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52 1091 1092 des Saales, soweit dies mit dem Interesse der Actionairs vereinbar sei, thunlichst berücksichtigen werde, voll ständig beseitigt und diese gütliche Ausgleichung von sämmtlichen Anwesenden genehmigt. Zum Schlüsse der Versammlung wurde die Büchse mit den Actienloosen, ingleichen der dazu gehörige Schlüssel ordnungsmäßig verschlossen und eingesiegclt und erstece von der Deputation der Leipziger Buchhändler, der letztere von Unterzeichnetem in Verwahrung genommen. Leipzig, den 6. Mai 1839. Der Revisionsausschuß der Deutschen Buchhändlerbörse. L- S. Mittler, Vorsitzender. Gesetzgebung. Von dem König!. Preuß. Ober-Eensur-Collegium wurde für nachvcrzeichnete außerhalb der Deutschen Bundesstaa ten in Deutscher Sprache erschienene Schriften die Debits- crlaubniß ertheilt: Bentzcl - Sternau, Graf Ehr. E. von, der Geist von Canossa. Schauspiel in 5 Akten. Zürich, Höhr. Lavater's Regeln für die Jugend über die wichtigsten Pflichten des gesell. Lebens. 5. Aufl. St. Gallen, Scheitlin. Die Gattungen der Rüsselkäfer, erläutert durch bildliche Darstellung einzelner Arten von Dav. Labran. Nach Anleit. u. mit Beschreib- von Or. L. Jmhoff. 3. Heft. Basel, Schwcighauscr. Wurst, R. I., 42 neue Vorlegcbl. z. Schönschreiben für Elementarschulen. 2. Ausg. Rorschach, Jäger. (St. Gallen, Scheitlin in Eomm.) Katholische Blätter. Erster Jahrgang 1839. Oder der Allgem. Kirchcnzcitung für Deutsch!, u. die Schweiz 6. Jahrg. 1. u. 2. Lief. (Januarheft.) Zürich, Höhr. Baumann, I-, Fußreise durch Italien und Sicilien. 1. u. 2. Band. Luzern, Meyer. 1839. Das Morgenland. Altes und Neues für Freunde der heiligen Schrift. Herausgegcben von S. Preiswert. 1. Jahrg. 1838. Basel, Spittler u. Co. Desselben 2. Jahrgang. Monat Januar 1839. Ebend. Birch - Pfeiffer, Charl., Rubens in Madrid. Orig. Schauspiel in 5 Acten. Zürich, Ocell, Füßli u. Co. Zeitschrift, schweizerische, für Natur- u. Heilkunde, hersg. von Dr. (Ihr. Fr. von Pommer. Neue Folge. Erster Band. 1s 2s Heft. Zürich, Schultheß. Herr, Jae>, Exempclbuch oder Sammlung von Rech nungs-Beispielen u. f. w. 2e Abtheilung. A. u. d. T. Method. Lehrbuch des Denkcechncns. 3r Theil. Zürich, Schultheß. Schweizer, A. G., Gemälde der Länder und Völker von Europa. 2s Bdchen. Zürich, Schultheß. Zwingli, L., Theophania. Zürich, Schultheß. Die Lehre vom Steinschnitte u. s w. A. d. Franz, von O. Möllingcr. M. Atlas. Solothurn, Verlag d. Gcsellsch. f. gemeinnützige Volksbildung. Genfer Novellen- Nach dem Franz, von R. Töpffer. Hernusg. von H. Zschokke. 1s 2s Bdchen. Aarau, Sauerländer. Zschokke, H., ausgewählte Novellen u. Dichtungen. 5r — 8. Theil. 4. Aufl. Aarau, Sauerländer. Bibliothek des Männerchor-Gesanges. 1s Heft. Parti tur. Zürich, Nägeli. Jugcndblätter. Hersg. von C. G. Barth und L. Hänel. 6. Halbjahr, 3s 4s Heft. Straßburg, Scheurer. (Stuttg., Steinkops in Comm.) Buchhandel. Das Zurückverlangcn als Neuigkeit ver sandter Artikel betreffend. Es gehört zu den täglich im Gcschäftslcben des Sorti mentsbuchhändlers vorkommenden Fällen, daß Bücher, welche ihm erst kürzlich xro lVov. oder ä 6ou-l. zugesandt wurden, von den Verlegern zurückveclangt werden, welchem Verlangen nicht selten die Bemerkung hinzugefügt ist: daß, wenn das in Rede stehende Buch nicht bis zu diesem oder jenem bestimmten Tage zucückgekommen sei, die Annahme verweigert werden müßte. — Es kann wohl keinem Zweifel unterliegen, daß cs Pflicht sei, einem solchen Verlangen um Rücksendung zu entsprechen, da 1) der Verleger un bedingt Herr seines Eigenthums ist und kein billig Denken der verlangen kann, daß derselbe, vielleicht schon im Be griff, eine neue Auflage des zurückverlangtcn Artikels zu veranstalten, Bestellungen in fester Rechnung unexpedirt lassen soll, während noch eine Menge xro blov. oder a 6ouä. versandter Exemplare bei den Sortimentsbuch händlern liegen, die ihm, erst zur nächsten Messe zurück kommend, dann vielleicht nur Maculatur sein würden; 2) aber die Letzteren durch den jetzigen Gebrauch, jedes neue Buch sogleich L 6ou1. zu versenden, den bedeutenden Vortheil haben, daß sie die Neuigkeiten nicht auf feste Rech nung anzukausen nöthig haben, wie es früher doch der Fall war. — Nun bestehen aber zwei Acten des Zurückverlangcns 1) auf Zettel und 2) durch die Buchhändlecblättcr. Wird ein Buch auf Zettel zurückveclangt, so muß jeder betreffenden Sortimentsbuchhandlung der Wunsch des Ver legers zu Händen kommen, und dann wird einem solchen mit wenigen Ausnahmen auch sicher genügt werden. — Manche Verleger aber wollen sich die Sache leichter machen, und statt Zettel an die betreffenden Sortimcntsbuchhand- lungen zu versenden, sprechen sie den Wunsch um Rück sendung nur in den Buchhändlcrblättcrn aus, die sicher so Mancher von uns, von Arbeit gedrängt, nur sehr flüchtig durchsicht, und bestehen dann in der Messe darauf, der gleichen früher Zurückverlangtes unter keinen Umständen mehr annehmen zu wollen, wodurch natürlich so manche