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für Hgdc»slkii-8iislt«>, NcrlnDitz, GMors, Lugau, Wüstenbrand, Urspmng, Mittelbach, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Meinsdorf n. st w Sonntag, den 22. Juni 1902 Könige 3 Wochen, in den übrigen Fällen 1 Woche, die Kirchentrauer sowie der Gebrauch geränderten Trauer- Papiers 3 bez. 2 Wochen. Bei Landestrauer nach dem Tode des Königs findet in allen Kirchen des Landes dreiwöchiges Trauerläuten und Abkündigung des Trauer- falles von den Kanzeln statt, — So lauten, wiegesagt, die bisher gültigen Bestimmungen. Wenn die Einstell ung der Lustbarkeiten diesmal auf nur acht Tage be schränkt worden ist, so konnte dies nur mit Zustimmung der höchsten Stelle geschehen und dürfte auf Wünsche zurückzuführen sein, die vom dahingeschiedenen König geäußert worden sind. — Infolge Ablebens Sr. Majestät des Königs findet in allenKirchen des Landes von 12—1 Uhr mittags in der Dauer von drei Wochen Trauer läuten statt, vom Todestag an gerechnet. So lange das Trauerläuten dauert, sind nur Kirchenmusiken ohne Instrumentalbegleitung zulässig. Die besondere kirch liche Feier mit Gedächtnißpredigt wird vom Ev.-luth. Landeskonsistorium angeordnet werden. — Für den durch das Ableben König Alberts eingetretencn Thronwechsel kommen folgende Be- stimmungen der sächsischen Verfassung in Betracht. Nach 8 138 hat der Thronfolger bei dem Antritte der Re gierung in Gegenwart de« Gesammtministeriums und der beiden Präsidenten der letzten Ständeversammlung bei seinem fürstlichen Worte zu versprechen, daß er die Verfassung de« Landes in allen ihren Bestimmungen während seiner Regierung beobachten, aufrecht erhalten und beschützen wolle. — Die Civilliste des verstorbenen Königs besteht fort, bis die seines Nachfolger« verab schiedet ist, jedoch längsten« nur bis zur Vereinigung über ein neues Budget. Von der Civilliste werden be- stritten: die Chatoullengelder des Königs, die Gehalte aller Königlichen Hof-Beamten und Diener, die künftig auszusetzenden Pensicnen derselben, sowie ihrer Wittwen und Kinder, der gesammte Aufwand für die Hofhaltung, den Stall, die Hosjagd und die dazu gehörigen Jnven- tarien, den katholischen und evangelischen Hofgottesdienst, für letzteren, nach der Höhe des zeitherigen Beitrags, die Hofkapelle und Hoftheater, die Unterhaltungskosten der dem Könige zur freien Benutzung bleibenden Schlösser, Paläste, Hofgebäude und Gärten, endlich alle hier nicht erwähnten ordentlichen oder außerordentlichen Hosaus- gaben, deren Bestreitung nicht ausdrücklich auf das Staatsbudget gewiesen ist. — Privateigenthum de» Königs ist alles Dasjenige, was er vor der Thronbesteigung bereits besessen hat und mit diesem Vermögen ferner erwirbt; es steht ihm darüber die freie Disposition unter den Lebendigen und auf den Todesfall zu. Hat der König über dieses Vermögen nicht disponirt, so fällt es bei seinem Ableben dem Hausfideikommifle zu. Ueber dasjenige Vermögen, das der König sonst während seiner I Regierung aus irgend einem Privatrechtrtitel oder durch I Ersparnisse an der Civilliste, erwirbt, steht ihm die freie I Disposition unter den Lebenden zu; bei seinem Ableben I aber fällt es ebenfalls dem Hausfideikommisse anheim. — I Da» Königliche Hausfideikommiß besteht au» alle dem,! was zu der Einrichtung oder Zierde folgender Königlichen I Schlösser, Paläste, Hofgebäude und Gärten dient:! 