Die Siegener Hauberge werden fast allgemein stark mit Schafen und Rindvieh behütet und die schlimmen Folgen treten dort nur zu sehr hervor. Die Loden werden verbissen, der Wuchs sperrig und krumm; die Wurzeln werden an steilen Berghängen vielfach blosgetreten, eingepflanzte Kernpflanzen zer treten, abgefressen, verstümmelt. Man kann annehmen, daß der Rindcnertrag der 34,300 Hektaren Hauberge im Kreise Siegen, (jährliche Abtriebsfläche etwa 1900 Hekt.) welcher gegenwärtig nicht 100,000 Ctr. beträgt, leicht auf 200,000 Ctr. gebracht werden könnte, wenn die Schaf- und Rindvieh-Weide aufhörte. Dazu kommt, daß die Eichenschälwaldungen nicht einmal reichliche Weide gewähren. Sind sie einigermaßen dicht bestockt, so verschwindet die Bodenbegrasung schon im 6. oder 7. Jahre nach dem Abtriebe, also in der Zeit, wo die Loden dem Maule des Viehes zu entwachsen anfangen. Die ältesten Schläge, welche ohne erheblichen Schaden für den Zuwachs an Holz und Rinde dem Vieh geöffnet werden könnten, gewähren so gut wie gar keine Nahrung für dasselbe. Man möge sich deshalb hüten, durch Viehweide in den Schälwäldern den Ertrag derselben herabzudrücken, ohne in einer wirklich nahrhaften Weide Ersatz zu finden. Wo aber Schälwaldungen laut rechtlicher Verpflichtung oder auf Grund sonstiger zwingender Umstände der Viehweide geöffnet werden müssen, da ist das Folgende streng zu beachten: In Bezug auf die Schafweide. 1. Die Schläge sind erst mit abgclaufenem 5. Jahre den Schafen aufzugeben. 2. Es müssen so große Flächen aufgegeben werden, bezw. der Weidezug muß so eingerichtet werden, daß die Schafe nirgendwo lange sich aufhalten, sondern in steter Bewe gung langsam durch die Schläge durchgetrieben werden. So wie sie längere Zeit in einem Schlage umherstehen, fressen sie aus Hunger und Spielerei die Baumblätter ab. 3. Schaf- und Rindviehweide darf nicht zusammen ausge übt werden. In Bezug auf die Weide mit Rindvieh. 4. Dieselbe darf nicht vor vollendetem 10. Jahre nach dem Abtrieb ausgeübt werden und immer nur in geschlossenen Heerden unter Aufsicht eines Hirten. 50. Was ist von den Durchforstungen im Eichenschälwalde zu halten? Sie gehören zu den wichtigsten Maßregeln der Schälwald pflege und sind sowohl bei der Neubegründung, als weiteren