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Ailchllche Mclmchlen. , - Prtdigtr. Dom. lubilstc. Vorm. Text: Luc. 24, 46—49. Nachm. Texte: s) Joh. 12, 24—26. I>) 2. Cor. 4, 7-11. c) 1. Cor. 15, 19. Dom: früh 9 Uhr, Herr Superintendent Merbach. — Beichte und Kommunion früh 7 Uhr, Herr Disc. Dr. phil. Teichgräber. — Nachm. Betstunde. Petri: früh halb 9 Uhr, Herr Pastor Tenfer. — Nachm. Herr Disc. Reinhold. — Beichte und Kommunion früh halb 7 Uhr. Nicolai: früh halb 9 Uhr, Herr Pastor Sturm. — Beichte und Kommunion früh 7 Uhr. Jacobi: früh 8 Uhr, Herr Disc. Mäschel. — Beichte und Kom munion früh halb 7 Uhr. Katholische Kirche: früh 9 Uhr, Predigt, h. Messe. — Nachm. 2 Uhr Christenlehre. 26657 27089. 29540: 30406. 32241. 32443. 37259. 39245. 39578. 41340. 44214. 47150. 47652. 51134. 51857. 54046. 54975. 57141. 58161. 61802. 67908. 67985. 69260. 70438. Ortskalender. ^tüat»-Teleg raphen-Bureau täglich geöffnet von früh 7 Uhr bi? Abend» 4 Uhr. Heute den 1 9. April öffentliche Gerichtsverhandlungen Vormittags 10 Uhr. Verhand lungstermin in der Untersuchung wider Christiane Wilhelmine gescd. Schubert aus BräunSdorf, wegen Diebstahls und Unter schlagung. Verhandlungstermin in der Untersuchung wider den Bergarbeiter Wilhelm Friedrich Arnold aus Erbisdorf, wegen Partiererei und Beleidigung. Sparkasse geöffnet Nachmittag» von r Uhr an. Hauptgewinne V. Klasse 59. Königl. Sachs. Landes-Lotterie. Ziehung am 18. April 1881. 5000 Thlr. auf Nr. 11168 (Hptcoll. Thierfelder L Söhne in Neukirchen b. Chemnitz.) 2000 Thlr. ans Nr. 14922. 68155. 1000 Thlr. auf Nr. 15. 6109. 11461. 12832. 26265. 26300. 27026. 27161. 42916. 46608. 47133. 48071. 51254. 55329. 57737. 67425. 71599. 71881. 400 Thlr. auf Nr. 2105. 2659. 7193. 7401. 11063. 11261. 11369. 14410. 16102. 19378. 22244. 22467. 24009. Die Os8se des 8psr- uoä Vorsehnssvereins (Oomp- toir vou ktlusrä dlicvlsi) ist in den Wocüelltsxea voo t>üü 8—12 uuä discbmittsg 2—6 I)br Aeökknet. Dio ösierscüe kisr-Aieüerls^e voll Osvvslä Wotan vm- nüehlt: Dreslieoer k'elüsctilösvchev-Ds^erbier, Uvhwiscke» Lier, (lulmbscher uust Dimbscber Dsxerbier. Elke der Wein- und Burgstraße, hält sein Lager t» Eisen-, Kurz-, und Stahlwaaren. al» allen Sorten geschmiedeten Nagel», Drahtnägeln und Stiften, Drahtketten, Sensen, Sicheln und Kutter- klingen, Oefen, Maschiuenxlaticn und Rosten, deutschen und englisch« Werkzeugen, Brücken-, Sangen-, Balken-" und'Rationswaagen, all« Gattungen Scheeren und Messer in englischer und deutscher Waare, fein« Kunstguß, filberplattirteu und feinen Lederwaaren zu festen und billig« Preisen hierdurch besten» empfohlen. Bekanntmachung. Auf Grund gefaßten RachSbeschlusses wird bezüglich der Abfuhre des Düngers und der Jauche aus den Häusern inner halb der Ringmauer der Stadt hiermit Folgendes reip. wiederholt zur allgemeinen Nachachtung bekannt gemacht: I) die Hcrausschaffnng des Dungers auf die Gassen, Straßen und Plätze und die Abfuhre desselben darf in der Zeit vom 1. September bis 16. Mai nur bis Vormittags 10 Uhr, und in der Zelt vom 17. Mak bis 31. Auaust nur