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LOaÄstttt jeden Wochentag abends für den folgenden Lag und kostet vurch die Austräger d«t ° rteljahr Mk. 1.5L, durch die Post bezogen Mk. 1.92 frei inS HauS. GefchäMsteüe Echulftraß« Nr. 81 Amtsblatt für WSW. LMMl «l bi Ztiltnl p H<h«ßck-8nWl. M Anzeiger - für MHAWW H^enKelmWmftthal, Ob-rttnsgwttz, «er-dorf, ^ermSdarf, V-rn-b^H Meinsdorf, Langenberg, Falken, Reichenbach, EaLeuberg, LangenchurSdorst Grumbach, LftW ^eim, Kuhschuappel, Wüsteröbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Lugar», Erlbot^ Pleißa, Rußdorf, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. - —7-7?.-^.. ! ' - Aernlbrecher II Inserate nehmen außer der Geschäftsstelle auch die Austräger auf dem Land« «NUeg«» Mr. tt» II auch befördern die Annonsen-Expeditionen solche zu Ortgiualpreiseu. Sonntag, dm so November sSs2. «2. )ahrg. Das im Grundbuche für Hohenstein Blatt 460 auf den Namen der Gewerkschaft Lam pertnO samt Zubehör eingetragene Grundstück soll am 4. Anmar ISIS, vormittags 1v Uhr an der GerichtSstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert iverden. DaS Grundstück ist nach dem Flurbuch« —Hektar 19,2 Ar groß und auf 1920 Mt. geschätzt. GS ist in der Landesbrandkaff« mit 15200 Mk versichert und liegt an der hiesigen Dresdnerstraße. Die Einsicht der Mitteilungen deS GrundbuchamtS sowie der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung auS dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 10. Oktober 1912 verlautbarten BersteigerungSvermerkeS aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im BersteigerungStermine vor der Auffordung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Fest, stellung d«S geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Bersteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. . Ler ein der Versteigerung entgegenftehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahren- herbeisührcn, widrigenfalls für da« Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hohenstein-Ernstthal, den 8. November 1912.Königliches Amtsgericht. Königliches Amtsgericht. S Ansässige 5 Ansässige Der Ltavtrat. Abteilung t Abteil««- 2 2 Urrausässig« 2 Unansässtgt und «nd und vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte anberauint. Hohenstein-Ernstthal, den 5. November 1912. schlöffen, liegen z. Zt. nicht vor Hohenstein-Ernstthal, am 10. Oktober 1912. Nach 8 15 Absatz 1 des Ortsgrundgesetzes in der Fassung des VÜl? Nachtrages haben mit dem Schluffe des Jahres 1912 sämtliche in Alt- und Neustadt gewählte Mitglieder des Etadtverordnetenkollegiums aus diesem anszuschetden. Die Ersatzwahl findet Stimmzettel sind durch Abteilung 1 von nachmittags 3 bis Abends 7 Uhr, Abteilung 2 und 3 von vormittags S bis nachmittags 1 Uhr und zioar von den Stimmberechtigten persönlich abzugeben. Diejenigen, für die Stimmen abgegeben werden, sind auf ihnen so zu bezeichnen, daß über deren Person kein Zweifel übrigbleibt. Insoweit Stimmzettel dieser Vorschrift nicht entsprechen oder Namen Nichtwählbarer enthalten, sind sie ungültig. Die auSscheidenden Herren sind nachstehend unter 4 verzeichnet. Gründe, die Ihre Wiederwahl aus. In dem Konkursverfahren Uber daS Vermögen des Zigarrenhändlers Paul Schubert in Hohenstein Ernstthal wird zur Prüfung einiger