Volltext Seite (XML)
Zeitungswesen. Der Verlag Paul Frenzel in Berlin-Südende gibt ein „Zentrat-Archiv für die gesamte Zeitungs-Praxis” heraus. Das Wesen dieser Veröffentlichung besteht darin, daß das Verlagshaus den Bestellern einen Schrank mit 100 Abteilungen liefert, dazu 100 Sammelmappen, und regelmäßig Ausschnitte neuer Auisätze über die 100 Gebiete, für welche die Sammelmappen eingerichtet sind, an die Bezieher sendet. Die als Beilage zum „Reichsanzeiger” erscheinenden Deutschen Verlustlisten werden vom 1. Oktober ab dem Reichsanzeiger nicht mehr beigelegt. Sie können v on da ab für 1 M. 75 Pf. monatlich, ohne Bestellgeld, durch die Post bezogen werden. Die Norddeutsche Allgemeine Zeitung in Berlin wurde an die Firma Peimar Hobbing verkauft. Dem Gruß aus der Heimat, den die Maschinenfabrik Karl Krause in Leipzig ihren im Felde stehenden Angestellten sendet, entnehmen wir: Den Verhältnissen entsprechend ist das Geschäft in Maschinen leidlich gegangen; die Firma ist mit Heeresaufträgen gut beschäftigt. Zwei Maschinen, eine Bucheinhängemaschine und eine Buchdeckenmaschine, sind vor einiger Zeit neu aufgenommen worden. Am 13. September 1916 besichtigten Exzellenz General der Infanterie von Schweinitz und Exzellenz Gadegast sowie am 18. November 1916 Exzellenz General der Kavallerie Krug von Nidda die gesamten Anlagen im vollen Betriebe nebst den verschiedenen Wohlfahrts einrichtungen. Im Herbst 1916 hat die Firma infolge Mangels an Petroleum in ihren Häusern der Karl-Krause-Straße eine Steigleitung für Gas auf ihre Kosten legen lassen, damit die Mieter vom Rat der Stadt Leipzig sich Gas beschaffen können. Am 10. Dezember 1916 folgte Herr Geheimrat Biagosch der Berufung in den „Stab des Kriegsamtes” in Berlin und siedelte bis nach Friedensschluß dorthin über. Die Leitung der Firma liegt seit diesem Zeitpunkt allein in den Händen des Herrn Karl Biagosch. Die lOOOOste Preßstahl granate wurde am 13. Januar fertig gestellt. Aus Anlaß der 40 jährigen Zugehörigkeit des Herrn Geheimrats Biagosch zur Firma Karl Krause am 3. Mai 1917 fand eine einfache den Verhältnissen entsprechende Feier statt. Daran anschließend wurde die gerade fertiggestellte 150000 Maschine, eine Stanz maschine „Krause” Modell CO, besichtigt. Für die im Betriebe der Firma Karl Krause beschäftigten Frauen wurde eine Fabrikpflegerin eingestellt. 48 erholungsbedürftigen Arbeiterkindern wurde auf Kosten der Firma ein 4 wöchiger Ferienaufenthalt gewährt. Von den im Heeresdienst stehenden Angehörigen der Firma er hielten 45 Auszeichnungen, darunter die Herren Oberleutnant Curt Biagosch, Mitinhaber der Firma, Unteroffizier Max Meinhardt, Hobler, Oberleutnant Gottlieb Peiseler, Dr. ing., Fabrikdirektor, und Leutnant Joseph Schaack, Leiter der Handels-Abteilung das Eiserne Kreuz I. Klasse, und 28 wurden befördert. Zum Gedächtnis der gefallenen Mitarbeiter wurde im Haupt kontor inmitten von Blumenschmuck eine große Ehrentafel aufge stellt, welche die Namen derjenigen Beamten und Arbeiter trägt, die den Heldentod fürs Vaterland erlitten haben. Das Jubelfest ihrer 25 jährigen Tätigkeit konnten die Herren Adolf Dergel, Georg Hünsch Friedrich Riese, Adolf Oberreich, Emil Heller, Karl Näther, Paul Lehmann und Gottlieb Küster begehen. Die