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- ' OrtMeuder. ' '»-J-MM-I vA-LM .^.E°.».«^.«»...«.« »«., m. LLE »««Id,!,« tN«!d«»I »,-«,w — im ««»Id«. «»!-«»!- n.°d». v°Mrttn"E«»N,?"F^ ^h"»»ch?'"2 >! ' ' ' Vormittags10 Uhr: Verhandlungstermin in Prjvatank,^' Caffa des Darlehns-Bereins: Schießplatz Nr. 23S, 1. Etage. fachen deö Gutsbesitzer- Friedrich August Sacher zu E»«rN . dorf gegen den Gutsbesitzer Friedrich Wilhelm Gelfett,« Heute den 26. Juni Falkenberg und Genossen. Vormittags 11 Uhr: DerhandluW, Beschlukfaffuna über Ausübung der Jagd auf den zur Stadflur gehLr. Grund- termin in Privatanklagsachen de« Gutsbesitzer« SttM-, PÜE Nachmittag» 4 Uhr tm Stadtverordnetensaale.. Wilhelm Gelfert zü Falkenberg und GenoffenitMeu de, Sparkasse geöffnet Nachmittag« von 2 Uhr an.Gutsbesitzer Friedrich August Sacher zu Conradsdorf. Bekanntmachung. , Mit Genehmigung der Königlichen AreiS-Direction ist im XV. Feuerpolizei-CommissariatS-Distrkte (Berthelsdorf, Müdizhorf WeigmaunSdorf, Randeck und Mulda) - .i- ! - Herr Rathsförster Muth zu Berthelsdorf als Districts-Feuerpolizei-Commissar und / Herr Gutsbesitzer und Gemeindeältcster Christian Friedrich Klemm zu WeigmannSdorf gtt ^ellvertretender Feuerpolizei-Commlssar angcstellt worden, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird^ Freiberg, den 19. Juni 1883. Königliche Amtshauptma n nschaft. von Oppen. Bekanntmachung. — Seiten des unterzeichneten König!. Gerichtsamtes soll den siebenten (7.) September 1863 da« dem Kramer Eduard Patzig zu Naundorf zugehörige, unter Nr. 657a, 656, 657b, 659 und 658 des Flurbuchs eingetragene H-ü-grundstück Nr. 62 deS Branb-Lat. von Naundorf und Nr. 40 des Grund, und Hyporhekenbuches für diesen Ort, welche- am 5. Juni 1863 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 2075 Thlr. ortsgerichtlich gewürdert worden ist, nothwendiger Weise'versteigert' werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle und im Gasthofe zu Naundorf aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Freiberg, am 10. Juni 1863. - Königliches Gerichtsamt daselbst. - Schwedler. Reimann. » -Wekanntmachung. Nachdem r Herr Friedrich Wilhelm Schmidt, Gänghäuer und Lotterie-Collecteur allhier, , als Agent der Berlinischen FeuerversicherungSanstalt für den Bezirk des unterzeichneten Gerichtsamtes bestätigt worden ist? wird Mc- hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. .. Freiberg, den 18. Juni 1863. Das Königliche G^ichtsamt daselbst, Im Auftrage: i rv , Hünich, Assessor. - Bekanntmachung. Da der Pachtcontract über die Jagd auf den nachbenannten Bezirken mit dem 1. und beziehentlich 7. September l. I. Must, so hat da« unterzeichnete Gerichtsamt bestimmt, die gesetzlich vorgefchriebcne Beschlußfassung der Jrgdgemeinden über Ausübung du Jagd, ingleichen eventuell, wenn der gefaßte Beschluß abermals für die Verpachtung ausfällt, diese selbst für Neuhausen, den I. Bezirk, „ den eilften Juli 1863, Vormittags 10 Uhr, . . § - im Gläser'scheu Gasthofe * ' «nd für - . . ' - V Niederseifenbach " . ' den vierzehnten Juli 1863, Vormittags 10 Uhr, '' , . . in dem dasigen Gasthose ' und für üich Oberneuschönberg ' den sechzehnten Juli 1863, VormittagsHUHr, ? in dem dasigen Gasthofe " «7 vorzunehmen. «"t. ES werden daher ' ' . I., die sämmtlichen jagdberechtigten Grundstücksbesitzer in dem genannten Jagdbezirke geladen, zu der angegebenen Zeit Wd in dem bezeichneten Locale persönlich, oder durch schriftlich legitimirte Bevollmächtigte, Ehefrauen mit den Up : > männern bei 5 Thlr. Jndividualstrase zu erscheinen, ihre Stimmen abzugeben und der sonstigen Verhandlung sich, z« gewärtigen, ... i ..l II., Pachtlustige aber aufgefordert, zu dem anberaumten Termin zu erscheinen und nach Ausfall des vorher von der betreffende« , Jagdgemeinde zn fassenden Beschlusses der Verpachtung der Jagd auf 6 Jahre oder darüber, gewärtig zu sein. , Sayda, am 19. Juni 1863. Das Königliche Gerichtsamt. '' ' Arnold, Ass. Bekanntmachung. . Da- der hiesigen Stadtgemeinde gehörige Budengeräthe soll unter den vorher bekannt zu machenden und in unserer Rath-e «Spedition zur Einsicht bereit liegenden Bedingungen , , -n « den 30. Juni d. I. Vormittags 10 Uhr / «nderweit auf die Zeit vom 1. Juli 1863 bis dahin 1869 an den Meistbietenden verpachtet werden. Wenn nun hierauf bereits n» Gebot von 220 Thlrn. geschehen ist, so wird dies hierdurch mit der Aufforderung bekannt gemacht, daß diejenigen, welche dieses Gebot übersetzen und bei der Verpachtung des gedachten Budengeräthe« sich betheiligen wollen, in dem obigen Termine Vormittag« 10 Uhr sich an Rathsstelle einzufinden und ihre Gebote zu eröffnen haben. Die Auswahl unter den Licitanten, sowie nach Befinden die Zurückweisung aller Gebote bleibt Vorbehalten. iiü Freiberg, den 22. Juni 1863. Drr^Stadtrath,