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Trschrint jeden Wochentag frich » Ähr. Inserate wer den bi« Nachmittag« r Mr siir die nSchst- erfcheinende Nummer - angenommen. Freiberger Anzeiger und Tageblatt. Preis vierteljährlich Inserat« werd« di« gespalten« Zeil« oder deren Ritt« «K S Pf. berechnet. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts zu Freiberg, sowie der König!. Gerichtsämter und der Stadträthe zu Freiberg, Sayda und Brand. 113. Freitag, den 17. Mai. 1861. Eagesgeschichte. Aus der sächsischen Schweiz, 13. Mai. In dem Forste zwischen Wehlen und der Bastei, auf der Höhe kurz vor letzterer, entwickelte sich gestern ein Waldbrand, welcher gewiß bedeutend geworden wäre und beträchtlichen Schaden hätte anrichten können, wenn nicht drei wackere Männer aus Wehlen, deren Einer „Herr Kotte" genannt wurde, troß der Gluth des Feuers und der Son nenhitze thätig Hand angelegt und durch alle möglichen Manipula tionen das Feuer zerstörr hätten. Ein ziemlich großer Haufen Reisig und eine Partie Streu und Waldkraut waren bereits in Brand gerathen. Jene Männer verdienen umsomehr Anerkennung, als ihnen von den Leuten auf der Bastei keine Unterstützung ge währt wurde. Uebrigens mahnt der Vorfall anf's Neue, im Walde mit Streichhölzchen und Cigarren, wodurch der Brand veranlaßt zu sein schien, vorsichtig umzugehen. Wie dem Dresdner Journal aus Altenburg geschrieben wird, hat der Bürgervorstand daselbst die Regelung des Tnrnwesens zum Gegenstand einer eingehenden Berathung gemacht und haben die städtischen Behörden einstimmig beschlossen, das Turnen für die Bürgcrknabenschulen förmlich als Unterricht aufzunehmen und für die Herstellung eines allgemeinen Turnplatzes, welcher auch den Gymnasien, Privatschulen, Vereinen, der städtischen Feuerwache re. geöffnet sein soll, ferner für Errichtung einer bedeckten Turnhalle und Anstellung eines Turnlehrers keine Kosten zu scheuen. Zur Ueberwachung des Ganzen soll ein Tnrnvorstand, an dem Deputirte des Stadtralhs, des Bürgervorstandcs, der verschiedenen Lehrer kollegien und ein vom Stadtrath zu wählender Arzt theilzunehmen haben, eingesetzt werden. Das Alles verräth ein richtiges Verständ- niß der Angelegenheit. Hoffentlich nehmen die Behörden auch noch Rücksicht auf das Turnen der Mädchen. Gera, 13. Mai. Die Commission für Verwaltung der Staats schulden des Fürstenthums Neuß j. L. giebt heute den Stand der verzinslichen Staatsschuld unsers Fürstenthums zu Ende des Jahres 1860 in der Weise bekannt, daß die Gcsammtsumme derselben sich auf 403,403 Thlr. beläuft (gegen 410,117 Thlr. zu Ende 1859), sich demnach im Lause des verwichenen Jahres um 6714 Thlr. abgemindert hat. Oldenburg, 13. Mai. Die freisinnige Richtung unserer Re gierung wird durch das neue Militärstrafgesetzbuch wiederum in der erfreulichsten Weise documentirt. Demselben liegt die richtige An sicht zu Grunde, daß das Militär nur das Volk in Waffen sei und daher das bürgerliche Recht gleiche Anwendung auch auf diesen Stand finden müsse. Infolge dessen beschränkt das Militärstraf gesetzbuch seine Bestimmungen nur auf eigentlich militärische Dclicte, alle übrigen unter das bürgerliche Strafgesetz stellend, und ehrt übrigens diesen wichtigen Stand dadurch, daß es körperliche Züch tigung in keinem Falle, den hei Versetzung in die zweite Klaffe nicht ausgenommen, zuläßt. (Magdeb.Z.) Wien, 14. Mai. Heute Mittag 2 Uhr wurde dem Kaiser die Adresse des Abgeordnetenhauses überreicht. Se. k. k. Majestät geruhten auf die Adresse folgende Antwort zu ertheilen: „Der Anlaß, welcher das Abgeordnetenhaus zu Mir führt, ist Mir wahrhaft erfreulich. Die von Ihnen beschlossene Adresse hat für Mich nicht nur den Werth einer Mir von Ihnen kommenden persönlichen Kundgebung der Loyalität und des Patriotismus, sondern auch noch außerdem die'Bedeutung, welche ihr die Eigen schaft verleiht, in der Sie hier versammelt sind. Dieselbe patrio tische Gesinnung, welche Mir von Ihnen einmüthig ausgesprochen worden ist, lebt, Ich bin es überzeugt, in den Herzen der Be völkerungen aller'Meiner