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... Großenhainer Unterhaltmgs- L Anzeigeblatt -7 - > ,i - -I-! ! 1-^ -Änlis^ait äer Aoim/ AiiltL^ttUj^uaili! Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Verantwort!. Redacteur: Herrmann Starke 8sn. Inserate für die am Abend auSzugebende Nummer werden bis früh 9 Uhr angenommen und Gebühren für solche von auswärts, wenn dies der Einsender nicht anders bestimmt, durch Postnachnahme erhoben. Erscheinen: Dienstag, Donnerstag, Sonnabend. Vierteljährliches Abonnement: am Schalter 1 M., durch den Boten inS Hau« 1 M. 25 Pf., durch die Post l M. 25 Pf., durch die Post ins HauS l M. 50 Pf. Sonnabend, den 28. Juni 1884. M. 76. 72. Jahrgang. Bekanntmachung, das Wenden des Pfluges und der Egge auf Commuuieationswegm betreffend. Da es wiederholt wahrzunehmen gewesen, daß beim Bestellen der Felder der Pflug uud die Egge nicht auf dem Felde selbst gewendet, sondern mit dem betreffenden Acker- geräthe zum Behufe der Wendung auf den angrenzenden Communicationsweg gefahren, hierdurch aber nicht nur leicht eine Beschädigung der längs der Communicationswege be findlichen Gräben und Baumpflanzungen, sondern auch der Communicationswege selbst herbeigeführt wird, so sieht sich die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft nach Gehör des Bezirksausschusses veranlaßt, das gerügte Gebühren ausdrücklich zu verbieten und für Zuwiderhandlungsfälle gegen dieses Verbot, vorbehältlich des etwa zu leistenden Schadenersatzes und insoweit nicht bereits die Bestimmung unter 6 des 8 1 Absatz 2 der Verordnung vom 9. Juli 1872, den Verkehr auf öffentlichen Wegen betreffend, (Ge setz- und Verordnungsblatt S. 347) Anwendung leidet, eine Geldstrafe bis zu 60 M. oder Haft bis zu 14 Tagen hiermit anzudrohen. Großenhain, am 18. Juni 1884. Die Königliche Amtshauptmannschast. von Weisfenbach. Tke. Bekanntmachung, die Entfernung des Graswuchses von Strafzeit und Plätzen betreffend. Die Besitzer der an öffentlichen Straßen und Plätzen der hiesigen Stadt gelegenen Grundstücke werden hierdurch aufgefordert, das Straßenpflaster zwischen diesen Grund stücken und dem Schnittgerinne vom Graswuchse frei zu halten und, soweit dergleichen vorhanden, denselben bis zum 8. Juli Z884 zu entfernen. Die Säumigen werden nach § 366 Punkt 10 des Reichsstrafgesetzbuchs mit Geld bis zu 60 Mark oder entsprechender Haft bestraft. Großenhain, am 27. Juni 1884. Dxx Städträth. Herrmann. Von dem unterzeichneten Amtsgerichte soll den 3. September 1882 das dem Maurermeister Franz Herrmann Kreyhig in Dresden zugehörige Mühlengrunb- stück Nr. 8 des BrandcatasterS und Folium 5 des Grund- und Hypothekenbuchs für Walda, welches Grundstück am 20. bez. 21. November 1883 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf zusammen 60935,60 Mark gewürdert worden ist, nachdem der Ersteher seines im Zwangsversteigerungstermine vom 29. Februar u. e. erlangten Erstehungsrechts verlustig gegangen, anderweit nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aus hängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 20. Juni 1884. Königlich Sächsisches Amtsgericht. Schröder. Conrad, Nef. Bekanntmachung, das Tragen von Sensen betreffend. Das offene Tragen von Sensen ohne genügende Schutzvorrichtung auf den Straßen und Plätzen des hiesigen Stadtbezirkes wird verboten. Zuwiderhandlungen werden nach 8 366 Pkt. 10 des Reichsstrafgesetzbuchs mit Geld bis zu 60 Mark oder mit entsprechender Haft bestraft. Großenhain, am 25. Juni 1884. Der Städträth. — Herrmann. Bekanntmachung. Die städtischen Anlagen pro 2. Termin 1884 sind den 3. Juni d. I. fällig und bis längstens heu 28. Juni u. e. au die Stadthauptcasse zu bezahlen. Großenhain, am 30. Mai 1884. Dtk Itädtkätb. Vogel, Stdtrth. Ansere Frauen. Der Ernst, mit dem jetzt ein großer Theil des deutschen Volkes die Lösung der socialen Fragen betreibt, legt die Erwägung nahe, ob und wie die deutschen Frauen sich bei dieser Aufgabe betheiligen können. Ist es auch sicher nicht wünschenswert!), daß sich das weibliche Geschlecht in den wirthschaftlichen Streit mischt, so