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2876 Börsenblatt f. d, Dtschn. Buchhandel. Sprechsaal. ^ 59, 11. März 1908. das Sortiment von großer Wichtigkeit und bildet im Laufe eines Jahres doch eine größere Summe. Zahlbar ist der Scheck in Leipzig und wird daher wohl auch seitens des Bankhauses der Firma spesenfrei eingezogen. Die lästige Erschwerung besteht nur darin, daß die Firma den Scheck an ihre Bank verbindung zu senden hat. Im zweiten Fall habe ich mit einer Leipziger Speditions firma die Vereinbarung getroffen, daß für mich eingehende Sen dungen auf einem Frachtbrief vereinigt expediert werden. Der Vorteil liegt darin, einerlei, ob die Sendungen größer oder kleiner find, daß das Gewicht ausgcnutzt und die Verpackungsspesen erspart werden. Wer gibt mir an dieser Stelle guten Rat, daß ich Spesen erspare und die Leipziger Herren Kommissionäre nicht unnötig belästige? Frankfurt a/Main. Friedrich Alt i. Fa. Johannes Alt. Hierzu wird uns auf unsere Erkundigung von beteiligter Seite folgendes als Entgegnung mitgeteilt: (Red.) Wenn im vorliegenden Einzelfalle Herr Friedrich Alt das Barpaket über 43 20 H durch seinen Kommissionär hätte ein lösen lassen, dann wären ihm 43 H Spesen erwachsen; durch direkte Einsendung des Schecks (in eingeschriebenem Briefe nach Leipzig) erwuchsen ihm 30 ^ Spesen, dagegen verzögerte sich die Zustellung des Pakets um 3 Tage. Herr Alt hat also im ganzen 13 H bei der Sache erspart! Daß der Kommissionär solchen Manipulationen nicht wohl geneigt gegenübersteht, liegt doch auf der Hand; denn ihm wird nicht nur sein Verdienst bei der Sache entzogen, sondern er muß wegen des Schecks zweimal zur Bank schicken, die im Zentrum der Stadt liegt. Ein Bote des Kommissionärs versäumt also wegen der 13 H Spesen-Crsparnis des Herrn Alt mindestens eine Stunde Zeit, die dem Kommissionär ca. 50 -) kostet. Der Kommissionär trägt daher sozusagen die Spesen, die Herr Alt erspart. Man sollte doch da das Prinzip von -Leben und leben lassen» auch ein wenig Hochhalten. Der Kommissionärstand hat für den Buchhandel auch sein Gutes, und die vielen Zersplitterungen durch Einzel-Überweisungen kosten dem Sortimenter auch Zeit und somit Geld. Und was aä 2) die direkten Überweisungen von Paketen durch den Spediteur anbelangt, die Herr Alt in Vorschlag bringt, nun, so würde ein Spediteur, dem derartige Paket-Überweisungen von vielen Seiten zugemutet würden, eben schließlich auch dahin gelangen, daß er für die Ansammlung solcher Beischlüsse die gleichen Ansätze berechnet wie der Leipziger Kommissionär; denn dieser ist doch eben im Laufe der Zeit der Spediteur des Buchhandels ge worden, weil im allgemeinen ein kaufmännischer Spediteur sich nicht mit solchem Kleinigkeitskram befassen kann, wie das bei buchhändlerischen Speditionen der Fall ist. Herrn Alt würde es auch nicht behagen, wenn seine Kund schaft nur den Pfennigkram von ihm bezöge und die Bestellung auf teurere Werke von einem Leipziger Groß-Sortimenter oder dem Verleger direkt entnähme. Wenn alle so dächten wie Herr Alt, dann würden die Leipziger Kommissionäre sehr bald gezwungen sein, ihre Spesen zu erhöhen; denn wenn sich der Verkehr der Herren Sortimenter über Leipzig nur auf den Pfennigkram beschränkt, dann könnte der Kommissions-Buchhandel bei den jetzigen Spesen-Ansätzen nicht mehr bestehen. »Lesezirkel-Gebühren. « (Vgl. Nr. 53 d. Bl.) Auf dis Anfrage in Nr. 53 des Börsenblatts erlaube ich mir aus mehr als 25jähriger Praxis aufmerksam zu machen, daß es im Zirkel doch keinesfalls üblich ist, den Abonnementspreis für ein ganzes Jahr voraus zu berechnen, wenn dies nicht aus drücklich bei Annahme des Abonnements vereinbart wurde. Auch würde dem Leser jederzeit freistehen, das Abonnement nach Kündigung vierteljährlich aufzuheben. Bei wochenweise be zahlenden Lesern ist eine solche Kündigung überhaupt nicht üblich, wie ja auch der Buchhändler jederzeit beim Verleger zum Viertel jahr, meist sogar noch nach Beginn des Quartals im ersten Monat abbestellen