“, dagegen einmal einen ver heilten „Grünholzbruch“ (Qu 20/21). Vom Brustbein ist in diesem Material das Manubrium sterni enthalten (Qu 20/21). Es zeigt eine mäßige Asymmetrie, die ausdrücklich erwähnt werden soll, weil auch eines der Individuen aus der Sied lungsgrube mit Salzmünder Kultur körperliche Anomalien zeigte. Vom oberen Extremitätengürtel liegt ein Schlüsselbein mit beschädigtem Sternalende vor. An einem Schulterblatt aus Qu 20/21 ist der Processus coracoides abgehackt (Taf. 2). Oberarmknochen weisen Beschädigungen an beiden Enden, Aufspaltung (Qu 41) und Hackflächen am Distalende auf (Qu 21 und „Schüttgrube“, Qu 42). Radius und Ulna sind mit unbeschädigten oder nur korrodierten Stücken ver treten. Ein Schaftbruchstück mit Schnittspur kann nicht mit Sicherheit zum Speichenknochen oder zur Elle gestellt werden. Am Becken finden sich an beiden Hüftbeinen aus Qu 37 Spuren von „Be- knabberung". Der Oberschenkelknochen zeigt auch in dem nichtdatierten Material vielfache Einwirkungen: Schnittspuren (Qu 4), Hackflächen und Absplitterungen (Qu 37), außergewöhnliche Bruchstellen (Qu 42/43/44) und einen Stichkanal auf dem Gelenkkopf. Schienbein und Wadenbein haben Bruchflächen, die nicht mit Sicherheit auf beabsichtigte Zertrümmerung zurückgeführt werden können. Unter den spärlich vertretenen Teilen von Hand und Fuß ist nur ein Mittelfuß knochen, der absichtlich durchgebrochen sein könnte. Alle drei Gruppen des Knochenmaterials aus den Gruben liefern ein stark variierendes Bild von der Zurichtung eines Menschenopfers zu einer Opfer mahlzeit. Es läßt sich kaum eine Zerlegungsordnung („butchering technique") daraus ableiten. Dies spricht ebenso wie die relativ geringe nachweisbare Anzahl von Individuen dafür, daß entsprechende rituelle Handlungen nur bei außer- gewöhnlichen Anlässen vorgenommen wurden. Von der frühen Bandkeramik bis zur jüngeren Bronzezeit sind es mehr als zweieinhalb Jahrtausende, auf die sich die Individuen verteilen: Formal gelangt man auf eine solche Opferhandlung etwa auf jedes Jahrhundert. Allerdings ist bereits bei der Erstbeschreibung einer „Opfergrube“ oder „Abfallgrube“ in Zauschwitz betont worden, daß nicht alle Knochen in die Grube gelangt sein müssen. Nach der gründlichen Untersuchung der menschlichen Skelettreste aus dem Siedlungsbereich des frühmittelalterlichen Seehandelsplatzes Ralswiek (Lkr. Rü gen) durch Danner (1989) wird die Aufmerksamkeit auch darauf gelenkt, wie weit Carnivoren (hier: Hunde) Defekte an menschlichen Knochen setzen können, die den Spuren von Menschen vorgenommener Manipulationen ähnlich sind. Es muß ja damit gerechnet werden, daß nach einer rituellen Zerstückelung von