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HolMstkin-ErnsWcr AiiMr Tageblatt für KnßcnSein-ßrnMal, Gürr.üngwih, Hersdorf, Aermsdorf, Wernsdorf, Wüstem» d, Urspmng, Mittelbach, Langenberg, Falken, Meinsdorf, Grumbach, Tirschheim rc. ------- Weitverbreitetes Insertions-Organ für amtliche «nd Privat-Anzeigen. Dieses Blatt erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich nachmittags. — Zu beziehen durch die Expedition und deren Aus träger, sowie alle Postanstalten. Für Abonnenten wird der Sonntags-Nummer eine illustrierte Sonn tagsbeilage gratis beigegebei. Abonnement: Bei Abholung momtlich 35 Pfg. die einzelne Nummer 5 „ Durch die Post bezogen Frei ins Haus monatlich 42 Pfg. vierteljährlich 1. M. 25 Pfg. 25 Mk. excl. Bestellgeld. Jnsertionsgebühren: die sechsgespaltene Corpuszeile oder deren Raum für den Verbreitungsbezirk 10 Pfg., für auswärts 12 Pfg. Reklamen 25 Pfg. Bei mehrmaliger Aufgabe Rabatt. Annahme der Inserate für die folgende Nummer bis Vorm- 10 Uhr. Größere Anzeigen abends vorher erbeten. Nr. 6. Fernsprecher Nr. 151. Sonnabend, den 9. Januar 1904. G-MDM-: B-h-str. s. 31. Jahrgang. Bekanntmachung. Der Borstand der Allgemeinen Ortskrankenkasse setzt sich im Jahre 1904 zusammen wie folgt: a. Arbeitgeber: Herr Constantin Schneider, stellvertr. Vorsitzender, „ Fritz Hehne, „ Emil Schubert, Emil Zschocke, b. Arbeitnehmer: Herr Emil Riedel, Vorsitzender, „ Otto Grabner, „ Ernst Meier, „ Bernhard Röhner, „ Wilhelm Müller, „ Julius Meier, Schriftführer, „ Karl Matthes, Frau Alma Bogel. Hohenstein-Ernstthal, am 7. Januar 1904. Allgemeine Ortskrankenkasse. Emil Riedel. Koch Nutzholz- und Rutzrinden-Bersteigerung. Montag, den 25. Januar 1904, sollen im Hotel zum deutschen Kaiser in Zwickau (Ende der Bahnhofsstraße) von vormittags 11'/, Uhr an die pro 1903/04 auf nachgenannten Fürstlichen Forst revieren zum Einschlag kommenden Stämme und Klötzer und zwar: ca. 6280 Feftmeter Nadelholz, zumeist noch anstehend, sowie die nachstehend auf geführten Nutzrindenmassen, ca. 164 Feftmeter oder 547 Rm. Fichtenrinde und zwar auf Revier Nutzholz Nadelholz Festm. Nutzrinde Fichte Festm. od. rm. Niederwaldenburg-Remse 1130 46 153 Oberwaldenburg 2570 32 107 Lichtenstein 1000 14 47 Oelsnitz-Streitwald 740 52 173 Stein 430 5 17 Pfannenstiel 410 15 50 unter den vor der Versteigerung bekannt zu machen den Bedingungen und gegen entsprechende An- zahlung meistbietend verkauft werden. Die vorstehende Reihenfolge wird bei der Ver steigerung beibehalten werden. Sämtliches Material kann an Ort und Stelle besichtigt werden und wollen sich die Herren Käufer deshalb an die betreffenden Revier-Verwaltungen wenden. Holzkäufer, denen noch kein Verzeichnis über obige Hölzer zugegangen sein sollte, wollen sich gefälligst an unterzeichnete Stelle wenden. Waldenburg, den 10. Dezember 1903. Fürstlich Schönburgische Forstinspektiou. Forstrat Gerlach. Die Denkschrift zur Wahl reform. Die in der Thronrede angekündigte Denkschrift der Regierung zur Wahlrechtsreform liegt al« De. kret 24 nunmehr der Oeffentlichkeit vor und wird so lange den Mittelpunkt de« inncrpolttischen In teresse« bilden, al« sie ihren Zweck erfüllt und durch ihre Initiative die Ständekammern