Volltext Seite (XML)
Blatt Amts und des StadLrathes des Königt. Amtsgerichts Wursnrh Puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. Geschäftsstellen: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, Carl Daberkow, Groß röhrsdorf. Annoncen-BureauS von Haasen stein L Vogler, Jnvalidendank. Rudolph Mosse und G. L Daube L Comp. Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Als Beiblätter: 1. Jllustrirtes Sonntagsblatt (wöchentlich); 2. Landwirthschaftliche Beilage (monatlich). Abonnements - Preis: Vierteljährl. 1 M. 28 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. bis ZK^und Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- Berantwortlicher Redakteur Gustav Häberlein in Pulsnitz. D-u<-MchsuudvierzigKsv Jahrgang Re. 60. 28. Juli 1894. Sonuabend. KonkursverfaHren. Ueber das Vermögen des Kinderwagenfabrikanten E-Wilt Albin Nitsche in Großröhrsdorf wird heute am 25. Juli 1894, Nachmittags '/.4 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Ortsrichter Seidel in Goßröhrsdorf wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 1. September 1894 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschuffes und eintretenden Falles über die in § 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — auf deu 22. August 1894, Vormittags 10 Uhr — und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 12. September 1894, Vormittags 10 Uhr — vor dem unterzeichneten Gerichte, Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zu'- Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehnien, dem Konkursverwalter bis zum 22. August 1894 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Pulsnitz. Weise. Veröffentlicht: Akt. Maschke, stellv. Gerichtsschreiber. Freiwillige Versteigerung. Auf Antrag der Erben des Gutsbesitzers Friedrich August Bölkel in Wachau soll das zu dessen Nachlaß gehörige Hufengut, Fol. 10 des Grund- und Hypothekenbuches, Nr. 12 des Brandcatasters, Nr. 29, 60, 247, 261, 267, 764, 765, 792 und 798 des Flurbuches für Wachau ortsgerichtlich gewürdert auf 29,850 Mark Sonnabend, den 41. August 4894, Bormittags 10 Uhr an unterfertigter Gerichtsstelle unter den im Termin bekannt zu gebenden Bedingungen mit der gesammten größtentheils noch anstehenden Ernte freiwillig versteigert werden. Radeberg, den 24. Juli 1894. Das Königliche Amtsgericht. I. V.: Aff. Bleyl. Kekauutmachuttg. Nächsten Sonntag, Nachmittag 4 Uhr, findet die Einweihung des neuen Gottesackers statt. Die Gemeinde wird gebeten, sich an dieser Feier zu betheiligen. Der Kirchenvorstand. —— - k. Prof. Kanig. — Mittwoch, den 1. August 18SL: Viehmarkt in Radeberg. Wiedereinführung der Prügelstrafe. Während d>e Sozialdemokratie die Prügelstrafe am liebsten noch in der Volksschule abschaffen möchte und der liebe Liberalismus, obgleich unter vier Augen leb hafter Befürworter der Prügelstrafe, in seinen öffentlichen programmatischen Kundgebungen sich noch nicht getraut, für erweiterte Wiederanwendung dieser Strafart cinzutreten, sprechen es die conservativen Blätter in Uebereinstimmung mit der wahren Meinung klipp und klar aus, daß die überhandnehmende Rohheit und Zuchtlosigkeit die Wieder einführung dieses wirksamsten Strafmittels für gewisse Gattungen von verbrecherischen Handlungen und Personen immer mehr zur Nothwendigkeit mache. In der Gegend von Halle, schreibt die „Kreuzztg.", jagt ein Lustmord den andern, im Kreise Nimptsch ist ein Gendarm in einem Getreidefelde von Mörderhand niedergestreckt worden, in Posen hat ein Unhold einen 2'/? Jahre alten Knaben niedergemetzelt und ihn in Stücke zerschnitten, im Kreise Habelschwerdt wurde kürzlich eine Magd von einem Mord gesellen niedergeschossen (dieser Tage wieder ein erschrecken der ruchloser Mord am Oybin, wovon im 2. Theile d. Bl. ausführlicher zu lesen. D. Red.) — das ist so eine kleine Auslese aus der Mordchronik der jüngsten Zeit und fast täglich bringen die Zeitungen Meldungen über neue