Forderungen Termin auf de« 16. November 1912, vormittags 16 Uhr Ansässige: Die Herren Gastwirt Oswald Anke, Lagerhalter Maz Bennewitz, Buchdindermeister Emil Bohne, Schuldirektor Friedrich Dietze, Expedient Emil. Eichler, Droge:iedefitzer Oskar Fichtner, Muster- zeichnereibesttzer Emil Lohse, Baunternehmcr Gustav Müller, Fabrikbesitzer Edwin Redsiob, Malermeister Louis Rubelt, Kartonagensabrikant Hermann Schellenberger, Gerberetbesitzer Adolf Stützncr, Gärtnerei besitz«! Theodor Wächter, Möbclfabrikant Lonis Wappler, Prvknttst Edmnnd Weigert, Fabrikbesitzer KuN Zwtngeenbrger. - Unansässigtc Die Herren Trichinenschauer Karl Feldmann, Geschäftsführer O-wald Grießbach, Rechtsanivalt und Notar Dr. Haubold, Kassenbotc Bruno Hillig, Schuhmacher .Hermann Meyer, Privatmann Hermann Resch, Expedient Emil Riedel, Schieferdeckermeister Franz Schrepel. Dienstag, den 12. November, , und zwar in Abteilungen, statt. Abteilung 1 besteht aus denjenigen stimmberechtigten Bürgern, die mit einem Jahreseinkommen bis mit 1900 Mt, Abteilung 2 aus denjenigen, die mit einem Jahreseinkommen von über 1900 Mt. bis mit 4000 Mk. und Abteilung 3 aus denjenigen, die mit einem Jahreseinkommen von über 4000 Mt. zur Staatseinkommcasteuer eingefchätzt sind. Es sind durch - 3 Unausässigc Abteilung 3 « Ansässige zu roähieu. Keine Abteilung ist bei der Wahl auf die ihr angehörigen Wähler beschränkt. Die AU- und Neustadt bilden jje eine« Absttmmungsbezirk. AIS Wahlraum dient für die Altstadt das B«reinsztmmer deS Ratskellers und für die Neustadt das BereinSzimmer des StadtkellerS. Die - Mit Ende dieses Jahres scheidet der im Stadtteil Hüttengrund gewählte Etadt- verorbnetc aus. Die Ersatzwahl ist auf Dienstag, de« 12. November anberauint worden. Ls haben nur die im genannten Stadtteil wohnhaften Stimmberechtigten abzustimmen. Der zu Wählende muß im Sinne von tz 12 des Ortsgrundgesetzes im Stadtteile Hüttengrund ansässig sein. Als Wahlraum dient das Gastzimmer' des Etablissements Neue HütteNWÜHle. Die Stimmzettel sind von nachmittags 3 bis abends 7 Uhr und zwar von den Stimmberechtigten persönlich abzugeben. Derjenige, für den die Stimme abgegeben wird, ist auf ihnen so zu bezeichnen, daß über leine Person kein Zweifel übrig bleibt. Insoweit Stimmzettel dicser Vorschrift nicht entsprechen oder Namen Nichtwählbarer enthaltet:, sind sie ungültig. Der gegeftwänige Inhaber des Stadtverordnetenamtes, Herr Privatmann Wilhelm Moritz Ebersbach ,tst wieder wählbar. Hohenstein Ernstthal am >0. Oktober 1912. Der Stadtrat Kaufmanusgericht. Die Nemoahteu der Beisitzer des Koufmannsgerichts für den Bezirk d«r Stadt Hvhvüstesn-Evnstthal finden Dienstag, de« IS. November LSI2 von vormittags 11 Uhr bis nachmittags 2 Uhr in d-r «rr-insstubc des Ratskellers statt VUmmb-rechttgt sind als L Kaufleute r alle Kaufleute, welche mindesten« einen HandtuttgSgehllfen »der Homdtul^s. lehrltug regelmäßig das Jahr hindurch oder zu gewissen Zeiten des Jahres beschäftigen, ferner die Mitglieder des Vorstandes einer AMengesellschaft oder eingetragenen Genoffenschaft oder einer als Kaufmann geltenden juristischen Person, sowie die Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sind in einem kaufmännischen Betriebe mehrere Personen als persönlich hastende Teil haber vorhanden, so ist jeder wahlberechtigt. b. Handlungsgehilfen r alle Handlungsgehilfen, derer: JahreSarbeitSverdienst an Lohr: oder Gehalt den Betrag von 5000 Mark nicht übersteigt, mit Ausnahme der in den Apotheken beschäftigten Gehilfen, vorausgesetzt, daß sie 1. 