bis BormittaaS 9 Uhr staUfindm; " ' " 2) das Füllen der Iauchcnfässer vor den Häusern und die ASfuhre der Jauche darf zu aller Zeit nur in den frühen Morgen stunden und bis 7 Uhr früh erfolgen; 3) nur ausnahmsweise bleibt das Ausschüssen, Ausladen und Abfahren des Düngers von Nachmittags 4 Uhr an in der Zeit vom 16. April bis 16. Mai nachgelassen; 4) von früh 9 Uhr, beziehendlich 10 Uhr an und während der Nachtzeit darf Dünger auf den Gassen, Straßen un d Plätzen durchaus nicht liegen oder, auf Wagen geladen, stehen gelassen werden und ebensowenig ist cs gestattet, gefüllte Jau chenfässer von früh 7 Uhr an und die Nacht hindurch vor den Häusern stehen zu lassen; 5) die Fuhrleute, welche das Abführen des Düngers und der Zauche besorgen, haben dabei durch angemessene Verladung und Verwahrung darauf zu sehen, daß die Straßen, Gassen und Plätze der Stadt auf keinerlei Weise verunreinigt werden; 6) das Abfahren des Düngers zu anderer, als der vorstehende unter 1 und 2 bestimmten Zeit, ist nur dann gestattet, wenn derselbe in den Gehöften und Hansfluren unmittelbar anfgeladen worden ist, wogegen die Abfuhr« der Zauche unter allen Umständen auf die unter 2 vorgeschriebene Zeit beschränkt bleibt. Jede Zuwiderbandlung gegen diese Vorschriften wird je nach Verschiedenheit der Fälle mit einer Geldstrafe von 10 Nzr. bis 10 Thlr. oder vcrhältnißuiäßigcr Gcsängniß- oder Handarbeitsstrafe geahndet werden. Freiberg, am 18. April 1861. Die Stadtpolizeibehörde. Rößler. S t e ck brie f. Am 11. dieses Monats hat sich der nachstehend fignalisirte, dem Trunk eegebene, arbeitsscheue Armenhausbewohner Karl Gustav Krumbiegel der Aussicht entzogen nnd treibt sich jedenfalls bettelnd und vagirend umher. Man ersucht sämmtliche Gerichts- und Polizeibehörden, auf gedachten Krumbiegel zu invigiliren, ihn im Bctretungsfalle zu arretiren und mittelst Schubes anher abzuliefern. Freiberg, den 17. April 1861. Die St a d tpoliz ei b c hörd,. Ohngefähres Signalement. Alter: 33 Jahr; Größe: mittcl; Haare: blond; Stirn: frei; Augenbrauen: blond; Augen: grau; Nase und Mund: proportionirt; Kinn: spitz; Gestcht: länglich; Gesichtsfarbe gesund; besondere Kennzeichen: fehlen. Etabiisscments-Anzeige. Den geehrten Einwohnern von Halsbrücke und der Umgegend erlaube ich mir gehorsamst anzuzeigcn, Laß ich mich am heutigen Tag« im Hause deS Herrn Untercolleeteur Schnecke in Halsbrücke als Fleischcrmeistcr ctablirt habe. Es soll stets mein Bestreben sein, durch gute Waare und reelle Bedienung den Wünschen meiner welchen Abnehmer nachzukommen. Es zeichnet sich mit Hochachtung Emil Erler. Halsbrücke, den 18. April 1861. Anszulcihcn. 80,000 Thlr. sind jetzt oder zu Johanni d. Js-, jedoch in Posten nicht unter 1000 Thlr., gegen mündelmäßige Hypothek anszu leihen. Zinsfuß 4>/, °/,. Näheres durch C. H. Pöland in Hainichen. 1800 Thaler liegen gegen sickere Hypothek auf ein Land-I grnndstück zum Ausleihe» bereit. Das Nähere vei August Größter in Brand. l Auskunft, Nachweis, Coni- Schloßstraße 22, I. Würzburger Runkelrüben-Saam«, die Kanne 6 Ngr., empfiehlt l