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- und Tageblatt. Amtsblatt des Kgl. Bezirksgerichts zu Freiberg, sowie der Kgl. Gerichtsämter u. der Stadträthe zu Freiberg, Sayda u. Brand. Srscheint jeden Wochentag früh S U. Inserate werden bi« Nachm. Z Uhr für die nächste Nr. angenommen. Freitag, den 5. Juli ! Prei« Vierteljahr!. 28 Ngr. Inserat« ! werten die gespaltene Zeile oder deren ! Raum mit 5 Pf. berechnet. 1887. Tcigesgeschichle. Dresden, 3. Juli. (Dr. I.) Wie uns aus Paris unter dem 30. Juni mitgetheilt wird, haben Ihre königlichen Hoheiten der Kron- Prinz und die Frau Kronprinzessin von Sachsen, welche am 17. Juli Abends daselbst im erwünschtesten Wohlsein eingetroffen waren, seitdem sich fast täglich und zwar wiederholt während 4—5 Stunden an einem Tage mit Besichtigung der Ausstellung beschäftigt, indem Höchstdieselben zunächst der norddeutschen Abtheilung, in welcher Sie den dem Königreiche Sachsen angehörigen Gegenständen beson ders eingehende Aufmerksamseit schenkten und dann nacheinander den Abtheilungen der übrigen Staaten, der Kunstausstellung, dem Parke mit seinen zahlreichen besonder» Ausstellungen, sowie endlich dem reservirten, dem Gartenbau gewidmeten Parke Höchstihren Besuch widmeten, wobei dem diesseitigen Ausstellungscommissar Re- gierungsrath Dr. Wießner und dessen Assistenten Ingenieur Günther, sowie einzelnen Mitgliedern fremder Commissionen die Ehre vergönnt war, Ihre königl. Hoheiten zu geleiten. Dem Vernehmen nach ge denken Höchstdieselben, nachdem die Besichtigung der noch rückstchen« den Theile der Ausstellung beendet sein wird, also binnen wenigen Tagen, Paris zu verlassen. Leipzig, 2. Juli. Die „D. A. Z." schreibt: Wir freuen uns, Vie erste thatsächliche Folge der in Art. 3 der Bundesverfassung ausgesprochenen Gleichstellung aller Bundesangehörigen in Bezug auf Freizügigkeit gerade von hier melden zu können. Der Rath der hiesigen Stadt hat bereits am Tage der Publication der Bundes verfassung (25. Juni) beschlossen, bei der Aufnahme von, dem nord deutschen Bunde angehörigen Nichtsachsen von dem bisherigen Ver fahren für die Aufnahme von Ausländeri abzusehen, dieselben viel mehr in ganz gleichem Maße wie die sächsischen Staatsangehörigen aufzunehmen. Von diesem Beschlusse wurde die Kreisdirection in Kenntniß gesetzt, und da von derselben hiergegen ein Bedenken nicht erhoben worden, so hat gestern die erste Aufnahme nichtsächsischer norddeutscher Bundesangehöriger in der beschlossenen Weise stattge funden. — * Berlin, 3. Juli. Die „Prov.-Corr." meldet, daß Se. Ma- estät der König heute den Kronprinzen Humbert von Italien em- >fangen hat. — Ferner schreibt dasselbe Blatt: Der Schmerz der ürstlichen Häuser, denen der Kaiser Maximilian von Mexiko und eine Gemahlin angehören, wird von dem preußischen Königshause und dem preußischen Volke aufs Tiefste getheilt. — Außerdem be richtet das officielle Organ, daß die Regierung einen Gesetzentwurf ausgearbeitet hat, welcher den Offizieren der ehemaligen schleswig- holsteinschen Armee nachträglich Pension gewährt. Dieser Gesetz entwurf wird unverweilt dem nächsten Landtage zugehen. — Dem konservativen „Volksblatt" zufolge hatte König Georg die Absicht, am 27. Juni wieder in Hannover zu erscheinen, ein Plan, von dem ihn seine Freunde in Hietzing und Hannover uur mit Mühe ab bringen konnten. — Die Vertrauensmänner des Königs Georg sind wieder zu Verhandlungen nach Berlin gekommen. Die preußische Regierung verlangt vor allen Dingen die formelle Abdankung, auf welche König Georg nicht eingehen will. Potsdam, 3. Juli. (Wolff's T.