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WWMllhck' AM Erscheint jeden Wochentag nachmittags. — Fcrnspr. Nr. 11 u. 28. Postscheckkonto Leipzig 23464. — Gemeindcgirokonto 14. Bankkonten: Commerz-und Privat «Bank Zweigstelle Hohen stein-Ernstthal — Darmstadter und Nationalbank Zweig niederlassung Hohenstein-Ernstthal. — Unverlangt eingesandte Manuskripte werden nicht zunickgeschickt. — Einsendungen ohne Namensnennung finden keine Aufnahme. Bei Klagen, Konkursen, Vergleichen usw. wird der Brutto betrag in Rechnung gestellt Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgend welcher Storung des Betriebe? der Zeitung, der Lieferanten oder der BesvrdcrungSeinrich- tungen — hat der Bezieher keinen Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder aus Rückzahlung des Bezugspreises. Hohenstein-Ernstthaler Zeitung, Nachrichten und Neueste Nachrichten Generalanzeiger für Hohenstein-Ernstthal mit Hüttengrund, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf, Rüsdorf, Langenberg, Meinsdorf, Falken, Langenchursdorf, Reichen bach, Callenberg, Grumbach, Tirschheim, Kuhschnappei, St. Egidien, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Erlbach, Pleißa und Rüßdorf. Dieses Blatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts, des Finanzamts und des Stadtrats zu Hohenstein-Ernstthal, sowie der Behörden der umliegenden Ortschaften behördlicherseits bestimmte Blatt. Druck und Verlag von Dr. Alban Frisch. M. 165 Der Nnum des Millimeters der etnlvatttgen Anzeigen- zcile kostet 7 Pfg„ der eiusvaltigen Ncklamezcile 21 Pfg. Für den Nachweis werden 25 Gvldvfcnniae berechnet. Sonnabend, den 18. Juli 193L Bczunsvrcis halbmonatlich 86 Guldvkenuige einichlieklich Träaerlohn 81. JMq. Der Anfang vom Enö§ 8er HLMefeMM «Ml -er Waffe der AM M -er Preffe mH «sch As Mffe -Ä WMMM «MM mr-e« Treviranus spricht über Lie neuen Notverordnungen der G. Sarl und Heinz Lahufen verhaftet ten zu lassen, die einen neuen Schwebezustand Bremen, 17. Juli chen, jedoch scheint es zweifelhaft, dass eine solche Zu und der eintreten werde. Es solle die Möglichkeit gege ben werden, Sparguthaben bis zu 20 Mark täg lich abzuheben. Von laufenden Konten dürften bis 100 Mark, im Überweisungsverkehr bis 2000 Mark und im engeren Kreise der Banken bis 15 000 Mark erhoben werden. Ferner solle das diesem auslän- nächsten Die Verwaltung der Norddeutschen Woll kämmerei und Kammgarnspinnerei in Bremen teilt mit, das; sie auf die Toga, Vereinigte Webe reien AG. Berlin, und auf die Alrowa Deutsche Strickerei AG. Chemnitz keinen Einflug mehr hat. Im Verlauf seiner Ausführungen kündigte Minister an. daß ab Montag bis Donnerstag nächster Woche eine weitere Lockerung der Zahlungs überweisung rungsblätter jammerten zu sehr darüber, daß! Notverordnung erlassen wird, da man es nicht die Regierung nicht die Möglichkeit besitze, ihreifür zweckmäßig hält, eine Zwischenpause eintre- rungs-Gesellschaft zusammenfassen. Projekt werden die beteiligten in dischen Banken bis gegen Ende Woche Stellung zu nehmen haben. * durchgcführten Ermittelungen des Unter suchungsrichters in Sachen Lahusen nunmehr zu dem Ergebnis geführt haben, daß dringender Tatverdacht besteht, daß nicht nur, wie bisher angenommen wurde, Vergehen gegen die Bestim mungen des Handelsgesetzbuches, sondern dar über hinaus Konkursvcrbrechen und Betrug durch Führung von Eeheimkonten, falsche Buchungen und insbesondere Einstellung fingierter Forderungen in Frage kommen, ist am Freitag nachmittag