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ochen-f^ 27. Mai 1841 Erscheint jeden Donnerstag. über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. S e ch ft e r Jahrgang. - >»i«rrcs durch Botengelegenhelt Pr-i« für den Zadrgang bei Bestellung von der Post 2l N>-ugroschcn, bei Beziehung de» Dian lä Neugroschcn. . Gereimtes und Ungereimtes über Volks vertretung. Es fehlt nickt an Stimmen, welche den Werth der gegenwärtigen landständischen Verfassungen sehr in Zweifel ziehen und sich dahin vernehmen lassen, daß Letztere für die Menge weder bisher großen Nutzen ge währt haben, noch wie sie sind, für die Folge eine wirksame Beförderung der Volksintcressen versprechen. Von Frankreich behauptet man es geradezu, in Teulsch- land, meint man, sei es nicht besser. Es steht noch dahin, ob nicht vielleicht gar das Gcgcnthcil Statt sin der. Und ableugnen läßt sich es allerdings nicht, daß die sogenannten landständischcn Verfassungen, weit ent fernt, immer und allemal den gehofften Nutzen gebracht zu haben, sowol in Frankreich, als in Teulschland dem wahren Wohle der Völker bisweilen sogar entgegen ge treten sind. Hieran ist aber nicht das Institut selbst Schuld, sondern — die Art und Erwählung der Volkskammern. Die Wählenden wissen häufig nicht, welche Partei der Gewählte ergreifen und wie er überhaupt ihre Interessen im Auge haben werde, wenn er nicht schon zuvor in einer Ständevcrsammlung seine Gesinnungen öffentlich an den Tag gelegt hat. Die Gewählten werden von den Wählenden nicht in Pflicht genommen, ihre Röchte zu wahren, ihre Wünsche zu berücksichtigen, sic schwören nur einen Eid, dessen Auslegung und Ausdehnung ihrem Gewissen überlassen bleibt. DaS Schlimmste aber ist noch, daß meist nach Ständen gewählt, und Alles in zwei Kammern berathen, also für Zwiespalt und Son- derinteresscn gleich von vorn herein ein fruchrtreibender Samen gestreut werden muß. Aus dem Allen folgt nun, daß die Abgeordneten in Parteien sich auflösen und je nach ihrem Stande und ihrer Individualität überhaupt sich aus - d^'nach die Linke und in die Mitte pflanzen o er, diesem der Sitzordnung nicht gestattet ist, . Sinne sprechen und stimmen. ^o wiberlpr^ auch diese Parteien unter sich dastchcn, 1o - . jede äußerlich behaupten, sie handle ihrer Ueberzcugung, also ihrem geleisteten Eide treu. Nun fragen nur aber, würben wol Bürger in Städten und auf em an c einen Mann wählen, ihre Rechte zu vcrtheidlgen, wenn sie wüßten, daß er mehr aus die rechte ^cite u» in die Mitte sich setzen, oder waS dasselbe ist, mehr als Verfechter des Hofes und der Minister austreten, als für ihr, der Bürger, Wohl besorgt sein wird? Gewiß nicht. Wozu auch in der Kammer der Abgeordneten des Volkes eine Partei des Hofes und der Regie rung? Sie verteilt, wenn eine Kollision sich zeigt und Hof und Regierung, wie so häufig, ihre Interessen und Zwecke von jenen deS Volkes absondern, zuver lässig nicht die Rechte der Bürger, die sie gesendet, sondern des Hofes und der Minister, welche in der Re gel ohnehin schon in den ersten Kammern ihre Schild knappen haben. Fassen sie also auch noch festen Fuß in den Volkskammern, so ist allerdings ein entscheiden des Uebcrgcwichl auf Seilen des Hofes und der Regie rung vorhanden und cs ist anzunehmen, daß das, was diese wollen, durchgesetzt und die Verfassung dann zu einer nichtSbedcutender Form wird. Steht eine gute Regierung, die immer und nur des Volkes Wohl berücksichtigt, was aber freilich als unabänderliche Re gel nicht ausgestellt werden dars, an der Spitze der Verwaltung, so mag allerdings ein wesentlicher Nach- thcil nicht zu befürchten sein. Aber um guter Könige und Minister willen verlangen auch die Völker nicht nach Verfassungen und besonderer Vertretung, sondern