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Hohmstem-Ernstthaler TageMun-LltzeM Ml-. 165 Sonnabend, den 18. Zull 1931 1. Beilage Dachsen und Aachbarkänder Stiftes aus dem Gebiete des SLeuerwcseus Mitgeteilt von Diplom-Kaufman» Hsrmau» Zobel, Gersdorf, Bücherrevisor und Steuerberater Was die letzte Notverordnung bezüglich der Umsatzsteuervorausznhluugc» angekündigt hat, ist nuumehr Wirklichkeit geworden. Laut Ver ordnung vom 2ö. Juni 193l (RGBl. Nr. 2v Leite 315) hat die Vorauszahlung der Umsatz steuer bei besonders hohen Umsätzen nicht mehr vierteljährlich, sondern künftighin monatlich ju erfolgen . Es haben auf Grund dieser Ver ordnung Steuerpflichtige, deren steuerpflichtiger Umsatz im Jahre 1930 bezw. in dem dem Kalen derjahre 1930 beendeten Geschäftsjahr des Pflich tigen den Betrag von NM. 20 000 überschrit ten hat, ihre Voranmeldungen sowie Voraus zahlungen auf die Umsatzsteuer monatlich zu bewirken. Diese Bestimmung tritt praktisch am 10. November 1931 erstmalig in Krast und be zieht sich aus die Oktober-Umsätze des Jahres 1931. Es sei nochmals besonders darauf hinge- wieseu, daß die Deklaration der Umsätze für die Monate Juli, August und September 1931 letzt malig in der bisherigen Weise zu erfolgen hat. Von dieser neuesten Verordnung sind dem- inch nur solche Betriebe betroffen, die im 5teuerjahr 1930 einen größeren steuerpflich tigen Umsatz als RM. 20 000,— erzielt haben, kie allein sind zur Abgabe monatlicher Umsatz- jteuererklärungen sowie zur Leistung monat licher Vorauszahlungen verpflichtet. Umsatz- steuerfreie Umsätze nach den 88 2 und 7-des Unis. St. G. bleiben bei dieser Neuregelung außer Ansatz. Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung sowie -Vorauszahlung bleibt bis zum 10. jedes folgenden Monats (mit einer fünftägigen Schon frist bis zum 15. eines Monats bestehen. Mißbrauch des Armerrrechts Von Amtsgerichtsrat Dr. Karl Ludwig Schimmclbusch Im „Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt" vom 24. Juni lenkt Landgerichtsdirektor Dr. Barth mit dem Aussatz: „Justizreform" u. a. auch den Blick auf die Unhaltbarkeit des gegenwärtigen Zustandes im Armenrecht. Hier seien die Mög lichkeiten aufgezeigt, unberechtigten .Armen- cechtsforderungen wirksam entgegenzutreten. Die entscheidende Ursache der in zunehmen- sem Maße beklagten Auswüchse im Armenrecht ist unsere Verarmung. Auf ihr beruht die Ver schiebung im Anteil der Volksschichten: waren es früher die „kleinen Leute", so sind es heute vielfach im geschäftlichen Leben stehende, oft pro zessierende Personen, denen keineswegs immer der Ausgang des Rechtsstreits das Maß von Gewissenhaftigkeit gegenüber der Allgemein heit bescheinigt, das die Notzeit gebietet. Den „Anspruch" des Unbemittelten auf das ilrmenrecht schließt nur „Mutwilligkeit" oder .Aussichtslosigkeit" aus: 8 114 ZPO. Daß die übliche Vorprüfung, die schriftliche „An hörung" der Parteien, derartiges nur selten' klar ergibt, liegt auf der Hand. Man wird tie fer schürfen müssen. Schon das geltende Recht gestattet vorherige „mündliche Verhandlung": ß 126 ZPO. Sie würde das Anschwellen dieses millionenschweren Passivpostens unserer Staats bilanzen schon darum stark eindümmen, weil sich so ein hoher Prozentsatz von Streitigkeiten überhaupt im Keim ersticken läßt. Dabei würde sich nicht nur die rechtliche Haltlosigkeit man