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Nr. I 6 | Buchgewerbe Buchbinderei * * Buchdruck * * * * * * Buchhandel *** Steindruck Eingesandte Werke finden Besprechung Mitarbeiter und Berichteratattu erhalten angemessene Bezahlung Sachliche Maitthelkungaa finden kostenfreie Aufnahme Berliner Typographische Gesellschaft Zu der am Dienstag, 8. Januar 1901, abends 9 Uhr, in den unteren Räumen des Architektenhauses, Wilhelmstrasse 92/93, stattfindenden ordentlichen Generalversammlung werden die geehrten Mitglieder mit der Bitte um zahlreiches und pünktliches Erscheinen ergebenst eingeladen. Der Vorstand Tages-Ordnung: 1. Geschäftliche Mittheilungen. Aufnahme neuer Mitglieder. 2. Bericht des Vorstandes über das abgelaufene Geschäftsjahr, 8. Bericht der Kassen-Revisoren und Decharge-Ertheilung. 4. Wahl des Vorstandes. 6. Erledigung etwaiger Anträge aus dem Kreise der Mitglieder. 6. Fragekasten. Von 8 Uhr ab liegen die neuesten Fachschriften im Vereins-Lokale zur Be nutzung aus. Zinkografische Platten Um über die chemische Zusammensetzung des käuflichen metallischen Zinks mit seiner Eignung zur Zinkätzung ein Urtheil zu gewinnen, wurden von Herrn Franz Novak in der grafischen Lehr- und Versuchsanstalt in Wien verschiedene Zinksorten auf ihre praktische Verwendbarkeit und auf ihre chemische Zusammensetzung untersucht. Sämmtliche dazu verwandten Zinksorten waren für Zwecke der Zinkografie in den Handel gebracht. Die Lieferanten dieser Zmksorten machten jedoch keine Angaben über deren Verwend barkeit für die verschiedenen zinkografischen Arbeitsweisen. Sämmtliche Zinkproben waren nämlich vollkommen geeignet für gewöhnliche Zinkografie und Fotozinkotypie mittels Eiweiss und des kalten Emailprozesses, zeigten jedoch sehr verschiedene Eignung für den heissen Emailprozess oder verwandte Verfahren, bei welchen die Zinkplatten erhitzt werden müssen. Einige Sorten wurden dabei grob kristallinisch und mürbe, sodass die nachfolgenden Aetz- und Druckprozesse nur mit grösster Schwierigkeit durchgeführt werden konnten. Andere Proben vertrugen das »Einbrennen« der Fischleim- schipbt ganz gut; das Zink bekam zwar beim Erhitzen eine veränderte, aber feinkörnige Struktur; solche Platten erwiesen sich für Zinkätzung vollkommen geeignet, namentlich für die viel verwendeten Zink-Autotypien, welche mittels heissen Email prozesses (amerikanisches Verfahren) hergestellt werden. Einige Firmen bringen Zinksorten in den Handel, welche augenscheinlich mit Kenntniss dieses Verhaltens ausgewählt sind. Der Zusammenhang dieser Eigenschaften des Zinks mit seiner chemischen Zusammensetzung ist unbekannt. Die viel verbreitete Meinung, dass das reinste Zink für grafische Zwecke das beste sei, dürfte nicht zutreffen; im Gegentheil geht sogar aus gründlichen Untersuchungen hervor, dass der Gehalt des Zinks an gewissen fremden Metallen für die in Rede stehende grafische Verwendung günstig ist; so führt Novak z. B. zwei Zink-Analysen an, von denen die eine (I) für Zinkätzung ein schliesslich des Einbrennverfahrens vollkommen geeignet ist, während die Probe II das Einbrennen nicht verträgt. I II Blei .... 1,16 pCt. 1,23 pCt. Cadmium . . 0.209 „ 0,072 „ Eisen .... 