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Voigtländischer Anzeiger. 29. Stück. Freitags den 20. July 1804. Pvlizeysachen. ^Musterhafter und mehr lieberal läßt sich wohl keine Art als diejenige denken, womit un längst die kurfürstl. Polizeydirection in Bam- herg mehrere Ihrer Verfügungen rechtfertigte und die Grundsätze ihres Verfahrens aussprach. Wörtlich geschah es also. „Offenheit, bie dres Benehmen, Empfänglichkeit für alles, was gut, nützlich und edel ist, waren von jeher und sind noch jetzt die hervorleuchtenden Charak terzüge der Bewohner Bambergs. Täglich hat unterzeichnete Behörde, seit ihrer Errichtung, Gelegenheit, desfalls noch stärkere Ueberzeu- gung zu gewinnen. Mit Vergnügen ninunt sie wahr, wie bei dem von Zeit zu Zeit in Anse hung verschiedener Gegenstände getroffen wer denden Verfügungen und Einrichtungen mit Be reitwilligkeit entgegen gegangen und wie hier durch die Ausführung und Vollziehung erleich tert werde. Nur hier und da wird bald ein lei ses Murren, bald ein etwas lautes Klagen über Strenge in der neuen Polizeyeinrichtung gehört. Da ist einer, dem es Zwang scheint, man che seiner Handlungen einer gewissen Regel un tergeordnet zu sehen; es dünkt ihm besser, wenn jeder im Staat nach Laune handeln, in allen Vorkommenheiten ganz ungebunden seyn kann. Dort beseufzet ein anderer den Geist jetziger Zeit, der, vorzüglich bei Polijeygegenständen, Ausnahmen, Rücksichten auf Person, Rang, Stelle, Ansehen, Verhältnisse nicht dulden, alle gleichgehalteu, alle im Staate nach dem nämliche» Maßstabe beurcheilt und behandelt wissen will. Mancher findet bald diese, bald jene Versügung zwar zweckmäßig, er fühlet vielleicht selbst den daraus entspringenden Nutzen so lange er.kein Opfer zu bringen hat, so lange er nicht eingeschränkt wird; aber er klagt über die Strenge der Ausführung, so bald sie gegen seine Person Statt findet. Diesen giebt man zu erwägen: die angeordnete Polizeibehörde hat alles Streben dahin zu richten, um gemein schädlichen Uebeln vvrzubeugen und den schon vorhandenen möglichst abzuhelfen. Wenn kleinen Uebeln zur gehörigen Zeit vorgebeugt wird, dann entstehen keine großen. Bürgerruhe, Bürgerglück ist der vorzüglichste Staatsjweck. Die Gesetzgebung und die Poli zei) hat alles zur Hand zu nehmen, was dieses Glück aller Staatsbürger befördert, alles zu beseitigen, was es stört. Das Glück des Gan zen wird durch das Glück der Einzelnen hervor gebracht, befestigt; der Einzelne im Staate ist stets verbunden, dem Ganzen sich unterzuord nen. Nur dadurch kann die Sicherheit und die Wohlfarth aller gedeihen. Es ist unmöglich, im Staate Anordnungen zu treffen, welche die Wünsche aller Glieder befriedigen. Wie soll dieß möglich sepn, da das Interesse, daher auch die Wünsche dersel ben