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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). ÄbonnementSpreiS beträgt vierteljährlich 1 Mark SO Ps. pr»iium«r»i><tv. ÄMigtr für Inserate werden di» spätesten» Mittags des vorhergehenden TageS des Erscheinens erbeten und die CorpuSspaltenzeile mit lv Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Amtsblatt für den Stadtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Nedactcur: Bernhard Ott in Zwönitz. Dienstag, den 4. Februar I87S. 4. Jahrg. Bekanntmachung. Negnlativgemäß wird andurch bekannt gemacht, daß das eommmrliche Abschätzungseataster auf das Jahr 1870 in hiesiger Nathserpedition zur Einsicht für die Contribnenten, soweit es einen Jeden betrifft, nach 8 26 des Regulativs bereit liegt. Etwaige Neclamationen gegen die Abschätzung sind bis znm SV. Februar 1870 schriftlich hier anzubringen, widrigenfalls dieselben einen Anspruch auf Berücksichtigung nicht finden können. Zwönitz, am 3. Februar 1879. Der Stadtgemeinderath. In Vertretung: David Schüller. Bekanntmachung. Die am 1. Februar o. fällige Grundsteuer auf I. Termin ist mit 2 Pf. pro Einheit längstens bis zum 10. Februar e. an die Stadtstener-Einnahme zur Abführung zu bringen. Zwönitz, am 31. Januar 1879. Der B ü r g e r m e i st e r. Schönherr. LchuSgel-veste find ungesäumt zu entrichten. Tagesgeschichte. Deutschland. Berlin, I. Febr. Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt: Heute Mittag kurz nach 12 Uhr schlossen die Kriegsgerichts- Verhandlungen in Sachen des „Großen Kurfürst". Am Schluß der Sitzung ermahnte der Vorsitzende, den Bestimmungen gemäß, die Richter, die Entscheidung geheim zu halten, bis die kaiserliche Be stätigung des Urtheils erfolgt sei. Oesterreich. Wien, 31. Jan. Im Herrenhause wird dem nächst die Berathung des Berliner Vertrages beginnen. Die Negier ung hält auch hier den Standpunkt der Keuutnißnahme aufrecht. Doch ist nicht zu befürchten, daß das Herrenhaus durch Annahme des Negierungsstandpunktes einen Konflikt mit dem Abgeordneten hause herbeiführen werde, vielmehr wird das Herrenhaus den Berliner Vertrag gleichförmig mit dein Abgeordnetenhause genehmigen. Ruhlaud. Petersburg, 1. Febr. Der Kaiser genehmigte folgende, von dem Ministerconnts beschlossene Maßregeln: Nieder brennen von Wetljanka, sowie nöthigenfalls anderer Dörfer und einzelner Gebäude. Die Einwohner werden in anderen Ortschaften des Quarantänebereichs untergebracht und erhalten Entschädigung. Der Civiladministration wird zum Behüte des Quarantünedieustes die erforderliche Truppenzahl sofort zur Verfügung gestellt. Ein be sonderer Bevollmächtigter wird in das Gouvernement Astrachan und in die angrenzenden Gouvernements entsendet und demselben eine ärztliche Kommission behufs Untersuchung der Epidemie und behufs Desinfektion der angesteckten Lokalitäten beigegeben. Brasilien. Rio Janeiro, 7. Jan. In den nordöstlichen Provinzen nehmen die Blattern stark zu. In der Stadt Ceara sind in der Zeit vom 1. bis 20. Dez. 473 Todesfälle durch diese Krank heit vorgekommen. Uokales und Sächsisches. — Laut der vom „Sächsischen Wochenblatt" geführten Liste der auf Grund des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie erlassenen Verbote sind bis zum Schluß des Jahres 1878 in ganz Deutschland 189 Vereine und Verbindungen, 58 periodische Zeitschriften und 210 