Suche löschen...
Sächsischer Landes-Anzeiger : 11.10.1891
- Erscheinungsdatum
- 1891-10-11
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512384622-189110110
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512384622-18911011
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-512384622-18911011
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsischer Landes-Anzeiger
-
Jahr
1891
-
Monat
1891-10
- Tag 1891-10-11
-
Monat
1891-10
-
Jahr
1891
- Titel
- Sächsischer Landes-Anzeiger : 11.10.1891
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
s «k chs 1 s «s, c » Ln „ d e s .A 1, z , ia er (Sst e m ui tze » G e tt e r 1 l- A >» 1 e k n e e>. Nr. 337. — 11. Ortover 139!. ^ Z ß L, M U es sich «och weniger mit der Officierswürde lind sollte daher I Sglisiu-aber fühlte >'», Inner» seiner Herzens durch alle Dcwilthigiiiia auch bald eiuen Coiiflict herbeisiihre», der beinahe tragisch gc- und Schmach der entehrenden Cassation doch ei» sündhaftes Froh endet hätte. I locken über den Ausgang der Beehandlung: besser war'« doch iniiner- Der Posten war beseht, die Schildwache ging brausten mit ge-1 hin, als gewöhnlicher Civilist, als gar nicht z» leben; und als am mefleiicii Schritten ans und ab, drinnen aber hatte der Leutnant eS I Abende das gesanimte Kriegsgericht sich bei einer fideleu Bowle ui» sich bequem gemacht, als einer der Krieger an ihn herantrat und I ihn vereinte und jedes einzelne Mitglied ihm die deutlichste» Beweise lincn kurzen Urlaub von ihm erbat, weil ihm gar nicht recht wohl teil,er ungetrübten kameradschastlichen Gesinnung gab, sagte er mit sei. Ei» „Nein" stand nicht in dem Wörterbuch des Herrn Eglisins, s leichtem Herze» der militärischen Lansbcchn Valet, um fortan nur noch also wurde daS Gesuch bewilligt und der Soldat mit dem schwache» Mage» trat unverzüglich seinen Urlaub an. Kann, war er fort, so meldete sich ein zweiter, der ehrerbietig n»i die Erlaubnist bat, sich entferne» zu dürfe». Mit welchen gewichtigen Gründen er die Bitte unterstützte, ist nicht bekannt, genug, sic wurde ohne langes Parla- meutircn gewährt und der Leutnant war auch nicht im Mindesten über den Abgang der beiden Wachtsvldatcn beunruhigt, blieben doch noch vier zni» Schnhc der Stadt zurück, und war doch ein feind licher Uebersall im Augenblick nicht zu befürchten. Plötzlich össncte sich die Thür der Wachstube und ein kleines Mädchen erschien athcmlvs, daS sich sogleich an eine» der Krieger wendete: „Vater, Tu sollst schnell nach Hanse komme», Mutter hat zwei Jnngcns vom Storch gekriegt." So dringende Veranlassung mustte selbst einem wacht habende» Bürgcrlcnlnant impvniren, cr hätte nicht „nein" sage» können, wen» es auch nur ein Junge gewesen wäre. Der glückliche Vater verschwand und Hansa blieb unter dem Schutze von drei Man» und einem Leutnant. Noch war aber seinen bürgerliche» Pflichten zu leben. dnctkon der Armee nicht zu Ende; ein Drittel dericlben meldete sich mit der Bitte, zum Zweck einer kleinen Erfrischung für etliche Minuten ins nahe Wirthshaus gehen zu dürfen, — „cr habe de» ganzcn Tag noch keinen warmen Löffel im Leibe gehabt," klagte der Mann. Nun, Lenlnant EglisinS war, wie uns bekannt, kein Kicsclhcrz nnd cnlliest den