bisher gewährte Kriegs unterstützung für Frauen und Kinder der im Felde stehenden Be amten und Arbeiter beläuft sich einschließlich 31. Juli 1917 auf 417 604 M. Papierspinnerei Wiirttembergische Papierspinnerei und Weberei, G. m. b. H. in Neckarsulm. Gegenstand des Unternehmens ist Herstellung und Vertrieb von Garnen' und Geweben aus Papier und ähnlichen oder verwandten Ersatzstoffen jeder Art, oder aus Papier in Verbindung mit Faserstoffen oder ganz aus Faserstoffen sowie Veredelung dieser Erzeugnisse. Das Stammkapital beträgt 100 000 M. Der Gesell schaftsvertrag wurde am 28. Juli 1917 abgeschlossen. Zum Geschäfts führer wurde Herr Direktor Paul Winckler bestellt. Oppelner Textilosewerk, G. m. b. H. Der Sitz der Gesellschaft wurde von Oppeln nach Berlin verlegt. Das Berliner Kriegswucheramt hat am 8. August dem Kaufmann Simon Böhm in Charlottenburg, Schillerstr. 119 (Geschäftsräume in Berlin, Kaiser-Wilhelmstr. 51), den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs und des Kriegsbedarfs, insbesondere mit Textilien und Textilersatzstoffen, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Firmen-Eintragungen Süddeutsche Kassenblockfabrik Rudolf Wörner in Vaihingen-Enz. Inhaber ist Herr Rudolf Wörner, Buchdruckereibesitzer. Arthur Nemayer, Buchdruckerei und Verlag in Mittenwald, Bayern. Inhaber ist Herr Buchdruckereibesitzer Arthur Nemayer. Briefkasten Der Frage muß 15 Pf .-Marke beiliegen. Anonyme Anfragen bleiben unberöcksichtigf. Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur, wenn Abdruck ohne Namen gestattet. Holzschliff-Reagenz 14098. Frage: Ich bitte mir das Rezept für Phloroglucin mitzuteilen. Antwort: Die Vorschrift für die Bereitung der Phloroglucin- Lösung zur Prüfung auf verholzte Fasern ist in Prof. Herzbergs „Papierprüfung“ wie folgt angegeben: „Man löst 1 g Phloroglucin in 50lccm Alkohol und fügt etwa 25 ccm konzentrierte Salzsäure hinzu. Es entsteht eine schwach gelb gefärbte Flüssigkeit, welche • sich allmählich durch den Einfluß der Luft und des Lichtes zer setzt; man tut daher gut, sich nie größere Mengen herzustellen, da eine frisch bereitete Lösung schneller und schärfer wirkt als eine schon in Zersetzung übergegangene.“ Beschädigung der Ware auf der Bahn 14099. Frage : Ich lieferte am 30. Juni einen Waggon (1500 kg Stückgut} fertige Schachteln nach B. Die Ware wurde von mir selbst: bei gutem Wetter, in trockenem Zustande ohne weitere Ver packung in einen trockenen Wagen verladen. Der Wagen rollte am Abend aus und stand wohl über Sonntag in B. Am Sonntagabend ging ein Schlagwetter nieder. Wo der Waggon in dieser Zeit gestanden hat, weiß ich nicht. Der Abschluß lautete seinerzeit auf Frankolieferung, was von mir eingehalten wurde. Mein Abnehmer schrieb mir 3 Tage später, daß ihm durch Nässe ein Schaden von 12,41 M. an der Sendung entstanden ist und macht mich dafür verantwortlich unter der Begründung, daß ich bei Franko lieferung die Verantwortung für den Versand unterwegs zu tragen habe. Nach meiner Auffassung ist die Ware ordnungsgemäß zum Versand gekommen. Die Bahn muß aber einen Wagen gestellt haben,, der nicht genug dicht war, sonst hätte die Ware, die in einen ge schlossenen Wagen gebracht wurde, nicht schadhaft werden können. Der Abnehmer hätte den