Königreiche und Länder. ,Wo ein so starkes Gefühl die Bevölkerungen gemeinsam durchdringt, wird auch die ruhige Verständigung ihrer Vertreter nicht auSbleiben, deren maßvolle Bestrebungen unverrückbar dahin zielen, das Heil de» Ganzen in der Wohlfahrt seiner möglichst selbstständigen Theile zu begründen. Darum vertraue Ich mit Zuversicht aus de» glücklichen Erfolg Ihres Wirkens , welchem der Segen deS Himmels nicht fehlen wird. Empfangen Sie Meinen Dank nnd seien Sie Meiner kaiscrl. Huld und Gnade versichert." Pesth, 13. Mai. In der heutigen Sitzung des Unterhauses hat Deak seine angekündigte Rede gehalten, deren Inhalt in Form einer Adxesse an den Kaiser gebracht werden soll. Dieselbe füllt acht große Spalten der Weller Zeitungen. Wir müssen uns be gnügen, unsern Lesern folgende Hauptstellen derselben mitzutheilen: „An dem Beispiele Schwedens und Norwegen- können wir sehen, daß zwei Staaten auch bei bloser Personalunion mit einander bestehen können; und warum sollten wir, die wir mit den Erbländern gleichfalls nur im Verhältnisse der Personalunion unter derselben Dynastie verbunden sind, warum sollten wir nicht ' staatsrechtlich von einander unabhängig und doch brüderlich neben einander bestehen können, wenn wir nebst unsern eignen Rechten auch die Rechte und Interessen deS Andern gegenseitig achten? Indem wir die cynstitutionelle Unabhängigkeit und Selbstständigkeit Ungarns gegen jeden Machtspruch vertheidigen, indem wir uns ge gen jene engere Verbindung verwahren, welche man uns gleichsam als Bedingung der theilweisen Wiederherstellung unsrer Verfassung aufnöthigcn will, beabsichtigen wir keineswegs, den constitutionelleu Völkern der Erbländer feindselig gegenüber zu treten. Wir wollen keineswegs Len Bestand der Monarchie gefährde», und find bereit, Dasjenige, was wir thun dürfen und ohne Verletzung unsrer Selbst ständigkeit und unsrer constitutionelleu Rechte thun können, auch noch über das Maß unsrer im Gesetze vorgezejchneten strengen Ver pflichtung hinaus, auf Grundlage der Billigkeit und aus politischen Rückfichten zu thun, damit unter jenen schweren Lasten, welche uns durch das verkehrte Gebahren des bestandenen absolutistischen Systems auferlegt, nicht der Wohlstand der Erbländer und damit auch zugleich unser eigner zusammenbreche, damit für sie, wie für uns die nachtheiligcn Folgen der jüngstvergangenen schweren Zeiten beseitigt werden. Aber nur als selbstständige«, unabhängiges, freie» Land wollen wir mit ihnen als selbstständigen, unabhängigen, freien Ländern in Berührung treten; nur auf diesem Wege werden wir ihre und unsre Interessen in Einklang zu bringen vermögen. Auf das Entschiedenste verwerfen wir jedoch jede Unterordnung/ jede Verschmelzung auf dem Gebiete der Gesetzgebung, wie auf jenem der Regierung, denn das wäre eine Anfopferung unserer Selbst ständigkeit, und das ist für uns geradezu unmöglich. „ Wir halten es daher für nothwendig, feierlich zu erklären, daß wir die durch den Staatsgrundvertrag, durch königl. Jnaugu- raldiplome und Krönnngseide gewährleistete verfassungsmäßig« Selbstständigkeit und gesetzliche Unabhängigkeit des Landes- keinerlei Rücksichten und keinerlei Interessen aufopfern können, und daß wir daran festhalten, als an der Grundbedingung unsrer nationalen Existenz. Wir können daher durchaus nicht zu geben, daß die Fragen der Besteuerung und der Militärstellung m was immer für einem Punkte dem ungarischen Landtage entzogen werden. So wie wir das Recht der Gesetzgebung in Bezug auf andere Länder in keiner Weise ausüben wollen, so können wir auch dieses Recht bezüglich Ungarns mit Niemand Anderm, als dem Könige von Ungarn theilen; wir können die Regierung und Ver waltung Ungarns von Niemand Anderm, als dem Könige von Ungarn abhängig machen und sie daher auch nicht mit der Regie- rung anderer Länder vereinigen; wir wollen also weder» am Reich», rathe, noch an irgend einer Reichsvertretung theilnehmen. Da» Verfngungsrecht derselben über ungarische Angelegenheiten erkennen wir nicht an, sondern sind blo» geneigt, mit den konstitutionellen