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Großenhainer MnhMngs- md AMMM. -tmtSvlatt des König!. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redrgrrt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. Aß. Sonnabend, den 17. August 1867. wird. Dresden, am 6. August 1867. Die Königliche Kreis-Direktion hat dem Fabrikarbeiter Wilhelm «0^^144^4^1444^444/4444^. Lehmann zu Großenhain, dem Fabrikarbeiter Friedrich Anton Goltzsch daselbst und dem Handler Johann Gottfried Kretzschmar aus Colmnitz für die von ihnen am 12. und resp. am 17. vorigen Monats mit anerkennenswerther Entschlossenheit und be ziehentlich mit eigener Lebensgefahr bewirkte Rettung zweier in den Röderfluß gefallener Kinder vom Tode des Ertrinkens Belohnungen in Geld bewilligt, was andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht Königliche Kreis - Direktion. von Weber. Lingke. Bekanntmachung, die Prüfungen der Bauhandwerker betr. Diejenigen Bauhandwerker, welche im Laufe des bevorstehenden Winterhalbjahres der zur selbst ständigen Ausführung und Leitung von Bauten erforderlichen Prüfung bei der Prüfungskommission für Bauhandwerker in DreS-en sich unterziehen wollen, werden hiermit aufgesordert, ihre bezüg liche Anmeldung, unter Vorlegung von Zeugnissen über ihre bisherige Vorbildung und praktische Thätigkeit, bei dem Vorsitzenden der gedachten Commission, Herrn Stadtrath Kehmonn allhier, bis zum September d. K. mündlich oder schriftlich zu bewirken. Dresden, am 7. August 1867. Königliche Kreis-Direktion. von Weber. Lingke. Bundesrathes des Norddeutschen Bundes beizu wohnen. — Die sächsische Regierung soll, was die künftigen Sicherheitsmaßregeln zur Vorbeu gung gegen Unglücksfalle beim Bergbau betreffe, entschlossen sein, das Zweischachtsystem einzuführen, Tagesnachrichten. Sachsen. Se. Excellenz der Herr Staats minister Frhr. v. Friesen hat sich am 14. August nach Berlin begeben, um den Sitzungen des Bekanntmachung. Anher erstatteter Anzeige zu Folge ist das von hiesiger Sparcassenverwaltung sub Nr. 13672 ausgestellte und auf „Carl Schwanebeck in Ortrand" lautende Sparkassen - Einlagebuch über 26 Thlr. 16 Ngr. 2 Pf. abhanden gekommen. — Der derzeitige Inhaber dieses Buches wird daher andurch aufgefordert, wenn er gerechte Ansprüche an letzteres zu haben vermeint, selbige binnen drei Monaten von Zeit des Erscheinens dieser Bekanntmachung an zu Vermeidung deren Verlustes bei uns anzubringen. Der Stadtrath. Großenhain, den 13. August 1867. Kunze. AuMmbmg ml> Lrimermg. TL!"-""! der Aufforderung ausgeschrieben, denselben binnen dreiwöchiger Frist und längstens also bis 5. Septbr. a. e. in der Stadtcassenexpedition zu den bekannten Expeditkonsstunden abzuführen. Gleichzeitig wird an Abentrichtung der Schulgelderreste auf den I. Termin mit dem Bemerken erinnert, daß in der nächsten Zeit gegen die verbliebenen Restanten unnachfichttich mit exeeutivischen ZwangSmaatzregeln verfahren werden wird. Der Stadtrath Großenhain, den 12. August 1867. Kunze. Daß heute der Handarbeiter Johann Gotthelf Augustin hier * als Nachtwächter in Pflicht genommen worden ist, wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Der Stadtrath. Großenhain, den 15. August 1867. Kunze. An Stelle des zum Feuerwachtmeister beförderten zeitherigen > Stadtunterofsiciers, Herrn August Hahne, ist der hiesige Glasermstr. Herr Friedrich Rudolph zum Stadtunterofsicier gewählt worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Der Stadtrath. Großenhain, den 15. August 1867. Kunze.