Getreuen. Da erscholl cs mit Löwcustimme: „H raus!" es war Zeit zur Ablösung; der noch in der Wachtstnbe befindliche Soldat ging auf seinen Posten als Schildwache, der abgclöste aber schickte sich an, die »ach Ruhe zu geniesten. Kirchliches. Die treibenden Kräfte der Reformation. Es ist eine landläufige Anschauung, dast daS Mittelalter eine Zeit der Finstcrnist ans allen Gebieten gewesen sei. Tie kirchlichen und sittlichen Zustände Deutschlands im Mittelalter werden vielfach als ijbcrans faul nnd traurig bezeichnet. Will man heutzutage Zn stände als bekiagcnswerth bezeichnen, so nennt inan sie „mittelalterliche". Man wolle aber doch bedenken, dast wenn die Kirche nichts als Fäulnis; nnd das religiöse Leben Deutschlands so lodl gewesen wäre, sich gar nicht begreife» licste, dast ei» so tiefgehendes weltgeschichtliches Ereig nis; wie die Reformation des 16. Jahrhunderts mit alle» ihre» Folge» nnd Nachwirkungen ans der katholische» Kirche hätte hervorgehe» können. Die Thalsache der Reformation ist uns nur ein Beweis, die allmähliche Ne-1 dast selbst die traurigen Zustände der katholische» Kirche, die Pvrno- kratie des päpstlichen Hofes, die Siltcnlvsigkeit des Klerus, die Luder, lichkcit des KlvsterlebenS, der Wucher- und Aemtcrschacher unter den Prälaten nicht im Stande waren, das religiöse Lebe» im Herzen des deutschen Volkes zu zerstöre». Sie haben nur vermocht, zu bewirke», dast das religiöse Gewissen sich dagegen ansbünme. Die Forderung, der Reformation der Kirche tritt uns in jenen Tagen in gleicher Weise in geradezu entgegengesetzten Kreise» entgegen. Wir finden sie dort, wo das Ideal der kaihvlischcn Kircheneinhcit jedes Schisma, wo stundenlangem Auf- und Abgche» wohlverdiente I jede Kirchenspaltnng verwerfen liest, wie dort, wo man kein anderer Die Wachtstnbe war für diese» Zweck ei» recht Mittel inehr übrig sah, als eine cndgiltigc Trennung dcr Kirche von ungemüthlichcr Aufenthalt, cr stellte daher a» den cvmmandircndcn der röini chen Kurie hcrbciznführcn. Noch im Jahre »ach Lnther's Osficier die bescheidene Frage, ob cr nicht anderswo ansrnhcn dürfe, Achtserllärnng durch Kaiser und Reich hat der Nürnberger Reichstag und dieser, der das Verlangen durchaus berechtigt fand, anlwvrtelc in klassischer Weise: „Dcr Mohr hat seine Schuldigkeit gethan, der Mohr kan» gehen." So hatte sich denn die ganze Wachtmannschast aufgelöst bis auf den Man» draußen und den Osficier drinnen. Herrn Eglisins wnrde cS recht einsam zu Mnthe in seinem Heldenhcrzcn nnd die Mauern des Wachtgcbändcs erschienen ihm wie Kerkerwändc. Er ging hinaus nnd nach kurzem Gespräch mit dcr Schildwache kam er mit dieser überein, dast in Anbetracht der Thatsache, daß kein Mann mehr vorhanden sei, um den Posten abznlösen, nichts übrig bliebe als diesen zu entlassen und die Wache ziiznschlicstcn. Gesagt, gethan, — der Würfel war gefallen. Ruhig nnd scelcn- vcrgniigt schritt cr heimwärts, und als ihn, eine Patrouille begegnete, übergab cr dieser, mit der Bemerkung, dast sie sich de» Weg zur Wache ersparen könne, weil doch keiner drin sei, den Schlüssel zur Wachtstnbe. War es der Drang, sich regende Gewissensbisse zu betäuben, war cs blostcS materielles Bedürfnis;, — genug, gleich nach