nichtperiodische Zeitschriften unterdrückt worden. — Die königliche Kreispauptmannschaft in Zwickau hat auf Grund ß 1, Abs. 2 und 8 6 des Gesetzes gegen die gemeingefähr lichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oct. 1878 den früher unter dein Namen „Leseverein" gegenwärtig unter dem Namen „Pfeifenclub" in Dittersdorf bestehenden Verein verboten. Gestern Nachmittag wurde in Dresden von einem Gendarm ein auf zwei Krücken sich stützender Mann in den Häusern der Galleriestraße beim Betteln betroffen. Als derselbe hierauf arretirt werden sollte, stemmte er sich mit seinen Füßen und den Krücken derart ein, daß er nicht von der Stelle zu bringen war. Leider nahm nun das Publikum für den Bettler Partei und erschwerte so dessen Arretnr. Nach der hierauferfolgteu Verständigung des Publikums, daß der Bettler eiu bekannter Simulant sei, nahm derselbe seine Krücken unter die Arme und ergriff die Flucht. Er wurde jedoch wieder ergriffen und mit Hilfe eines herbeigekommenen Dienstmanns hinter die Frauenkirche gebracht. — Ein zweiter Bettler wurde in Friedrichstadt von zwei in Zivilkleidnng gehenden Gendarmen ange halten. Der Bettler, ein Fleischer, erfaßte sofort einen der Gendarmen um Halse, warf ihn zu Boden und wehrte sich mit dem Stocke gegen den Andern. Nur mit der größten Blühe und mit Hilfe einiger Leute aus dem Publikum gelang es, den rohen Burschen, welcher schon Tags zuvor die Friedrichstadt in der frechsten Weise gebrandschatzt hatte, zur Haft zu bringen. Chemnitz, 1. Februar. Nachdem die Hauptverhandlung in dem Falschmünzerprozeffe 9 volle Tage in Anspruch genommen, wurde heute Morgen 1 Uhr das dem abgegebenen Wahrsprnche der Ge schworenen gemäß abgesaßte Erkenntnis; des Schwurgerichtshofes in öffentlicher Sitzung, wozu sich eine ungeheure Menschenmasse einge funden, verkündet und entnehmen wir demselben Folgendes: I. Wegen Mitthüterschaft am Verbrechen des Falschmünzens'(8 146, 47 des N.-Str.-G.-B.) und zwar 1. unter Ausschluß mildernder Umstände wurden bestraft: a. der Schlosser Anton Wilhelm Gabler hier mit 6 Jahren Zuchthaus; d. der Weber Friedrich Wilhelm Zander von hier mit 10 Jahren Zuchthaus, unter Jnwegfallstellung der ihm bereits früher zuerkannten 5jährigen Znchthansstrafe; o. der Müller Carl Fürchtegott Schmiedel ans Einsiedel, dieser überdies auch wegen Bei hülfe zu dein gleichen Verbrechen mit 5 Jahren 6 Monaten Zucht haus; ck. der Müller Friedrich Wilhelm Finger aus Dittersdorf mit 4 Jahren Zuchthaus, dahingegen 2. unter Annahme mildernder Um stände: o. Carl Julins Uhlmann von hier mit 3 Jahren Gefängnis;; k. der Schlosser Carl Moritz Göthel von hier mit 4 Jahren Gesäng- niß. II. Wegen Münzverbrechens nach 8 147 des N.-Str.-G.-B. wurden bestraft: a. Christiane Wilhelmine vcrehel. Fochtmann geb. Schwalbe von hier unter Annahme mildernder Umstände mit 9 Monaten Gefängnis;; d. der Fleischer Christian Gotthelf Martert aus Auerbach, dieser überdies wegen Unterlassens der Anzeigepflicht (8 139 des R.-Str.-G.-B.) unter Annahme mildernder Umstände mit 2 Jahren Gefüngniß. III. Wegen wissentlicher Beihülfe zum Münz verbrechen nach 8 146, I. unter Ausschluß mildernder Umstände: a. der Graveur- Traugott Alfred Oswald aus Leipzig mit 3 Jahren Zuchthaus; d. der Nestauratenr Carl Gotthelf Fochtmann von hier mit 1 Jahr 6 Monaten Zuchthaus; o. Ernst Wilhelm Neumann mit