1. Das Residenzschloß. — 2. Da» Ehrhard'sche Haus. — I 3. Da» Kühn'sche Hau». — 4. Das Gerrt'sche Haus.» Redaction und Expedition: Bahnstraße 3 (nahe dein K. Amtsgericht). Telegramm-Adresse: Anzeiger Hohenstein-Ernstthal. Nr. 142 dem Erzherzog Otto von Oesterreich, Prinz Johann Georg, geb. 1869 uno Prinz Max, geb. 1870. Möge die Regierung König Georgs zum Heile unseres Sachsenlandes eine reich gesegnete sein! OertlicheS ««d Sächsisches. Hohenstein-Ernstthal, den 21. Juni. — Der Preis für Coacs aus der hiesigen städt ischen Gasanstalt beträgt von jetzt ab einheitlich 1,05 Mk. pro Hektoliter. — Montag, den 23. Juni, Vorm. 8 Uhr wird im Rathhause das Fleisch eines wegen Solanin-Krankheit beanstandeten fetten Schweines in rohem Zustande, L Pfund 40 Pfg., öffentlich verpfundet. — Die Vorüber des Nnfugs, der gestern vom Stadtrath unter Aussetzung von 30 Mark Belohnung die ihrem Gemahl und ihren Kindern bereits in ihrem 41. Lebensjahre am 5. Februar 1884 durch den Tod entrissen wurde. Von den Kindern, die sie hinterließ, sind noch am Leben Prinzessin Mathilde, geboren 1863, Prinz Friedrich August, nunmehr Kronprinz, geb. 1865, Prinzessin Maria Josepha, geb. 1867, vermählt mit T a g e 4 2 e k ch ! ch t L. Deutsches Reich. — Neue Bestimmungen über die Kapitulation der Mannschaften sind vom Kaiser erlassen. Gleich zeitig ist angeordnet worden, daß, wenn ein bestrafter Kapitulant sich im aktiven Dienst vier Jahre hindurch so geführt hat, daß er weder gerichtlich mit Freiheits strafe noch disziplinarisch mit Arrest bestraft ist, alle vor dieser Zeit erlittenen Disziplinarstrafen gelöscht sind. Als Kapitulanten dürfen nur solche Mannschaften angenommen werden, von denen ein wesentlicher Nutzen für den Dienst zu erwarten ist. — Aus Aulaß der Unterschlagungen des nun mehr verstorbenen ehemaligen Pastors Disselhof hat das Königl. Consistorium in Berlin scharfe Bestimm ungen an die Kirchenbehörden über Handhabung und Beaufsichtigung der Kassengeschäfte der kirchlichen Ge meinden erlassen. Insbesondere ist gewissenhafte und sachgemäße häufige Durchsicht der kirchlichen Vermögens bestände den kirchlichen Organen einer jeden Gemeinde zur strengsten Pflicht gemacht. Die dazu berufenen Mitglieder der kirchlichen Körperschaften sind darauf hingewiesen worden, daß sie für jeden Schaden, der auf eine Unterlassung ihrer Kontrolpflicht zurückgeführt werden kann, mit ihrem Vermögen haftbar gemacht werden. — Die Frist für den Umtausch der alten Post- werthzeichen gegen neue Postwerthzeichen mit der Inschrift „Deutsches Reich" wird bis Ende Dezember 1902 verlängert. Der Umtausch kann nach wie vor bei allen Reichs-Postanstalten und königl. württem- bergischen Postanstalten, sowie bei den Landbriefträgern bewirkt werden. Soweit noch Sendungen mit alten Postwerthzeichen vorkommen, werden sie von den Post anstalten bis zum Ablaufe der Umtauschfrist nicht in der Beförderung aufgehalten und auch nicht mit Nach taxe belegt werden. Dies gilt auch für Sendungen mit württembergischen Postwerthzeichen, die im Reichs- Postgebiet, und für Sendungen mit Reichspost-Werth- zeichen, die in Württemberg zur Auflieferung kommen. König Georg I ist am 8. August 1832 gkboren, wird also in diesem ! Jahre noch seinen siebzigsten Geburlslag begehen. Ist auch den Aufgaben königlicher Prinze», die I nicht im voraus dazu bestimmt sind, die Regierung des I Landes zu führen, ein engeres Ziel gesteckt als denen, I die Throne erben, so darf König Georg von Sachsen, ! dank seiner vorzüglichen Eigenschaften als Mensch und ! seiner hervorragenden Fähigkeiten als Soldat, dank I auch seiner langjährigen Theilnahme an den Staatsge- I schäften und au den Arbeiten des Landtages gleichwohl I auf eine Laufbahn zurückblicken, die reich an Verdiensten I um das Vaterland, reich an Ehre und Ruhm auf I militärischem Gebiete ist. Am 8. März 1846 als vier- I zehnjähriger Leutnant in die sächsische Armee eingetreten, I rückte der Prinz 1851 zum Hauptmann der Fußartillerie auf und wurde bald darauf Führer einer reitenden Batterie, deren ganz hervorragende Leistungen bei einem Manöver 1853 ihm die Ernennung zum Major und Artillericstabsosfizier einbrachte. 