25 Jahre alt und nicht weiblichen Geschlechts sind, , 2. int Bezirke der Stadt Hohenstein-Ernstthal . zu s: ihre HandelSniederlaffürrg haben oder zu d: beschäftigt werden, 3. sie deutkke Staatsangehörigkeit, 4. die Fähigkeit zur Bekleidung des Schöffenamtes (vergl. Gerichtsoerfafsungsgesetz, tztz 31, 32 Reichsgesetzblatt 1898, Seite 371 flgde.) besitzen. Jeder Wähler hat sich bet der Wahlhandlung, insoweit dessen Wahlberechtigung nicht bekannt ist, auf Erfordern über diese anszuweis««. Als Ausweis ist erforderlich ein amtlicher Nachweis deS Alter« (Geburtsurkunde, Milttärpaß etc.), ferner für die Kaufleute überdies noch die letzte Quittung über Bezahlung der Handelskammer- beiträge und für die Handlungsgehilfen noch ein Zeugnis des Prinzipals oder des StadtratS, daß ste innerhalb des Stadtbezirkes als Handlungsgehilfen beschäftigt sind. Die Zeugnisse des Stadtrates werden im Meldeamt, Zimmer 1 des Rathauses, unentgeltlich ausgestellt. Wählbar ist jeder Stimmberechtigte, der 1. das 30. Lebensjahr vollendet hat, 2. im Stadtbezirke Hohenstein-Ernstthal seit mindestens 2 Jahren zu a: seine Handelsniederlassung hat oder zu b: btschäftigt ist, 3. in dem der Wahl vorangegangenen Jahre für sich oder seine Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln nicht empfangen oder die empfangene Armenunterstützung erstattet hat. Sind in einem kaufmännischen Betriebe mehrere Personen als persönlich haftende Teilhaber vorhanden, so ist jeder Wählbar. Die Wahl ist ««mittelbar «nd geheim und erfolgt «ach de« Grundsätze« der Verhältniswahl nach den Bestimmungen in W 7—13 des Statuts des Kaufmannsgerichts der Stadt Hohenstein-Ernstthal vom 15. Februar 1906. Es sind 8 Beisitzer — 4 Kaufleute «nd 4 Handlungsgehilfen — zu wähle«. Jeder Stimmzettel hat hiernach n«r 4 Namen — 4 Kaufleute oder 4 Ha«dl««gs geholfen — zu enthalten. Folgende Wahlvorschlagsltsten, die im BersicherungSaml, Zimmer 11 des Rathauses, bis zum Wahllage öffentlich auslicgen, sind eingereicht worden: Wahlvorschlagsltfte (Nr. 1) für Kanftente r 1. Herr Fabrikbesitzer Kommerzienrat Paul Reinhard, Inhaber der Fir:na G. F. Beck, hier, wohnhaft hier, Schönburgstraße. 2. Herr Fabrikbesitzer Kurt Zwingenberger, Teilhaber der Firma F. OSkar Zwingenberger, hier, wohnhaft hier, Limbacherstrahe. 3. Herr Fabrikbesitzer Martin Gruber, Teilhaber der Firma Carl Gruber, hier, wohnhaft hier, Dresdnerstraße. 4. Herr Fabrikbesitzer Ernst Bleisch, Inhaber der Firma Robert Meisch, hier, wohnhaft hier Weinkellerstraße. Die drei ersten Unterzeichner dieser Liste sind: Herr Fabrikbesitzer Mar Clauß, Teilhaber der Firma August Clauß, hier, wohnhaft hier, Am Bahnhos. Herr Fabrikbesitzer E. Redsiob, Teilhaber der Firma Redslob u. Söhne, hier, wohn haft hier, Bismarckstraße, Herr Fabrikbesitzer Ottomar Müller, Inhaber der Firma C, H. Scheer, hier, wohnhaft hier, Bahnftraße Wahlvorschtagsttfte (Nr. 1) für Handlungsgehilfen: 1. Herr Otto Fritzsche, Buchhalter bei der Firma C. F. Beck, hier, wohnhaft hier, Nolddach, strahe 16. 2. Herr Max Seibel, Buchhalter de: der Firma Oskar Fichtner, hier, :vohnhast hier, Logen- straßc 7. 