auf Antrag der Staatsan waltschaft der Haftbefehl gegen die Ange schuldigten Karl und Heinz Lahusen erlassen und vollstreckt worden, weil nunmehr Fluchtver dacht gesetzlich begründet ist. * Wie der DHD von zuverlässiger Stelle er fährt, ist erwogen worden, nach dem Muster der Danatbank von der Reichsregicrung aus dem Wege der Notverordnung für die Nordwolle ein etwa sechswöchiges Moratorium zu errei- Wechselmoratorium abgebaut werden. Weiter kündigte der Minister an, das; die morgige Notverordnung gegen Kapital- und Stsner- slncht jedem genügend Zeit zur Mitteilung an das Fi nanzamt und die Reichsbank geben werde. Wer diese Frist zur Anmeldung jedoch nicht einhalte, werde rücksichtslos mit Zuchthaus-, Gefäng nisstrafen und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte bestraft. Dem Auslande müsse er klärt werden, so betonte der Minister weiter, daß Deutsche jetzt im Ausland ihr Geld nicht verbrauchen könnten. Ab morgen habe jeder bei Grcnzübcrtriti 1!!0 Rmk. sür jeden Paß mit Ausnahme der Wanderarbeiter und des klei nen Grenzverkehrs zu zahlen. Die Augen der ganzen Welt, so führte der Minister weiter aus, seien jetzt auf die Männer gerichtet, die nach Paris fahren,' ein 65 Millio nenoolk warte darauf, wieder in Frieden und Freiheit zu lebe». Die Opfer, die wir zu brin gen bereit seien, dürften jedoch nicht auf Kosten unseren nationalen Stolzes gebracht werden. Die Rcichsregierung habe mit ihren jüngsten Not verordnungen nicht die Kapitalnot beseitigen können. Nur die stärksten Stauungen seien ge mildert worden. Die Lockerungen würden plan mäßig weiter verfolgt werden. Der Bestand der Wirtschaft hänge davon ab, daß die Sparer das Vertrauen haben, daß die Wirtschaft ehrlich mit diesem Eelde wirtschafte. Ain Schluß seiner Ausführungen erklärte der Minister, daß man sich durch den Erlaß der Tri butlasten nicht zu der Meinung verführen lassen dürfe, daß nun das goldene Zeitalter begonnen habe. Schweres stehe noch bevor. Dringend mahnte der Minister zur Einigkeit und Geschlossenheit. Nation zu sein, sei kein Vergnügen, sondern ein Kampf. * Der „Kavallerie-Tag" sand statt. Aus seinem Verlaus seien zwei Momente festgehalten: Bevor der Festzug am Rathause vorbeimav schielte, versammelten sich die Ehrengäste, an der Spitze Eeneralfeldmarschall o. Mackensen und Generaloberst v. Einem, in den Festräumen des Rathauses. Dort wurden sie von Oberbürgermeister Dr. Külz herzlich willkommen geheißen, der demo kratischer Reichstagsabgeordneter ist und von den Sozialdemokraten zum Oberbürgermeister von Dres den gewählt wurde. Dr. Külz fülustc aus, der „Kavallerie-Tao" sei ein Taa kameradschaftlicher Erinne r u na und vaterländischer GeIinnnn a. Er. der Redner, könne sich denken, das, iibcl,vollende, anncnvoliiischc Kritik in diesem Taac etwas anderes erkennen wolle. Demaeacniiber betone er, mit absichtlichem und starkem » —r 8 3 Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. * Diese Notverordnung ist der schlimmste Ver sa s s u n g s b r u ch, den sich das Kabinett Brü ning bisher geleistet hat. Man kann, wenn man sich in die Lage der regierenden Herr schaften geistig versetzt, vielleicht verstehen, das; der Maulkorberlaß vom März noch verschärft und jede Kritik unmöglich gemacht wird, denn eine solche können gewisse Leute ja nicht vertra gen. Nirgendwo in der Welt aber wird man es verstehen können und nirgendwo hat es jemals dafür auch nur ein Beispiel gegeben, das; sich eine Negierung anmaßt, den redaktionellen