kann. Pro Nummer berechnete Zeitschriften können mir jeder Nummer abbestellt werden. Es kommt daher auch hier genau darauf an, was bei der Bestellung und Annahme der Bestellung vereinbart ist. In vielen Fällen ist eine Voraus berechnung des Preises gar nicht möglich, weil manche Zeit schriften, z. B. medizinische, unbestimmte Preise haben. Ein zweiter, sehr wichtiger Punkt ist die Lieferung der Zeit schriften in solchem Nachabonnement. Wird der vereinbarte Termin und die Zeit, in der die Hefte nach Erscheinen geliefert werden sollen, seitens des Lieferers nicht genau eingehalten, so steht dem Abonnenten, selbst nach Vorauszahlung, das Recht zu, die Vereinbarung aufzuheben. Eine solche Vereinbarung wird aber immer bei Bestellung von Zirkeljournalen getroffen, mutz auch schon im Angebot enthalten sein. Die Sachlage dürfte analog der Verkehrsordnung K 9 Absatz b zu beurteilen sein. Einen sehr großen Fehler scheint Herr Neubert durch Ein stellung der Lieferung gemacht zu haben, wozu er nicht berechtigt war. Hierdurch dürfte der Zweck der Bestellung vereitelt worden sein, da das Sortiment die bestellten Zeitschriften doch jedenfalls an eigne Abonnenten weiter verkaufen wollte oder weiter verkauft hat. Ist nun nicht vertragsmäßig geliefert, so steht dem Besteller sogar das Recht zu, die Zeitschriften sich anderweitig auf Kosten des im Verzug befindlichen Lieferers zu beschaffen oder Schaden ersatz zu beanspruchen, der allerdings, da es sich wohl nur um billige und wenige Journale handelt, nur gering sein kann. Entscheidungen dürfte es bei der Seltenheit solcher Bezüge kaum geben; diese wären auch nicht bestimmend, da jeder Richter bekanntlich nach der jeweiligen Sachlage urteilt, die ihm aus dem Vortrage der Parteien bekannt gegeben wird. Trotz meiner langen Praxis ist mir ein ähnlicher Fall nicht bekannt. Da ich selbst zum Teil sehr wertvolle Zeitschriften im Zirkel habe, die ich nach Auszirkulation abgebe, pflege ich etwaige Differenzen durch Rücknahme des Streitgegenstandes zu ordnen. Dresden, Seidnitzer Straße 2. Otto Thurm. Großer Dresdner Lesezirkel. Warnung! In letzter Zeit trat hier ein junger Mann, der sich Thomassen nannte, als Reisender für Herders Konversationslexikon und andres auf. Er zeigte nicht unbeträchtliche Erfahrung im Reise buchhandel, entpuppte sich aber nach kurzem als Hochstapler mit wahrscheinlich falschem Namen und wird jetzt bereits polizeilich verfolgt. Da anzunehmen ist, daß München nicht der letzte Schau platz seiner Tätigkeit sein wird, seien hiermit alle Kollegen auf seine Person aufmerksam gemacht. Thomassen, wie er sich nannte, ist etwa 28 Jahre alt und von mittelgroßer Gestalt. Cr gibt sich als Rheinländer aus und verbindet sicheres, gewandtes Auftreten mit gewinnender Höflichkeit, hat frisches, Gesicht, trägt rötlichblonden Spitzbart und ebensolches gescheiteltes Kopfhaar. Bekleidet war er mit dunklem Anzug, grauem Loden- umhang und weichem Hut. Bei seiner Einführung suchte er sich durch Briefe, Abrechnungen und andre Schriftstücke von den Firmen E. Bolm, Düsseldorf, und Ullstein L Co., Berlin, auszu weisen und behauptete, besonders im Rheinland für die Firma Bolm viele Geschäfte gemacht zu haben, was, wie inzwischen fest gestellt wurde, gänzlich erfunden ist. Sollte er irgendwo auf tauchen, so bitten wir seine Verhaftung zu veranlassen und uns telegraphisch davon zu verständigen. Auslagen werden gern vergütet. München, Löwengrube 18, Herder Co. 9. März 1908. Erklärung. (Vgl. Nr. 55 d. Bl.) Herr Arthur Kupfer aus Leipzig, Menckestraße 18, zu dem ich in freundschaftlichen Beziehungen stehe, ersucht mich, be- kannt zu machen, daß meine Warnung vor einem Reisenden Kupfer, der unter Vorweis eines gefälschten Zeugnisses meiner Firma Schwindeleien verübt hat, sich selbstverständlich auf eine andre Persönlichkeit bezieht. Für Firmen, denen Herr Arthur Kupfer nicht persönlich bekannt ist, stelle ich dies hiermit fest. München, 9. März 1908. Wilhelm Pletzmann i/Fa. Münchener Lehrmittelhandlung.