Volltext Seite (XML)
MUMer: llr. 18 Erscheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Mit .Illustriertem Sonntagsblatt', »Aus der Landwirtschaft", »Hot- Garten» und Hauswirt» schäft' und »Mode für Alle' — — — Abonnement: Monatlich 43 Pf., vierteljährlich Mark 1.30 bei freier Zustellung ins Haus, durch -»ie Bost bezogen Mark 1.41. M VMSMW IMS MW W Sos kMWSW NtSMlMS MS Sss SkSSkllllK K YlllSM re!M-6gr.: WoAenvlM Puislii- Jnserate für denselben Tag sind dis vormittag» 10 Uhr aufzugeben. Die fünf mal gespalten« Zeile oder deren Raum 15 Pf., Lokalpreis 12 W. Reklame 30 Pf. Bei Wiederholungen Rabats Zeitraubender und tabellarischer Satz nach b»- sonderem Taris. — Erfüllungsort ist DulsrM «sMl D öm MMiSirsveM MM Druck und Verlag von E. L. Försters Erden (Inh. I W. Mohr) A Geichüstsstelle: Pulsnik, Bismarckvlad Nr. 288. Verantwortlicher Redakteur I. W Mohr in Pulsnitz Nr. 67. Sonnabend, 3. Juni 1916. 68. Jahrgang. NE" klmMke? Veil. Auf Blatt 332 des Handelsregisters ist heute die Firma Ewald Senf in Großröhrsdorf, als deren Inhaber der Fabrikant Herr Bernhard Ewald Senf in Großröhrsdorf und als Prokurist der Kaufmann Herr Martin Willibald Senf daselbst eingetragen worden. Angegebener Geschäftszweig: Mechanische Band- und Gurtweberei. Pulsnitz, am 29. Mai 1916. königttcdes Nmtsgerlckl. Erhebung der Ernteflächen nach der Bundesratsverordnung vom 18. Mai 1916 (Neichsgesetzblatt Seite 383) in Verbindung mit der hierzu ergangenen Ausführungsverordnung des König lichen Ministeriums des Innern vom 20. Mai 1916, Sächsische Staatszeiiung vom 22. Mai 1916. 1. In der Zeit vom I. dls 20. Juni 1916 sind die Ernteflächen beim feldmäßigen Anbau von Winter- und Sommerweizen, Spelz (Dinkel, Fesen) sowie Emer und Einkorn (Winter- und Sommerfrucht), Winter und Sommerroggen, Gerste (Winter- und Sommerfrucht), Menggetreide, Hafer, Mischrrucht, Buchweizen, Hülsenfrüchten — rein oder im Gemenge mit Gerste oder Hafer zur Grünfuttergewinnung —, Lupinen (zum Unterpflügen, zur Erünsutter-oder Körnergewinnung), Erbsen und Peluschken, Eßbohnen (Stangen-, Buschbohnen), Linsen, Acker-(Sau-)Bohnen, Wicken zur Körnergewinnung, Oelfrüchte — Raps und Rübsen, Mohn, Dotter, Sonnenblumen u. a. —, Gespinstpflanzen — Flachs 'Lein), Hanf, Kartoffeln, Zuckerrüben, Futterrüben — Runkelrüben, Kohlrüben (Bodenkohlrabi, Wruken), Wasserrüben, He.bstrüben, Stoppelrüben (Turnips), Möhren (Karotten) —, Gemüsen zur menschlichen Nahrung, Futterpflanzen zur Erünsutter- und Heugewinnung — Klee aller Art auch mit Beimischung von Gräsern Luzerne und andere Futterpflanzen (Serradella als Hauptfrucht, Esparsette usw., auch in Mischung) — sowie die Vewässecunas- und anderen Wiesen, die gesamten bestellten und nicht bestellten Ackerflächen und die Weideflächen durch Befragung der Vetriebsinhaber oder ihrer Stellvertreter festzustellen. ll. Die Feststellung erfolgt gemeindeweise. Die Ortsbehörden (oder die mit der Ausführung der Erhebung beauftragten Vertrauensleute werden sich in oe Zeit vom 1.