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Deutsche Gärtner-Zeitung
- Bandzählung
- 9.1885
- Erscheinungsdatum
- 1885
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf100
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1671376811-188500007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1671376811-18850000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1671376811-18850000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Deutsche Gärtner-Zeitung
-
Band
Band 9.1885
-
- Titelblatt Titelblatt -
- Sonstiges Inhaltsverzeichnis I
- Ausgabe Nr. 1, 1. Januar 1885 1
- Ausgabe Nr. 2, 10. Januar 1885 13
- Ausgabe Nr. 3, 20. Januar 1885 25
- Ausgabe Nr. 4, 1. Februar 1885 37
- Ausgabe Nr. 5, 10. Februar 1885 49
- Ausgabe Nr. 6, 20. Februar 1885 57
- Ausgabe Nr. 7, 1. März 1885 69
- Ausgabe Nr. 8, 10. März 1885 81
- Ausgabe Nr. 9, 20. März 1885 89
- Ausgabe Nr. 10, 25. März 1885 101
- Ausgabe Nr. 11, 1. April 1885 109
- Ausgabe Nr. 12, 10. April 1885 121
- Ausgabe Nr. 13, 20. April 1885 129
- Ausgabe Nr. 14, 1. Mai 1885 141
- Ausgabe Nr. 15, 10. Mai 1885 153
- Ausgabe Nr. 16, 20. Mai 1885 165
- Ausgabe Nr. 17, 1. Juni 1885 177
- Ausgabe Nr. 18, 10. Juni 1885 189
- Ausgabe Nr. 19, 20. Juni 1885 201
- Ausgabe Nr. 20, 25. Juni 1885 213
- Ausgabe Nr. 21, 1. Juli 1885 225
- Ausgabe Nr. 22, 10. Juli 1885 237
- Ausgabe Nr. 23, 20. Juli 1885 249
- Ausgabe Nr. 24, 1. August 1885 261
- Ausgabe Nr. 25, 10. August 1885 273
- Ausgabe Nr. 26, 20. August 1885 285
- Ausgabe Nr. 27, 1. September 1885 297
- Ausgabe Nr. 28, 10. September 1885 309
- Ausgabe Nr. 29, 20. September 1885 317
- Ausgabe Nr. 30, 25. September 1885 329
- Ausgabe Nr. 31, 1. Oktober 1885 341
- Ausgabe Nr. 32, 10. Oktober 1885 353
- Ausgabe Nr. 33, 20. Oktober 1885 365
- Ausgabe Nr. 34, 1. November 1885 377
- Ausgabe Nr. 35, 10. November 1885 389
- Ausgabe Nr. 36, 20. November 1885 397
- Ausgabe Nr. 37, 1. Dezember 1885 405
- Ausgabe Nr. 38, 10. Dezember 1885 413
- Ausgabe Nr. 39, 20. Dezember 1885 421
- Ausgabe Anzeigen, Nr. 1, 1. Januar 1885 -
- Ausgabe Anzeigen, Nr. 2, 10. Januar 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 3, 20. Januar 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 4, 1. Februar 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 5, 10. Februar 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 6, 20. Februar 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 7, 1. März 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 8, 10. März 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 9, 20. März 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 10, 25. März 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 11, 1. April 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 12, 10. April 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 13, 20. April 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 14, 1. Mai 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 15, 10. Mai 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 16, 20. Mai 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 17, 1. Juni 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 18, 10. Juni 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 19, 20. Juni 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 20, 25. Juni 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 21, 1. Juli 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 22, 10. Juli 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 23, 20. Juli 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 24, 1. August 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 25, 10. August 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 26, 20. August 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 27, 1. September 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 28, 10. September 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 29, 20. September 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 30, 25. September 