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27S0 Nichtamtlicher Theil. IK2, 1«. Juli. mancherlei, zum Theil Brauchbares, sehr oft jedoch Ueberflüssiges veranlaßt, was zur Auszeichnung und zu den Überschriften benutzt wird." Weiter unten: „Deutschland blieb es Vorbehalten, hinsichtlich der Magerkeit und Stärke (der Schriften) die meisten Ausgeburten der Phantasie hervorzubringen und die Eleganz in der Anwendung der verschiedensten Schriften zu suchen, während die Engländer in dieser Richtung vielleicht zu wenig thun." S. 98 wird gesagt, daß die meisten Bücher jetzt broschirt in den Handel kommen. Dann heißt es: „Dabei hat leider eine schlimme Unsitte mehr und mehr überhand genommen, nämlich das Ausgeben der Bücher zwar in Umschlag broschirt aber ohne daß die Bogen geheftet sind, sondern nur zusammengesalzt und am Rücken mit Leim bestrichen", was dann in seinen Folgen erörtert wird. — Man könnte denken, der Verleger rechnete daraus, daß so ein Buch oder Heft höchstens einmal gelesen oder zum größten Theil zu Maculatur würde, wobei die Mühe des Heftens und die des Durchschneidens des Fadens erspart wäre. Auf S. 55 ist der Streit über Fractur oder Antiqua zwar nur kurz aber auch nur vom einseitigen Standpunkte erwähnt. Ich lasse mich hier nicht daraus ein, in der Zuversicht, daß meine deutschen Landsleute, trotz ihrer üblen Neigung fremde Sitten und Unsitten anzunehmen, im Punkte der Sprache fcstbleiben und sich nicht über reden lassen werden, die unseren Sprach lauten entsprechenden Schriftzei chcn mit solchen zu vertauschen, die für die romanischen Sprachen passen, nicht aber für die deutsche. Daß das Buch selbst aus Fractur und nicht aus Antiqua gesetzt ist, verdankt man meinem alten Freunde I. I. Weber, wie aus der Vorrede des Vers, hervorgeht, worin er sagt, daß jener sich die Art der Herstellung Vorbehalten habe. Jena, 8. Juli 1879. Fr. I. Frommann. Replik aus die Erwiderung der Firma Siegismund LVolkcning in Nr. 14« d. Bl. sub Nr. 26457. „Das Groß - Sortiment verkehrt durchaus nicht mit dem Publicum" (Siegismund L V. in Schulz' Adreßbuch), wird aber von demselben mit Verlag Klein-Sortiments-Geschäft gemacht, so soll dies etwas ganz anderes sein!? Ja noch mehr: durch derartigen directen Verkehr soll sogar der Absatz der Sortimenter gehoben werden, während ihm doch der Absatz gerade entzogen und dadurch eine Renitenz gegen den Verleger sowohl als gegen dessen Verlag erzeugt wird. Einführung erzielen durch directe Verbindung mit Lehrern ist doch etwas ganz anderes, als das von S. L V. auf gestellte Prinzip der wirklichen directen Lieferung, welches im Buchhandel stets und allseitig perhorrescirt wurde. Die Offerten und Geschäfte benachbarter Sortimenter an, bezw. mit Kunden unseres Wirkungskreises — welche oft Vorkommen — muß und kann man schon paralhsiren durch denselben Rabatt (wenn da mit überhaupt Concurrenz versucht wird) oder auch durch gleiche Manipulationen im gegnerischen Wirkungskreise; was soll man jedoch solcher Verleger-Concurrenz gegenüber thun? Genügt etwa 1 Freiexpl. an den Lehrer nicht zur Erzielung der Einführung, muß absolut Rabatt dazukommen, dann ist das normale Prinzip: die Buchhandlungen zu veranlassen, dem Lehrer jenen Rabatt von IK^/z (oder auch nur 109b) ausnahms weise zu bewilligen. Die Sortimenter geben übrigens von sh Rabatt - Musi- kalien (selbst wenn sie wie Urbach's Clav.