Wir können infolge der jahrhundertelangen acker baulichen Nutzung des Zauschwitzer Grabungsgeländes nicht mit Sicherheit von Flach- oder Hügelgräbern sprechen, da auch nach den moderneren Geländebeobach tungen von W. Baumann durchaus mit überackerten ehemaligen Hügeln gerechnet werden kann (1. verflachte Hügel in unmittelbarer Nähe des Untersuchungsgebietes, 2. relativ großer Abstand der einzelnen Bestat tungen, 3. in verschiedenen Fällen unmittelbare Nähe schnurkeramischer und Aunjetitzer Skelettgräber, die dann u. U. als Nachbestattungen ge deutet werden könnten). Sämtliche Bestattungen in Zauschwitz müssen als reine Erdgräber be zeichnet werden, die jeglichen Steinschutzes entbehren. Wir dürfen die sen Umstand nicht überbewerten, da er von den örtlichen Bedingungen abhängig ist und auch die Gräber der anderen Kulturen von der Stein zeit bis in die spätrömische Kaiserzeit ein ähnliches Bild zeigen. Fischer 18 schreibt, daß es sich in der Mehrzahl um Bohlen- und Erdgräber handele und daß des öfteren Holz-, Stroh- und Schilfbelag unter den Bestattungen angetroffen worden sei, verweist weiterhin darauf, daß in einem gewissen Umfange auch mit inzwischen vergangenen Holzgefäßen als Beigaben gerechnet werden muß. Insgesamt besitzen wir von Zauschwitz 19 Be stattungen mit Beigaben. Davon sind 2 relativ schlecht beobachtet bzw. ohne Skelett (XXXII und XXXIII). In allen Fällen handelt es sich um Rechtshocker 19 . Diese einheitliche Lage ist sonst nicht beobachtet worden, obwohl eine größere Anzahl von Kindern und Jugendlichen bestattet ist, bei denen Linkshocker nach Preuß bisweilen vorkommen. In Überein stimmung mit den bisherigen Beobachtungen auch in anderen Lokali täten mit Baalberger Bestattungen treffen wir relativ enge Gruben an. Die 17 sicheren Rechtshocker weisen Westostorientierung auf mit klei neren Abweichungen. In 2 Fällen (XXXI und LXXVII) ist die umgekehrte Lage, also Ostwestorientierung, zu verzeichnen. Daraus ergibt sich auch die überwiegende Lage des Kopfes im Osten, in 2 Fällen im Westen (ein mal im Südosten: XLVH). Der Blick war damit in 15 Fällen nach Norden gerichtet, zweimal nach Süden. Als Hockstellung überwiegt mittel bis extrem. Die lockere Anhockung ist sechsmal sicher nachzuweisen (dazu eine Hochschwangere). Außer bei Grab XVII konnte bei allen erhaltenen Skeletten die Haltung der Hände 18 U. Fischer 1956, S. 50. 19 Der Hocker XXIV von Zauschwitz ist zwar ein sicherer Linkshocker, die Zuweisung zur Baalberger Kultur, die Preuß 1966, S. 37 und S. 202 (katalogmäßige Darstellung mit dem Hinweis „Zugehörigkeit zur Baalberger Gruppe nicht gesichert“) in der Auswertung vor nimmt, sollte wegen der sonstigen Einheitlichkeit der Grablegungen in Zauschwitz und wegen fehlender datierender Funde doch lieber nicht erfolgen.