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Großenhainer Nterh Munzs- und AnMgMlt. MmtSvlatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. Aö- 66. Sonnabend, den 8. Juni 18VT. Verordnung, Maßregeln wegen der Rinderpest betreffend. Obschon die Verordnung vom 28. Juni vorigen Jahres, wonach der großen grauen Race angehöriges Rindvieh (Steppenvieh) über die sächsisch österreichische Grenze nickt eingelassen werden darf, noch fortdauernd in Gültigkeit ist, so sieht sich doch das Ministerium des Innern durch das neuerliche Auftreten der Rinderpest an mehreren Orten Galiziens veranlaßt, nach Maßgabe der Bestimmungen in l bis 4 der Instruction zu dem Reichsgesetze vom 7. April 1869, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend, hiermit noch Folgendes anzuordnen. Bis auf Weiteres dürfen aus Galizien nach Sachsen nicht ein- und durckgeführt werden: Rindvieh aller Art, Schaafe und Ziegen; ferner frische Rindshäute, Hörner und Klauen, Talg, wenn letzteres nicht in Fässern, ungewaschene Wolle, welche nicht in Säcken verpackt ist, und Lumpen. Schweine aus dem genannten österreichischen Kronlande dürfen nur in Etagewagcn eingeführt werde' Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden nach § 328 des "Reichsstrasgesetzbuchs mit Gefängniß bis zu Einem Jahre, beziehendlich bis zu zwei Jahren bestraft. Dresden, den 5. Juni 1872. Ministerium des Innern. von Nostitz-Wallwitz. Fromm. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll den 16. Juli 1872 das Friederiken Louisen verehel. Löschbor und Friedrich Wil helm Donathen zugehörige Grundstück Nr. 33 des Katasters, Nr. 29 des Grund- und Hypothekenbuchs für Raden, welches Grundstück am 29. vorigen Monats ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 2920 Thlr. — - - - gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle und im Gasthofe zu Raden aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 4. Mai 1872. Königliches Gerichtsamt. Pechmann. G. Bekanntmachung. Vom Gesetzblatt für das Deutsche Reich ist das 15. Stück erschienen. Dasselbe enthält: Nr. 825. Postvertrag zwischen Deutschland und Spanien. Vom 19. April 1872. Nr. 826. Bekanntmachung, betreffend die Approbationen für Thierärzte und die Prüfung der Kandidaten der Thierheilkunde und der Pharmazie aus Württemberg, sowie den Besuch der polytechnischen Schulen zu Stuttgart und Karlsruhe. Vom 17. Mai 1872. Ein Exemplar liegt zu Jedermanns Einsicht in der Rathsexpedition aus. Großenhain, am 4. Juni 1872. Der Rath daselbst. Obstverpachtung. Die Kirschnutzung am Bobersberg und die Obstnutzung am Waldaer Weg, der Ortrander, Wildenbainer und Gartenstraße soll Sonnabend, den 8. Juni d. I., Nachmittags 4 Uhr in Engelmann s Schankwirthschast am Bobersberg unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen an den Meist bietenden verpachtet werden, was wir hierdurch für Pachtlustige zur Kenntniß bringen. Großenhain, am 30. Mai 1872. Der Rath daselbst. Kunze. Wtzschl. Bekanntmachung. Vom Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen ist das 10. Stück erschienen. Dasselbe enthält: Nr. 69. Bekanntmachung, den zwischen der Königlich Sächsischen und der Herzoglich Sachsen-Altenburgischen Regierung über die Anlegung nach gedachter Eisenbahn abgeschlossenen Staatsvertrag vom 8/9. Februar dieses Jahres betreffend; vom 19. April 1872. Nr. 70. Decret wegen Loncessionirung der Leipzig-Gaschwitz-Meusel- Witzer Eisenbahngesellschast; vom 19. April 1872. Nr. 71. Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung der nachgedachten Eisenbahn betreffend; vom 19. April 1872. Nr. 72. Decret wegen Concessionirung der Eisenbahn Glauchau-Wurzen; vom 29. April 1872. Nr. 73. Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung der nachgedachten Eisenbahn betreffend; vom 29. April 1872. Nr. 74. Bekanntmachung, die Diäten der landwirthschaftskundigen Specialcommissare betreffend; vom 1. Mai 1872. Nr. 75. Verordnung, die Einstellung des Sportulirens bei Anstellungen betreffend; vom 8. Mai 1872. Nr. 76. Bekanntmachung, die Bewilligung einer in dem Regulative für die Krankenkasse der Schneider-Innung zu Dresden enthaltenen Aus nahme von bestehenden Gesetzen betreffend; vom 1V. Mai 1872. Nr. 77. Verordnung an sämmtliche Justizbehörden erster Instanz, den Taxsatz für Verpflegung der Gefangenen betreffend; vom 11. Mai 1872. Nr. 78. Verordnung, die Fertigung der geodätischen Unterlagen bei Grundstückstheilungen durch die technischen Steuerbeamten betreffend; vom 14. Mai 1872. Nr. 79. Bekanntmachung, die Zurückziehung der Eoncession der Rheinischen Feuerversicherungsgesellschaft in Mainz betreffend; vom 16. Mai 1872. Nr. 80. Bekanntmachung, das Schneeauswerfen auf den Straßen betreffend; vom 22. Mai 1872. Ein Exemplar hängt zu Jedermanns Einsicht in hiesiger Rathskeller- wirthschaft aus. Großenhain, am 4. Juni 1872. Der Rath daselbst. Tagesnachrichten. Großenhain. Bei hiesiger Sparkasse wurden im Monat Mai eingezahlt: 34,925 Thlr. 24 Ngr. 3 Pf., ausgezahlt: 17,780 Thlr. 14 Ngr. 5 Pf. — Bei dem am 2. Juni d. I. in hiesiger Stadt abgehaltenen Roß- und Viehmarkt wurden 118 Pferde, 12 Fohlen, 403 Rinder, 52 Schweine und 873 Fer kel zum Verkauf auf den Markt gebracht. Großenhain. Als an der Mittwoch der Abends 9 Uhr 10 Minuten von Cottbus hier eintreffende Zug die Bahnstrecke kurz vor dem Bahnwärterhaus an der Elsterwerdaer Straße passirte, sah das Fahrpersonal in einer Entfernung von circa 15 Schritt vor dem Zuge einen Menschen aus dem Kornfelde springen und sich auf die Schienen legen. Da der Zug trotz gegebener Signale auf dieser kurzen Strecke nicht zum Stillstand zu bringen war, fand der Bahnwärter, als der Zug vorüber, einen leblosen Körper, welcher einem 16- bis 17jährigen jungen Menschen angehört hatte. Die Kopfhaut war zum größten Theil entfernt, der Schädelknochen eingedrückt und ein Bein gebrochen, die Beschädigungen hatten demnach den sofortigen Tod verursacht.