Hingabe des Schlüssels drang Eglisins in eine Restauration ein, wo er große Quantitäten von Schwcinsknöcheln und Bier vertilgle, ohne z» ,tchtic>i, wie bald die Nemesis ihn erreichen sollte. Es war noch ^zwiuli'ch früh am nächsten Morgen, als ein großer Brief mit der Aufschrift „Dienstsache" an ihn abgegeben wnrde. Er besah da Schreiben von allen Seiten nnd überlegte lange, ans welche seiner viele» Dienste es wohl Bezug haben möchte, che er sich entschloß, das Siegel zu brechen. Aber wie ward ihm, als cr den Befehl des Commaiidciirs darin las, „am nächsten Morgen vor dem hohen Kriegsgericht z» erscheinen, uni sich wegen des Verlassen» seines Postens zu verantworten!" Einen Augenblick drohte der Schreck ihn zu überwältigen, dann faßte er sich als Mann, beschloß das Unver meidliche mit Würde zu tragen, nnd fand sich am andern Morgen gesammelt genug, ui» in gnler Haltung vor seine Richter zu treten. ' Die Verhandlung war, soweit sic die Ennitlelnng dcr Thatsa chen betraf, sehr kurz, denn dcr unglückliche Angellagtc konnte nichts von dem, was gegen ihn vorgebracht wnrde, leugnen; es dauerte also nicht lange, so erhob der Auditeur seine Stimme nnd verlas de» Strafantrag, dem er solgcndcn Passus zu Grunde legte: Nach Pa ragraph 7472 unsrer Kriegsgesctzc soll ein Osficier, der böswillig seine» Posten verläßt, mit dem Tode durch Ersclstcstcn bestraft werden. Dcr Tod schreckt cincii Helten wie Eglisins nicht. Furchtlos stand cr da und sagte, cr sühlc jetzt vollständig die Schwere seines Verbrechens, und bitte daher nicht »m sein Leben, sonder» um Voll zichnng dcr Strafe nach Paragraph 7472 und »m gescillige Angabe der Zeit, wann die Exccnlivn sialtsindcii solle, in» sich von dcr Welt '»i Allgemeinen und seinen Freunden im Besonderen zu verabschiede». Nim gehörte» sämintlichc Anwesende, dcr Ccnnmandciir-Vürgcrmcislcr tnbcgrissen, zu diesen Freunden, Allen ging daher das Loos des gute» Kaiiicradc» sehr nahe, und dcr ConiincinLeiir bedeutete ihn, dast »in» cs in Friedcuszcitcu nicht allzustreiige nehme, ein Gnadengesuch aljv sicher die Milderung dcr Harle» Strafe bewirken werde. Eglisins aber wollte davon nichts wissen, sei» Schuldbewusstsein verlangte nach Sühne, cr wollte die Unlhat mit der gesetzlichen Strafe büßen, wollte ohne Gnade lndlgeichosscn werden. Ter Krieg-ralh verlegte sich nun selbst auf's Capitnlircii, schlug vor, die Sache mit vicr Woche» ge lindem Arrest abzamachen nnd ccmässtgte dieselben ans freie» Stücke» ans drei, daun ans zwei Woche», — vergebens, dcr Vcrnrthciltc be stand ans seinem Schein, dem Tode durch Erschießen. Jetzt versuchte dcr Kricgsralh cs mit d.r Gcttbnstc; mit dreihundert Marl, so nicinte er, wäre dcr Gcrcchug'eit Genüge gethan, — allcnsalls auch mit zweihundert, — mit hnndcwt, — wie i» einer holländische» Anciio» wurde das Leben des Eglisins von oben nach unten versteigert, man bot fünfzig Mark, sünfniidzwanzi'g, zwanzig, aber selbst für diese ge ringe Summe wollte unser Held sei» Leben nicht erkansen. Er schien verloren, mit jedem neuen Vorschläge wuchs die Kraft seines Entschlusses, dem Ersetze den schuldigen Turnt nnlcr allen Umständen zu zahlen, wie cs die Würde, dcr poiob cl'Iiommnv eines Leutnants vom