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Anzeiger, Inseraten-Beiblatt zum Elbeblatt. Amtsblatt für die Königlichen Gerichtsämter und Stadträthe zu Riesa und Strehla. «H-21. Freitag, den 28. Mal 1858. Verordnung a« -i- YkmtShanptmannfchaften, Bezirksärzte «v- fämmtttche Ovrig- keiten -es Leipziger RegierungSvezirkS Dir Anzeige vorkommender Erkrankung,satte an Ktattern betr. Da bei den im hiesigen Bezirke immer noch vsrkvinmenden Erkrankungen theils an Barioliden theils an vollkommenen Blattern wiederholt wahrzunehmen gewesen ist, daß die in §. 14 des Mandat- vom L2. März 1826 vorgeschriebene Anzeige von derartigen Krankheitsfällen ungeachtet der Einschärsung dieser Vorschrift durch die Gencralvcrordnung vom 12. März 18ä2 gar nicht oder doch zu spät an den LezirkSarzt gelangt ist, so findet Sich die unterzeichnete KreiSdireclion veranlaßt, die gedachte Bestim mung hierdurch abermals in Erinnerung zu bringen. Nach derselben ist von dem Ausbruche natürlicher Blattern bei 5 Thlr. — - —» Geldbuße von der Obrigkeit, welcher wiederum die Gerichtspersonen bei ebenmäßiger Strafe dafür verantwortlich find, so fort und spätestens innerhalb drei Tagen nach deren Erscheinen sowohl dem Bezirksarzte, als auch deut AmtShaupimanne Nachricht zu geben. Da von der sofortigen Erstattung dieser Anzeigen das Einschrei ten des Bezirk-arzteS abhängt und wen» sie erst nach längerer Zeit erfolgt, dadurch nicht nur die dringend wünschenSiverthe Beobachtung der eingetretenen ErkranknngSfälle, sondern auch die geeigneten Vorkehr ungen zur thunlichsten Verhinderung der Weiterverbreit»»- verzögert und nach Befinden geradehin un möglich gemacht werden, so versieht Sich die unterzeichnete KreiSdireclion zu den Obrigkeiten des hie sigen Bezirks, daß sie obige Vorschrift, welche übrigens, da die Gefahr contagiöser Mittheilung der Pocken bei den sogenannten Variolide» so gut als bei .den vollkommenen Blattern vorhanden ist, auch auf jerie zu erstrecken ist, sorgfältig im Auge behalten und die ihnen untergebenen OrtSgericbtSperso- nen unter Hinweisung auf die eventuell unnachfichtlich eiuzutreibende mandatmäßige Strafe mit wiederhol ter Anweisung versehen werden. Die Amtshauptmannschaften aber und Bezirksärzte werden aufgefordert, auch ihrerseits thunlichst «hin zu wirken, daß der gedachten Vorschrift gebührend nachgegangen werde. Insbesondere wird den Bezirksärzten anheimgegeben, die in ihren Bezirken befindlichen Medicinal- personen anzubalten, auch ihrerseits, vorgekommene Erkrankungen an natürlichen Blattern einschließlich Barioliden sofort anzuzeigen. Leipzig, am 17. Mai 1858. Königliche Kreis.Direktion. v. Burgsdorff. Kirchennachrichten von Riesa. Am Trinitatisfeste predigt in der Kirche zu Niefa: Borm. 8 Uhr: Herr Rector Voigtländer über Röm. 11, 33—36. Getaufte vom 21. bis 27. Mai. Johannes Paul, Mstr. Loh. Gottfried Schusters, Schneiders u. B. in R., S. — Blanka, Hr».' Friedrich August Bogels, Bodenmeisters an der Ch.-R. St.«B. u. Einw. in R., T. — Beerdigte: Joh. Anguff, Joh. Wilhelm Langes, Zimmermanns u. ans. B. in R., S., 9 M. alt. — August» Sina, Mstr. Karl Wilhelm Webers, Schneiders u. ans. B. in R., T., 5 M. alt. — Kirchennachrichten von Strehla. Getaufte vom 21. April bis 19. Mai. Karl Wilhelm, Herrn Karl August FickenwirthS, Registrators im König!. GerichtSamte, S. — Loui» Gustav, Christian Gottlob Kießlings, Begüterten in Sahlasan, S. — Ernst Herrmann, Ernst RöriK Naumanns, des Maurer-, S. — Emma Concordia, Mstr. Carl Gottlob Lommatzsch», HorndrechSl-r», T. — Emilie Pauline, Earl Wilhelm Werner», des Maurer», L. - Ernst Leberrcht, Joh. Lhktstiasi