— 106 — werden, sind für unsere Zwecke nicht brauch bar. Beide Präparate sind zu grobkörnig und rollen von den Blättern ab, während venti lierter Schwefel (Marke „Ventilator") von feinster Beschaffenheit sich wie eine feine Wolke auflegt, uud das ist die Hauptsache. Dann kann auch unter der Einwirkung der Sonne sich schweflige Säure entwickeln, die das eigentlich Wirksame bei der ganzen Sache ist. Hieraus ergibt sich auch, daß es falsch ist zu schwefeln, wenn noch der Tau auf den Blättern liegt. Der Schwefel ballt sich zusammen, — die Wir kung kann nicht so vollkommen eintreten, wenn von einer solchen überhaupt noch die Rede sein kann. Zum Schwefeln bediene man sich eines geeigneten Verstäubers, die überall zu erhalten sind, und führe die Arbeit so aus, daß die Pflanzen mit einem feinen Hauch von Schwefel bedeckt sind. Beim Bestäuben trete man nicht zu nahe an die Pflanzen heran, sondern etwa einen Schritt zurück. Auch das Tragen einer Schwefelbrille ist zum Schutze der Augen an zuraten. In Zwischenräumen von 3 —4 Wochen, je nach Witterung, muß die Arbeit wiederholt werden, denn es entstehen ja immer wieder neue Abb. 1. Rückenschwefler für größere Betriebe/ baldigst wiederholt werden, nachdem die Blätter abgetrocknet sind. Ist die Krankheit bereits ausgebro chen, so muß das Aufbringen von Schwefel etwa aller 14 Tage geschehen, um gesunde Teile zu schützen und die alten Pilzherde einzudämmen. Mit der Anwendung von Schwefel wird ein Mittel empfohlen, das von jeher aus dem Gebiete des Pflanzen schutzes eine große Rolle gespielt hat — es sei nur an die Weinbergarbeit erinnert — und das als ausgeprobt nur empfohlen werden kann. L.-O. V Abb. 2. Handschwefelverstäuber. Pilzansiedlungen, die entweder auf unseren Pflanzen noch vorhanden sind oder uns wieder Abb. 3. Handschwefler „Pomonax". Mit einer Hand zu gebrauchen: besonders für Büsche, Sträucher und niedrige Gewächse. durch den Wind zugetragen werden. Tritt kurz nach dem Schwefeln Regen ein, so muß dies Line zweckmäßige Schädlings bekämpfung scheint der Bezirks-Obstbauverein Weinböhla ein leiten zu wollen. Daß Gesetze und Polizei vorschriften nicht das vermögen, was man von ihnen oft erwartet, beweisen die Vorschriften über das Abraupen der Bäume und die Ver nichtung der Blutläuse. Nur wenn sich geeignete Leute zur Kontrolle finden und wenn alle Garten besitzer die Bekämpfung der Schädlinge möglichst gleichzeitig und gleichmäßig durchführen, kann von einem Erfolg die Rede sein. Der Bezirks- Obstbauverein Weinböhla unternimmt nun einen festen Schritt nach dieser Richtung hin. Er hat