scheint doch die Ansicht unberechtigt, daß derselbe für die Frauen kein Interesse habe und daß die Socialreform fick ohne die weibliche Mitarbeiterschaft vollenden könne. An der Verbesserung der Lage aller Menschen hat folgerichtig Jeder mitzuwirken, und gerade die deutschen Frauen mit ihrer hohen Bil dungsfähigkeit und ihrem weichen, empfindsamen Gemüthe können nicht zurückstehen, wenn es die wirksamste Hebung der Cultur und die möglichste Vollendung der HumanitätS- aufgaben gilt. Käme es bei der Socialreform nur darauf an, die materielle Lage der arbeitenden Bevölkerung zu verbessern, so könnten dies die Männer allein bewerk stelligen; aber damit ist nur die kleinere Hälfte der Arbeit gethan. Mit der materiellen Verbesserung muß die He bung der Sittlichkeit und die Mehrung der Selbsterkenntniß Hand in Hand gehen, wenn sich die Reformen nicht als Danaergeschenk erweisen sollen. Die Besitzenden unter schätzen meist die Thatsache, daß ihr Wandel den Besitz losen zum Vorbild dient, daß sie zunächst ernstlich an sich selbst arbeiten müssen, wenn unter den Aermeren der Neid und Haß gegen die Begüterten abnehmen und die Zahl der Verblendeten sich verringern soll, welche kein anderes Streben kennen, als fessellos und rücksichtslos zu genießen. Niemand wird bestreiten, daß hierbei die Frauen einen großen Einfluß zu übeu vermögen, so daß bei der Lösung der socialen Fragen eine der schönsten Aufgaben gerade den Frauen zufällt. Dieselben sollen nicht etwa die Gren zen ihres Hauswesens überschreiten, um in die Arena des wirthschaftlichen Streites hinabzusteigen; aber ihr Streben kann und muß dahin gehen, in die Pforten diese« Haus wesens jene bürgerlichen Tugenden einziehen zu lassen, durch welche das ganze Staatswesen gefestigt wird. Das letztere ist bei der Erziehung der Kinder lebhaft interessirt, uno diese zunächst den Frauen obliegende Pflicht ist durch aus keine Familiensache. Es sind die künftigen Bürger des Staates, welche die Mütter erziehen, und diese ver letzen nicht nur eine rein menschliche, sondern auch eiue socialpolitische Pflicht, wenn sie der ihnen gestellten Auf- i gäbe nicht voll gerecht werden; die Schule findet einen großen Theil der Erziehung bereits gethan, denn die letztere beginnt mit den ersten Eindrücken der Kinvheit. Das Elternpaar, besonders aber die Mutter, pflanzt das Samen korn edler Grundsätze in das Kinderherz und das elterliche Beispiel prägt dem Charakter den fast unverwischbaren Stempel auf. Nur aus der sittlichen Güte der Einzelnen kann die des ganzen Volkes hervorgehen; deshalb gilt es, ' im Hause die Entsagung, die Religiosität, Sittenreinheit und ^Tugend zu lehren und zu üben, auf denen sich die Stärke und Wohlfahrt der ganzen Nation aufbaut. Wie gut wirkt es, wenn eine liebevolle Mutter dem Sohne einschärft, wie die sinnlose Genußsucht für Seele und Körper verderblich wird, daß aber Tugend und Sitte den Einzelnen befähigen, zur nationalen Größe das Seine beizutragen. Stets waren es die Frauen, denen die edel sten Männer ihre Gemüthsbildung dankten, und gerade jetzt, wo sich in allen Votköschichten ein fast ungestümes Streben nach wissenschaftlicher Bildung geltend macht, wäre es so wünschenSwerth, daß mit der Entwickelung der Verstandesbildung diejenige des Herzens gleichen Schritt hielte. Leider sind viele Eltern nur stolz auf das, was die Kinder wissen, nicht aber auf das, was dieselben sind und empfinden. Unter dem fortwährenden Eindruck dessen, was die Nachbarn thun und sagen, vernachlässigen gar viele Mütter bei der Kindererziehung gerade daö Wesent lichste, das liebevolle Eingehen auf die Individualität und das Gemüthsleben des Kindes. Der mittelbare weibliche Einfluß auf das StaatSleben geht noch Weiler. Wahrhaft edle Frauen können da, wo unseren öffentlichen Einrichtungen noch sociale Mängel anhaften, wo schon in der Schulzeit die Trennung der Stände auf das Empfinden der Kinder einen unharmonischen Eindruck macht, durch Wort und Beispiel versöhnend und ausgleichend wirken und so die sociale Verbitterung in ihrem frühesten Keime ersticken. Man wird nicht