ches „Anspruchs" offenbaren, sondern ost auch die praktische Wertlosigkeit — siehe Insol venz des Legners. Auch weitergehende Er mittelungen, etwa Zeugenvernehmungen, wür den sich als förderlich erweisen. Das Ziel indessen muß sein, zu größerer Ver antwortung zu erziehen. Das gilt zunächst von den das Unvermögen bescheinigenden Stellen, die offenbar vielfach nicht einmal die Höhe der Kosten kennen. Der Voran-chlag scheint nicht unbillig, zur Gewährleistung besonderer Sorg falt ihnen die Armenrechtslast ganz oder teil weise gegen angemessenen Ausgleich aufzuer- legen. Der Armenrechtsnehmern aber, die glauben, daß Armcnrecht befreie durchaus und end gültig von allen Kosten, müßte deutlich ge macht werden, daß sie nicht „auf gut Glück" jedes Risiko auf den Staat abwälzen können. Daß nach Besserung der Vermögenslage die Nachentrichtung angeordnet werden kann, ist ein schwacher, kaum merklicher Trost. Erfolg verspricht dagegen der Vorschlag des Deutschen Anwaltvereins, das Armenrecht statt als Kostenbefreiung auch als Stun dung auf Raten zu bewilligen. Heutesind die Nutznießer vielfach Minderbemittelte, die „auf Stottern" wertvolle Gegenstände — Mo torräder, Radio, selbst Autos (!) — kaufen: mit Unrecht setzt man die Gesamtkosten in Vergleich zum Einkommen, während geringe Teilbeträge keine unbillige Zumutung, keine Beeinträchti gung des Schutzes wirtschaftlich Schwacher bedeu ten, wohl aber die Hemmungslosigkeit des ein zelnen eindämmen würden, unter Wahrung un verzichtbarer Belange von Staat und Volk. Staatlicher Wirtschaftsstock Dresden, 17. Juli Nach einer an die Industrie- und Handels kammer Dresden gelangten Mitteilung des säch sischen Wirtschaftsministeriums können in diesem Jahre Ausleihungen aus dem staatlichen Mirt- schaftsstock nicht mehr vorgenommen werden. Die Anträge, in denen bei den Verhandlungen mit den Beteiligten bereits Verpflichtungen einge gangen sind, werden noch zum Abschluß gebracht werden, die übrigen wie auch etwa noch neu eingehende Gesuche müssen ohne Fortsetzung der eingeleiteten Erhebungen oder Vornahme neuer Erörterungen ohne weiteres ablehnend be- schieden werden. Alle drei großen kommunistischen Zeitungen Sachsens verboten Dresden, 17. Juli In den vergangenen drei Tagen sind nachein ander die folgenden kommunistischen Blätter auf vier Wochen verboten worden: Die in Dresden erscheinende „Arbeiterstimm e", der in Chem nitz herausgegebene „Kämpfer" und schließlich die Leipziger „Sächsische Arbeiterzei tung". Die Verbote sind fast durchweg wegen hetzerischer Verleumdungen sowie Aufforderun gen zum Streit erlassen worden. Schwere Hagelschäden in der sächsischen Landwirtschaft Wie die Pressestelle der sächsischen Landwirt schaft mitteilt, ist am 7. Juli in der Amtshaupt- mannschaft Dippoldiswalde in einer größeren Anzahl von Orten ein schweres Hagelwetter niedergegangen, das für die meisten der davon betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe eine restlose Vernichtung der anstehenden guten Ge treideernte und sehr schweren Schaden an den Hackfrüchten und Ohst gebracht hat. Auch an den landwirtschaftlichen Wohn- und Beiriebsgebäu- den sind erhebliche Schäden durch Zerschlagen von Dächern und Fensterscheiben eingetreten, konnten doch Hagelkörner bis zu 200 Gramm Gewicht festgestellt werden. Das über die be troffenen Gemeinden hereingebrochene