Teil der Presse zu bevormunden, ja sogar sür sich unentgeltlich Platz zu beanspruchen. Man stelle sich doch vor, was das bedeutet, daß die deutschen Zeitungsverleger unter Willensaus- fchaltung ihrer verantwortlichen Redakteure ge zwungen werden, für die Regierung arbeiten zu lassen, die Arbeit aus eigener Tasche zu bezahlen und dafür auch noch Steuern zu entrichten. Man konnte seit einiger Zeit ahnen, daß sich etwas im Anzug befindet. Denn die Regie- N-chd-m di- m» g-M«, „i, Heule Ml Notverordnungen E i a c n e Funkmeldung Berlin, 18. Juli Wie die TU erfährt, werden die beiden Noten gegen die Kapitalflucht und über die Lockerung des Bankenverkehres vor« aussichtlich gegen 14 Uhr veröffentlicht werden. Der wesentliche Inhalt der Notverordnungen ist durch die oben veröffentlichte gestrige Rede des Reichsministers Treviranus bereits gekenn zeichnet. Prüfung der Rentabilität der Nord- wolle-Betriebe beschäftigt, die die alleinige Vor aussetzung für eine eventuelle Neugründung der Nordmolle ist. Ein Vergleichsverfahren über das Vermögen der Nordwolle wird wahrschein lich nicht crössnet werden, da dann der Konzern mit den unproduktiven Ausgaben, wie z. B. Pensionen, und den unrentablen Betrieben be lastet bleibt. Vielmehr wird man aller Wahr scheinlichkeit nach zum Konkurs schreiten. Die jenigen Betriebe, die sich auf Grund der Prü fung als rentabel erwiesen haben, wird man dann wohl in einer neuen Nordwolle-Gesellschaft ähnlich wie bei der neuen Frankfurter Versiche- Dcr „Kavallerie-Tag" in Dresden liegt hinter uns. Tausende und Abertausende erfreuten sich an dem farbenprächtigen Bild. Tausende und Abertausende fanden in dieser entsetzlichen Jammer zeit einen geringen Trost in der Erin rerung an da- hingcschwundcne glorreiche Tage. Der „Kavallerie-Tag" müßte der Vergangenheit angeboren, wenn nicht linksstehende Kreise vor sei ner Abhaltung in geradezu krankhafter Verbissen heit gegen ihn gewütet hätten, wenn nicht dieselben Kreise, trotz seines musterhast ordnungsgemäßen und völlig reibungslosen Verlaujes, noch hinterher ibm die Wirkung einer Störung der außenpolitischen Be strebungen der Reichsregierung angedichtet hätten. In erster Linie im Kampf gegen die Abhaltung des „Kavallerie-Tages" stand Mosses „Berliner Tageblatt". Es schrieb: Dan diese Veranstaltung der alten Hcr« r e n inn, mindesten nn.wimeman ist, wird in ernsthaft nnd veranrwvrtnnasvvll denkenden volitikche» Kreisen allgemein emvsunden und konstatiert. Eine gesetzliche Möglichkeit, das Kavalleriesest zu verhindern, gibt es nicht, .indessen, der Dresdner „Wassentag" wird vor- ausnckuUch nicht ebenso m einer aggressiven volitiicheu M n n i f c st a t i o n werden wie der Breslauer Ltahlhelnitag, der die dentichen Interessen ungeheuer gefchädint hat. Bum mindesten ist zu crwar« ten. dost das unterbleiben wird. In einer späteren Ausgabe ging dieses Blatt so gar noch weiter und führte unter der Unterüber schrift „Rechtzeitige Störung der Friedenspolitik* aus: Dresden wird an diesen drei Tagen iibcrgll in m o ngrchii ch e n Emblc m e n pranaen. Eine schUm- nicrc Störung der R u h e, die das deutsche Volk gerade lebt sür seine auswärtige Politik brgucht. kann mau sich gor nicht iwritcöeu. Der „Kavsllericwa" -eist, wie wenig die sogeiwnnten „nationalen" Kre.se die Bitte des Reichskanzlers, nicht durch geräuschvolle Kuud. gebuugeu die grobe Politik zu beeinträch tigen, zu beherzigen bereit sind. Und unter ausdrücklicher Bezugnahme aus das V. T. und