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Großenhainer UntcrhaltiiW- L Anzeigeblatt. Rnligblnii Icr Kölügk lies Uo»igk Amtsgerichts ulk! ltcs LtaArnths zu Eco^miuüu. Ericheinrn: Dirnslag, DonnrrStag, Sonnabend. Bierteljährlicht- Abonnement: am Schalter 1 M., durch den Boten in« HauS 1 M. 2b Pf., durch die Post l M. 25 Pf., durch die Post ins HauS l M. 50 Pf. Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Verantwort!. Re'oacteur: Herrmann Starke sen. Inserate für die am Abend auSzugebende Nummer werden bis früh 9 Uhr angenommen und Gebühren für solche von auswärts, wenn dies der Einsender nicht anders bestimmt, durch Postnachnahme erhoben. Dienstag, den 19. August 1884. 72. Jahrgang. Bekanntmachung, -Le Krankenversicherung -er Arbeiter betr. Inhalts einer Verordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft zu Dresden hat zufolge Verordnung des Königlichen Ministerium des Innern über die Auslegung des Z 75 des Gesetzes vom 15. Juni 1883, die Krankenversicherung der Arbeiter betreffend, und das weitere Verfahren den in diesem Paragraphen erwähnten Kaffen gegenüber, Folgendes zu gelten: Im Königreiche Sachsen sind als auf Grund landesrechtlicher Vorschriften errichtete Hilfskassen im Sinne des Z 75 des gedachten Reichsgesetzes auzusehen 1) die auf dem Mandate vom 7. October 1810, die Abstellung verschiedener Jnnungsgebrechen betreffend, beruhenden und auf dessen Grund errichteten Kassen, für welche der ursprünglich ausgesprochene Beitrittszwang durch § 16 su6 5 des Gesetzes vom 23. Juni 1868, betreffend die Abänderungen mehrerer Bestimmungen des Gewerbegesetzes vom 15. October 1861, aufgehoben worden ist und die daher als freiwillige Kassen fortgeführt worden sind; 2) die in Z 73 Absatz 3 der Ausführungs-Verordnung zum Gewerbcgesetze vom 15. October 1861 erwähnten bestätigten freiwilligen Krankenkassen und die jenigen in Z 82 derselben Verordnung gedachten Krankenkassen, welche durch eigene Thätigkeit der Betheiligten entstanden sind und unterhalten werden und durch Bestätigung ihrer Statuten gemäß Z 63 die Rechte der juristischen Person erlangt haben; 3) die als juristische Personen nach dem Gesetze vom 15. Juni 1868, die juristischen Personen betreffend, in das Genossenschaftsregister eingetragene Krankenunter stützungskaffen und 4) die in Z 16 Ziffer 2 des Gesetzes vom 23. Juni 1868, die Abänderung mehrerer Bestimmungen des Gewcrbegesetzes vom 15. October 1861 betreffend, gedachten Kassen, soweit sie freiwillige sind, und dafern sie gemäß Z 14 Ziffer 5 unter 6 der Ausführungsverordnung vom 15. October 1868 Seiten der Obrigkeit als den allgemeinenVorschriftenderSicherheit nach Einrichtung und Mitgliederzahl entsprechend befunden worden sind. Dagegen können hinsichtlich aller sonstigen Kassenvereine, welche lediglich das Vereinsgesetz vom 22. November 1850 als Grundlage haben, die Voraussetzungen nicht als vorliegend angesehen werden, an welche § 75 des Eingangs gedachten Reichsgesetzeö die Befreiung von der Gemeinde - Krankenversicherung und der Verpflichtung bindet, einer nach Maßgabe der Vorschriften dieses Gesetzes errichteten Krankenkasse beizutreteu. Wollen Personen, welche der reichsgesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen für die Gemeindekranken- versicherung oder einer nach Maßgabe der Vorschriften des Reichsgesetzes vom 15. Juni 1883 errichteten Krankenkasse auf Grund von Z 75 dieses Gesetzes in Anspruch nehmen, so haben dieselben nachzu weisen, u) welcher Hilfstaffe sie angehören und 6) daß diese Hilfskasse ihren sämmtlicheu Mitgliedern mindestens diejenigen Lei stungen gewährt, welche in der Gemeinde, wo die Kaffe ihren Sitz hat, nach Maßgabe des K 6 (verglichen mit dem Schlußsätze des H 75) des Reichsgesetzeö vom 15. Juni 1883 von der Gemeinde-Krankenversicherung zu gewähren sind. Der Nachweis unter u wird geführt durch Vorlage einer Beurkundung des Vor standes der Hilfskasse oder durch Vorlage der Quittungen über die zuletzt gezahlten Kassenbeiträge. Der Nachweis unter 