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 31, 1. Oktober 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 32, 10. Oktober 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 33, 20. Oktober 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 34, 1. November 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 35, 10. November 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 36, 20. November 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 37, 1. Dezember 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 38, 10. Dezember 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 39, 20. Dezember 1885 -
-
Band
Band 9.1885
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- Deutsche Gärtner-Zeitung
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Man versuchte zuerst auf indirektem Wege durch Preiskrönung auf Ausstellungen oder in Vereinen und durch die sogenannten Ranglisten die minderwertigen Rosen hintenanzuhalten und zu verdrängen. Auf Aus stellungen erscheinen stets nur einzelne Neuheiten und nie sämmtliche Neuheiten eines Jahres; zudem wechseln die Preisrichter von Ausstellung zu Ausstellung. Wo bleibt da das gleichförmige Urteil und wer bürgt dafür, dass man stets Männer von tiefer Kenntniss der Rose vor sich hat? Nicht besser verhält es sich um die jetzt übliche Beurteilung in den Vereinen. Und ohne dem Verdienste der Urheber und Förderer der Ranglisten zu nahe zu treten, kann man doch dreist behaupten, dass es leichter und einfacher ist, direkt vorzugehen, d. h. der erst in der Hand eines einzigen befindlichen Rose von zweifelhaftem Werte den Einzug zu erschweren, wenn nicht zu verwehren, als die bereits in den Gärten Vieler verbreiteten Rosen zu verbannen oder an der Weiterverbreitung zu hindern. Was nützt es 100 vor handene Rosen mühevoll zur Hintertüre hinauszudrängen, wenn gleichzeitig 100 andere nicht bessere ungehindert zur Vordertüre herein treten? Ein dritter Versuch scheint im Vorjahre gemacht worden zu sein; denn laut der „Deutschen Gärtner-Zei tung“ hatten grössere Firmen das Abkommen getroffen, „sich über die Aufnahme der neuen Sorten zu verständigen“ und sie hatten „die Auswahl einem ihrer Seniore über tragen.“ Dieser Versuch hat wenigstens das Gute, dass er direkt vorgeht; aber von Erfolg kann er dennoch nimmer sein. Zunächst beruht er nur auf der engeren Vereinbarung und Beteiligung einiger Rosengärtner einer Gegend, die das Richteramt einem der ihrigen über trugen ; es ist eine eigenmächtige Bevormundung, die man allen anderen zumutet. Welches Zutrauen ver mögen aber die übrigen Rosengärtnereien und nun vollends erst die andern Länder diesem Uebereinkom men entgegenzubringen ? Und wo ist der Mann, der aus sich allein Gelehrsamkeit und Autorität genug hätte, um seine persönliche Ansicht allen Ländern und Zungen aufzudrängen ? Und worauf mag solch’ ein Rosenheiland sein Urteil gründen? Auf die Ansicht und Prüfung der Rosen selbst? Nun, er hat sie ja noch nie gesehen. Auf die mehr oder minder vollständige Beschreibung der angekündigten Neuheiten? „Timeo Danaos et dona feren- tes“; ja, besonders dann bin ich misstrauisch gegenüber den Neuheiten, wenn sie im Prospekt so schöne Kleider als Geschenke mitbringen. Sie wissen, m. H„ welch’ ein reizendes Gewand manche Neuzüchter ihren Kindern umhängen und wie dürftig dagegen andere die ihrigen ausstatten. Der alte Levet von Lyon ist z. B. einer von jenen, die ihre Rosen ohne Adelskrone hinaussen den, und dennoch verdanken wir ihm manche unserer schönsten Schönen. Nein, einen sicheren Anhaltspunkt geben die Prospekte nicht. Unzuverlässig und einseitig muss also auch notwendigerweise solch’ein Urteil sein. Soll dagegen ein Vorschlag Aussicht auf Erfolg haben und der grösstmöglichen Zustimmung versichert sein, so müssen bei der Beurteilung der Neuheiten mög lichst viele, wenn nicht alle Länder gehört werden, und es muss das Urteil nur auf grund einer gründ lichen Kenntnissnahme der Blume und, wenn tunlich, auch der Pflanze erfolgen und zwar nach ge