Schaden durch einen Bahnbediensteten, bei Empfangnahme aufnehmen lassen müssen, und die Bahn wäre für den Schaden insofern haftbar, weil sie einen undichten Wagen gestellt hat. Ich bezahle doch meine Fracht für einen guten Wagen. Bin ich verpflichtet diesen Schaden zu tragen, oder zahlt der Abnehmer, der die Beanstandung bei der Bahn versäumt hat, seinen Schaden selbst ? Kartonnagen-Fabrik Antwort unseres rechtskundigen Mitarbeiters. Die Ansicht des- Abnehmers ist irrig. Die Vereinbarung der Frankolieferung ändert an dem gesetzlichen Gefahrsübergange regelmäßig nichts (vgl. Staub Bd. II S. 1005, Exk. zu § 382 Anm. 49). Es bewendet also bei der Vorschrift des § 447 Abs. 1 BGB., nach welcher beim Versendungs kaufe die Gefahr auf den Käufer in dem Augenblicke übergeht, in welchem der Verkäufer die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Hierbei ist aber Voraussetzung, daß der Verkäufer die Versendung, auch hinsichtlich der Verpackung, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vornimmt. Hat also die Ware infolge mangelhafter Versendung oder Verpackung auf dem Transport Schaden gelitten, so verbleiben dem Käufer seine Rechte wegen mangelhafter Beschaffenheit der Ware (vgl. Staub a. a. O.. Anm. 43), d. h. er kann entweder Rückgängigmachung des Vertrages oder Minderung des Preises oder Schadensersatz verlangen. Da Frage steller behauptet, daß er seinerseits bei der Verpackung nichts ver absäumt hat, so kommen diese Rechte des Käufers hier nicht in Frage. Für ein etwaiges Verschulden der Eisenbahn hat er, wenn nur aut dieses der Schaden zurückzuführen ist, nicht einzustehen. Abrufspflicht bei säumiger Lieferung. 14100. Frage: Ist bei einem Jahresabschluß auf Teilabrufe,, die in regelmäßig gleichen Abständen und in regelmäßig gleichen Mengen zu erfolgen haben, der Abnehmer berechtigt, mit dem fol genden Teilabruf solange zu warten, bis der vorherige ausgeliefert ist, oder muß er regelmäßig abrufen, auch wenn der letzte Abruf noch nicht ausgeliefert war ? Z. B. waren 100 000 kg, lieferbar inner halb 10 Monaten, auf Abruf in gleichen Abständen, also monatlich 10 000 kg, bestellt und der Abnehmer hat am 1. Januar 10 000 kg abgerufen, der Lieferant sendet die 10 000 kg aber erst am 15. Fe bruar. Darf dann der Abnehmer mit dem zweiten Abruf bis nach dem 15. Februar warten? Antwort unseres rechtskundigen Mitarbeiters: Die Frage ist zu bejahen. Die Verpflichtung des Käufers zum rechtzeitigen Abruf der nächsten Rate hat die rechtzeitige Lieferung der vorangehenden. Rate durch den Verkäufer zur Voraussetzung. Jeder Teil hat An spruch auf Innehaltung der Raten in den vereinbarten Zwischenräu men. Ein Verzug des Verkäufers in der Lieferung einer Rate hat ent sprechende Hinausschiebung der nächstfolgenden Raten zur Folge. Der Verkäufer, durch dessen Verzug sich die Abwicklung des Suk zessivlieferungsgeschäftes über die vorgesehene Zeit hinäuszieht, kann nicht verlangen, daß der Käufer den ganzen Rückstand auf einmal abrufe und beziehe. (Siehe RG. bei Holdheim 1909 S. 134.} Verantwortlicher Schriftleiter Siegmund Ferenczi, Friedenau. Zuschriften nur an Papier-Zeitung, Berlin SIV 11, erbeten Verlag von Carl Hofmann, Berlin. Druck von A W. Hayn’s Erben (Curt Gerber), Berlin SW 68, Zimmerstraße 29