-Schule bei Baarbezug mit 409b zu haben sind) im Allgemeinen keinen Rabatt (außer bei Partie-Bezug an Wiederverkäufer und Lehrer ca. 109b), nicht aber — wie S. L V. meint — (h bis 509b! Denn das wäre ja selbstvernichtende Schleuderei, da doch wohl Niemand ebensoviel oder gar mehr Rabatt abgebeu kann, als er selbst empfängt. So aber behielt Herr S. L V. die Differenz von 16^ auf 40 tzb, und Seminarlehrer W. seinen Nutzen vermuthlich ebenfalls, für sich, die Sortimentsbuchhandlungcn haben das Nachsehen, Verleger und Lehrer sind erkannt, und die Käufer haben auch einen gewissen Nachtheil — das ist die Folge. Damit aber jedem Betheiligten sein Standpunkt klar werde, ist es mir — nach verweigerter Aufnahme meines Artikels im nichtamtlichen Theile d. Bl. — auch nicht „Schade um die Jnsertionskosten". Fulda, 24. Juni 1879. A. Maier. Entgegnung. — Schade trotzdem um die Jnsertionskosten, die sich künftig Herr Maier und Genossen ruhig ersparen dürfen. Wir haben im letzten Jahre genügend empfunden, daß die Sorti- mentervereinler uns nichts nützen ; wir werden uns daher nicht be irren lassen, den Verlag und das Sortiment zu betreiben, wie wir es am vortheilhaftesten für uns halten. Hohe Rabattangebote jans Publicum lieben wir nicht, es kann aber trotzdem der Fall eintreten, daß wir durch die Concurrenz gezwungen werden, Andern im Rabatt geben zu folgen, weil wir nicht Willens sind, unser» Verlag leichtfertig bei Seite schieben zu lassen. Siegismund L Volkening. Miscellen. Noch eine Antwort auf die Frage in Nr. 130 d. Bl. — Die in Nr. 130 d. Bl. ausgeworfene Frage: „Ist der Sorti menter berechtigt, im Laufe eines Rechnungsjahres ä cond. Be zogenes, resp. Abgesetztes vor der Ostermesse baar nachzuverlangen, um cs alsdann wieder zur Ostermesse zu remittiren?", hat in Nr. 154 eine so einseitig vom Standpunkte des Sortimenters aus geschriebene Beantwortung gesunden, daß sie allgemeiner Zu stimmung, insbesondere in Verlegerkreisen, schwerlich begegnet sein dürste; und in der That erweisen sich die hier vorgebrachten Gründe zur Vertheidigung einer Maßregel, die der Einsender jener Frage als einen Uebelstand bezeichnet, nicht ganz stichhaltig. Daß ein gutes Bücherlager nur dann bei einer Sortimentshandlung gefunden werden könne, wenn es gestattet, Verkauftes — vor der Ostcrmesse, dies doch Wohl die stillschweigende Voraussetzung — zum Zweck der Remission fest oder baar nachzubeziehen, will uns um so weniger jenes Verfahren ausreichend begründend erscheinen, als der Ver leger, falls seine Borräthe ihm dies gestatten, gewiß gern auch in neue Rechnung L cond. liefern wird, sicherlich aber die Möglichkeit klarer Beurtheilung des Absatzes in dem betreffenden Rechnungsjahre beanspruchen darf. Ueberdies halten wir ihn nicht für verpflichtet, den Nutzen des höheren Rabattes da zu be willigen, wo der Sortimenter die Uebernahme jeden Risicos ablehnt. Denn darin liegt unseres Erachtens der Grundirrthum des Herrn U. II., daß er den Mehrrabatt bei Baarbezug lediglich für einen Baardiscont, für die thätige Verwendung als solche bewilligt hält. Für den Berlagshandel, glauben wir, wäre allgemeine An nahme dieser Anschauung sehr nachtheilig, und er wird streng daran sesthalten müssen, daß man nicht aufhöre, die erhöhten Vortheile des BaarbezugeS, die den im übrigen kaufmännischen Verkehr ge währten Sconto auch an Höhe übertreffen, als Entschädigung für das Risico zu betrachten, das bei dem von keinen festen Kundenbestellungen veranlaßten Baarbezuge der Sortimenter über nimmt. Um nur das Geld für augenblickliche Auslagen sogleich zurückzuerhalten, braucht der Verleger nicht 8H, oft auch 159b höheren Rabatt zuzugestehen, das könnte er in den meisten Fällen, falls er nur einigen Credit genießt, billiger beschaffen; und darum muß er es für eine Schädigung seiner Interessen betrachten, wenn