bewogen hat, die Lösung der Wahlrechtsfrage vorzunehmen. War seither über ihren Inhalt verlautete, erscheint kaum geeignet, eine zutreffende Vorstellung von ihrem Ge samtcharakter und von der Summe der Einzelheiten, die sie bietet, zu gewähren. In der Hauptsache trägt da« Dekret 24 da« Gepräge einer streng wissenschaftlichen Untersuchung, die sowohl da« zur Beurteilung der Reformfcage unentbehrliche Material liefert, al« auch Beiträge in Gestalt selbständiger Vorschläge hierzu beibringt. Ganz unabhängig von ihrer unmittelbaren Aufgabe ist die Denkschrift als eine verdienstvolle, durch staat-männische Gedanken ausgezeichnete Arbeit auf dem Gebiete der Wahl- recht«politik zu begrüßen. Die Vorau«setzung für die Wahlrecht«reform bildet der Nachwei« der Reformbedürftigkeit. Dieser Nachwei« ist in überzeugender WZse in der Denk schrift erbracht. Er erstreckt sich In erster Linie auf te Kritik de« bestehenden indirekten Wahlverfahren«. b / Vornehmlich fällt gegen diesen Wahlmodu« die sich au« der Wahlstatistik ergebende Tatlache in« Ge wicht, daß er politische Interesselosigkeit erzeugt, daß er die Wahlbeteiligung mindert und hemmt und damit die aus allgemeinen staatlichen Gründen nicht erwünschte Wirkung Hervorrust, gerade solche Bevölkerungsschichten, deren Teilnahme an der Ge staltung der vaterländischen Geschicke gefördert wer den sollte, zur politischen Einflußlosigkeil herabzu drücken. Bei den drei Ergänzungrwahlen zum Landtage, die nach dem gegenwärtigen indirekten Wahlverfahren erfolgt sind, betrug die Gesamtwahl beteiligung 38,9 (im Jahre 1897), 29,8 (1899) und 39,6 (1901) Prozent. In der I. und II. Ab teilung ist die Wahlbeteiligung zurückgegangen, in der III. Abteilung hat sie trotz der bereit« 1901 beschlossenen vollen Eintritt« der Sozialdemokratie nicht wesentlich zugenommen. Von den 285 244 Wahlberechtigten, die zum Arbeiterstande zu zählen sind, haben bei den Ergänzungswahlen von 1897 bi« 1901 in«gesamt 95 547 oder 35 Prozent gewählt. Al« besonder« charakteristisch aber ist her vorzuheben, daß von Beamten und Lehrern unter dem jetzigen Wahlverfahren noch nicht die Hälfte aller Wahlberechtigten ihr Wahlrecht ausgeübt haben. E« enthüllt aber mehr als bloße Interesse losigkeit, so urteilt die Denkschrift, wenn von 37 026 öffentlichen Beamten in der III. Abteilung 20 426, von 3178 Lehrern in der III. Abteilung 2289 der Wahlurne ferngeblieben sind. Als ein Moment von durchschlagender Bedeu tung gegen da« bestehende Wahlrecht bewertet die Denkschrift ferner mit Recht die offenkundige Tat sache, daß seit Einführung de« neuen Wahlgesetze» sämtliche Abgeordnete von den Wahlmännern der I. und II. Abteilung, und falls die III. Abteilung überhaupt selbständig vorging, gegen dir Stimmen ihrer Wahlmänner gewählt worden sind. Soweit eine Verständigung stattgefunden hat, ist sie stet« zwischen der I. und II. Abteilung, und nicht auch zwischen der II. und III. Abteilung erfolgt. Da aber die III. Abteilung über 80 Prozent der Ur wähler umfaßt, so ergibt sich ohne weiteres, daß ein ganz erheblicher Bruchteil der sächsischen Wähler schaft eine ihren Willen entsprechende Vertretung überhaupt nicht besitzt und unter dem bestehenden System das