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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. Abonnementspreis beträgt vierteljährlich I Mark 20 Pf. prssnawerando. Alyeigtr Inserate werden bis spätestens Mittags des vorhergehenden Tages des Erscheinens erbeten und die Corpusspaltcnzeile mit 10 Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. für Zwönitz und^mgegend. Nedacteur und Verleger: C. Bernhard Ott in Zwönitz. Donnerkeil, Len S. November I87K. 64. 1. Jahrg. Bekanntmachung. Der zweite diesjährige Jahrmarkt wird Freitag, den I. Deeember a. o. abgehalten. Zwönitz, am 7. November 1876. Der Stadtgemeinderat Schönherr, Bürgermeister. Tagesgeschichte. Berlin, 3. November. In der heutigen Sitzung des Reichs tags ist die Constituirung desselben erfolgt. Nach Eröffnung der Sitzung, welcher der Präsident des ReichSkanzleramlS, Staalsminister Hofmann, sowie die BundeSbevollmächtigten Justizminister Or. Leon hardt und StaatSminister v. Bülow mit mehreren Commissaren bei- wohnten, theilte der Präsident ein Schreiben des Abg. Frhrn. v. Könneritz mit, wonach derselbe infolge seiner Ernennung zum königlich sächsischen Finanzminister sei» Mandat für erloschen erachtet. Das Schreiben wurde dem Reichskanzler überwiesen. Dann schritt das HanS zur Wahl eines zweiten Vicepräsidenten. Es wurden abge geben: 227 Stimmen, davon fielen 156 auf den Abg. v. Benda, 2 auf deu Abg. Or. Hänel, eine auf den Abg. Berger und 68 Stimmzettel waren unbeschrieben. Der Abg. v. Benda nahm die Wahl an. Der Abg. Frhr. Nordeck zu Rabenau beantragte: die Schriftführer der vorigen Session Or. Weigel, Herz, Bernards, Frhr. v. Soden, Graf Kleist, v. Vahl, Thilo und Wölfel durch Acclamation wiederzuwählen. Das Haus trat dem Anträge bei. Zu Quästoren des Hauses ernannte der Präsident die Abgg. v. Putt kammer (Fraustadt) und v. Forcade de Biaix. Das HauS ist somit constituirt und der Präsident wird von der erfolgten Constituirung Sr. Majestät dem Kaiser Miltheilung machen. Stuttgart, 5. Nov. Der Afrikareisende Theodor v. Heuglin ist in Folge einer Lungenentzündung heute hierselbst gestorben. Wien, 6. November. Nachrichten aus Belgrad melden im Widerspruche zu den Berichten aus Semlin vom 4. o. gerüchtweise, daß General Tschernajeff seines CommandoS enthoben worden sei. Moskau, 6. Nov. Die Geschworenen erklärten Slroußberg, Landau und Poljansky für schuldig. Poljansky erhielt MilverungS- gründe, die VerwaltungSralhsmitglieber der Bank wurden freigesprochen, ausgenommen Staatsrath Schumacher. Die Festsetzung des Straf- maaßes wird morgen stattfindeu. London. Bis zum Sonnabend halten 22 von den 38 Spinnereien in Preston Bekanntmachungen erlassen, daß sie am 23. November ihre Fabriken schließe» würden. Diese 22 Firmen stellen 2,185,622 Spindeln dar und 15,296 Webstühle. Wenn die Arbeiter bei ihrer jetzigen Haltung verbleiben, so wird sicherlich am 23. Nvbr. in Nord- und Nordost Lancashire eine allgemeine Kündigung erfolgt sein. — Der Streike der Bergleute in Leicestershire hat dreizehn Wochen gedauert. In jener Gegend war er seit 30 Jahre» der längste. Die Leute wollen nun die Arbeit unter den allen Bedingungen wie der aufnehmen. London, 6. November. Gutem Vernehmen nach bestätigt eS sich, daß die englische Regierung den Zusammentritt einer Conferenz vorbereitet. — Der englische Botschafter am russischen Hofe, Lord LofluS, bat aus Livadia die Meldung hierher gelangen lassen, daß sich dort eine vorwaltend friedliche Strömung gellend mache. Rom, 6. November. Cardinal Antonelli