0,0298 » 0,0117 „ Arsen . . . Spur Spur Silber . . . —— Indium . . . » — Aus beiden Proben geht hervor, dass für die Güte des in Rede stehenden Zinks namentlich der grössere Gehalt von Cadmium bestimmend erscheint. Der Bleigehalt ist bei den untersuchten Zinksorten beinahe gleich hoch, demnach scheint man auch die schädliche Rolle, welche der Bleigehalt im Zink spielen soll, überschätzt zu haben. Durch diese werthvollen Untersuchungen des Herrn Novak ist ein neuer Gesichtspunkt für die Beurtheilung von Zink sorten für die Aetztechnik gegeben. F. H. Der Buchbinder als Geschäftsmann Sehr häufig machen sich Bestrebungen geltend, die dahin zielen, von den Gehilfen, welche sich selbständig machen wollen, den Nachweis ihrer gewerblichen und kaufmännischen Fähigkeit zu verlangen. Zweifellos würde, wenn nur fähige Gehilfen zur selbständigen Geschäftsführung zugelassen würden, das Hand werk besonders in der Achtung des Publikums steigen. Dieser Befähigungsnachweis ist aber schwer zu erbringen. Der Handwerker kann wohl nachweisen, dass er seinen Beruf gründlich erlernt hat und die ihm übertragenen Arbeiten ausführen kann, aber damit ist noch nicht geschäftliche Tüchtig keit bewiesen. Ein Geschäftsleiter muss neben ersterem auch umfassendes kaufmännisches Wissen und Erfahrung besitzen. Manche unserer Berufsgenossen sind gezwungen, neben ihrem Handwerk noch ein kaufmännisches Ladengeschäft zu betreiben; diese müssen also nicht nur Handwerker, sondern auch Kaufleute sein. Mit Buchdruckerei und Buchbinderei ist seit ihrem Be stehen als selbständiges Gewerbe der Handel mit Papier, Sohreibwaaren, Büchern und Bildern verknüpft. Wir finden schon im 15. und 16. Jahrhundert unsere Berufsgenossen als Buch- und Papierhändler in gewerbliche Streitigkeiten um die Berechtigung zum Handel verwickelt. Gewöhnlich wurde ihnen das Recht zuerkannt mit Büchern und Papier zu handeln, den Buchhändlern dagegen wurde verboten mit gebundenen Büchern zu handeln. Besonders in kleinen Siädten sind die Buchbinder heute noch gezwungen, neben ihrem Handwerk Handel zu treiben. Es giebt an solchen Orten zu wenig Arbeit, da die Bücherkäufer nicht zahlreich genug sind, und die Schuleinbände nicht hinreichenden Verdienst abwerfen. Daher hat sich der ziemlich 400 Jahre alte Gebrauch, neben seinem Handwerk noch Handel zu betreiben, bis in die neueste Zeit erhalten. Der Meister lässt sich die gewerbsmässige Ausbildung seines Gehilfen oft sehr angelegen sein, aber Preisverzeichnisse und Bezugsquellen werden verborgen, um die Geschäfts- Geheimnisse nicht zu verrathen. Der Gehilfe, der sich selb ständig machen will, hat infolgedessen mit vielen Hindernissen zu kämpfen. Die Bezugsquellen kann er wohl aus Fach schriften ersehen, aber er weiss nicht, wie er von diesem oder jenem Geschäfte bedient wird. Ausserdem kennt er die Wünsche des Publikums ebensowenig wie kaufmännische Berechnungen. Daher sind die Meisten froh, wenn sie ihr tägliches Brod er werben, denken aber nicht an die Verzinsung des angelegten Kapitals. Dies würde vermieden, wenn der Gehilfe vorher die nöthigen kaufmännischen Kenntnisse gehabt und mit seinem Grundkapital, mit seinen Bedürfnissen und Verhältnissen genau zu rechnen gewusst hätte. Es sollte Pflicht jeden Prinzipals sein, Lehrlinge und Gehilfen nach ihren Kräften auch kaufmännisch zu unterweisen. Dies könnte leicht während der Arbeit geschehen. Auch der Geschäftsinhaber würde daraus bedeutenden Nutzen ziehen. Die meisten Gehilfen werden dann anderer Ansicht sein wie bisher. Man wird einsehen, dass der Verdienst des Meisters manchmal herzlich gering ist, und dass der Gehilfe verpflichtet ist, wöchentlich ein gewisses Quantum Arbeit zu liefern, wenn der Meister, der das geschäftliche Risiko übernimmt, be stehen soll. Der Einwurf, dass durch Einblick in die Handelsgeschäfte gefährliche Konkurrenz grossgezogen wird, ist falsch, weil wenige Gehilfen nach Selbständigkeit streben würden, wenn sie von vornherein wüssten, wie wenig bei manchem Geschäft ver dient wird. Das Anlagekapital ist das zum Betriebe des Geschäftes