meinsamen und vorher vereinbarten Regeln. Demgemäss müsste jeder Neuzüchter vor Herausgabe seiner Neuheiten einige Blumen derselben nebst den notwendigen Angaben über Abstammung u. dgl. allen bestehendenVereinen unterbreiten, die dieselben dann durch eigene Ausschüsse beurteilen und das begründete Er gebniss veröffentlichen liessen. Wenn es rätlich und nötig erschiene, könnte der dem Neuzüchter nächste Verein die Neuheiten auch an Ort und Stelle einer Be sichtigung unterwerfen. Dass es dabei sehr nützlich wäre, wenn in jedem Lande mit mehreren Zweigvereinen ein Zentral verein bestände und wenn die Vereine aller Länder einen gemeinsamen Verband bildeten, liegt auf der Hand. Was nützt es, wenn Deutschland allein vorgeht, da die meisten Neuheiten im Auslande auftauchen und wir keine Grenzsperre anordnen können? Wie Sie sehen, m. H., beruht der eben kurz ent wickelte Vorschlag auf einer gemeinsamen, freien Ver ständigung. Gewaltmassregeln können wir, wie gesagt, nicht anwenden; dazu fehlt uns der Polizeistab. Der selbe scheint übrigens auch nicht notwendig, denn die Massregel bietet jedem dabei Beteiligten genügende Bürgschaft: dem Neuzüchter, dem Rosengärtner und dem Rosenfreunde. Sollte ein Neuzüchter einmal ausnahms weise das Urteil aller Vereinsausschüsse nicht anerken nen wollen, so mag er immerhin bei dem obersten Ge richtshof, der öffentlichen Meinung Berufung einlegen. Die Rosengärtner werden sicher die ersten sein, welche sich der Massregel fügen, sich freuen und bereit sein, keine auftauchende Neuheit mehr zu kaufen, die nicht den Prüfungsstempel an der Stirne trägt, und die Rosen- freunde werden ihr gleichfalls Beifall zollen, weil sie doch einige Sicherheit haben werden, dass sie keine wert lose Rose und keine kaufen, die sie bereits besitzen. Das wäre nun, m. H., der unmassgebliche Vorschlag, den ich Ihrer geneigten Prüfung unterbreite. Ob er Gnade in Ihren Augen finden wird, weiss ich nicht. Hat jemand einen Besserungsantrag dazu zu stellen, oder kennt jemand einen anderen besseren Vorschlag, so mögen Sie entscheiden. (Bravo!) Der vorgerückten Zeit halber findet eine weitere Er örterung der in diesem von der Versammlung mit lebhaftem Beifall aufgenommenen Vortrage enthaltenen Vorschläge nicht statt. Es wird auf Anregung von Strassheim gut- geheisen, den Vortrag den Mitgliedern zur Kenntniss zu bringen und eine weitere Behandlung dieser Frage auf die Tagesordnung der nächsten Versammlung zu setzen. Eine längere schriftliche Abhandlung des Herrn Rektor Droegemüller-Neuhaus über Sämlingszucht der Ro sen konnte Zeitmangels halber nicht mehr zur Verlesung gelangen. Es soll der Herr Verfasser ersucht werden, seine Arbeit den Mitgliedern durch den Druck bekannt zu geben. Eine von Max De egen-Köstritz zur Bestimmung eingesandte Rose wird von Metz-Zwickau als die schon seit 30 Jahren bekannte Mad. Creardt bezeichnet. Der Antrag Jungk-Jena: „Ordnen der Rosen nach klimatischen Verhältnissen wird der nächsten Versammlung überwiesen. Dem Kassirer wird darauf nach stattgefundener Prüfung der Belege Decharge erteilt und die W ahl des nächst jährigen Versammlungsortes dem Vorstand überlassen. Der letzte Punkt der Tagesordnung: Mündliche Anträge und Fragen inbezug auf den Verein deutscherRosenfreundegibtzu längeren Erörterungen der Geschäftsführung des seitherigen ersten Schriftführers Anlass und wird beendigt durch Annahme des Antrags von Dr. Nies-Mainz: „den Vorstand aufzufordern, eine Ankündigung zu veranlassen, dass diejenigen Mitglieder, welche sich früher zum Beitritt gemeldet, aber noch keine Karte erhielten, ihre Anmeldung nochmals bewirken mögen. Auf Antrag von Möller-Erfurt wird sodann der Vorstand ersucht, dem Gartenbau-Verein in Darmstadt für die liebenswürdige und hülfbereite Mitwirkung bei Vorbereitung und Durchführung des Kongresses den Dank der Versammlung auszusprechen. Nach einigen Abschiedsworten an die Teilnehmer seitens des Vorsitzenden wird der Kongress geschlossen.
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