218 wegen zugewendet sind, ganz besonders geschützt sein müssen, damit die Vorübergehenden nicht von ihnen erfasst und verletzt werden. Es ist mehr wie billig, anzuerkennen, dass namentlich die größeren Maschinen-Fabriken in dieser Beziehung wenig zu wünschen übrig gelassen haben, sowie auch im allgemeinen betont werden muss, dass gerade die bedeutendsten Firmen sich die Sorge für ihre Arbeiter am meisten angelegen sein lassen. 5. Die Maschinen der Gießereien. Vielfach haben sich die Maschinenfabriken eigene Gieße reien zugelegt, weshalb auch die Schutzmaßregeln für diese Art Betriebe hier Besprechung finden mögen. Unter den maschinellen Einrichtungen, sagt Pütsch (a. a. O.), welche in den Gießereien zur Anwendung kommen, nehmen die Krahne und Hebezeuge für unsere Erörterungen die erste Stelle ein. Wie auch immer die Konstruktion eines Krahns beschaffen sein mag, immer wird die Last mittelst Ketten oder Tauen gehoben und es muss, als zunächst liegend, der Beschaffenheit dieser Teile ein genaues Augenmerk zu gewendet werden. Herr Erdmann, Direktor der Duisburger Maschiuenbau- Aktien-Gesellschaft, empfiehlt auf das Dringendste, die Ketten öfter, wenigstens monatlich einmal zu schmieren, und hebt besonders die Notwendigkeit hervor, dieselben behufs gründ licher Revision wenigstens alle l h'2 bis 2 Jahre leicht aus zuglühen, was gleichzeitig günstig für Erhaltung der Weich heit des Materials ist. Hierbei muss aber mit einer gewissen Vorsicht verfahren werden, denn zu starkes Glühen ist den Schweißstellen nicht zuträglich. Die Firma Fr. Krupp in Essen hat in dem Bessemer werk die Einrichtung getroffen, dass jeden Morgen die zum Ziehen der glühenden Güsse benutzten Ketten einem bestimmten Aufseher übergeben werden, welcher revidirte Ersatzketten