Hansa-Rcgiincnt verlangte. Da kam dem jüngsten Kameraden ein leitender Gedanke »nd cr bat sogleich »m's Wort. „Vcrchrlicher Kricgsralh," sprach cr feierlich, „cs entspricht ganz dem hcldcnmästigcii Sinne imscrcs bisherigen LssicrcrS, des Angeklagten, daß er die Strafe erleiden will, die das Gcsetz über den Osficier ver hängt, dcr seinen Posten verlassen hat; vergesse» wir aber nicht, daß solches Vergehen zunächst eine andcre Strafe nach sich zieht, — die Ansstostiing ans dem Ncgrmciilc, ans dcr wohllöblichcn Hansacr Bürgcrwchr. I» dem Augenblicke, wv Eglisins das Wachllocal ver liest »nd den Schlüssel dazu in andcre Hände gab, war cr dieser härtesten aller Straft» verfallen, kein Osficier mehr, kein Mitglied „„scrcs Regimentes, ist also beides auch im gegenwärtigen Augenblicke nicht und somit den Artikeln unseres Kriegsgerichtes als gewöhnlicher Civilist nicht mehr ». '.»worfen." , Lauter Beifall belohnte den Sprecher, Allen siel ei» Stein vom Herzen, dast da- Kriegsgericht eine Form gefunden halte, »m bei aller und Gerechtigkeit doch dieses bedrohte Lebe» z» schone». 1523 seine Acschlvcrd-i, gegen Rom im Namen sämmtlichcr Stände ausgestellt. In dcr Schweiz crllärtcn die katholischen Orte »och 1525 ihre Zustimmung zu den wichtigsten Punkten der praktische» Kirchcu- rcfou». Sogar die eifrigsten Gegner der Kirchcutrennun'g, wie Herzog Georg von Sachsen und die baycrischcn Fürste», verlangte» so scharf wie nur einer der rcformalousch vorgchcnden Fürsten Verbesserung dcr das Vvllsgcwisscn verletzenden Zustände der Kirche. Mit olle., Ncsormbcstrebnngc», die ihr voran gingen und die gleichzeitig mit ihr anfkamc», hat die deutsche Reformation, die sich an den Namen Lnther's knüpft, »nd die ohne jcne nicht zu verstehen und zu schätzen ist, die gleiche Grundlage, nämlich Rückkehr von den „Aussätzen", von den Jrrlhnmcrn römischer Priester nnd Schriflgclchrlc» zu dem Evangelium Jesn Christi selbst. Nur von hier ans läßt sich begreife», welchen Umschwung die Reformation hcrbcifühite und wie sie zu solchem Riesenerfolge kommen konnte. Darin liegen auch die tiefsten Wurzeln ihrer Kraft. Vo» da ans gehe» die treibenden Kräfte dcr Reformatio». Dcr eigentliche Quell dcr Offenbarung war dem christlichen Volke durch die römische Hierarchie vorenthalte» gewesen. Lnther's Bibel übersetzung wurde eben darum die gewaltigste aller Thalen des ge waltigen Mannes. Was sie für alle Schichten des Volkes bedeute, haben die Darsteller dcr Weltgeschichte nmsasscnd geschildert. Das; Luther von diesem Ccnlrnm aus ganz wie Wittes nnd Hnst die liichlichcn Mißbräuche bekämpfte, beweist jede seiner Schriften und Reden. Wie charakteristisch erscheint nicht alsbald die erste dcr be kannten 95 Thesen: „Unser Herr und Lehrer Jesus Christus hat mit dem Wort: „Thitt Buße" gewollt, dast unser ganzes Lebe» de» Cha rakter der Buße tragen soll." Luther geht mit diesem Satz auf das Programm zurück» mit dem Jesus austrat: Thut Buße d. h. ziehet einen andcrn Sinn au! Seine erste praktische Arbeit hatte im Jahre 1518 dem „Vater unser" gegolten. Mochte später in dcr Lchrbildung dcr CvnscssivN'Uirchc» dcr Begriff des Glaubens auch entleert werden und dcr Glaube vielfach als ein bloßes Fnrwahrhaltcn