Wahlrecht weiter Volkskreise nahezu illusorisch geworden ist. Die« kommt auch dann zum Au«druck, daß kein sozialdemokratischer Abge ordneter mehr in den Landtag gewählt worden ist. Bet den LandtagSwahlen von 1897 und 1899 konnte der gänzliche Ausfall der Sozialdemokratie mit darauf zurückgesührt werden, daß ein Teil der selben dem neuen Wahlgesetze gegenüber Wahlent- haltung zu üben beschloßen hatte. Aber auch die Wahlen von 1901 lieferten dasselbe Ergebnis, ob wohl aus dem Leipziger Parteitage zu Pfingsten 1901 der Standpunkt der Wahlenthaltung von allen Seiten aufgegeben worden und die Partei ge schloffen und mit Nachdruck in die Wahlbewegung eingetreten war. Da« jetzige Wahlgesetz hat die von der Ver fassung gegebene Einteilung in städtische und länd liche Wahlkreise beibehalten. Die Denkschrift kommt indes in ihren Untersuchungen zu dem Ergebnis, daß eine Unterscheidung zwischen Stadt und Land als solche nicht mehr aufrecht zu erhalten ist, weil das Verhältnis, daß 37 städtische und 45 ländliche Wahlkreise je einen Abgeordneten zu wählen haben, gegenwärtig der Einwohnerzahl und der Steuer leistung von Stadt und Land nicht mehr entspricht. Die ortranwesende Bevölkerung Sachsens betrug im Jahre 1900 in den Städten 2 102 728, in den Landgemeinden 2 099 488. Ferner haben die säch sischen Städte im Jahre 1901 insgesamt 27 217 389 Mk., das platte Land nur 11 453 478 Mk. direkte Staatssteuern aufgebracht. Ferner gibt das jetzige Wahlsystem gor keine Gewähr, daß die Landwirt schaft eine ihrer Bedeutung entsprechende Vertret ung in der Zweiten Kammer erhält. Das Ergebnis der bisher skizzierten Unter suchungen der Denkschrift ist ein negatives; weder empfiehlt sich die Beibehaltung des indirekten Wahl- moduS, noch die Differenzierung des Wahlrechts lediglich nach Maßgabe der direkten Steuelleistung, noch die Trennung von Stadt und Land. Der Kritik des bestehenden Wahlrechts folgt nunmehr in der Denkschrift naturgemäß die Festlegung der jenigen allgemeinen Grundsätze, die bei der Wahl- resorm an erster Stelle maßgebend sein müssen. Festgestellt wird zunächst, daß daS Wahlrecht kein Recht ist, das um seiner selbst willen besteht, daß eS nicht Selbstzweck, sondern nur Mittel zum Zweck ist: es ist eine öffentliche Funktion, die der Förde rung und Erfüllung der jeweiligen Staatszwecke dienen soll. Auch dem Wahlrecht gegenüber ist das oberste Gesetz daS allgemeine StaatSwohl. Da aber die Aufgaben deS Staatswesens nach Zeit und Umständen verschieden sind, so wird sich die Frage nach dem geeignetsten Wahlsysteme stets auch nur sür eine bestimmte Zeit und einen bestimmten Staat beantworten lassen. Die Denkschrift sucht deshalb die Frage zu beantworten, welche Aufgaben dem Königreich Sachsen in gegenwärtiger und nächster Zeit gestellt sind, welche Zusammensetzung die Volks vertretung erfordert, um diese Aufgaben in befriedigen der Weise zu lösen und welches Wahlsystem end lich die erforderliche. Gewähr für die Erzielung einer so befähigten Volksvertretung bietet. Die Angelegenheiten, mit denen sich der Landtag in erster Linie zu beschäftigen hat, sind hauptsächlich wirtschaftlicher und sozialer Natur. Bei diesen An gelegenheiten werden aber die