3. Herr EmU Wunderlich, Buchhalter bei der Firma F. Oskar Zwingenberger, hier, wohn haft hier, Badegafse 1. 4. Herr Max Müller, Prokurist bei der Firma Emil Beck, hier, wohnhaft hier, Bismarck- ftraßr 1. Die drei ersten Unterzeichner dieser Liste sind: Herr Alfred Freitag, Korrespondent bei der Firma C. F. Jäckel, hier, wohnhaft hier, Logenftraßc 11. Herr Otto Pührer, Buchhalter bei der Firma C. F. Jäckel, hier, wohnhaft hier, Zentral straße 13. . ' Herr Heinrich Schunke, Buchhalter bei der Firma I. G. Böttger, hier, wohnhaft hier, Weinkellerstraße 16. WahtvorfchtagSlisle (Nr. 2) für Hau-luugsgehtlfen: 1. Herr Carl Louis Malthes, Prokurist bei der Firma C. H. Scheer, hier, ivohnhast hier Neumarkt 17. 2. Herr Richard Schulthes, Handlungsgehilfe bei der Firma Joh. Aug. Voß Nachf., hier, wohnhaft hier, Bismarckstraße 25. 3. Herr Max Kranz. Buchhalter bei der Firma G. F. Beck, hier, wohnhaft hier, Schulstraße 28. 4. Herr Reinhard Weißpflog, Handlungsgehilfe bei der Firma Gebr. Säuberlich, hier, wohn haft hier, Logenstraße 5. Die drei ersten Unterzeichner dieser Liste sind: Herr Gotthils Mayer, Handlungsgehilfe bei der Firma G. F. Beck, hier, wohnhaft hier, Weinkellerstraße 13. -Herr Max Oswald Flemig, Handlungsgehilfe bei der Firma Joh. Aug. Boß Nachf., hier, wohnhaft hier, Lichtensteinerftraße 18. Herr Carl Hugo Weber, Handlungsgehilfe bei der Firma Joh. Aug. Baß Nachf., hier, wohnhaft hier, Bismarckstraße 61. Hohenfttitt»Ernstthal, am 8. November 1912. Der Vorsitzende des Kaufmannsgerichts für den Stadtbezirk Hohenstein-Ernstthal, »r. Patz. Ehelich« Kinder, deren Bater dem evangelische«, deren Mutter aber dem katholisch«« vdk^ dergschkatholischen, und Kinder, deren Vater dem katholischen oder deutschkatholischen und deren Mutter dem evangelischen Glaubensbekenntnisse zugetan ist, sind, sofern sie di« sächsische Staatsangehörig keit besitzen, in dem Bekenntnisse des Vaters zu erziehen. Eine Abweichung van dieser Bestimmung ist nur dann zulässig, wenn die Litern der betr. Kinder an Gerichtsstelle imd ohne Beisein anderer Personen eine llebereinkunft vor den: Richter dahin zu Protokoll abgeschlossen haben, daß ihre Kinder oder eins oder das ander« von dieser: in dem Bekenntnisse ber Mutter erzogen werden sollen. Derartige Vereinbarungen können sowohl vor als :vährend der The geschlossen, auch mit Beobachtung der Formoorschristen wieder aufgehoben oder verändert werden. Auf die religiöse Erziehung von Kindern, die zur Zeit einer solchen Vereinbarung bereits da« 6. Lebensjahr erfüllt haben, bleibt jedoch deren Abschluß, Aufhebung oder Veränderung ohne Einfiuß. Nicht-Sachsen brauchen dann, wenn sie da« Kind nicht in der Konfession des Vater« erziehen lassen wollen, keine» gerichtlichen Vertrag abzuschlteßen. Sie können vielmehr durch formlose Erklärung bei der Anmeldung in der Schule, die später beim Stadtrate (Rathaus, Zimmer Nr. 2) unter Nachweis der Staatsangehörigkeit zu Protokoll zu bestätigen ist, di« religiös« Erziehung ihrer Kinder bestimmen. Um der Unzuträgltchkeit zu begegnen, daß die in Betracht kommenden Eltern auf die Notwendigkeit der Abschließung eines Vertrages erst bei der Arrfnahme der .Kinder in die Schule, zu welchem Zeitpunkte e« dazu in vielen Fällen bereit« zu spät