angesehen werde», Luther war weit davon eutscrnt, den Glauben in das Gebiet des Erkcunlnistmäßigen z» legen. Lnther's These dcr Rechtfertigung ans dem Glauben a» Christum statt ans den Werken dcr kirchliche» Satzungen war nichts Anderes als die Erneuerung dcr Frvhbvtschaft dessen, de» des Volkes jainnierlc weil sie in dcr Wüste nmhcrirrtcn wie die Schafe, die lcincn Hirten haben. Dast Luthers Auftreten dein von der römischen Kirche ansgebciitetc» Volke selber so erschien, beweist dcr enge Zusammenhang der großen Re- fvrmationsjchristcnvon 1520mitVergangengleichzcitigcnLitlcr>Uur. Nichts Wäre verkehrter, als ihn vo» den zahlreichen Genossen lv-lösen zu wollen, die dieselbe» Forderungen stellten. Bei solchen Zeitgenossen, wie Melanchthvn, Zwingli, Calvin »nd den übrigeil Helftrn am Werke, dürste cs Jedermann klar sei». Aber sie stehen alle inmitten des grasten Kreises dcr von denselben Kräften erfüllten nnd von demselben Geiste erfaßten Bolle-Prediger. Hans Sachs hört ans dem Sang der Wittenberger Nachtigall heraus, das; das Volk ans den Wüste» des Papstihums zu dein guten Hirten Jesn Christo zurnckgesührt wer den soll. Vo» Rom ans schreibt Crotns Nnbianns, daß dort der Papst dcr Erste, Christus aber dcr Letzte sei. Eine der frühesten Flngschrijtcn bringt eine zündende Vergleichung unsres allerheiligsien Herrn nnd Vaters Papst mit dem seltsamen nnd fremde» Gast in dcr Christenheit, genannt JesnS. Tic Volk-schriflcn jener Tage, die wie Jcncrsnnke» in den im Volksleben aiifgehäilftcn Zündstoff fielen; die Volkslieder, welche Spott nnd Hohn gegen den Humbug dcr römischen Kirche anSgvsscn: kurz, alles was in der VolkcSscele lebte und in dcr handscste» derbe» Form jener Zeit zum Ausdruck kam, das ist durchdrungen von dcr Sehnsucht, von den Trabern dcr römischen Kirche znrnckcchren zu dürfe» zu dem lauteren Quell des Evangeliums. Ata» will zurück zu dem Vorbild Jesn Christi. Man will keine Le gende mehr, sondern das schlichte Evangelium; man will keine Heilige», sonder» Jcsum selbst; man will nicht mehr des Papstes, sondern Gottes Wort; »ran Null nicht mehr die Versicherung der Kirche, sonder» die tröstliche Gewißheit dcr Verheißungen Gottes. Mit einem Wort, man will die frohe Botschaft von dcr Gnade Gottes in Christo Jesn; dieses liebliche Evangelium — das ist die treibende Kraft dcr Reformation gewesen. Os. bchörde nni Gewährung dcr JnvalidilätSrenle »achsnchcii. Die Zeit de» Krankheit wird ihm bis zu», Jahresschluß gut gerechnet. ttühnlich. Zn 1) Thcilen Sic Ihrem Mitspieler mit, daß Sic von de», mit ihm abgeschlossenen Vertrage abgehe», ,obald er nicht sofort seine rückständigen Beiträge cm Sic bezahlt. Nur aus diese Weise könne» Sie sich vor etwaige» Anlprüche» schützen, die der beilragSsäiiiiiige Mitspieler aus eine» etwa entfallende» Gewinn erheben möchte. Zu 2) Wegen der erncnle» Beleidigung könne» Sie den Betreffenden znrVerantwortung ziehe»lasse». Z» 3) Sobald Sie dadurch, daß der Hanswirth das Dach Ihrer Kammer auf Ihr Verlangen hi» nicht hat rcpari'reii lassen, Schaden erlitten haben, so könne» Sie auch Ersatz desselben verlangen. Den erlittenen Schaden niüffc» Sie aber ziffcrmäßig Nachweise». P. Nach Ihrer Darstellung müssen wir ainichmcii, daß