wirtschaftlichen und sozialen Gegensätze im Volke ausgelöst, diesen Auf gaben gegenüber ist die staatsbürgerliche Einheit nicht aufrecht zu erhalten, reichen die politischen Parteiunterschiede nicht aus, um das Verhalten des einzelnen zu bestimmen. Heute und in der Folge zeit handelt es sich um die Lösung neuer Gegen sätze auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiete. Lohnarbeiterstand, Mittelstand, die Vertreter der Landwirtschaft wie der Industrie bestürmen heute den Staat mit Forderungen wegen Sicherung und Besserung ihrer Lage und betreiben eine Aus- einandersetzung ihrer Interessen, soweit diese unter, einander, sowie mit denen der übrigen Volkskreise im Widerstreit stehen. Wenn aber derartige Gegen- sätze auf parlamentarischem Boden zum Auslraq gebracht werden sollen, so ist es nicht bloß gerecht, sondern auch unbedingt notwendig, daß die an dem „Kampfe" beteiligten Volksklassen ausreichend ver- treten sind. ES widerspricht nicht nur dem natür- lichen Gefühl der Gerechtigkeit und Zweckmäßig keit, sondern würde geradezu verhängnisvoll sein, wenn diejenigen Volkskreise, welche von den Reform bestrebungen unmittelbar angegriffen werden, auf die Dauer nicht mehr imstande wären, im Land tage ihre Sache wirksam zu verteidigen und zu ver treten. Gerade weil die Sozialpolitik den Arbeit gebern fortschreitende Opfer an Geld und Freiheit der Bewegung auferlegt und auferlegen muß, geht eS nicht an, daß dies einfach durch Mehrheitsbe schlüsse festgesetzt wird, ist es notwendig, daß sie gehört werden und ihr Rat und ihre Erfahrung den Weg bezeichnen können, auf welchem die vor wärtsdrängenden Ansprüche der Arbeiterschaft in zweckentsprechender und dab-i schonender, die Erhal tung und ruhige Fortentwickelung des Bestehenden nicht gefährdender Weise befriedigt werden können. Industrie und Landwirtschaft, besitzende Klassen und Mittelstand müssen gerade unter unseren heutigen Verhältnissen im Landtage vertreten sein. Ebenso müssen aber auch die Lohnarbeiter eine ihrem Willen entsprechende Vertretung haben. Auf die Dauer kann die Fürsorge sür die Arbeiterschaft doch nicht durch einseitige Patronage geschehen, eine sach gemäße und erfolgreiche Sozialpolitik hängt doch davon ab, daß sie durch Verhandlung mit den Arbeitervertretern und wenn möglich unter deren — bisher allerdings oft auch bei wichtigen Verbesse rungen versagter — Mitwirkung betrieben wird. Er liegt auf der Hand, daß diejenigen Volk«- klassen, die zur Mitarbeit bei der Behandlung und Lösung der dem sächsischen Staate gegenwärtig und in nächster Zeit gestellten Aufgaben wirtschaftlicher und sozialer Natur an erster Stelle berufen sind, eine angemessene Betretung im Landtage am sichersten durch berufsständige Wahlen erlangen. Die Denk schriftkommt daher zur Empfehlungde« berufsständigen Wahlsystems, aber dergestalt, daß die Volksvertretung nicht ausschließlich auf beruf«ständtger Grundlage beruht. Gegen die alleinige Vertretung nach Beruf«- ständen sprechen schwerwiegende praktische und prinzipielle Bedenken. Die Denkschrift weist besonder« darauf hin, daß eine Organisation der Berufsstände, die als Wahlkörper dienen könnte, bi« jetzt nur zum Teil vorhanden ist, daß