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Nichtamtlicher Teil. 286, 9. Dezember 1907. 13412 Börsenblatt s. b, Dtschn. Buchhandel. dem Kassen-Konto gutzuschreiben Ein Unterschied ist freilich, ob wir bares Geld schicken oder Wertpapiere. Am häufigsten kommt in bezug auf letztere wohl vor, daß Wechsel auf die Bank gegeben werden, die wir in Zahlung haben nehmen müssen. Nehmen wir wieder ein Beispiel. Herr Ziegelei besitzer Lebrecht hat uns zur Begleichung seiner Halbjahrs rechnung einen Wechsel in Höhe von 116 50 geschickt. Da dieser Wechsel in Halle a. S. bezahlt wird, so würde es Unbequemlichkeiten machen, wenn wir ihn selbst ein ziehen wollten. Denn wir müßten ihn bis zum Verfalltage liegen lassen, wo der Betrag durch Postauftrag einzuziehen wäre. Viel einfacher ist es, wir geben das Akzept, sobald wir es erhalten, an unsre Bank weiter. Diese besorgt dann ihrerseits alles, was nötig ist. Belastet wird der Betrag für den Wechsel dem Bankier- Konto. Da ein Wechsel aber kein bares Geld ist, so kommt die Gegenbuchung nicht auf das Kassen-Konto, sondern auf das nur für den Wechselverkehr eingerichtete Wechsel-Konto, — denn das Wechsel-Konto gibt her und das Bankier-Konto erhält. Also z. B. 4. ckuli 1907. IVEzrseke Dank an IVeekrel-Kmto. ^Irrspt Usbroobt auk 18. VIII. 07. 116.50 Wenn aber ein Wechsel, den wir in Zahlung erhalten, auch kein bares Geld ist und infolgedessen nicht im Kassenbuch erscheint, so repräsentiert er doch einen Wert und ist bestimmt, die Schuld eines unsrer Kunden zu tilgen oder doch wenigstens zu verringern, d. h. also das Debitoren-Konto zu entlasten. Durch eine neue Journal-Buchung haben wir deshalb zu veranlassen, daß dieser Zweck auch erreicht wird. Ist das schwierig? — Ich denke nicht! Wir schreiben den Betrag dem Debitoren-Konto gut und belasten ihn dem Wechsel konto. 4. lluli 1907. sw Debrioren-Aonko. ^lrrspt ü/sbrseüt -ruck l 8. VIII. 07. 116. 50 Geben wir selbst einen Wechsel aus der Hand, z. B. an den Kommissionär, so entstehen dadurch zwei Journal-Posten, der eine sobald wir den Wechsel abschicken, der andre später, wenn er am Fälligkeitstage eingelöst worden ist. Bei der ersten Buchung wird das Kommissionär-Konto belastet und das Wechsel-Konto erkannt, bei der zweiten haben wir den Betrag dem Wechsel-Konto zu belasten, während er dem Kassen-Konto gutgebracht wird. 8. lluli 1907. LommisLionär-Lonko an lVeeksel-Lo-i/o. lllsin ^.ürspt auk 25. IX 684. 45 25. Ksptswber 1907. IVeeksel-Aonko an Nein vom 8. ckuli .... 684. 45 Das Wesen der Journal-Buchungen wird nach den vorstehenden Erörterungen auch allen denen klar geworden sein, die bisher noch nichts von doppelter Buchführung ge wußt haben. Beim Übertragen dieser Journal-Posten auf die einzelnen Konten, wird dem in der ersten Zeile stehenden Konto der Betrag belastet, dem in der zweiten Reihe stehenden gutgeschrieben — beidemal unter Angabe des Datums. Wenn wir den letzten der obigen Journal-Posten als Beispiel nehmen, so ist bei dem Wechsel-Konto auf der Soll-Seite zu belasten: 25. IX. Llsio ^.Irrept vom 8. ckuli . . 684. 45; dann wird das Kassen-Konto aufgeschlagen, und hier bringen wir wörtlich dasselbe auf der Haben-Seite gut: 25. IX. Nein ^lcrept vom 8. ckuli . . 684. 