—20. Juni 1916 bei den in Betracht kommenden Vetriebsinhabern oder ihren Stellvertretern einsinden und die erforderlichen Feststellungen vornehmen 111. Die Ortsbehörden (oder ihre Beauftragten) sind befugt, zur Ermittelung richtiger Angaben über die Ernteflächen die Grundstücke der zur Angabe Ver- pfichteten zu betreten und Messungen vorzunehmen, auch hinsichtlich der Größe der landw rtschastlichen Güter oder einzelner Grundstücke Auskunft von den Gerichts oder Steuerbehörden einzuholen. IV. . Betriebsinhaber oder Stellvertreter von Betriebsinhabern, die vorsätzlich die Angaben, zu denen sie verpflichtet sind, nicht oder wissentlich unrichtig oder un vollständig machen, werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 10000 Mk. bestraft. Betriebsinhaber oder Stellvertreter von Vetriebsinhabern, die fahrlässig die Angaben, zu denen sie verpflichtet sind, nicht oder unrichtig oder unvollständig machen, werden mit Geldstrafe bis zu 3000 Mk. bestraft. KSnigUcde Amtsdauptmannfcdakt Kamenz, den 30 Mai 1916 Blumenkohl. Grünwacenhändler, Volksküchen, Anstalten, Gemeindeverwaltungen, soweit diese den Kleinverkauf für ihre Eemeindemitglieder selbst übernehmen wollen und sonstige Interessenten wollen bis Montag, den 5. Juni Vs. Is, mittags 12 Uhr hierher anzeigen, wieviel Zentner Blumenkohl sie wöchentlich in der Zeit bis Ende August innerhalb des bissigen Bezirks «bzusetzen gedenken Die Königliche Amtshauptmannschaft ist bereit, den Bezug aus der diesjährigen Zittauer Ernte zu vermitteln. Der Preis ist noch nicht bestimmt, er wird aber voraussichtlich behördlich festgesetzt werden Bezug kleinerer Mengen durch Prioathaus- haltungen ist ausgeschlossen. könlgttcdv Nmtsbüuptmannsmaft Kamenz, am 2 Juni 1916. Grieß-Verkauf. Die nächste Verteilung des Grießes an die Verbraucher erfolgt Anfang Juni durch die von der Königlichen Amtshauptmannschaft mit der Erießabgabe betrauten Verteilungsstellen. Grießkarten zum Bezüge von Grieß können vom 5 Juni ab bei den Ortsbehörden wieder entnommen werden, die angewiesen sind, Zeit und Ort der Ausgabe der Grießkarlen in ortsüblicher Weise bekannt zu geben. Die Vorschriften der Bekanntmachung vom 1. März i9>6 über Grießkarten sind bei der Ausstellung der Karten und der Abgabe des Grießes genau zu beacksten. Mit Rücksicht auf die noch vorhandenen Vorräte an Grieß aus der letzten Lieferung ist die Gültigkeitsdauer der Erießkarten kür diesmal auf 10^ags festgesetzt worden. Alsdann können die Vorräte frei, jedoch nur in Mengen von höchstens '/, Pfund an eine Haushaltung, verkauft werden. Kamenz und Pulsnitz, den 2. Juni 1916. Vie königiictre AmtsbauptmannsMakt unv Qsr StoStrat zu Pulsnitz. Bekanntmachung. Es ist wieder Ssklügelgersis für Hühner und Tauben überwiesen worden. Diejenigen Eeckügelbesitzer welche Anspruch darauf erheben wollen, werden ersucht, sich Montag, den 5. Juni, Mittags zwischen 12 und I Uhr unter An gabe ihrer Eeflügelbestände im Rathaus — 1 Treppe — melden zu wollen. Pulsnitz, am 3. Juni 1916. vsr 6taQtrat. — — e kiüilllNN^MllkilllNtl In der Gemeinde Pulsnitz M. S vobnsn- und Crdssn-Verkauk im Konsum-Verein. Dienstag, den 6. Juni, für di Karten Nr 1—225 und Mittwoch, den 7. Juni für die Karten Nr. 226—160. Der Osmeinverat. der Gemeinde Weißbach soll Dienstag, vsn 6. Juni nachmittags 6 Uhr im Naumannschen Gasthofe hier meistbietend gegen Blk KllsUjkMllyUNN Barzahlung verpachtet werden Weißbach, den 30. Mai 1916. Der Somelnvsrat. gutanstehende Kirschennutzung der Gemeinde Mittelbach soll verpachtet werden. Pachtangebote wolle man bis Nii 6. Juni 1916 beim Unterzeichneten einsenden Der Ssmeinvevorsiand.