die Schuld Ihrer verstorbenen Pflegemutter durch die Lieferung von Waaren ent- lande» ist, die sic zu ihrem Gewerbebetriebe verwendet hat. Ist dci» so, dann ist die Forderung amt, noch nicht verjährt, denn hier tritt die Verjäh rung erst nach Ablauf von dreißig Jahren ei». In diesem Falle muß also der Nachlaß der Schuldnerin für die Forderung anskonnnc». Sollte Ihre Pflegemutter aber die EchniNwaarc» zu ihrem Privatbcdarfc bezogen haben» daun wäre die Verjährung der Forderung schon längst cingctrctcn, und der Nachlaß brauchte sonach für die Forderung nicht mehr zu hasten. 3 H. 100. Sic müssen de» ganzen Betrag der Rechnung bezahlen, denn nach cincm so langen Zeiträume .ist eine Nectamalion nicht mehr zu lässig. Auch befinden Sie sich in, Jrrkhum, wenn Sic glaube», eine Nccla- maiivn jetzt »och auf daS Zeugnis; Ihrer Knuden stützen zu könne». Wer mit einer Waare geschäftlich umgeht, muß die Qualitäten derselben selbst kenne» und prüfen, sobald die Waare cintrifft, damit er sich unter Umständen recht zeitig mit dcr Reclamation a» den Lieferanten wende» kann. Nach Ablauf, von drei Monaten ist dies nicht mehr möglich, da ist gewöhnlich das Ziel um, und der Lieferant will aisdcmn sei» Geld habe». M. „Kann eine Schuld, wenn sie einem Rechtsanwalt zur Ein treibung übergebe» worden ist, bei diesem ratenweise abgezahlt werden, oder gehört hierzn erst die Genehinignug des Gläubigers?" Ob rin Rechtsan walt für seinen Auftraggeber ohne Weiteres Ratenzahlungen aiinchmeii kann oder nicht, hängt von der ihm erihcilie» Vollmacht ab. Im klebrige» ist ein Gläubiger nicht verpflichtet, ans die ihm vom Schuldner angeboteile» Raten zahlungen cinzngehc». Gcm.-Vorstand B. Indem das Jnvaliditäts- und Alters" ersichernugsgcsetz in 8 3 Ablatz 1 von Naturalbezügen spricht, welche »eben den Tantiemen als Lohn und Gehalt gelten, in 8 3 Absatz 2 aber be stimmt ist, daß eine Beschäftigung, für welche als Entgelt nur freier Unter halt gewährt wird, !>n Sinne dieses Gesetzes nicht als eine die Versichernngs- pslicht begründende Beschäftigung gilt, macht das Gcsetz zwischen Natnral- bezilgeil nnd freiem Unterhalt einen Unterschied. Die bloße Gewährung des rcicn Unterhalts macht also einen Lehrt!»;, selbst wenn er 10 Jahre alt ist, nicht versicbernugepsticlitig. Sobald aber andcre Naturalbezüge hinzntrctcn, wicd ein solcher Lehrling versichcrnngspflichtig. Leider hat das Gesetz leine nähere Bestimmung darüber getroffen, was unter freiem Unterhalt Alles ver standen werden soll, mit anderen Worten, wie weit sich dieser Begriff erstreckt. Jui Zweifel müßte also eine Entscheidung dcr höheren Verwaltungsbehörde herbeigcsühct werden. Abonnent in My. „Ich habe im Jahre 1888 einen Wechsel pe* '. 7. ausgestellt, der Ncceptant ist aber kurz vor Verfall des Wechsels in Cvncnrs gcrathcn. Erlischt mit dcr Anmeldung als Eoncnrsforderinig die Wechselkraft? Ferner habe ich einen gleichen Wechsel per 15., 8. 