die obenangcführte Unterüberschrift er klärte die sozialdemokratische Presse: In der Toi. wollte man es daraus aulegc». den Nach weis erneut dakür zu führen, wie sehr das iranzvnuhe Misstrauen gegenüber Deutschland, das in diesen Tagen so sehr znm Verhängnis aergöc sür Deutschland ansge schlagen hat. begründet ist, so künnie man kaum anders verfahren. Die Frage wird darum akut, wie die Rcicüs- reaicruug sich gegenüber dem geplanten Rummel zu ver halten gedenkt. Greift sic nicht ein, dann macht sie sich mitschuldig. Dies nm so mehr, gls die gevlante 'Ver anstaltung durch die Beteiligung der Reichswehr eine Art ossiziellcu Charakter erhält. Wir meinen auch, dast man in Deutschland zurzeit andere Sorgen als die Veranstaltung von „Knvallerletngcn" haben müsste. Zweite Voroednuna des KeichövEdenlen zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen V0M 17. IM 1S31 Berlin, 17. Juli Auf Grund des Artikels -18 Abs. 2 der Reichs oerfassung wird für das Reichsgebiet verordnet: 8 1 Der verantwortliche Schriftleiter einer perio dischen Druckschrift ist verpflichtet, auf Verlan gen der obersten Reichs- oder Landesvehörden oder der von ihnen bestimmten Stellen Kund gebungen sowie Entgegnungen auf die in der periodischen Druckschrift mitgeteilten Tat sachen ohne Einschaltung oder Weg lassung unentgeltlich aufzunchmen. Der Abdruck hat unverzüglich, bei Tageszei tungen spätestens in der nach Eingang der Kundgebung oder Entgegnung nächstfolgenden, für den Druck nicht bereits abgeschlossenen Num mer zu ersolgen. Die Kundgebung oder Ent- zegnung ist an der vom Einsender be- timmten Stelle mit der von ihm be- timmten Überschrift und in der von hm bestimmten Schrift zum Abdruck zu »ringen. Eine Stellungnahme zu einer Ent- zegnung in der gleichen Nummer ist unzulässig. 8 2 Druckschriften, durch deren Inhalt die öffent- nche Sicherheit und Ordnung gefährdet wird, können polizeilich beschlagnahmt und eingezogen werden. Periodische Druckschriften können verboten werden 1. wenn der Vorschrift des 8 1 zuwiderge handelt wird oder 2. wenn durch ihren Inhalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Vorschriften des 8 12 Abs. 2, 3, der 88 13 und 15 Abs. 1 der Verordnung zur Be kämpfung politischer Ausschreitungen vom 28. März 1931 (Reichsgesetzblatt S. 79) gelten ent sprechend. Auslassungen mittels eigenen Organs oder in der Oppositionspresse dem „ganzen" Volk vorzu setzen. Alle Befürchtungen sind aber durch die neue Notverordnung in den Schatten gestellt. Nach Ansicht der „DAZ" bedeutete die neue Notverordnung den An sang vom Ende der Pressefreiheit. Das Blatt gibt zu, daß ein Teil der Presse das verantwortliche Amt des Journalisten manchmal mißbraucht und ne ben der Waffe der Kritik die Waffe des Tot schweigens allzu bedeukeulos augeweudet hat. Die bisherigen bekanntlich bereits verschärften Bestimmungen hätten jedoch nach Meinung des Blattes bei weitem ausgereicht, um solche Aus wüchse zu beschneiden. Der „Tag" schreibt, daß eine solche Verord nung gegen die Presse in parlamentarisch regier ten Staaten bisher als unvorstellbar gegolten habe und erklärt, die Notverordnung selbst ge statte eine Kritik nicht mehr. Auch das kommunistische Organ „Berlin am Morgen" wendet sich mit aller Schärfe ge gen die yeue Verordnung, die nichts anderes be deute als die absolute Befehlsgewalt der Regie rung über die oppositionelle Presse. Berlin, 17. Juli Reichsminister Treviranus sprach am Freitagabend im Rundfunk zur politischen Lage.