6 ist, wenn der Verwaltung der Gemeindeversicherung, be ziehentlich dem Kassenvorstande die einschläglichen Verhältnisse nicht ohnehin bekannt sind, durch Vorlage eines hinsichtlich seiner dermaligen Gültigkeit amtlich beglaubigten Exemplars des Statutes der betreffenden Hilfskasse und eines Zeugnisses der Gemeindebehörde des Sitzes der Kasse darüber zu erbringen, daß diese Hilfskaffe noch besteht und die dem Statute entsprechenden Unterstützungen wirklich gewährt, sowie über den Betrag des für diese Gemeinde gemäß Z 8 festgesetzten ortsüblichen Tagelohnes. Werden nach dem Ermessen der Gemeindebehörde, beziehentlich des Kassenvorstandes diese Nachweise nicht geliefert, so ist der Ver sicherungspflichtige ohne Weiteres zu den Beiträgen für die Ge meinde-Krankenversicherung, respective die betreffende Krankenkasse h erauzuziehen, und ihm zu überlassen, die Anerkennung des An spruches auf Befreiung von denselben durch Antragstellung bei der Aufsichtsbehörde (zu vergleichen auch Z 58 Absatz 1 des Reichsgesetzes vom 15. Juni 1883) herbeizuführen. Den Gemeindebehörden und Vorständen der im hiesigen Verwaltungsbezirke be stehenden Krankenkassen wird Solches zugleich unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 17. April dies. Js. — vergl. Nummer 48 dieses Blattes —, welche hierdurch ent sprechend ergänzt wird, zur Kenntmßnahme und Nachachtung hierdurch bekannt gegeben. Königliche Amtshauptmannschast Großenhain, am 12. August 1884. von Weissenbach. Zllr. Bekanntmachung. Die Königliche Kreishauptmannschaft Dresden hat dem Fabrikfeuermann Herrn Johann Karl Zante hier ¬ für die von ihm am 15. Juli dieses Jahres mit anerkenneuswerther Entschlossenheit be wirkte Rettung eines Kindes vom Tode des Ertrinkens eine Geldbelohnung von 20 Mark bewilligt, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Großenhain, am 14. August 1884. Der Stadtrath. Herrmann. Ächte öffentliche Sitzung -er Stadtverordneten Mittwoch, den SV. August 1884, Nachmittags 5 Uhr. Tagesordnung: 1) Feuerlöschordnung. 2) Bericht der Deputation, Tantieme für die Sparkassenbeamten betr. 3) Miethzinsentschädigung für den Turnlehrer. 4) Ver breiterung des Alleegäßcheus. 5) Heizungsanlage für das neue Schulgebäude. 6) Die Stellvertretung für Herrn 0r. Töpler betr. 7) Bericht der Finanzdeputation, die Stadt- kassenrechnung für 1882 betr. Keyhelitz, Vors. Brennholz-Auktion. Im Gasthofe „zum Auer" sollen Dienstag, den 26. und Mittwoch, den 27. August 1884, von Vormittags 9 Uhr an folgende im Kreier Forstrevier aufbereitete Forstproducte, als: Dienstag, den 26. August n. buchene, birkene und erlene Grennscheite, t kieferne Brennscheite, in den birkene und erlene Brennknüppel, Abheilungen 9, 16, 23, kieferne Brennknüppel, 34, 36 und 47, buchene Zacken, Mittwoch, den 27. August n. e., birkene und erlene Stöcke, j in den Abteilungen 9, 23, 34, kieferne Stöcke, t 36 und 47, Besenpfrieme in den Abteilungen 49 und 57, davon sind 16 Mtr. in Abteilung 49 klargehackt, einzeln und partieenweise gegen sofort nach dem jedesmaligen Zuschläge zu leistende Be zahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Forstproducte vorher besehen will, hat unterzeichneten Revierverwalter zu Kreier zu wenden oder auch ohne W nannten Waldorte zu begeben. König!. Forstrentamt Moritzburg und König!. Revierverwaltung Kreier, den 8. August 1884. Michael. Schulze. 81 Raummeter 995 // 45 // 322 2 58 Raummeter 1154 // 54 // sich an den mit tleres in die ae- potitische wettschau. Der Eifer, mit welchem in den größten deutschen Blättern neuerdings die Frage erörtert wird, ob niedrige Getreidepreise für uns ein Glück oder ein Unglück sind, weist deutlich darauf hin, unter welchem Zeichen die meisten Parteien in den Wahlkampf für den deutschen Reichs tag eiutreten werden. Als 1879 der Getreidezoll zuerst bewilligt wurde, galt derselbe angesichts der Erhöhung der industriellen Zelte nur als eine Ausgleichung für die Land- wirthschaft. Die Parteien aber, welche jetzt eine vierfache Erhöhung des