1888 gar nicht erst aiigeiucldct, weil nichts da war. Ist dieser Wechsel verjährt, nnd kann ich nach der Verjährung die Snmmc als gewöhnliche Forderung ein-> ktagcn?" Während eines Concnrsverfahrens können Wechsetansprüche an den Gcmcinschnldner überhaupt nicht geltend gemacht werden. Im klebri gen sind beide Wechsel am 15. Juli, bcz. am 15. August d. I. verjährt. Sie könne» die Beträge derselben aber als gewöhnliche Bnchsordcrnngc» einklagcn, sobald cs in dein Concnrsc nicht etwa zu einem Zwaugsverglciche gekommen ist, dem Sie unterworsen sind. C. D. „Kann ei» Miethcr, welcher nach vorcnisgegangener viertel jährlicher Kündigung sein bisher inncgchcibtcs Logis nicht rechtzeitig räumt, sonder» dasselbe nach Ablauf dcr KündigniigSsrist noch volle vicr Tage be nutzt hat, znr Zahlung des Miethzinscs sür die vicr Tage gesetzlich gezwun gen werden oder nicht? Der Miether giebt znr Entschuldigung a», daß die Vorrichtung seines neue» Logis am Schluffe des vergangenen Monats noch nicht erfolgt war." Ter Miether ist verpflichtet, für die Zeit, während welcher er das Logis »ach Ablaus dcr KündigungSsrist »och bewohnt hat, de» Miclhzins zu zahle», und er mag froh sei», daß cr damit wcgkomint, denn wen» die vcrspülete Räumung der Wohnung für den Vcrmiether eine» Schade» im Gefolge gehabt hätte, so inüßlc er diesen auch »och ersetzen. Brotprcise. „Wenn Jemand heimlich unter das Roggcinnehl Gcrstcinnehl mischt nnd dieses Gemenge als reineS Roggen,nehl verkauft, liegt dann eine Nahrungsmittelsälschung vor und in welchem Maße wird die selbe bestreut?" — — Eine solche Handlungsweise schließt allerdings eine vorsätzliche Nahruugsmittelsälschnng in sich, die mit Gesängniß und Geld be straft werden kau». W» R. tl» Wenden Sie sich an die GcrichtSschreiberci nnd erkundig? Sic sich daselbst, für welche Zeit der Verhandlungstermin angesetzt ist. I» welcher Weise die Verhandlung in dcr Sache sich abipiclcn wird, können wir nicht voranswiffen, auch läßt sich nicht immer vorhers Heu, wie ein Uriheil anssalle» wird. Hat Ihr Hanswirth das von Ihnen vorzeitig verlassene Logis widccrebtüch benutzt, so halten wir einen entsprechenden Abzug am Micthzins sür vvllto»m,e>i gcrechtjertigt. Wie hoch dieser Abzug sich belauft» darf, nuissen Sie sich selbst nusrcchncn, da wir nicht wissen, wie viele Woche» vor Ablauf dcr Kündigungsfrist der HanSwirlh Ihr Logis in eigene Benutz ung genommen hat. Wer den Proccß verspielt, muß auch die Kosten desselben tragen. Abonnent in Eheinnitz. Tic uns mitgctheitte Auslassung entspricht einer rechtsgiüigei, B ü rgsch aft nicht. Letztere setzt voraus, daß dcr Bürge ansdrncttich crllnrt, sür die Schuld eines Anderen bürgen zu wollen. Die eingangs erwähme Aenßcrnng enthalt viel z» viel Unbestimmtes. H- V. Ter Miether kann !m vorliegenden Falle nicht einseitig vom Vertrage abgehcn. Es läßt sich somit in dcr Sache nichts thn». E» B. 100. Die Fra» erbt mit. Da ihr jetziger Nusenthalt nnbekamit ist, müsse» Sic daraus antragc», daß ihr ei» A b m e sen h ei tsv or m » n d bestellt wird. Ist dies ges »ehe», dann kan» die Erbtheiluug vorgenommen werden. Wird die Frau später als todt crtlärt, so fällt das Vermögen ihren gesetzlichen Erben zu. Die Stiefkinder gehöre» dazu nicht. <5. F. S. in P. „Ich ließ für meine» Sohn, welcher verflossene Ostcrncon- sirnnrl wurde, einen Anzug anscrtigen. Der Preis dieses Anzuges wnrde bei dcr Bestellung von dcmSchueidcr ans 27 Mk. festgesetzt. Ter Schneider räumte mir wöchentliche Raten von »»bestimmter