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Redaktioneller Teil. ^ 122, 29. Mai 1914. Gründung eines Instituts für deutsche Geschichte durch die Kaiser Wilhelm-Gesellschaft. — An der letzten Sitzung der Kaiser Wilhelm- Gesellschaft, die am 26. Mai in Berlin im Hotel Kaiserhof stattfand, nahmen als Vertreter des Kaisers der Chef des Geheimen Zivil- kadinetts Exzellenz vr. v. Valentini, als Vertreter des Kultusmini steriums Ministerialdirektor Or. Schmidt, Professor Or. Krütz und Negierungsassessor F. Trendelenburg teil. Den Vorsitz führte der Präsident O. I)r. Adolf v. Harnack. Ferner waren anwesend die Se natoren Eduard Arnhold, Or. v. Böttinger, Graf v. Carmer, v. Dirk- sen, vr. Emil Fischer, Or. Krupp von Bohlen und Halbach, Franz v. Mendelssohn, Robert von Mendelssohn, Walther vom Rath sowie der Generalsekretär I)r. Ernst Trendelenburg. Die Verhandlung betraf zunächst die laufenden Geschäfte der Gesellschaft und ihrer bestehenden oder im Werden begriffenen Institute. Hierauf wurde der Plan der Errichtung eines Instituts für Deutsche Geschichte eingehend erwogen und beschlossen, in die Vorarbeiten hierfür alsbald einzutreten. Wenn es sich zunächst auch nur um ein Institut mit beschränktem Arbeits gebiet handeln kann, dessen weitere Ausgestaltung späteren Jahren Vorbehalten bleiben muß, so ist es doch von besonderer Bedeutung, daß die Kaiser Wilhelm-Gesellschaft nunmehr auch auf dem Gebiete der Geisteswissenschaften eine dauernde Forschungsstätte ins Leben zu rufen gewillt ist. Die wirtschaftliche Lage Griechenlands im Jahre 1913. — Der im November 1913 in Bukarest geschlossene Friede war für den Handel und die gesamte wirtschaftliche Lage Griechenlands und seiner Pro vinzen von großer Bedeutung, ganz besonders im Ansehen der er rungenen Vorteile und der bedeutenden Gebietserweiterungen, die für Griechenland vollständig neue Perspektiven eröffneten und erhöhte Absatzmöglichkeiten für die Zukunft erhoffen lassen. Es konnte nicht ausbleiben, daß der bis in den November währende Feldzug Nachteile aller Art für den Handel mit sich brachte; besonders in den Provinzen des Peloponnes war es unmöglich, irgend welche Forderungen zu realisieren. Das gesetzliche Moratorium wird weit in das Jahr 1914 aufrecht erhalten bleiben müssen, und man spricht, obwohl die Gerichte ihre Tätigkeit im Frühjahr wieder aufnehmen sollen, davon, daß Zwangsvollstreckungen erst vom September 1914 an durchzuführen sein werden. Am meisten hatte die Manufakturwarenbranche zu leiden. Aus der Provinz, besonders aus Pyrgos, sind eine ganze Reihe kleinerer Firmen als zahlungsunfähig gemeldet, weil die Inhaber entweder im Kriege gefallen, oder weil ein Teil ihrer Schuldner nicht mehr heim gekehrt und deren Familien die in Frage stehenden Verpflichtungen nicht übernehmen zu können erklärt haben. Der Verkehr im allge meinen und besonders auch die Ernte der verschiedenen Landesprodukte war ebenfalls in erheblicher Weise benachteiligt durch die bedeutenden Transportschmierigkciten, die sich allenthalben ans dem Fehlen der Leute und der Transporttiere, welch letztere für den Kriegstrain re quiriert waren, ergaben. Zu erwähnen sind ferner abnorme Lohn verhältnisse, die wiederum auf das Fehlen der besten Kräfte für Landwirtschaft und Ernte zurttckzuführen waren. Die griechische Valuta behauptete ihren Pari-Stand trotz der außergewöhnlich hohen staat lichen Ausgaben. Die Einfuhr mußte unter allen diesen Verhältnissen und unter der verminderten Kaufkraft der Bevölkerung naturgemäß leiden, eine kleine Belebung fand jedoch gegen das Ende des Jahres unter den für Griechenland günstigen Friedensaussichtcn statt. Die vielen Fälle von Beanstandung von Waren und Nichteinlösungen von Akzepten, die hauptsächlich daraus sich ergaben, daß die Geschäfte entweder direkt mit der Kundschaft oder durch Athener Vertreter, teil weise auch durch zweifelhafte Vertreter am Platze selbst, zum Abschluß kamen, weisen darauf hin, daß Exporteuren nicht zu raten ist, direkt mit der Kundschaft zu arbeiten, daß es sich vielmehr dringend empfiehlt, sich der Vermittlung zuverlässiger, am Platze ansässiger Vertreter zu bedienen, die bei vorkommenöcn Differenzen am besten in der Lage sind, solche zu ordnen. (Aus einem Berichte des Kaiser!. Konsulats in Patras.) Der Verein Heimatschuß in Brandenburg hält seine 7. Jahres versammlung am 6. und 7. Juni in Fttrstenwalde ab. Vorträge werden halten: Lehrer Nngcr, Heimatschutz und Jugendpflege; vr. Karl Keller, .Kleinsiedlungen; Prof. vr. P. Foerster, Die landschaftlich hervorragende Gegend im Sinne des Hcimatschutzes; Direktor Prof. Peters, Ländliche Bauweise; König!. Konservator Ed. Krause, Die Erhaltung vorgeschichtlicher Denkmale. Eine Dampferfahrt auf