Unglück ist um so schwerer, als ein großer Teil der Land wirte unter dem Druck der schweren wirtschaft lichen Lage in diesem Jahr keine Versicherungen gegen Hagelschäden eingegangen war, weil sie glaubten, die hierfür erforderlichen Barmittel nicht aufbringen zu können. Auch aus anderen Teilen des Landes werden örtlich sehr starke Hagelschlägen gemeldet, die ebenfalls schweren Schaden verursacht haben. Die Landwirtschaftskammer, die sofort nach Beknnntwerden der durch das Unwetter ange richteten Verheerungen eine Besichtigung der entstandenen Schäden eingeleitek und die Ange legenheit in ihrer letzten Vorstandssitzung ein gehend beraten hat, versichert die in ihrer Epi stenz bedrohten Landwirte ihres aufrichtigen Mitgefühls. Wenn auch die überaus schwierige Lage des Staates nicht verkannt werden soll, so wird doch versucht werden, durch Bereitstellung öffentlicher Mittel wenigstens einen Teil der eingetretenen Schäden abzumildern, damit den Betroffenen ihre wirtschaftliche Existenz unter den jetzt an und für sich schon schwierigen Ver hältnissen erhalten werden kann. Der Bediente Wenn auch heute niemand mit Börne das Wort Bedienter für ein Verbrechen gegen die Grammatik erklären wird, so befremdet es doch noch manchen, daß wir einen Diener als Be dienten, also als Herrn, bezeichnen: wird doch nur ein Herr bedient, und zwar dauernd, wäh rend der Bediente dauernd selbst dient, nicht etwa nur früher einmal gedient hat. Zur Er klärung könnte man den sinnigen Spruch V. v. Münchhausens heranziehen: Die Sprache spielt manchmal und ist doch ernst dabei: Der Schenker, der Beschenkte, das ist zweierlei, Der Diener, der Bediente, das ist gleich im Brauch, Weil jeder echte Herr zugleich ein Diener auch. Aber damit ist die Form nicht erledigt. Man kann sie nicht als Abkürzung von Bedienender erklären, auch nicht als Kürzung aus der Form Bediensteter (die z. B. Kretzer, Drei Weiber 1. 209 gebraucht, auch von Zofe und Köchin), das wäre ein mit einem Dienst, besonders amtlicher Art versehener wie der Beamtete mit einem Amt versehen ist: ehemals gab es freilich auch Hof-, Kirchen-, Kriegs-, Steuer-, Berg- und Forstbediente. Der Ausdruck erklärt sich viel mehr daraus, daß man im 17. Jahrhundert „einem bedient sein" sagte im Sinne von: dienlich oder dienstbar sein, in Diensten stehen. Joh. Rist fchrieb 1642: Herr Opitz ist Königen und Fürsten in ihren amtlichen Geschäften be dient gewesen, wir würden sagen: er hat ihnen gedient. Im Simplizissimus liest man: Alle ob- ligierten sich, ihnen mit Darsetzunq Guts und Bluts bedient zu sein. Es ist eine Tatsache, die freilich selbst Sprachgelehrte noch nicht recht erfaßt haben, daß die Leideform des Mittel worts keineswegs nur die Bedeutung des Leidens in sich schließt. Daß sie auch die der Tätigkeit haben kann, beweisen nicht nur viele abgestor bene Mittelwörter, sondern auch eine große Zahl noch gebrauchter. Sprechen wir nicht von einem belesenen Manne als einem, der viel gelesen hat, und von einem berechnete», d. h. einem, der immer mit Berechnung handelt? Ein ver dienter Beamter, ein gedienter Soldat, der (unf- gediente Landsturm, treugedienle Angestellte sind nicht nur Ausdrücke veralteter Amtssprache; zwischen einem Gedienten und einem Bedienten ist nur der Unterschied, daß jener gedient (aus gedient) hat, dieser sich noch im Dienst befindet. Die