Höhe ein. Bei der Ablieferung, welche am 21. März d. I. iriolgte, forderte der Schneider jedoch 3!) Mk. Ich über gab ihm o w>k. als Anzahlung. Am 10. April forderte er vo» mir weitere Zahlung, die ich jedoch nicht leisten konnte. Er nahm nun dcir Anzug ohne Weiteres wieder n» sich. Durch längcrcKranthcit war ich un» bisher verhindert, entsprechende Zahlung zu leisten. Vor ca. 0 Wochen ersuchte ich den Schnei der, mir doch den Anzug wieder znrnckzugcbcn, ich wollte meine wöchentlichen Zahlungen einhaltcn. Daraus erwiderte cr, daß ich nur unter dcr Bedingung den Anzug erhalte» könnte, wenn ich ihm 15 Mk. sofort zahle, andcrensallS sei cr berechtigt, das augczahltc Geld sowie auch den Anzug für sich z» be halten. Ich erlaube mir »un die Frage, ob der Schneider 'befugt ist, so zu handeln, oder ob ich die Abticscrnng des Anzugs verlangen und eventuell daraus klagen kann?" Was znuücbst die Höhe des Preises aulaugt, so . kann cs sein, daß der Anzug sich eine Kleinigkeit thcnrer gestellt hat, als dcr Schneider vorher übersehe» konnte. Aus die Keine Differenz scheine» Sic auch I. Thcil. (Ncchisiragcn). A riefst all eil ber Verlags.Anstalt vo» Alexander Miede in Lhemnltz. 1« , 2 » » , np, ;,!>» ZM -. Zu untwm, ,,m >,„2, Schilf, zrnq»n eint I St-fs„r Mid rein, I Dann wird noch t,i» tvriln allg-,n«ia s <vet,'n wir vrauf -tu; s VN AiilwoN ist». Verantwortlich O. Ne» ne Witz. . » sobald die Erwerbsunfähigkeit des betreffende» Arbeiters erst "> der Zc.t vom 1. Jaimar d. I. bis jetzt emgetrelc» ist »nd der Ar- 2ll>erS- und Jnvaltditätsversichernng angehört, so kann er nach Ablans des erste» Vcrsichcru»gS;ahrez (47 Bei» Beitragswochen) bei seiner OrtS- werde». fragliche Abkommen nicht mehr gebunden und cr kann von Ihne» sofortige Be,Zahlung dc-Z Kanipreisrcstcs fordern, lieber den Anzug darf mdeffcn dcr Schneider nicht eigenmächtig vcrsüge». Er kann Sie nnr aus die Bezah lung der Schuld verklagen und den Nock als Pfaiidobjcct bezeichne». Wird dcr Rock gcpsändet und von Ihnen nicht cingclüst, so kommt er znm Vertans und anS dem Erlöse wird dann Ihr Gläubiger, soweit es möglich ist, vcsrie- digt. Tie Psänduug kann aber a»ch ans andcre Ihnen gehörige Sachen er streckt werden. ^ „ F. T. in LS. Ta der Gehalt des betreffende» Beamten,cde»fallS ei» sehr niedriger ist nud über 1500 Ml. jährlich nicht beträgt, so ist er der Psändnng nicht nnlcrworsc». Ein Recht, sich wegen Jimetiehaltu»g eines Thcils dcS GehaliS a» die Betriebsinspection des Beamten zu wenden, haben Sie nicht- . . ». K. i» M. Ehe wir Ihnen eine Au-knust gebe» kömicii, müssen Sic »ns erst mitthcilc», was i» dcr fraglichen Versaminlnng betreffs dcrSch ließ ungder Geschäfte an Svnntagsuachmittagen vereinbart worden ist nnd ob Sie sich neben den Anderen verpflichtet haben, bei Nichteinhaltung des fraglichen Abkommens eine Convcutionaistrase zu zahlen. Wir haben Ihre Zuschrift zurückgelegt und sehen Ihre,» weiteren Milthciliiiigc» alsbald entgegen, damit die Sache im nächsten „Briefkasten" ihre Erledigung finde» kann. B. B. in Hr. Zn I) Ter niedrigste Alimcntcnsatz beträgt jährlich 36 Mk. Zu 2) Die Geburls- und Taujkostcn könne» mit 21 Mk. «»gesetzt
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)