4ck. Erwähnen möchte ich noch, daß bei jeder Buchung das Gegenkonto und die Seite, wo der Posten dort zu finden ist, angeführt sein muß. Aber dies gehört zu den Einzel heiten, auf die ich mich an dieser Stelle nicht einlassen kann. Eigentlich ist hier mein Thema erschöpft. Damit nun aber das ganze System der doppelten Buchführung allen Lesern klar und übersichtlich vor Augen steht, ist es doch wohl nötig, über die hauptsächlichsten Konten noch einige Worte zu sagen. Zunächst das Kapital-Konto. Bei der Eröffnung des Geschäfts und später dann jedes Jahr bei Abschluß der Bücher ist eine Bilanz in das Journal einzutragen, die der Geschäftsinhaber unterzeichnen muß. Das Handelsgesetzbuch gestattet übrigens auch, sie in ein besondres Buch einzuschreiben. In dieser Bilanz sind sämtliche Aktiva des Geschäfts wahr heitsgemäß aufzuführen und ebenso alle Passiva. Derjenige Betrag nun, um den das Guthaben die Schulden übersteigt, ist das Geschäftsvermögen, über das auf dem Kapital-Konto Rechnung geführt wird. Ob der Inhaber des Geschäfts viel leicht noch anderes Kapital besitzt, bleibt gleichgültig; den Buchhalter interessiert nur derjenige Teil, der im Geschäft arbeitet. Auf diesem Kapital-Konto wird bei der Geschäfts eröffnung die Summe des zur Verfügung stehenden Kapitals eingetragen, später wird dann gewöhnlich nur jedes Jahr einmal eine Buchung vorgenommen: der Gewinn oder auch der Verlust, den das Geschäft im abgelaufenen Jahre ergeben hat, ist einzutragen. Sonst wird es nur berührt von unge wöhnlichen Vermögensvermehrungen, die im Leben gewöhn licher Sterblichen vielleicht nicht einmal Vorkommen: Geschenk, Erbschaft, Lotteriegewinn; wir haben hierauf oben schon einmal hingewiesen. Für die Kapitalien, die zum Geschäftsbetriebe geliehen sind, ist das Kapital-Konto nicht bestimmt. Jedem Darleiher müssen wir vielmehr ein besonderes Konto einrichten. Das vornehme Kapital-Konto, das ja jedes Jahr nur einmal inkommodiert wüd, hat einige Hilfskonten, die dazu dienen, alle Gewinn- und Verlustposten zu verrechnen, die sich Monat für Monat ergeben, nämlich das Privat-Konto, das Spesen-Konto und das Zinsen-Konto. Von den Hilfskonten des Kapital-Kontos erwähnen wir zuerst das Privat-Konto. Hier haben wir alles das zu belasten, was — sei es an Geld oder an Waren — für den Bedarf des Chefs durch das Geschäft geleistet wird. In manchen Geschäften werden, der Einfachheit wegen, die Entnahmen des Chefs auf Verlust- und Gewinn-Konto ver rechnet, wo sie als Verlust auftreten. Dies ist aber nicht zu empfehlen, da die Genauigkeit und Übersichtlichkeit hierdurch sehr vermindert wird. Entnahmen an Geld sind zu verbuchen: Privat-Konto an Kassen-Konto; ebenso alle Waren, die durch die Tageskasse bezahlt worden find. Liefert das Geschäft dagegen Waren, die durch den Kommissionär besorgt worden find, so lautet der Buchungssatz: Privat-Konto an Kreditoren- Konto. In beiden Fällen ist es das Privat-Konto, das empfängt, und ihm müssen die Beträge deshalb belastet werden. Hergegeben werden die Posten im ersten Fall durch das Kassen-Konto, im andern durch das Kreditoren-Konto (dem ja alle Barpakete in Bausch und Bogen belastet waren); ihnen werden sie also gutgebracht. Das Privat-Konto muß besonders von solchen Firmen sehr genau geführt werden,