demSchar- mützclsee, während deren der Königl. Bezirksgeologe vr. Hans Menzel die geologisch interessante Gegend erläutern wird, schließt sich an. Gäste sind willkommen und können Programme erhalten durch den 1. Schriftführer Prof. Robert Mielke, Berlin-Halensce, Schweidnitzer Straße 3. Verbotene Druckschriften. — Durch Erlaß des Reichskanzlers (Reichsamt des Innern) vom 14. Februar 1914 — I ^ 1213 — ist die fernere Verbreitung der in Wien erscheinenden periodischen Druckschrift »Die Muskete« auf die Dauer von 2 Jahren verboten worden. Personalnachrichten. Charles Davis -f. — Der Kunstsachverständige Charles Davis ist in London im 65. Lebensjahre gestorben. Der Verstorbene war nicht nur Sachverständiger für Gemälde, sondern für fast jede Art von Kunstgegenständcn. Er war ein persönlicher Freund des Königs Georg und der Königin Mary, sowie auch des verstorbenen Königs Eduard VII. Auch die Familie Rothschild holte beim Ankauf von Kunst werken stets den Rat des Verstorbenen ein. I. von Lagin -f. — Die unter dem Pseudonym I. von Lagin be kannte Schriftstellerin Josephine Marie v. Jelagin ist in Friedenau bei Berlin einem Herzschlage erlegen. Die reizvollsten ihrer Märchen sind unter dem Namen »Das Land der blauen Rosen« 1907 als Buch erschienen. Sprechsaal. „Legt ihr's nicht aus, so legt was unter." (Vgl. Verkehrsordnung § 331.) Kein Verleger wird mir unrecht geben, wenn ich behaupte, daß die an und für sich nicht geringe rhetorische Pfiffigkeit unserer Sortimenter- Kollegen in der Zeit von Jahresanfang bis zu Kantate ihre höchsten Triumphe feiert. Die Mannigfaltigkeit der Gründe für unzulässige Abrechnungsvorgänge ist erstaunlich. Kleinverlegern gegenüber nimmt diese Pfiffigkeit leicht einen nötigenden und darum verletzenden Aus druck an, den man ungezwungencrmaßen zu der Redensart verdichten kann: »Paßt dir's nicht, so ist mir's auch Wurst«. Zu den gerügten Vorgängen gehört auch die verspätete Rücksen dung der im Jahreslaufe zurückgeforderten Bücher. Schreiber dieses hat die Erfahrung gemacht, daß von annähernd 800 ä cond. versandten und bis zum 1. Oktober 1913 — als Endfrist — zurückgeforderten Exemplaren eines 3 Mark-Buches, nach Erscheinen der 2. Auflage (Mitte November), meistens aber in der Zeit vom Januar bis Anfang Mai noch rund 150 Exemplare zurückgekommen sind, und zwar von Hand lungen, die samt und sonders die Verkehrsordnung beschworen haben. Ich sehe von den ziemlich zahlreichen Braven ab, die das bzw. die Exemplare »erst jetzt von einer Ansichtsversendung zurück«-erhielten und mich ihrer »besonderen Dankbarkeit« für die »Gefälligkeit der Rück nahme« versichern — eine Dankbarkeit, die sich in schnaubende Ent rüstung verwandelt, wenn sie auf ein Nein stößt. Mit solchen »Fällen« wird man schon noch fertig und hat man stets zu rechnen. Schlimmer ist indessen die Mehrheit, die auf ihre Berechtigung bei satzungs widrigem Verfahren pocht, und das sind die, die aus dem »be sonderen« Nückfordcrungszettel, den die Verkehrsordnung neben der Börsenblattanzeige vorschreibt, willkürlich einen »direkten« Zettel machen und durch den Nichtempfang eines solchen ihre Remis- sionsversäumnis zu rechtfertigen versuchen. Leider in einer Tonart, die zu der Berechtigung des Standpunktes in umgekehrtem Verhält nisse steht und den Adressaten entweder zwingt, den gerichtlichen Aus trag ins Auge zu fassen, oder aber den weiteren Verkehr abzubrechen — beides Dinge mit häßlichem Beigeschmack, die eine ungekünstelte Aus legung der betr. Vorschriften in der V.-O. überflüssig machen würden. Den Urhebern des Zusatzes mit dem »besonderen« Zettel aber das »Merke«, daß das Beiwort völlig überflüssig war, denn ein »Zettel« ist doch stets etwas »Besonderes«, ebensogut wie ein Brief oder dergleichen. Jetzt erfreut sich das erwähnte Beiwort bei den Spitzfindigsten unter den Auslegern einer Deutung, die schon einem ein geschriebenen Brief mit Behändigungsschein gleichkommt. Und ich habe — mit vielen anderen — den Schaden. Phg. Honorar-Berechnung. Ich habe vor Jahren ein populär-wissenschaftliches Werk verlegt, das mit Bildern 12 Bogen Umfang hatte. Ich zahlte pro Bogen 50.— Honorar. Dieses Honorar war auch für die neue, umgearbeitete Auf lage maßgebend. Die neue Auflage erschien, weil das Buch, um den stehenden Satz zu benutzen, vorher mit Einverständnis des Autors in einer Zeitschrift Aufnahme fand, in anderem Format. Es hat da durch jetzt 14 Bogen Umfang statt 12 der ersten Auflage. Der tat sächliche Umfang ist derselbe. Muß ich für die zwei Bogen, die die neue Auflage mehr hat als die alte, Honorar bezahlen? Berlin, den 27. Mai 1914. Süsserolt. - "'ck. Ramm ^ e c », « n n. Amtlich in Leipzig. Adresse der Rednktwn und Crpeditwn. Le.pS'g, Kencht.weg ,0 lB„chl,«"dlerha„->.