Unthaten. Angesichts der bedenklichen Verrohung eines Theils der Bevölkerung erscheint der Zeitpunkt gekommen, jenen er bärmlichen Mordgesellen und Rowdies mit wirksameren Mitteln zu Leibe zu gehen. Die Einführung der Prügel strafe ist ein Gebot der Nothwendigkeit, und es ist unseres Erachtens keine Zeit mehr zu verlieren, dieses wirksame und bei Rohheiten und Mordthaten sehr angebrachte Zuchtmittel wieder zu einem integrirenden Beftandtheile LUM der Strafe zu machen. Unsere Gefängnisse und Zucht häuser weisen ununterbrochen eine erschreckende Fülle auf, eine große Anzahl von rohen Gesellen fristet hinter Kerkermauern ein sorgenloses Dasein und verursacht dem Staate jährlich Tausende und Abertausende von Mark an Unkosten. Zuchthaus- und Gefängnißstrafe hat, wie die Erfahrung lehrt, für jene Elemente nichts Abschrecken des, und deshalb ist es an der Zeit, diese Strafen durch ein weiteres Zuchtmittel in Gestalt regelmäßiger körper licher Züchtigung zu unterstützen. Ernste Einwendungen gegen eine solche Verschärfung der Strafmittel lassen sich nicht geltend machen und selbst jene Liberalen, die sich noch ganz vom „Humanitäts-Dusel" durchdrungen zeigen oder von der „ethischen Cultur" Wunderwirkungen er hoffen, wünschen im Stillen die Prügelstrafe für jenes Mordgesellen- und Rowdiesthum herbei. Aber ganz ab gesehen hiervon, die nur aus Lust an Mord und Todt- schlag verübten Grausamkeiten machen die Einführung körperlicher Züchtigung in der That nothwendig und es steht außer Zweifel, daß solche Lectionen einen durchgrei fenden erziehlichen Einfluß ausüben werden. Die Regie rung wird sich den Dank der weitesten Kreise erwerben, wenn sie mit einer Verschärfung der Strafe für jene rohen Frevelthaten durch Einführung der körperlichen Züchtigung vorgeht. — In demselben Sinne bemerkt die „Cons. Corresp.": Die Nothwendigkeit einer Strafgesetzre form zeigt sich fast täglich. Namentlich in den Großstädten häufen sich die Rohheitsverbrechen. In Berlin ist vor Kurzem ein junger Judencommis, der bereits wegen Ver gehens gegen die Sittlichkeit vorbestraft war, verhaftet worden, weil er mit unglaublicher, um nicht zu sagen mit jüdischer, Frechheit bei unsittlichen Attentaten auf wehrlose Frauen ertappt worden ist. Wie viele solche Fälle mögen aber aus falschem Schamgefühl der überfallenen Frauen gar nicht zur Anzeige gelangen! Solche Burschen müßten aber exemplarisch und zwar außer durch Freiheitsstrafe auch durch Prügel bestraft werden. Ein anderer Jude stand vor Kurzem wegen Beleidigung einer anständigen Frau auf offener Straße vor einem Berliner Schöffenge richt. Der Staatsanwalt beantragte 14 Tage Gefängniß, das Gericht beschloß auf 50 Mark Geldstrafe! Auch in diesim Falle wäre nicht allein Gefängniß-, sondern auch Prügelstrafe am Platze gewesen. Man höre nur einmal, wie die wirkliche öffentliche Meinung über solche an Frauen begangene Rohheiten urtheilt; dann wird man gewahr werden, daß die Zeit des Humanitäts - Dusels gründlich vorüber ist. Oertliche und sächsische Angelegenheiten. Pulsnitz, 27. Juli. Auf die in den letzten Tagen herrschende Hitze, die stellenweise 26—30 Grad k. im Schatten betrug, stellte sich vergangene Nacht eine den Geist und Körper wohlthälig erfrischende Abkühlung ein. Die gestern Abend rings am Horizonte erscheinenden Ge witter, die dem Beschauer ein großartiges Naturschauspiel boten, blieben unseim Orte fern, brachten uns jedoch in den heutigen Morgenstunden einen ausgiebigen Regen. — Es ist eine alte Forderung, daß den Briefträgern endlich von zuständiger Seite gestattet werde, sich während der heißen Jahreszeit nach Möglichkeit von dem Doweschen Panzer zu befreien, welchen in gleicher Zugeknöpftheit sie sowohl im Winter, wie im Sommer zu tragen verurtheilt sind. Es ist den Stephonsjüngern, welche an jedem Tage ihres anstrengenden Dienstes gar stattliche Treppenhöhen zu erklimmen haben, bekanntlich aus's Strengste untersagt,