-B.) Heute Morgen um 8 Uhr find Ihre kgl. Hoheiten der Kronprinz von Preußen und der Kronprinz Humbert von Italien aus Paris hier eingetroffcn. Letz terer ist im hiesigen Stadtschlosse abgestiegsn. Wien, 1. Juli. Die heutige „W. Ztg." schreibt: Getreu dem Versprechen, daß die kaiserliche Regierung jede, das Schicksal Sr. Majestät des Kaisers von Mexiko betreffende Nachricht sofort nach, ihrem Eintreffen veröffentlichen werde, haben wir die traurige Pflicht, im Nachstehenden eine Reihe von tieferschütternden Meldungen wieder zugeben, die der kaiserlichen Regierung soeben zugegangen sind. Das erste der Telegramme, welche wir hier veröffentlichen, ist von dem k. k. Generalconsul in New-Jork, Looseh, aufgegeben. ES lautet wörtlich: Wien, von Amerika. Ausgegeben den 30. (29.?) Juni, 2 Uhr 14 Min. Vormittags: Ich habe folgende Depesche erhalten!: ' „Aus Mexiko wird mir via New-OrleanS, 29., vom Geschäftsträger die Nachricht mitgetheilt, daß der Kaiser Maximilian verurtheilt und am 19. Morgens um 9 Uhr erschossen worden ist. Der Präsident ver weigert die Auslieferung des Leichnams. Die „Elisabeth" ist zum Transport der Oesterreicher von Veracruz bestimmt. Groller, TchiffS- kapitän." Gezeichnet Loosey. Das zweite, später eingelangte Telegramm von dem k. k. öster reichischen Gesandten bei den Vereinigten Staaten, Baron v. Wyden- bruck, lautet: Wien, von Amerika. Aufgegeben am 29. Juni, 4 Uhr 25 Min. Vormittags. „Sonnabend. Mit Entsetzen melde ich, daß ich soeben folgendes Telegramm von New-OrleanS erhalten: Von Veracruz kommt mir die telegraphische Nachricht der Verurtheilung und des To des Kaisers Maximilian zu. Juarez ist im Besitze der Leiche. Die Depesche ist unterzeichnet vom Schiffscapitän Groller, die Nachricht im auswärtigen Amt noch nicht bekannt. Ich erfahre ferner, daß die Hin richtung durch Erschießen am 19. Juni, 7 Uhr Morgens, erfolgte. Gezeichnet Wydenbruck." Da durch diese Depeschen indeß das Factum doch noch nicht über jede, wenn auch noch so geringe Hoffnung eines JrrthumS hinaus sichergestellt ist, hat die kaiserl. österreichische Regierung den kaiserlichen Gesandten in Washington, Freiherrn v. Wydenbruck, so fort im telegraphischen Wege angewiesen, sowohl bezüglich der Nach richt selbst, als auch aller Einzelheiten die genauesten Erkundigungen einzuziehen und augenblicklichen Bericht zu erstatten. Die Rückant wort ist bis jetzt noch nicht eingetroffen. Auch aus Paris, wohin sich die kaiserliche Regierung irl gleichem Sinne gewandt hatte, liegt bis jetzt noch keine Nachricht vor. Die Meldung von dem beklagenSwerthen Schicksal des Kaisers mußte hier um so tiefere und erschütterndere Eindrücke Hervorrufen, als gerade die letzten amtlichen Nachrichten eine günstigere Wendung in der Sache in Aussicht stellten. Wien, 3. Juli. Ueber die Verleihung der Würde eines Reichs kanzlers an Freiherrn v. Beust — der seit Metternich wieder der Erste ist, welcher diese Würde bekleidet — schreibt die „N. F. P." Folgendes: Der Zweck dieser Anordnung ist einleuchtend. Durch die neue Verfassungsentwickelung wird ein zweifaches Ministerium bedingt: ein ungarisches, das schon installirt ist, und ein eiSleitha- nischeS, das noch der Organisation harrt. Jedes dieser beiden Mi nisterien, insbesondere hier dem Reichsrath und dort dem ungarischen Landtage verantwortlich, muß naturgemäß seinen besonderen Mini sterpräsidenten haben. Dadurch wird aber die Vereinigung des Amtes eines Reichsministers, wie es das Ministerium des kaiserl. Hauses und des Aeußern ist, unvereinbar mit der Function des Präsidenten eines Landesministeriums, und so baut sich denn über den beiden Ministerien, die beide ihre Ministerpräsidenten haben werden, ein Reichsministerium auf, dessen Haupt fortan Reichskanzler heißen wird. Daß speciell der Freiherr v. Beust trotz der Reichs kanzlerschaft noch bis zur Vollendung des Ausgleiches in der Der- faffungsfrage das Präsidium des MinisterratheS beibehält, ist be greiflich, da man diesem Staatsmanns füglich die Leitung der von ihm bisher so weit geführten Verhandlungen bis zum endlichen Ab schluß überlassen mußte. Ebenso natürlich sei die Ernennung eine» Stellvertreters des Herrn p. Beust in der Präsidentschaft de» Mi- nisterraths, und auch nichts dagegen einzuwenden, daß diese Ehre dem Grafen Taaffe, demjenigen Minister, der sowohl an Leben»- wie an Dienstesjahren der jüngste unter allen seinen Lvllegen ist, zu Theil wurde.