ist gestorben. Ragusa, 5. Noveniber. Vorgestern eröffneten die Türken von Spuz aus, trotz des Waffenstillstandes, eine Kanonade. Der Fürst von Montenegro beauftragte die montenegrinischen Commandanten sich sofort mittelst Parlamentäre mit den betreffenden türkischen Befehls habern in Verkehr zuFsetzen und sie einzuladen, bis auf Weiteres den militärischen statu8 ^uo zu wahren. Die von den Mächten behufs der Demarcation zu entsendenden Delegirten werden sich hier ver sammeln, um sich über ihr Vorgehen zu einigen. Ihre Aufgabe dürfte keine Schwierigkeiten bieten, da die Situation, bis auf die Cernirung von Niksic, ziemlich einfach und der Fürst von Montenegro sehr ent gegenkommend ist. Türkei. Einer dem W. „Fremdenblatt" zugekommenen Lon doner Correspondenz entnehmen wir Folgendes: „Herr Baring ist aus Bulgarien nach Constantinopel zurückgekehrt, nachdem er die Ueber- zeugung gewonnen, daß er absolut nicht im Stande sei, etwas aus- zurichten. Selbst Schefket Pascha, der Hauptschuldige, ist noch auf freiem Fuße, die Meldung von seiner Einkerkerung ist falsch. Er er klärt ausdrücklich, daß er alle die Masacres in Bulgarien auf Befehl der Regierung auSgeführt habe und somit jede Verantwortung ablehne. Bis jetzt ist auch in der That noch kein einziges Urtheil gegen die BaschibozukS gefällt worden; Schefket Pascha hat erklärt, daß er die Zerstörung von Tatar-Bazardschik und sieben anderen Dörfern auf schriftlichen Befehl Abdul Kerim's, deS SeraSkierS, anbefahl, welchen Befehl er erklärt hat, vorzuzeigcn, wenn man ihm den Proceß mache. Der Großvezier hat Haidar Effendi in den ersten Tagen des Monats nach Constantinopel berufen und ihn persönlich aufgefordert, zu Gunsten Schefket Paschas auszusagen. Haidar, füge ich hinzu, ist Mutescharif von Sliwuo und hat seinen Bezirk vor den Verwüstungen der Baschi- bozuk zu bewahren und die Ordnung dortselbst aufrecht zu erhalten gewußt. Er verweigerte das an ihn gestellte Ansinnen entschieden und erklärte, der Wahrheit die Ehre geben zu wollen; darauf wurde er abgesetzt, an seine Stelle ist Takzi Beh, der Mutescharif von Toultscha, gekommen. Angesichts dieser Umstände hat Herr Baring seine An sicht dahin formulirt, daß es ganz vergeblich sei, irgend etwas von Gerechtigkeit für die Christen bei der jetzigen Art der gerichtlichen Untersuchungen zu erwarten. Sein Schlußbericht an Sir Henry Elliot giebt dieser Anschauung Ausdruck. Karates und Sächsisches. Zwönitz. Wie in vielen anderen Städten, hat der hiesige Stadlgemeinderath, bezüglich der Herstellung und des Verkaufs von Bäckerwaaren, ein Regulativ aufgestellt, welches mit dem 1. Januar 1877 in Kraft treten wird. Die Veröffentlichung ist dem nächst zu erwarten. An demselben Tage tritt ferner die Ministerial- Verordnung, die Bezeichnung der Fuhrwerke betreffend, vom 7. Splbr. 1876, in Kraft. Wir halten es für nothwendig, nochmals auf diese Bestimmung,aufmerksam zu machen, welche lautet: Vom 1. Januar 1877 au, muß jedes nicht ausschließlich zur Personenbeförderung bestimmte Fuhrwerk, einschließlich der Hunde fuhrwerke, mit dem Namen und Wohnorte oder der Firma (Fabrik, Mühle, Rittergut u. s. w.) des EigenthümerS und falls derselbe mehrere derartige Fuhrwerke hält, überdingS mit einer besonderen Nummer bezeichnet sein. Die Bezeichnung ist auf der linken Seitej an dem Fuhrwerke selbst, qper auf einer an demselben fest aufgehef teten Tafel in deutlicher, unveGvisch^arer Schrift von mindestens 5 Centimeter Höhe dergestalt anzubringen, daß sie beständig sichtbar bleibt.