Bedeutung der Vergangenheit halten auch andere solche Formen nicht fest: Das ist „ein betrogener und verlogener Mensch", sagen wir und meinen nicht einen, der betrogen hat, sondern einen betrügerischen: ein gottvergessener Mensch ist kein von Gott vergessener, er denkt nicht mehr an Gott. Ein Versteckter verbirgt seine Meinung, Gesinnung oder Kenntnis; das Lob eines Verschwiegenen erhält, wer zu schwei gen weiß. Der Bediente führt nns auch zum gelernten Schlosser, zum Studierten usw. —- Vorsicht beim Becrcnsainmeln. Jetzt ist das Beerensammeln für viele eine Lieblings beschäftigung. Jedoch gibt es auch hier, beson ders für Kinder, mancherlei Gefahren, auf die nicht eindringlich genug hingewiefen werden kann. Nicht nur, daß eine Reihe von Pflanzen nnd Sträuchern, deren Früchte die Kleinen znm Genuß verlocken, infolge ihrer Ungenießbarkeit aber gesundheitsschädlich sind, häufig Unannehm lichkeiten Hervorrufen, man findet auch im Walde die Früchte verschiedener Giftpflanzen, die ebenso giftig wie schön gefärbt sind. Vor allem gilt das für die Früchte der Nachtschatten gewächse. An lichten Plätzen im Walde reift jetzt die Tollkirsche mit ihren wie saftige tief- schwarze Kirschen anssehenden Früchten. Be kanntlich gehört die Tollkirsche zu den gesähr- lichsten Giftpflanzen. Sie ruft nach dem Genuß Vergistungserscheinungen wie übelwerden, Ohn macht, Schwäche usw. hervor, die zum Tode führen können. Auch der schwarze Nachrichatten mit seinen heidelbeerartigen Früchren ist sehr gefährlich. Er gedeiht an Schutthaufen und auf Äckern. Neben ihm wächst das Bilienkraui, das mit seiner Apfelfruchr an den Mohn erinncr:. Aber die Körner dieses Kraures enthalten ein starkes Gift, das beim Genuß auch kleiner Men gen den Tod zur Folge haben kann.^ Zwischen Himbeeren und Brombeeren im Gebüsch ge deiht der bittersüße Nachtschatten mit kleinen länglichroten Beeren. Im Walde selbst ist noch die Einbeere zu nennen, deren blauschwarze Frucht zwischen den vier Blättern sitzt und sehr verlockend aussieht. Auch die roten Früchte des Seidelbast sind giftig, und der Stechapfel, der auf Schutthaufen gedeiht, trägt eine Kapsel frucht, die giftige Samenkörner enthält. Gift pflanzen erkennt man am scharfen Gernch, den man besonders beim Zerreiben der Blätter er kennt. Kindern sollte immer wieder gesagt werden, nur Beeren zu sammeln und zu essen, die sie kennen. — Ölsnitz i. E., 18. Juli. Schützenfest. Die Schützengesellschaft Oberölsnitz begeht vom 18. bis 20. Juli 1931 ihr traditionelles Schützenfest, das stets über die Grenzen der Stadt hinaus von großer Anziehungskraft gewesen ist. — Remse, 17. Juli. Schwere Not der Gemeinde. Bei der Beratung des mit einem Fehlbetrag von 710V0 Mark abschließenden Hanshaltplanes wurde klar zum Ausdruck gebracht, daß die Gemeinde in einer Finanzkatastrophe steht, die sie erst in jahr zehntelanger Arbeit wird überwinden könne». Remse zählt zu denjenigen Gemeinden, die am härtesten von der gegenwärtigen Not betrosfen werden, da die ge iamte Einwohnerschaft in der hiesigen Papierindu- trie beschäftigt war, die vor Jahresfrist ihre Pforten ic^scneir 5IkM AL MÜ ' lusl sil^tS gidi Qolcl Silds«-. OoOku SIs KÜOikiSiu tüf WSkUlgS kOkTIMl'S Ski! >1-, ^NSSl"6I" SSNiSkSci Sis SOgSs- dCllgSslSOklS LZlUSlI- Mts-l'sdskS. «IC«" 4 (ZssilSll Sis Mil Osnkl gskll's dssssl-l SUlLLIM-SicM