fehlgehen, wenn man die Dienstboten frage als eiue jener socialen Fragen ansieht, zu deren Lösung die Mitarbeit der Frauen unentbehrlich ist. Für die letzteren ist die richtige Behandlung der Dienstboten keine der leichtesten Aufgaben, zumal diese Angelegenheit mit der Erziehungefrage sehr innig zusammenhängt. Läge die Kindererziehuug nicht so häufig im Argen, dann wür den nicht so viele Dienstboten auf die Frage, warum fie ihre Stelle verlassen, die Antwort geben: „Es ist nicht möglich zu bleiben, wo die Kinder sich gegen uns jede Unart erlauben dürfen." Aber auch in solchen Familien, wo keine Kinder vorhanden sind, verkennt man häufig die Pflicht der Gebildeten, durch Lehre und Beispiel auf die Ungebildeten erziehlich zu wirken. Von den zwei Millionen Mädchen, die in Deutschland bei den Wohlhabenden dienen, heirathen jährlich viele Tausende und tragen das, was sie bei den letzteren gelernt haben, in die künftige eigene Familie hinein. Wie diese Arbeiterfrauen dann ihren Hausstand führen und ihre Kinder erziehen, das giebt Zeug- niß von dem Wesen und den Grundsätzen der Gebildeten und Wohlhabenden, mit denen sie vor ihrer Verheirathung in der häuslichen Gemeinschaft gelebt haben. Thatsächlich verringert sich die Zahl der Dienstboten und dafür wächst die Zahl der Mädchen, die oft für einen wahren Hungerlohn in den Fabriken arbeiten. Es wäre ein schweres Unrecht, diesen bedauerlichen Umstand den übermäßigen Anforderungen oder der Härte der Herrschaften zur Last zu legen. Die Frauen der wohlhabenden Stände tragen die geringste Schuld daran, daß sich die Zahl der Fabrikmädchen täglich mehrt und dadurch die Arbeitslöhne im Allgemeinen herabgedrückt werden. Die Sucht nach ungehindertem Lebensgenuß und der Drang nach unbe schränkter persönlicher Freiheit gehören leider mit zum Zuge der Zeit; dieser Zeitgeist wird aber schon in der Kinderstube herangezogcn, weil auch schou die Frauen der Besitzlosen ihren Kindern mehr von ihren Ansprüchen und Rechten auf Lebensgenüsse Vorreden, als von Zucht und Pflichten. Das Bewußtsein dieser Pflichten und die Er- kenntniß der Werthlosigkeit vieler Genüsse kann aber in den weitesten Kreisen der Bevölkerung nur wachgerufen werden durch ein edles, streng sittliches Beispiel der Ge bildeten. Auch hierbei kommt der Segen von oben. Aus dem Gesagten geht wohl zur Genüge hervor, wie die deutschen Frauen in und außer dem Hause mitarbeiten können an den jetzt das öffentliche Leben beherrschenden socialen Aufgaben. Zu dieser segensreichen Mitwirkung bedarf es nur deö festen Entschlusses, denn wo der Wille ist, da findet sich auch der Weg! TlMSliachrichtm. Sachsen. Se. köuigl. Hoheit der commandireude Ge neral, Prinz Georg, begab sich am 25. Juni früh in Begleitung der Majore Frhr. v. Hausen und Schmalz nach Zeithain, um den Besichtigungen des 2. Feldartillerie- Regiments im Excrciren und Schießen beizuwohnen. Das Sonntag den 29. Juni in Oschatz stattfindende X. Gesaugsfest des „Meißner Bundes", zu welchem aus den acht Städten Meißen, Oschatz, Großenhain, Wilsdruff, Riesa, Strehla, Elsterwerda und Rebenwerda 19 Vereine mit circa 500 Sängern gehören, verspricht Musikfreunden und Musikverständigen sehr genußreiche Stunden. In dem zur Feslhalle umgewandelteu großen Reithause beginnt Nach mittags 4 Uhr das Festconcert, dessen Programm in drei Theilen 15 Nummern aufweist. Wie kürzlich in Meißen der Factor Lenz in der Buch druckerei von C. E. Klinkicht x Sohn, beging am Dienstag in Leipzig der Schriftsetzer Robert Trettin sein goldenes Arbeiterjubiläum. Eine am 25. Juni stattgehabte Versammlung der noch bis zuletzt sinkenden leipziger Maurer und Zimmerer hat beschlossen, den Strike auf eiue günstigere Zeit zu vertagen, an ihren Forderungen, mit denen sie diesmal vollständig unterlegen sind, aber festzuhalten. Daß man auch beim Genüsse von Landschinken, welche in dn- Regel nicht auf Trichinen untersucht sind, vorsichtig sein muß, ergiebt ein in Wurzen vorgekommeuer Fall; der dortige Fleischbeschauer Grömer fand nämlich in einem ihm zur Untersuchung übergebenen Schinken, den man von einer