Kornzolles fordern, sprechen nicht mehr wie damals von einem kleinen Ordnungszoll, sondern sehen es als ein Recht der Grundbesitzer an, den Preis des Getreides so weit zu steigern, bis der Getreidebau wieder lohuend wird. Dadurch, daß das Brot factisch durch den bisherigen niedrigen Zoll noch nicht vertheuert wurde, fühlen sie sich berechtigt, auch die Möglichkeit einer Brotvcrtheuerung durch eine Vervierfachung des Getreidezolles zu bestreiten. Nach der Sprache einzelner Organe der Reichs-Negierung zu schließen, ist dieselbe nicht abgeneigt, den Großgrundbesitzern, welche in der konservativen und klerikalen Partei bedeu tenden Einfluß besitzen, den Willen zu thun und eine weitere bedeutende Erhöhung der Kornzölle zu befürworten, gegen welche nur die freisinnigen Fractionen sich beharrlich sträuben. Die Liberalen hoffen aber bei der Reichstagswahlagitation rnit der Opposition gegen die nur den großen Producenten nützende Steigerung der Getreidezölle treffliche Geschäfte zu machen, denn der gesunde Sinn des Volkes läßt sich nicht einreden, daß auch ein vierfach erhöhter Zoll sich auf dem Wege vom Großhändler zum Bäcker verflüchtigen werde. Schon bei den Wahlen des Jahres 1881 hatte die Linke ihrem entschiedenen Auftreten gegen die Besteuerung der nothwendigsten Lebensmittel zahlreiche Erfolge zu dauken, Lei den bevorstehenden Neichstagswahlen aber werden be sonders die städtischen Wähler keinem Eandidaten eine ent schiedene Antwort über seine Stellung zu den Getreidezöllen erlassen. Selbst bei den kleineren Landwirthen ist die Korn zollerhöhung durchaus uicht allgemein beliebt. Zu deutlich haben die Erhebungen in Baden erwiesen, daß nur wenige Procent der dortigen Grundbesitzer von den Kornzöllen Vor theile haben. Eine von dem „Fränk. Cour." angestellte, auf der amtlichen Statistik Baiernö beruhende Berechnung ergab, daß dort 80 Procent der ländlichen Besitzer bei jeder Mittelernte noch Brot kaufen müssen, also Schaden von den Kornzöllen haben. Aehnlich verhält eö sich auch ander wärts. In diesem Zeichen wird sich kaum ein Sieg bei den Reichstagswahlen erringen lassen. Als der schärfste Gegner der Kornzölle hat stets der Abgeordnete Heinrich Rickert aus Danzig gegolten, welcher schon früher mit dem Gedanken nmging, eine mächtige „Anti- Kornzoll-Liga" zu schaffen, also beabsichtigte, den Richard Eobden Deutschlands zu spielen. Die Geringfügigkeit des bisher bestandenen Zolles ließ diese Gründung nicht zu Stande kommen. Jetzt, wo es sich um eine Vervierfachung des Zolles handelt, könnte Rickert mit seinen Plänen ge fährlich werden. Man versuchte es kürzlich, diesen Partei führer durch eine Fälschung in der öffentlichen Meinung herabzusetzcn und moralisch zu ruiniren. Es wurden an gebliche Briefe aus der Feder Rickert'ö fabricirt, welche auf seinen Charakter den schlimmsten Makel hefteten, und diese Fälschungen wurden zuerst in socialdemokratischen und dann in nationalliberalen Blättern verbreitet. Glücklicherweise legte die Presse im Allgemeinen wenig Gewicht auf diese Enthüllungen; demnach ist es doch bei uus in Deutsch land Gott fei Dank noch nicht allgemein Sitte, das Privat leben eines Mannes auSzukramen, um den Politiker todt zu machen. Der Abg. Rickert ist eine jener seltenen Er scheinungen, welche es aus kleinen Verhältnissen heraus zu bedeutenden Stellungen im politischen Leben bringen. Ur sprünglich Schriftsetzer, ist er Zeitungsverleger, Ritterguts besitzer, Stadtrath, und erreichte als Landesdirector der Provinz Westpreußen die höchste Eommunalstelle einer preu ßischen Provinz. Ein so tüchtiger Mann verdient, daß man ihn mit ehrlichen Waffen bekämpft. Der Widerwillen, den der Zwischenfall bei allen Parteien hervorrief, läßt hoffen, daß der bevorstehende Wahlkampf in der Hauptsache nur- sachliche, aber nicht persönliche Gegnerschaften erzeugen wird. Aus der socialdemokratischen Partei des deutschen Reichs tages scheinen die versöhnlicheren Elemente auszuscheiden da dem Socialdemokraten Nittinghausen, welcher es gewag