1858 erhielt Prinz Georg das Kommando des Gardereiterregiments und die Er nennung zum Oberst, welcher 1861 die zum General major und Kommandeur der ersten Reiterbrigade folgte. In dem schweren Jahre 1866 war bei Königgrätz der Prinz zum ersten Male im Feuer, — sein erlauchter Bruder hat die Feuertaufe schon 1849 bei Düppel em pfangen, — und Prinz Georg führte in Böhmen seine s Reiterschaaren mit glänzender Bravour. Seine Haupt- ! lorbeeren aber erwarb sich Prinz Georg im Feldzug von 1870, insbesondere in der Schlacht bei St. Privat durch die Umgehung des rechten Flügels der Franzosen. Diese glücklich durchgesührle Umgehung entschied bekannt- lich den Erfolg des geschichtlich denkwürdigen Tages. Auch in der Schlacht bei Sedan kämpfte der Prinz als Führer des sächsischen ArmeecorpS, und am 19. September lag er mit diesem vor Paris, wo seine Sachsen am berühmten 2. Dezember bei VillierS heldenmüthig kämpften. Der alte König Wilhelm telegraphierte damals aus Versailles an König Johann nach Dresden : „Ich wünsche Dir herzlich Glück zu den neuen, wenn auch blutigen Ehrentagen Deiner Söhne und Deiner Sachsen". In die Heimath zurückgekehrt übernahm Prinz Georg das Kommando der ersten Infanteriedivision. Viele Ehren und Auszeichnungen wurden ihm zu theil für die im fernen Lande erworbenen Verdienste um die Sache des Vaterlandes. Die Stände überreichten ihm einen Ehrensäbel, die sächsische Hauptstadt widmete ihm eine silberne Germania. Im Jahre 1873 übernahm Prinz Georg das Kommando des sächsischen Armeecorps und 1896 am 8. März wurde er von Kaiser Wilhelm II. zum Generfeldmarschall und Generalinspekteur der II. Armeeinspektion des Deutschen Reiches ernannt. So durfte das Sachsenvolk schon längst mit Stolz auf den ritterlichen Sproß des altehrwürdigen Wettiner- stammeS blicken, der sich in der Zahl der Paladine, die in heißer Arbeit den deutschen Kaiserthron errichtet haben, einen geschichtlichen Rang gesichert hat. Bei allen aber, die einen Blick in den Gang der StaatS- geschäfte Sachsens thun konnten, ist eS bekannt, wie aufmerksam Prinz Georg auch die Führung dieser Geschäfte verfolgt hat und wie wohl unterrichtet er in den staatlichen Angelegenheiten, ganz besonders auch in finanziellen Dingen ist, denen er als Mitglied der Ersten Kammer schon seit langer Zeit seine Aufmerksamkeit in eindringender Weise zugewendet hat. Daß er schon vor einigen Jahren eine mahnende Denkschrift über die finanzielle Lage unseres Landes verfaßt hat, ist seinerzeit nur wenigen bekannt worden. 29. Jahrgang. Dieses Blatt erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich Nachmittags. — Zu beziehen durch die Expedition und deren Austräger, sowie alle Postanstalten. Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 1 Mk. 25 Pfg. incl. der illustrirten Sonntagsbeilage. Jnsertionsgebühren: die fünfgespaltene Corpuszeile oder deren Raum für den Verbreitungsbezirk 10 Pfg., für auswärts 12 Pfg., Reclame 25 Pfg. Bei mehrmaliger Aufgabe Rabatt. Umrahme der Inserate für die folgende Nummer bis Borm. 1» Uhr. Größere Anzeigen Abends vorher erbeten. Vermählt war König Georg bekanntlich mit der I bekannt gemacht wurde, sind in drei jungen Burschen 1843 geborenen Infantin von Portugal Maria Anna, ermittelt und zur Anzeige gebracht worden. — — Hje Landestrauer dauert in Sachsen nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen mit allgemeiner Trauerkleidung und Gebrauch schwarzer Siegel beim Könige 12, in den übrigen Fällen 6 Wochen, die Ein stellung der Musik und öffentlichen Lustbarkeiten beim