e« intbesondere an einer entsprechenden Organisation de« Arbeiterstande«, die gerade für diesen Zweck unentbehrlich wäre, gänzlich gebricht. Ferner ist aber auch der oft wiederholte Einwand nicht von der Hand zu weisen, daß bei einer autschließlich berufeständigen Vertretung leicht das einigende Band de« allgemeinen Staatsinteresse« durch den Kampf der Sonderinteressen gelockert und gelöst werden könnte. Die Erfahrung lehrt immer wieder, daß berufiständische Organisationen die un willkürliche Neigung haben, ihre besonderen Stande«- interessen gegen da« Allgemeininterefle auszuspielen und die Verfolgung dieser Sonderinteressen al« ihre eigentliche Aufgabe, als die höher stehende Slande«- pflicht anzusehen. Auf diese Weise besteht die Gefahr, daß eine solche Volk«vertretung nicht die Staat«einhett, sondern den Krieg aller gegen alle verwirklichen würde. Die Denkschrift empfiehlt drher ein kombinierte« Wahlsystem : 48 Abgeordnete sollen durch Abteilung«- wahlcn, 35 durch berufsständige Wahlen gewählt werden. Die Abteilung-Wahlen liefern Vertreter au« dem Gesichtspunkte de« allgemeinen Slaat«bürger- tum«, der damit doch in den Vordergrund gestellt bleibt; die berufrständtschen Wahlen sorgen dasür, daß wenigsten« die Hauptprodukttvstände niemal« in ungenügender Zahl vertreten sind und die in ihnen ruhende wertvolle Sachkenntnis niemal« ganz zu ver missen ist. In der Verbindung, meint die Denk schrift, mildert und berichtigt jedes dieser beiden Systeme die Mängel der anderen. Da« Klassenwahlsystem, da« also für den größeren Teil der Abgeordneten beibehalten werden soll, erfährt aber nach den Regierungsvorschlägen grundsätzliche Aenderungen. Das Wahlverfahren soll direkt sein, jede Abteilung soll ihre Abgeordneten für sich wählen, und die direkte Sleuerleistung soll nicht der einzige Maßstab für die Klasseneinteilung sein. Wenn e» für notwendig angesehen werden muß, daß die die III. Abteilung bildenden Wahlberechtigten im Land tage vertreten sind, so wird man diesen Ansprüchen bei den vielseitigen Interessengegensätzen nur dadurch gerecht werden können, wenn jede Abteilung ihre Abgeordneten für sich wählt. Ein Hauplvorwurf, welcher gegen da« bisherige Dreiklassensystem erhoben worden ist, richtet sich gegen die ausschließlich materielle Wertung der einzelnen Wähler« nach seiner Steuerleistung. Er ist insbesondere von den jenigen, die sich eine bessere Bildung angeeignet haben, mit Glücksgülern aber nicht gesegnet sind, als eine bittere Ungerechtigkeit empfunden worden, daß sie hinsichtlich ihre« Wahlrechts hinter minder gebildeten, aber vermögenderen Mitbürgern zurück- stehen sollen. Da« Bedenken, welche« eine rein materielle Grundlage de« Wahlsystem» hervorruft, wird aber noch vermehrt, wenn man die zur Er gänzung heranzuziehende» beruf-ständischen Vertreter auf die drei Produklivstände beschränkt. E» empfiehlt sich deshalb, dem Bildungimoment dadurch einen größeren Einfluß zu gewähren, daß die Klassenein teilung nicht einseitig auf die den Vermögen«»«» hältmsssn entsprechende Steuerleistung, sondern gleichzeitig auf „Besitz und Bildung" begründet l » c r z r e r z z a i. r t r 3 e i- tl >. n n e, ie n n t, n s- i' r. te at !t, n- n. id m .'N r- ie